Neue Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute in der letzten Phase

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Warnmeldungen
Entwarnung: Sirenentest Oberursel - Oberursel & Stadtteile
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest Oberursel - Oberursel & Stadtteile" vom 27.04.2024 11:47:36 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
Um 12 Uhr findet ein Sirenentest der Stadt Oberursel statt – es besteht keine Gefahr.
Rückmeldungen zur Hörbarkeit der Sirenen können unter:
www.oberursel.de/sirene gemacht werden.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
27.04.2024 12:07

Bekanntmachung einer Katastrophenschutzübung im Stadtgebiet Warburg - Stadt Warburg
Im Stadtgebiet Warburg kann es heute, durch eine groß angelegte Katastrophenschutzübung, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Während der Katastrophenschutzübung werden vermehrt Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet Warburg zu sehen sein.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-004
27.04.2024 07:10

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheits
25.04.2024 16:32

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Mecklenburg-Vorpommern

Neue Entschädigungsverordnung für Feuerwehrleute in der letzten Phase

Laut Innenminister Christian Pegel läuft aktuell die letzte Phase auf dem Weg zu einer überarbeiteten Feuerwehr-Aufwandsentschädigungsverordnung. "Wir haben als Innenministerium am 7. September die Verbandsanhörung - also beispielsweise des Landesfeuerwehrverbandes und des Städte- und Gemeindetages - eingeleitet und werden diese am Donnerstag nach vier Wochen abschließen", so der Minister.

Dem seien in den vergangenen Monaten Gespräche mit dem Landesfeuerwehrverband vorausgegangen, ebenso hätten für eine Einzelfrage sogenannte Fragen einer möglichen Konnexität geklärt werden müssen, bevor die jetzige abschließende Verbändebeteiligung habe eingeleitet werden können, so Pegel.

Er bedaure, dass das langfristige Ziel des Innenministeriums, bis zum Ende des Sommers die Aufwandsentschädigungsverordnung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren überarbeitet zu haben, knapp verfehlt werde. "Am Ende geht es nach einem intensiven Prozess jetzt darum, die erforderlichen Verfahrensschritte ordnungsgemäß zu Ende zu führen, um die neue Verordnung auf rechtssichere Beine zu stellen", so Pegel. "Wir warten die Rückmeldungen ab und hoffen, dass nach unseren intensiven Gesprächen mit den Beteiligten weitgehend zugestimmt wird, dann werden wir den Überarbeitungsprozess zeitnah im Interesse der ehrenamtlichen Feuerwehrkameradinnen und -kameraden erfolgreich abschließen und nach knapp zehn Jahren die dringend gebotene Anpassung der Aufwandsentschädigungsverordnung in Kraft setzen können", skizziert der Innenminister das weitere Vorgehen. Damit werde die gebotene Wertschätzung und Dankbarkeit für dieses "extrem wichtigen Ehrenamt Freiwillige Feuerwehr" zeitnah in Verordnungskraft erwachsen, so Pegel.

Mit der Aufwandsentschädigungsverordnung für die Freiwilligen Feuerwehren werden die durch die Kommunen maximal festsetzbaren Beträge für die Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren festgesetzt. "Die tatsächlich in der jeweiligen Kommune zu zahlende Aufwandsentschädigung wird aber in jeder Kommune durch eine eigene kommunale Satzung festgelegt - sie darf maximal die Höchstbeträge aus dieser Landesverordnung vorsehen oder sich für einen Wert bis zu diesem Höchstbetrag entscheiden", erläutert der Innenminister. Dabei werde für verschiedene besondere Ämter eine funktionsbezogene Pauschale ermöglicht, so für die Kreis-, Amts-, Orts-, Stadt- und Gemeindewehrführer.

Nach einem längeren Erörtertungsprozess mit den Kreis- und dem Landesfeuerwehrverband sowie den Praktikern des Ehrenamtes Freiwillige Feuerwehr wird eine solche pauschalierte Funktionsaufwandsentschädigung künftig auch für die Jugendwarte der Freiwilligen Feuerwehren ermöglicht. Deutlich angehoben werden sollen nach dem Verordnungsentwurf auch die Verdienstausfallentschädigungsmöglichkeiten für Selbständige. Wenn beispielsweise selbständige Handwerker als Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren ausrücken, können diese für die dadurch eingebüßten Einnahmen ihrer selbständigen Tätigkeit künftig bis zu 40 Euro Verdienstausfallentschädigung je ehrenamtlich im Feuerwehrdienst eingesetzter Stunde, doppelt so viel wie bislang, erhalten. "Auch hier gilt aber: Die Kommune regelt in einer eigenen Satzung welcher Betrag - maximal aber der Höchstbetrag aus der Landesverordnung - in der jeweiligen Gemeinde geleistet wird", ergänzt Pegel.

Die neue Aufwandsentschädigungsverordnung sieht Anpassungen der Aufwandspauschalen für Kreiswehrführer von bislang maximal 700 Euro auf künftig maximal 1.200 Euro, bei den Stadtwehrführern von 270 Euro auf 400 Euro und in den Gemeinden von 200 Euro auf 400 Euro vor. Die maximale Verdienstausfallentschädigung soll von bislang 20 Euro auf künftig maximal 40 Euro je Stunde, maximal 320 Euro am Tag (bislang: maximal 160 Euro), in Ausnahmefällen maximal 500 Euro je Tag (bislang: maximal 250 Euro je Tag), angehoben werden.



Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
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