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Bekanntmachung einer Katastrophenschutzübung im Stadtgebiet Warburg - Stadt Warburg
Im Stadtgebiet Warburg kann es heute, durch eine groß angelegte Katastrophenschutzübung, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Während der Katastrophenschutzübung werden vermehrt Einsatzfahrzeuge im Stadtgebiet Warburg zu sehen sein.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-004
27.04.2024 07:10

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheits
25.04.2024 16:32

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Deutliches Bekenntnis zur Inspektion vor Ort

Hekatron verlässt Arbeitskreis zur RWM-Ferninspektion

Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit – das kann nicht die Maßgabe sein, wenn Menschenleben gerettet werden sollen. Hekatron, einer der führenden Hersteller von Rauchwarnmeldern, ist aus diesem Grund aus dem Arbeitskreis ausgetreten, der eine Richtlinie zur Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne – ohne eine ergänzende Vor-Ort-Inspektion durch eine Fachkraft – erstellen will.

Rauchwarnmelder (RWM) retten im Brandfall Menschenleben. Eingesetzt werden RWM vorwiegend in Wohnungen, um die anwesenden Personen in einer sehr frühen Phase eines beginnenden Brandes zu warnen und so ihre Selbstrettung zu ermöglichen. Erfolgt keine rechtzeitige Warnung, dann reichen wenige Atemzüge aus, um Menschen durch Brandrauch und Brandgase schwer zu verletzen, oftmals mit Todesfolge. Um dies sicher zu verhindern, müssen RWM stets zuverlässig funktionieren. Das ist nur sichergestellt, wenn die Melder und ihre Umgebung regelmäßig einer Inspektion und Wartung unterzogen werden. Hierfür gibt es als Anwendungsnorm die DIN 14676. Sie enthält detaillierte Festlegungen bezüglich Planung, Projektierung, Einbau, Betrieb und Instandhaltung von Rauchwarnmeldern. Seit Jahrzehnten bewährt hat sich die Vor-Ort-Inspektion durch geschulte Fachkräfte mit Kompetenznachweis. Empfehlungen für das Erlangen dieses Kompetenznachweises finden sich gleichfalls in der DIN 14676.

Natürlich gibt es den hohen Sicherheitsstandard im Betrieb von Rauchwarnmeldern nicht zum Nulltarif. Nachdem der RWM-Einbau in Wohnungen in fast allen Bundesländern obligatorisch geworden ist, besteht von mehreren Seiten Interesse daran, eine wirtschaftliche Optimierung vorzunehmen, indem man die Objektbegehung durch eine Ferninspektion ersetzt. Unternehmen der Wohnungswirtschaft, die RWM überwiegend von Messdienstleistern installieren und instand halten lassen, erhoffen sich so eine Senkung der Betriebskosten für ihre vermieteten Immobilien. Es wurde ein Arbeitskreis „Rauchwarnmelder-Ferninspektion“ ins Leben gerufen, der beim Kriwan Testzentrum in Forchtenberg angesiedelt ist. Sein Ziel ist es, die Anforderungen an eine Inspektion von Rauchwarnmeldern aus der Ferne gemäß den Anforderungen des Abschnitts 6 der DIN 14676 zu erarbeiten. Aus diesem Arbeitskreis ist der RWM-Hersteller Hekatron mit sofortiger Wirkung ausgetreten.

Die Begründung für diesen Schritt liefert Christian Rudolph, Geschäftsleiter Rauchschaltanlagen und Rauchwarnmelder bei Hekatron: „Die im Arbeitskreis geführten technischen Diskussionen haben bestätigt, dass derzeit kein verlässlicher normativer Rahmen existiert, an dem sich eine Inspektion aus der Ferne – ohne physische Kontrolle vor Ort – orientieren könnte. Vor allem fehlen längerfristige Erfahrungen über festgestellte Abweichungen und nicht erkannte Abweichungen.“ Solche Daten wären aber die Grundlage, um die DIN 14676 überarbeiten zu können. Bei Hekatron ist man zu der Überzeugung gelangt, dass aus risikologischer Sicht derzeit die Basis fehlt, um auf die Sichtprüfung von Rauchwarnmeldern vor Ort verzichten zu können. Damit gilt bis auf Weiteres: Für eine normenkonforme Inspektion und Wartung gemäß DIN 14676 ist der Einsatz ausgebildeter Fachkräfte vor Ort alternativlos. Und wo es um den Schutz von Menschenleben geht, darf nicht die Wirtschaftlichkeit das Kriterium für die Wahl der Mittel sein.



Hekatron
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