Hanrath Schuh GmbH, Heinsberg: Insolvenzverfahren eröffnet

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Entwarnung: Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem" vom 02.05.2024 18:14:22 gesendet durch LS Euskirchen, Kreis (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Dahlem
Im Gemeindegebiet Dahlem besteht die Gefahr der Überflutung. Beachten Sie die Handlungsempfehlungen und folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Denken Sie bitte auch an Ihre direkten Nachbarn. Helfen Sie Kindern, Älteren und mobilitätseingeschränkten Personen.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-041 BBK-ISC-049 BBK-ISC-046 BBK-ISC-005 BBK-ISC-050 BBK-ISC-047 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-IS
03.05.2024 01:30

Entwarnung: Wohnungsbrand - Breuberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Wohnungsbrand - Breuberg " vom 03.05.2024 00:49:54 gesendet durch LS Odenwald vS/E, Kreis (DEU, HE, Erbach). Die Warnung ist aufgehoben.
Brandereignis im Bereich Breuberg
Bürger- Oder Infotelefon
061637090
Gehen Sie ins Haus und schließen Sie Fenster und Türen
03.05.2024 00:50

Entwarnung: Überflutungen infolge Starkregen - Landkreis Ahrweiler
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Überflutungen infolge Starkregen - Landkreis Ahrweiler" vom 03.05.2024 00:42:12 gesendet durch LZ Ahrweiler, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Im Bereich des Landkreises Ahrweiler ist es vor allem in den Kommunen Grafschaft, Bad Neuenahr-Ahrweiler und Sinzig zu überfluteten Kellern und Straßenzügen sowie Verschmutzungen von Straßen gekommen. U.a. stehen die Tunnelanlagen auf der Umgehung Bad Neuenahr (B 266) aktuell unter Wasser. Mit weiteren Niederschlägen ist in der kommenden Nacht bis zum Morgen zu rechnen; beachten Sie die jeweils aktuellen Wettervorhersagen.
Die Technische Einsatzleitung (TEL) beobachtet die Lage weiterhin aufmerksam und wird seit dem Nachmittag von einem Meteorologen vor Ort unterstützt.
BBK-ISC-041 BBK-ISC-049 BBK-ISC-046 BBK-ISC-005 BBK-ISC-050 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-007
03.05.2024 00:50

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Ahrensburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Ahrensburg" vom 02.05.2024 22:14:19 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt Ahrensburg gibt bekannt:
In Ahrensburg ,Kreis Stormarn , werden die Bewohner im Bereich der Straßen Weidenstieg, Holunderstieg und Am Haidschlag aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Bitte sch
03.05.2024 00:45

Überschwemmungen durch Hochwasser von Bächen und Flüssen - Rheinbach, Swistal, Meckenheim
Warnung vor Hochwasser im Bereich der Swist und der zulaufenden Bäche! Meiden Sie diese Bereiche und Keller! Lebensgefahr!
Über die Internetseiten der betroffenen Kommunen können Sie das Bürgertelefon erreichen.
Rufen Sie die 112 und 110 nur in dringenden Fällen an.
02.05.2024 22:53

Hochwasser im Bereich der Stadt Neckarsteinach / Landkreis Bergstraße - Neckarsteinach
In Neckarsteinach, Landkreis Bergstraße kommt es aktuell zu einer Hochwasserlage im Bereich der Steinach. Es ist mit schnell steigenden Pegeln im gesamten Bach-/Flussverlauf zu rechnen. Meiden Sie zwingend den Bereich des Flussufers. Dort besteht Lebensgefahr. Bringen Sie wichtige Güter und Tiere in Sicherheit. Halten Sie die Zufahrtsstraßen für Einsatzkräfte frei.
Umfahren Sie das betroffene Gebiet weiträumig.
02.05.2024 21:00

Wasserverunreinigung - Gemeindegebiet Gärtringen Ortsteil Rohrau
Gefahr durch eine Wasserverunreinigung.
Amtliche Gefahrenmitteilung des Landkreises Böblingen.
In Gärtringen ist der Ortsteil Rohrau von einer Wasserverunreinigung betroffen.
Bis auf weiteres muss das Wasser in Rohrau abgekocht werden.
Gemeinde Gärtringen, Tel.: 07034/923-0
Gemeinde Gärtringen
07034/923-0
Die Wasserwerke fordern die Bevölkerung von Rohrau auf das Wasser abzukochen.
30.04.2024 02:09

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Feuerwehrstiefelkrieg

Hanrath Schuh GmbH, Heinsberg: Insolvenzverfahren eröffnet

(jm) Nachdem auf Antrag einer Gläubigerin seit dem 30.07.2010 das Insolvenzeröffnungsverfahren läuft hat nun das Amtsgericht Aachen am 08.12.2010 das Insolvenzverfahren eröffnet. 
 
Die Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2011 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubigerversammlung ist auf den Mittwoch, 02.03.2011, 09:30 Uhr beim Amtsgericht Aachen angesetzt.

Seit Anfang 2008 ist die Firma Hanrath Schuh GmbH wegen Sicherheitsmängel bei den von ihr produzierten und vertriebenen Feuerwehrstiefel negativ aufgefallen. Im Zeitraum vom Mai 2008 bis April 2010 hat die Bezirksregierung Köln drei Untersagungsverfügungen (1.2. und 3.) in denen dieser Firma untersagt wurde die betroffenen Feuerwehrstiefel in Verkehr zu bringen ausgesprochen. 

Am 10. Februar 2009 hat die Bezirksregierung Köln gegenüber der Firma Hanrath Schuh GmbH einen ordnungsgemäßen und möglichst vollständigen Rückruf der seit dem 1. Januar 2003 verkauften Feuerwehrstiefel Profi Plus, Profi, Spark und 865 U angeordnet. 
 
Die angeordnete Rückrufaktion mehrerer Jahresproduktionen von Hanrath Feuerwehrstiefeln dürfte nun in den Sternen stehen. Dazu gibt es Kommunen die erfolgreich wegen arglistiger Täuschung im Zusammenhang mit den Hanrath Feuerwehrstiefeln auf Schadensersatz geklagt haben. Diese dürften sich nun mit ihren Schuldtiteln auch in die Reihen der Insolvenzgläubiger einreihen. 

Die mangelhaften Produkte haben nun offensichtlich zu massiven wirtschaftlichen Schwierigkeiten geführt. Der Eigentümer und Geschäftsführer der Hanrath Schuh GmbH hat im Mai 2010 seine GmbH teilweise (90%) an eine Firma übertragen deren Geschäftszweck u.A. die Auflösung von Firmen ist. Anstatt, wie geplant, die GmbH zu liquidieren ist aber nun das Insolvenzverfahren eröffnet. 

Auch nach dem "Umzug" der Firma Hanrath Schuh GmbH nach Frankenleben (Sachsen-Anhalt) werden weiterhin aus den Räumen der Firma Hanrath Schuh GmbH in Heinsberg Sicherheitschuhe verkauft. Die Heimann UG wurde im September 2010 mit Firmensitz in den Räumen der insolventen Hanrath Schuh GmbH gegründet. Eine weitere Firma, die Heimann B.V. beliefert aus den Niederlanden den deutschen Markt und bietet u.A. Rettungsdienstschuhe an.

Laut Staatsanwaltschaft Aachen wurde inzwischen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Damit soll geprüft werden ob im Zusammenhang mit den Vorgängen in und um die Firma Hanrath Schuh GmbH in Heinsberg Insolvenzstraftaten begangen wurden. 

Der Ex-Geschäftsführer der Hanrath Schuh GmbH stand inzwischen schon wegen verschiedener Straftaten wie z.B. übler Nachrede, Urkundenfälschung, Betrug, falscher Verdächtigung im Zusammenhang mit dem Vertrieb der Hanrath Feuerwehrstiefel vor Gericht. Ein weiteres Strafverfahren im dem er wegen Betrug mit den Feuerwehrstiefeln angeklagt wurde ist zur Zeit noch am Amtsgericht Dorsten anhängig. 

Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 08.12.2010:

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 202/10  

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Stendal unter HRB 12165 eingetragenen Hanrath Schuh-GmbH, Naumburger Str. 7, 06259 Frankleben, gesetzlich vertreten durch den Liquidator Roman Markus Igler, Müllendorffstr. 4, 53902 Bad Münstereifel

Geschäftszweig: Schuhfabrikation sowie Vertrieb

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 08.12.2010, um 10:27 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 29.05.2010 bei Gericht eingegangenen Antrags einer Gläubigerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Auf der Hüls 198, 52068 Aachen, Telefon: 024118059444, Fax: 024118059445.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 28.01.2011 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am
 

Mittwoch, 02.03.2011, 09:30 Uhr, 


im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über
  • die Person des Insolvenzverwalters,
  • die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),
  • Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
  • Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
  • Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
  • besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), nämlich die Veräußerung von unbeweglichen Gegenständen (Grundbesitz) aus freier Hand oder aber Freigabe aus der Masse im Falle wertausschöpfender Belastung des Grundbesitzes sowie die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert.

Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 08.02.2011 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

91 IN 202/10

Amtsgericht Aachen, 08.12.2010 

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