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Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
20.08.2025 17:18

Sirenen Probealarme - Großwendern
Sirenentest - kein Akutfall, keine Warnung, keine Gefährdung
Integrierte Leitstelle Hochfranken Alsenberg 4 95032 Hof
20.08.2025 13:39

Aktualisierung! - Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
*********************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
18.08.2025 11:42

Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:54

Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:50

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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BBK

Bundesweiter Warntag am 8. Dezember 2022

Bund, Länder und Kommunen testen alle Warnsysteme für Krisen- und Katastrophenfälle - die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass der Warntag 2022 am 8. Dezember stattfindet. 

Ziel des bundesweiten Warntags ist, die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz insgesamt aufmerksam zu machen.

Bundesweiter Warntag: 8. Dezember, 11:00 Uhr

Der Warntag ist ein gemeinsamer Aktionstag bei dem Bund und Länder, sowie teilnehmende Kreise, Städte und Gemeinden in einer Übung ihre Warnmittel erproben. Um 11:00 Uhr aktivieren die beteiligten Behörden und Einsatzkräfte zeitgleich unterschiedliche Warnmittel.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser:

„Wir müssen uns für die Zukunft besser für Krisenlagen wie Wetterextreme, Waldbrände oder Hochwasser wappnen.

Dazu gehören vor allem moderne Systeme, um die Bevölkerung bei Gefahren schnell und zielgerichtet zu warnen. Neue Systeme müssen wir testen, um sie später präzise einsetzen zu können.

Am 8. Dezember wird es deshalb einen bundesweiten Warntag geben, bei dem auch erstmals eine Testwarnmeldung der höchsten Warnstufe bundesweit an Handys versandt wird. Das ist der erste Test für die Warnung per Cell Broadcast. Wir brauchen für eine effektive und verlässliche Warninfrastruktur verschiedene Warnsysteme. Dazu gehören auch Sirenen und unsere Warn-App NINA. Beim bundesweiten Warntag werden wir alle in Deutschland genutzten Warnmittel erproben.“

BBK-Präsident Ralph Tiesler:

„Mit dem bundesweiten Warntag 2022 wird auch eine intensive Testphase für Cell Broadcast eingeleitet.

Diese bedeutet einen neuen Stellenwert in der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung: Während die Menschen die Testphase nutzen können, um sich mit dem neuen Warnkanal vertraut zu machen, werden wir mit dem Feedback und den Live-Rückschlüssen daraus die beteiligten Schnittstellen weiter bestmöglich aufeinander abstimmen. Dadurch wird es möglich, technische Anpassungen und Optimierungen so vorzunehmen, dass zum angestrebten Wirkbetrieb in 2023 Cell Broadcast optimal genutzt und in den Warnmix integriert wird.“

Einführung neuer Warnkanal Cell Broadcast

Aktuell wird gemeinsam mit den Mobilfunknetzbetreibern mit Hochdruck an der Einführung des neuen Warnkanals Cell Broadcast gearbeitet.

Im Rahmen des Warntags soll der Warnkanal Cell Broadcast erstmalig getestet werden. Dazu soll eine Testwarnmeldung bundesweit versendet werden. Diese erscheint dann auf allen Endgeräten, die in einer Mobilfunkzelle eingebucht sind und über die Empfangsfähigkeit von Cell Broadcast-Nachrichten verfügen.

Die Mobilfunknutzerinnen und -nutzer werden bis zum Warntag über die Möglichkeiten informiert werden.

Ende Februar 2023 soll Cell Broadcast den Wirkbetrieb aufnehmen und die bisherigen Warnmittel wie die Warn-App NINA, Radio, Fernsehen oder digitale Werbetafeln ergänzen.



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
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