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Warnmeldungen
Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Neustadt in Holstein
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Neustadt in Holstein" vom 30.04.2025 21:32:46 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Neustadt- gibt bekannt:
In -Neustadt-,Kreis - Ostholstein- , werden die Bewohner im Bereich der Straße -Burgstraße- aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
30.04.2025 23:12

Rauchgase durch Gebäudebrand - Edesheim
Es folgt eine wichtige Information der Kreisfeuerwehr des Landkreises Northeim.
In Edesheim im Bereich St.-Mauritius-Straße kommt es durch einen Gebäudebrand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Es kommt zu Verkehrsbehinderungen und Sperrungen in Edesheim.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn. Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.kfv-nom.de sowie auf den Social-Media-Kanälen der Kreisfeuerwehr Northeim.
Landkreis Northeim Medenheimer Str. 6/8 37154 Northeim
30.04.2025 21:24

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe hat sich ein Waldbrand ereignet. Zahlreiche Einsatzkräfte sind vor Ort, meiden Sie das betroffene Gebiet. Es betshet keine Gefahr für Anwohner. Bitte achten Sie auf weitere Meldungen.
Leitstelle Nürnberg
30.04.2025 19:38

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Neuer Versuch mit R1234yf

Neuer Brandtest bestätigt Gefahren des Kältemittels R1234yf

Deutsche Umwelthilfe misst hohe Fluorwasserstoffkonzentration bei Abbrand eines Pkw mit R1234yf

Das Kältemittel R1234yf ist noch gefährlicher als bislang angenommen. Ein neuer Test im Auftrag der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) macht deutlich, dass die Chemikalie auch bei Fahrzeugbränden, die nicht direkt auf einen Austritt von R1234yf zurückzuführen sind, zum Risiko für Insassen, Ersthelfer und Rettungskräfte wird. Den Versuch in einem Brandtunnel hatte das Ingenieurunternehmen DMT, eine Tochtergesellschaft des TÜV Nord, durchgeführt. Der eingesetzte Pkw ist seit Mitte 2013 auf dem Markt erhältlich und gehört zu den zehn meistverkauften Automodellen, in denen das Kältemittel R1234yf zum Einsatz kommt. Angesichts der erneut bestätigten Risiken fordert die DUH ein Verbot von R1234yf und spricht sich für den schnellstmöglichen Einsatz der sicheren und umweltfreundlichen Kältemittelalternative CO2 aus.

„Beim Abbrand des Fahrzeuges konnten wir alarmierende Mengen von Fluorwasserstoff (HF) feststellen. In der Abluft wurden knapp 45 ppm gemessen – diese Konzentration führt bereits nach kurzer Zeit zu irreversiblen gesundheitlichen Schäden. Bei ungünstigen Luftverhältnissen ist mit weitaus höheren HF-Konzentrationen zu rechnen. Dieses Ergebnis gilt nicht nur für das getestete Auto, sondern lässt sich auf alle Fahrzeuge mit dem Kältemittel R1234yf übertragen“, erläutert der internationale Verkehrsexperte Axel Friedrich, der die Durchführung des Tests betreute.   

Das von der DUH gewählte Brandszenario ist keineswegs unüblich. Im Gegenteil: Viele der jährlich rund 20.000 Fahrzeugbrände in Deutschland entstehen unter anderem durch Kabeldefekte, überhitzte Bremsen und Reifen, Vandalismus sowie übergreifende Flammen von brennenden Autos bei Massenkarambolagen oder in geschlossenen Räumen wie Tunneln oder Tiefgaragen. Alle bisher durchgeführten Sicherheitstests untersuchten lediglich, ob sich unmittelbar ausströmendes Kältemittel R1234yf an heißen Motorteilen entzündet und ob es in diesem Zusammenhang zu einer HF-Bildung kommt. Andere Brand- und Unfallszenarien blieben unberücksichtigt.

„Bereits 2013 haben wir die Bundesregierung und die Europäische Kommission aufgefordert, eine umfassende Sicherheitsanalyse von R1234yf zu veranlassen. Fahrzeuge, die mit dem Kältemittel befüllt sind, bringen ein neues Gefährdungspotential in den Straßenverkehr. Nach unseren neuen Erkenntnissen wäre es deshalb unverantwortlich, wenn die politisch Verantwortlichen, aber auch die Hersteller weiterhin die Augen vor dieser Gefahr verschließen“, kritisiert Patrick Huth, Projektmanager aus dem Bereich Verkehr und Luftreinhaltung.

Bereits im Jahr 2008 und 2009 offenbarten Brandtests der DUH die Gefahren von R1234yf. Zum damaligen Zeitpunkt waren noch keine Fahrzeuge mit der Chemikalie im Straßenverkehr unterwegs. Aufgrund der seit Januar 2013 wirksamen EU-Vorgabe zu klimaschonenderen Kältemitteln steigt die Anzahl der Fahrzeuge mit R1234yf jedoch rasant an. Bis Ende 2013 wurden in Deutschland bereits fast 100.000 Autos neu zugelassen, in denen das Kältemittel R1234yf genutzt wird. 

 



Deutsche Umwelthilfe e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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