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Ausfall Stromversorgung in Teilen der Stadt Bad Gandersheim - Bad Gandersheim
Es folgt eine wichtige Information der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Teilen des Stadtgebietes Bad Gandersheim ist der Strom ausgefallen. Die zuständigen Behörden sind informiert, der Energieversorger arbeitet an der Lösung des Problems.
Im Notfall erreichen Sie Feuerwehr und Polizei an ihren Standorten, die Feuerwehrhäuser der betroffenen Ortschaften werden zur Minute besetzt.
Informieren Sie Ihre Nachbarn und leisten Sie bei Bedarf Hilfe. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfv-nom.de und auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr Northeim.
BBK-ISC-010 BBK-ISC-097 BBK-ISC-008 BBK-ISC-099 BBK-ISC-102 BBK-ISC-017 BBK-ISC-095 shortCode:BBK-IS
03.10.2024 21:11

Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Brand - Lünne
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Brand - Lünne" vom 03.10.2024 17:02:04 gesendet durch LS Ems-Vechte vS/E, Kreis (DEU, NI, Meppen). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Brand im Bereich Lünne kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-087 shortCode:BBK-ISC-001
03.10.2024 18:19

Entwarnung: Warnung Großbrand - 26670 Uplengen - Bühren
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand - 26670 Uplengen - Bühren" vom 03.10.2024 15:56:08 gesendet durch LS Ostfriesland vS/E, Kreis (DEU, NI, Wittmund). Die Warnung ist aufgehoben.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand. Gültig ab sofort.
Es brennen mehrere Rundballen - starke Rauchentwicklung.
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Bitte sch
03.10.2024 17:47

Abkochgebot Trinkwasser im Versorgungsbereich der Eichstätter Berggruppe - Trinkwasserversorgungsbereich Eichstätter Berggruppe
Update: Das Abkochgebot für das Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt wird hiermit aufgehoben.
Für das Versorgungsgebiet der Eichstätter Berggruppe wurde das Abkochgebot mit Ausnahme der Ortschaften
Rapperszell, Sornhüll, Götzelshard, Hirnstetten, Furthof und Heglohe ebenfalls aufgehoben.
In den genannten Ortschaften konnte leider noch kein ausreichender Chlorgehalt erreicht werden.
Sobald dies dort ebenfalls der Fall ist wird das Abkochgebot auch hier aufgehoben.
Die Desinfektionsmaßnahme (Chlorung) wird weiter in beiden Versorgungsgebieten aufrecht erhalten.
Abkochgebot Trinkwasser für einzelne Bereiche der Eichstätter Berggruppe.
Vorsorglich ist das Trinkwasser in einzelnen Ortschaften der Eichstätter Berggruppe wegen coliformer Bakterien bis auf weiteres abzukochen. Im Versorgungsgebiet wurden die Grenzwerte gemäß Trinkwasserverordnung für coliforme Bakterien überschritten. Zur Vermeidung gesundheitlicher Gefahren sollen Sie das Trinkwasser vorsichtshalber mindestens fünf Minuten lang sichtbar abkochen. Nach dieser Maßnahme kann es abgekühlt zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen oder zum Zähneputzen verwendet werden.
Abkochgebot für folgende Orte weiterhin:
Gde Pollenfeld:
Götzelshard, Sornhüll
Gde Walting:
Rapperszell
Markt Kipfenberg:
Hirnstetten
Gde Titting:
Hegelohe
Markt Kinding:
Furthof
BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
30.09.2024 16:13

Aufhebung Abkochgebot Stadt Leipheim, Achtung: Abkochgebot für Ortsteile bleibt - Stadt Leipheim
Das Abkochgebot für die Stadt Leipheim wurde aufgehoben.
Achtung: Das Abkochgebot für die Ortsteile Riedheim und Weißingen bleibt weiterhin bestehen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-017 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
27.09.2024 13:10

Abkochgebot Trinkwasser - 55624 Schwerbach + 55624 Gösenroth
Infolge einer betrieblichen Störung am 26.09.2024 gegen 18:00 Uhr in 55624 Schwerbach und 55624 Gösenroth kam es zur Keimbelastung des Leitungswassers. Die Bewohner der betroffenen Gebiete werden aufgefordert, das Trinkwasser abzukochen.
Abkochen des Trinkwassers
26.09.2024 19:39

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindeste ns 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Information zum Abkochgebot - Stand: 12.09.2024
Bei den letzten Untersuchungen kam es wieder zu Befunden von Enterokokken an 4 Probenahmestellen. Kissendorf Friedhof, Bühl Friedhof, Happach und der Übergabeschacht Anhofen waren hiervon betroffen. Es wird weiter mit Hochdruck an der Ursachenforschung mit allen Beteiligten gearbeitet. Das Abkochgebot im gesamten Trinkwassernetz der Wasserversorgung Bibertal sowie die zusätzliche Desinfektion durch Chlor im Trinkwassernetz von Bühl, Opferstetten, Echlishausen, Anhofen und Happach bleibt bis auf weiteres bestehen.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 BBK-ISC-066 shortCode:BBK-ISC-011
12.09.2024 15:13

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
04.09.2024 15:50

Blaualgenbefall im Lippesee - Paderborn Sande
Aufgrund eines Befall durch Blaualgen, ist das Baden im Lippesee durch das Kreisamt für Umwelt-und Naturschutz verboten. Der Kontakt mit dem Wasser muss unbedingt vermieden werden.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
29.08.2024 14:27

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Von Elektrizität bis Selbstzündung – die Ursachen sind vielfältig

Brandgefahren in der Landwirtschaft

Brände in der Landwirtschaft sind oftmals mit hohen Schadensummen verbunden; nicht selten steht gar die Existenz eines Hofes auf dem Spiel. Die mit 23 Prozent am häufigsten ermittelte Brandursache sind Defekte in der ElektroInstallation, gefolgt von Brandstiftung (15 %), Überhitzung (9 %) und feuergefährliche Tätigkeiten (5 %). Auch menschliches Fehlverhalten und die Selbstentzündung von Heu und Stroh stellen eine oft unterschätze Gefahr dar.

Fast überall ist die Brandlast hoch: Erntegüter und Stroh, Düngemittel und Kraftstoffe sind allgegenwärtig. Kommen dann, wie zuletzt im Sommer 2018, anhaltende Hitze und Trockenheit hinzu, genügt schon ein Funke beim Betrieb von Landmaschinen zum Auslösen eines Brandes.

Die Teilnahme an Löschübungen trägt dazu bei, dass Mitarbeiter sich in Notsituationen sicherheitsgerecht verhalten können

Maßnahmen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes verinnerlichen

Um Brände zu vermeiden bzw. diese in der Entstehungsphase erfolgreich zu bekämpfen, weist der bvbf Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. auf wichtige Maßnahmen hin, die jeder Landwirt beachten sollte:

- Fahrzeuge, Geräte und Erntemaschinen regelmäßig entstauben und warten.

- Heu und Stroh stets trocken lagern und regelmäßig kontrollieren, um eine Selbstzündung zu verhindern.

- Feuergefährliche Arbeiten in Scheunen und Ställen unbedingt vermeiden.

- Bei der Ausführung von Schleif-, Schweiß- und Reparatur-Arbeiten alle brennbaren Stoffe weiträumig entfernen und mindestens einen Feuerlöscher vorzugsweise mit 6 kg des Löschmittels ABC-Pulver- in unmittelbarer Nähe bereithalten.

- Traktoren, Mähdrescher und andere der erhöhten Brandgefahr ausgesetzte Landmaschinen ausnahmslos mit Feuerlöschern bestücken. - In allen Wirtschafts- und Stallgebäuden sowie den Flucht- und Rettungswegen sind ebenfalls Feuerlöscher zu installieren. In größeren Gebäuden sind auch Wandhydranten zur ersten Brandbekämpfung nützlich, die mehr Löschwasser bieten.

- Zudem sind die Mitarbeiter regelmäßig bezüglich des Arbeitsschutzes zu unterweisen. Dadurch werden die Beschäftigten in die Lage versetzt, sich bei der Arbeit und in Notsituationen sicherheitsgerecht zu verhalten. Neben Brandschutzmaßnahmen sind die Erste Hilfe und die Kenntnis über Fluchtwege und Notausgänge von besonderer Bedeutung.

ABC-Pulverlöscher sind die schlagkräftige Standardlösung

Der Pulver-Feuerlöscher – erkennbar an der Aufschrift „ABC-Pulver“ – ist der Universal-Löscher für die Landwirtschaft. Das Löschmittel, ein feinpulvriges Salzgemisch, nebelt den Brandherd ein, wodurch es ihn schlagartig erstickt. Es wirkt gleichermaßen gegen feste Stoffe, die zu Glutbildung neigen (Brandklasse A), flüssige Substanzen wie Öle und Schmierstoffe (B) sowie brennbare Gase (C).

Für Büros sind Schaumfeuerlöscher (Brandklassen A und B) oder Wasserfeuerlöscher (Brandklasse A) mit 6 l Löschmittelinhalt geboten.

Für elektrotechnische Einrichtungen sind passende Kohlendioxid-Feuerlöscher (2 kg oder 5 kg Löschmittel) je nach freier Raumfläche zu empfehlen.

Feuerlöscher, die in Betriebsstätten installiert sind, müssen mindestens alle zwei Jahre sachkundig überprüft werden, damit ihre Funktionsfähigkeit gewährleistet ist. Bei der Montage ist darauf zu achten, dass die Geräte im Ernstfall frei zugänglich, also nicht zugestellt sind.

Qualifizierte Brandschutz-Fachbetriebe stehen bei allen Fragen rund um den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Sie erkennen Brandgefahren, können Brandlasten bestimmen und individuelle Brandschutzlösungen für die Branderkennung, Alarmierung und Feuerlöscheinrichtungen anbieten. Außerdem übernehmen sie die Gerätewartung, bieten Mitarbeiterschulungen und praktische Löschübungen an.

Die Adressen lokaler Anbieter, sortiert nach PLZ-Bereichen, sind u.a. im Internet unter www.bvbf.de abrufbar.

Quellenhinweis: Die Zahlen zu den Brandursachen sind der IFS-Datenbank entnommen. IFS – Institut für Schadenverhütung und Schadenforschung der öffentlichen Versicherer e. V.



bvbf
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