Neuer Brandtest bestätigt Gefahren des Kältemittels R1234yf

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Warnmeldungen
Entwarnung: Starke Rauchentwicklung in Heimsheim - Heimsheim
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung in Heimsheim - Heimsheim" vom 04.05.2026 16:33:08 gesendet durch Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Im Enzkreis in der Gemeinde Heimsheim ist es zu einem Großbrand gekommen. Die Feuerwehr befindet sich im Einsatz. Es kommt zu einer starken Rauchentwicklung mit entsprechender Geruchsbelästigung, bitte halten sie Fenster geschlossen.
Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis Am Mühlkanal 16 75172 Pforzheim
04.05.2026 16:34

Rauchentwicklung Gebäudebrand - Bad Köstritz
Durch einen Gebäudebrand kommt es zu einer starken Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung
Zentrale Leitstelle Gera
0365838939100
Zentrale Leitstelle Gera Berliner Straße 153 07546 Gera
04.05.2026 16:10

Entwarnung: Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jü - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jüterbog - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark " vom 03.05.2026 11:55:56 gesendet durch Brandenburg, Regionalleitstelle Brandenburg a.d.H.. Die Warnung ist aufgehoben.
Aktualisierung 04.05.2026 11:17
Die Warnung ist aufgehoben!
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Aktualisierung: 03.05.2026 11:55 Uhr
Aktuell beträgt die Brandfläche ca. 113 Hektar. Der Brand läuft an den erstellten Brandschutzstreifen aus.
Die Feuerwehr beobachtet die Lage vor Ort und bewertet diese fortlaufend neu.
Für umliegend wohnende Bürger besteht aktuell keine Gefahr.
Es kann zu Geruchsbelästigungen kommen.
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Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Brandenburg Fontanestraße 1 14770 Brandenburg
04.05.2026 11:17

Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
29.04.2026 09:54

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Neuer Versuch mit R1234yf

Neuer Brandtest bestätigt Gefahren des Kältemittels R1234yf

Deutsche Umwelthilfe misst hohe Fluorwasserstoffkonzentration bei Abbrand eines Pkw mit R1234yf

Das Kältemittel R1234yf ist noch gefährlicher als bislang angenommen. Ein neuer Test im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) macht deutlich, dass die Chemikalie auch bei Fahrzeugbränden, die nicht direkt auf einen Austritt von R1234yf zurückzuführen sind, zum Risiko für Insassen, Ersthelfer und Rettungskräfte wird. Den Versuch in einem Brandtunnel hatte das Ingenieurunternehmen DMT, eine Tochtergesellschaft des TÜV Nord, durchgeführt. Der eingesetzte Pkw ist seit Mitte 2013 auf dem Markt erhältlich und gehört zu den zehn meistverkauften Automodellen, in denen das Kältemittel R1234yf zum Einsatz kommt. Angesichts der erneut bestätigten Risiken fordert die DUH ein Verbot von R1234yf und spricht sich für den schnellstmöglichen Einsatz der sicheren und umweltfreundlichen Kältemittelalternative CO2 aus.

„Beim Abbrand des Fahrzeuges konnten wir alarmierende Mengen von Fluorwasserstoff (HF) feststellen. In der Abluft wurden knapp 45 ppm gemessen – diese Konzentration führt bereits nach kurzer Zeit zu irreversiblen gesundheitlichen Schäden. Bei ungünstigen Luftverhältnissen ist mit weitaus höheren HF-Konzentrationen zu rechnen. Dieses Ergebnis gilt nicht nur für das getestete Auto, sondern lässt sich auf alle Fahrzeuge mit dem Kältemittel R1234yf übertragen“, erläutert der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich, der die Durchführung des Tests betreute.   

Das von der DUH gewählte Brandszenario ist keineswegs unüblich. Im Gegenteil: Viele der jährlich rund 20.000 Fahrzeugbrände in Deutschland entstehen unter anderem durch Kabeldefekte, überhitzte Bremsen und Reifen, Vandalismus sowie übergreifende Flammen von brennenden Autos bei Massenkarambolagen oder in geschlossenen Räumen wie Tunneln oder Tiefgaragen. Alle bisher durchgeführten Sicherheitstests untersuchten lediglich, ob sich unmittelbar ausströmendes Kältemittel R1234yf an heißen Motorteilen entzündet und ob es in diesem Zusammenhang zu einer HF-Bildung kommt. Andere Brand- und Unfallszenarien blieben unberücksichtigt.

„Bereits 2013 haben wir die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, eine umfassende Sicherheitsanalyse von R1234yf zu veranlassen. Fahrzeuge, die mit dem Kältemittel befüllt sind, bringen ein neues Gefährdungspotential in den Straßenverkehr. Nach unseren neuen Erkenntnissen wäre es deshalb unverantwortlich, wenn die politisch Verantwortlichen, aber auch die Hersteller weiterhin die Augen vor dieser Gefahr verschließen“, kritisiert Patrick Huth, Projektmanager aus dem Bereich Verkehr und Luftreinhaltung.

Bereits im Jahr 2008 und 2009 offenbarten Brandtests der DUH die Gefahren von R1234yf. Zum damaligen Zeitpunkt waren noch keine Fahrzeuge mit der Chemikalie im Straßenverkehr unterwegs. Aufgrund der seit Januar 2013 wirksamen EU-Vorgabe zu klimaschonenderen Kältemitteln steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit R1234yf jedoch rasant an. Bis Ende 2013 wurden in Deutschland bereits fast 100.000 Autos neu zugelassen, in denen das Kältemittel R1234yf genutzt wird. 

 



Deutsche Umwelthilfe e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Gerr7it 7P., Buxtehude
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., Dortmund
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., Haan / Rhld
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