Ziegler und DJI bündeln Kompetenzen zum Einsatz von Drohnen für die First-Responder-Industrie

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Warnmeldungen
Trinkwasserversorgung Abkochgebot - Gemeinde Wiernsheim, OT Wiernsheim
Herausgeber: Amtliche Gefahrenmitteilung der Gemeinde Wiernsheim
Gerfahr: Im Ortsteil Wiemsheim ist es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers
gekommen. Die erforderlichen Maßnahmen wurden eingeleitet.
Handlungsanweisungen:
Kochen Sie das Wasser ab, bevor Sie es zum Trinken, für die Zubereitung von
Nahrung, zum Zähneputzen oder zum Reinigen offener Wunden verwenden.
Informieren Sie sich auf der Homepage der Gemeinde Wiernsheim, achten Sie auf
weitere Meldungen.
Wir informieren Sie, wenn die Störung behoben ist.
Integrierte Leitstelle Pforzheim-Enzkreis Am Mühlkanal 16 75172 Pforzheim
20.03.2026 11:16

Trinkwasserverunreinigung - Abkochverfügung ohne Chlorung - Gemeinde Großkarolinenfeld
Der Landkreis Rosenheim informiert.
Aufgrund einer möglichen mikrobiologischen Verunreinigung des Trinkwassers hat das Staatliche Gesundheitsamt Rosenheim für die Ortsteile der Gemeinde Großkarolinenfeld, Tattenhausen, Alsterloh, An der Rott, Auberg, Bach, Buchrain, Haslau, Hilperding, Kirchsteig, Linden, Mühlbach, Nagelstätt, Öd, Petzenbichl, Ried, Rottmühle (Gemeinde Schechen), Schwaig und Thonbichl eine Abkochverfügung erlassen.
Das Wasser muss ab sofort für folgende Zwecke einmal sprudelnd aufgekocht werden
(~ 100 °C) und eine nachfolgende Abkühlzeit von circa zehn Minuten eingehalten werden, um Keime effektiv abzutöten:
• zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
• zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, alte oder kranke Personen
• zum Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbewahrt werden (es sei denn, es werden Geschirrspülmaschinen verwendet)
• für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
• zum Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
Handelsübliche Wasserkocher sind dazu gut geeignet.
Die Nutzung für andere Zwecke (z.B. Duschen, Toilettenspülung) ist weiterhin unbedenklich. Beim Duschen sollten Wunden oder offene Hautstellen abgedeckt werden.
Die Abkochverfügung gilt bis auf Weiteres. Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann.
https://www.landkreis-rosenheim.de/abkochgebot-fuer-tattenhausen-und-umgebung/
Weitere Informationen und FAQs finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Rosenheim unter folgendem Link: Gesundheitswesen - Landratsamt Rosenheim
Hinweis:
Bitte informieren Sie auch Nachbarn und Mitbewohner, die diese Warnung möglicherweise nicht erhalten haben.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
20.03.2026 11:11

Information der unteren Wasserbehörde - Landkreis Greiz
Aufgrund eines Großbrandes in Zeulenroda- Triebes, kann es zu Verunreinigungen der Gewässer Triebes, Weida sowie im weiteren Verlauf der Weißen Elster kommen. Gemeingebrauch und Gewässerbenutzungen können dadurch beeinträchtigt werden.
Zentrale Leitstelle Gera Berliner Straße 153 07546 Gera
19.03.2026 22:46

Abkochgebot Trinkwasserverunreinigung - Landkreis Calw, Gemeinde Ebhausen Ortsteil Rotfelden
Das Landratsamt Calw meldet (Abt. Gesundheit und Versorgung):
Im Landkreis Calw, der Gemeinde Ebhausen im Ortsteil Rotfelden kommt es zu einer Verunreinigung des Trinkwassers durch Enterokokken. Es kommt nicht unbedingt zu einer Trübung oder wahrnehmbaren Geschmacks- bzw. Geruchsveränderung des Leitungswassers. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatz- und Reparaturmaßnahmen.
Es besteht eine potenzielle Gefahr bei der Verwendung des Trinkwassers.
Landratsamt Calw, Brand- und Katastrophenschutz Vogteistraße 42-46 75365 Calw
18.03.2026 12:42

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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News aus der Industrie

Ziegler und DJI bündeln Kompetenzen zum Einsatz von Drohnen für die First-Responder-Industrie

Strategische Kooperationsvereinbarung unterzeichnet von Ziegler und DJI auf der Interschutz 2015 in Hannover

Aufgrund der raschen technologischen Weiterentwicklung haben Drohnen in den letzten 3 Jahren enorm an Popularität gewonnen. Nun haben zwei marktführende Unternehmen Ihre Zusammenarbeit aufgenommen, um diese neue Technologie der First-Responder-Industrie zugänglich zu machen, um somit die Sicherheit bei Einsätzen zu erhöhen.

ZQC-P3 (Ziegler Quad Copter Phantom 3)

Eine langfristige strategische Kooperationsvereinbarung wurde zwischen der 124 Jahre alten Albert Ziegler GmbH mit Sitz in Giengen, Deutschland und SZ DJI Technology Co., Ltd., einem 9 Jahre alten Unternehmen mit Sitz in Shenzhen, China unterzeichnet.

Ziegler ist einer der führenden Hersteller von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen und ist Marktführer in Deutschland, dem drittgrößten Markt für Feuerwehren der Welt. DJI ist weltweiter Marktführer in der Drohnen-Technologie. Die beiden Unternehmen unterzeichneten feierlich eine strategische Kooperationsvereinbarung, um die Drohnen-Technologie für Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Diese wird zunächst in Form von DJI-Standardprodukten und später mit maßgeschneiderten Lösungen für Spezialeinsätze, vor allem in der Brandbekämpfung und im Katastrophenschutz verfügbar sein.

Drohnen sind bereits seit mehreren Jahren zum Erwerb für Ersthelfer auf dem Markt. Allerdings standen bisher der hohe Preis und die komplizierte Nutzung solcher Systeme deren Implementierung im Wege. Am 8. Juni 2015 begann Ziegler mit der Vermarktung von DJI-Standardprodukten in Kombination mit Training und Support (TS) Paketen für Ersthelfer, um diese wertvollen Werkzeuge für Feuerwehrleute und alle anderen Arten von Ersthelfer zugänglich zu machen. Die Drohnen werden entweder einzeln oder in Kombination mit TS-Paketen, einschließlich der Unterstützung zur Einholung von erforderlichen staatlichen Genehmigungen, entsprechender Versicherungen und einer zertifizierten Ausbildung angeboten. Diese Pakete ermöglichen Ersthelfern den Erwerb und die Nutzung modernster Drohnen zu einem sehr günstigen Preis.

Durch umfangreiche Tests und Marktforschungen konnte Ziegler die Notwendigkeit für eine praktische Lösung identifizieren, die Ersthelfern ein Portfolio an Möglichkeiten bietet, um in Notfällen eine Observierung der Lage aus der Luft durchführen zu können. Dabei hat Ziegler herausgefunden, dass sehr großes Interesse an diesem Thema besteht, aber bisher kein großer Hersteller in dieser Branche die Anpassung der Produkte für die schnelle Umsetzung übernommen hat. Verfügbare Modelle wurden von den Behörden bisher als zu teuer und zu kompliziert für die großflächige und praktische Verwendung angesehen.

 

Seit der Einführung des Modells „Phantom“ von DJI im Jahr 2012, ist das Interesse an dieser neuen Technologie nochmals sehr gestiegen. Die neuen Modelle sind extrem robust, stabil, leicht zu fliegen und erschwinglich. Die im Jahr 2015 neu eingeführten Modelle wie die „Inspire 1“ und der „Phantom 3“ bringen eine Reihe von neuen technologischen Fähigkeiten mit. Das macht abermals deutlich, dass die Zeit für die umfassende Einführung dieser Produkte für die First-Responder-Industrie gekommen ist. Diese technologische Entwicklung in Kombination mit der genaue Marktpositionierung und angesichts der zahlreichen Vorteile sowie erhöhter Einsatzsicherheit für Einsatzkräfte führten dazu, dass Ziegler und DJI diese strategische Kooperation eingegangen sind. Die Vereinbarung umfasst den Vertrieb und die Vermarktung der DJI-Standardmodelle sowie die Weiterentwicklung von Produkten, um in Zukunft maßgeschneiderte Lösungen für die Ersthelfer anzubieten.

ZQC-I1 (Ziegler Quad Copter Inspire 1)

Auf der Interschutz in Hannover präsentiert Ziegler zwei neue Produkte, die folgende Bezeichnungen haben: ZQC-I1 (Ziegler Quad Copter Inspire 1) - auch bekannt als DJI Inspire 1 und ZQC-P3 (Ziegler Quad Copter Phantom 3) - auch bekannt als DJI Phantom 3. Ziegler verkauft diese Drohnen in Kombination mit Training und Support-Paketen. Dies ermöglicht den Ersthelfern die erforderlichen Berechtigungen, Versicherungen und die Ausbildung zur Nutzung der Drohnen im Einsatz zu erwerben.

Drohnen ermöglichen nicht nur die Beobachtung der Einsatzlage von oben. DJI-Drohnen verfügen über hochauflösende 4K Kameras, die Videos direkt an die Einsatzkommandozentrale übertragen können. Dies bietet Entscheidungsträgern zusätzlich sehr genaue Informationen, so dass wichtige Entscheidungen schneller und präziser getroffen werden können. Der Unternehmensleitsatz von Ziegler lautet "Wir geben Sicherheit". Die Einführung von Drohnen in der First-Responder-Industrie ist ein weiteres Beispiel für die Innovationskraft des Unternehmens, den Anspruch über die eigenen Produkte hinauszudenken und somit die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit für die Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Phillip A. Thompson, Chief Marketing Officer der Ziegler-Gruppe erklärte: "Wir sehen diese strategische Kooperation mit DJI als einen großen Schritt nach vorn, um Ersthelfern die Nutzung dieser sehr wertvollen zusätzlichen Tools zu ermöglichen. Außerdem helfen die Drohnen die Sicherheit der Einsatzkräfte zu steigern und können dabei unterstützen schnell taktische Informationen zu generieren, wodurch letztlich bessere Entscheidungen schneller und mit geringerem Risiko getroffen werden."

Die Nutzung von Drohnen hat viele Vorteile für Ersthelfer:

  1. Beobachtung des Einsatzes von oben ermöglicht ein wesentliche genauere Einschätzung der Gefahren und Hindernisse
  2. Menschen, die in Gefahr sind oder sich an Orten befinden, die für die Einsatzkräfte nicht zugänglich sind, können entdeckt werden
  3. Gefährliche oder schädliche Materialien, die sich auf die Sicherheitsmaßnahmen auswirken, können identifiziert werden
  4. Primäre und alternative Zugangswege können gefunden werden und ermöglichen eine schnelle und optimale Ressourcenallokation
  5. Analyse der Videoaufnahmen von Einsätzen und Übungen bietet wertvolle Informationen zur Verbesserung für zukünftige Einsätze

Ziegler und DJI sind sicher, dass die Einführung von Drohnen in der First-Responder-Industrie eine große Verbesserung der Rettungsmaßnahmen für die Gesellschaft mit sich bringen wird. Durch die Verwendung von Drohnen sind nun wertvolle Informationen während des Einsatzes verfügbar, die bisher nicht zugänglich waren.

Über Ziegler
Die Albert Ziegler GmbH ist einer der international führenden Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und feuerwehrtechnischem Zubehör. Die Produktpalette umfasst das gesamte Spektrum der Feuerwehrtechnik, von Einsatzkleidung über hochspezialisierte Pump- und Löschsysteme bis hin zu Löschfahrzeugen aller Art. Von weltweit über 1.000 Mitarbeitern sind rund 600 am Stammsitz in Giengen an der Brenz beschäftigt. Weitere Fertigungsstandorte befinden sich in Rendsburg, Mühlau, Niederlande, Kroatien und Indonesien. Weitere Vertriebs- und Servicebüros sind in Tschechien, Italien, Slowenien und China stationiert.



Albert Ziegler GmbH
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