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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung in Selbecke - Hagen - Selbecke
Es folgt eine wichtige Information der kreisfreien Stadt Hagen.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich der Selbecker Straße - Höhe Hotel "Auf dem Kamp" zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
26.07.2024 21:51

Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Stadtwerke Metzingen
07123 395 9160
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 20:43

Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünst er, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Ob
25.07.2024 18:53

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 11:24

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels
09571/18-8700
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 08:54

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach
Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch coliforme Keime festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres in den gesamten Gemeindegebieten Pähl
und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
18.07.2024 10:01

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpe gel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Ziegler und DJI bündeln Kompetenzen zum Einsatz von Drohnen für die First-Responder-Industrie

Strategische Kooperationsvereinbarung unterzeichnet von Ziegler und DJI auf der Interschutz 2015 in Hannover

Aufgrund der raschen technologischen Weiterentwicklung haben Drohnen in den letzten 3 Jahren enorm an Popularität gewonnen. Nun haben zwei marktführende Unternehmen Ihre Zusammenarbeit aufgenommen, um diese neue Technologie der First-Responder-Industrie zugänglich zu machen, um somit die Sicherheit bei Einsätzen zu erhöhen.

ZQC-P3 (Ziegler Quad Copter Phantom 3)

Eine langfristige strategische Kooperationsvereinbarung wurde zwischen der 124 Jahre alten Albert Ziegler GmbH mit Sitz in Giengen, Deutschland und SZ DJI Technology Co., Ltd., einem 9 Jahre alten Unternehmen mit Sitz in Shenzhen, China unterzeichnet.

Ziegler ist einer der führenden Hersteller von Feuerwehr- und Rettungsfahrzeugen und ist Marktführer in Deutschland, dem drittgrößten Markt für Feuerwehren der Welt. DJI ist weltweiter Marktführer in der Drohnen-Technologie. Die beiden Unternehmen unterzeichneten feierlich eine strategische Kooperationsvereinbarung, um die Drohnen-Technologie für Ersthelfer zur Verfügung zu stellen. Diese wird zunächst in Form von DJI-Standardprodukten und später mit maßgeschneiderten Lösungen für Spezialeinsätze, vor allem in der Brandbekämpfung und im Katastrophenschutz verfügbar sein.

Drohnen sind bereits seit mehreren Jahren zum Erwerb für Ersthelfer auf dem Markt. Allerdings standen bisher der hohe Preis und die komplizierte Nutzung solcher Systeme deren Implementierung im Wege. Am 8. Juni 2015 begann Ziegler mit der Vermarktung von DJI-Standardprodukten in Kombination mit Training und Support (TS) Paketen für Ersthelfer, um diese wertvollen Werkzeuge für Feuerwehrleute und alle anderen Arten von Ersthelfer zugänglich zu machen. Die Drohnen werden entweder einzeln oder in Kombination mit TS-Paketen, einschließlich der Unterstützung zur Einholung von erforderlichen staatlichen Genehmigungen, entsprechender Versicherungen und einer zertifizierten Ausbildung angeboten. Diese Pakete ermöglichen Ersthelfern den Erwerb und die Nutzung modernster Drohnen zu einem sehr günstigen Preis.

Durch umfangreiche Tests und Marktforschungen konnte Ziegler die Notwendigkeit für eine praktische Lösung identifizieren, die Ersthelfern ein Portfolio an Möglichkeiten bietet, um in Notfällen eine Observierung der Lage aus der Luft durchführen zu können. Dabei hat Ziegler herausgefunden, dass sehr großes Interesse an diesem Thema besteht, aber bisher kein großer Hersteller in dieser Branche die Anpassung der Produkte für die schnelle Umsetzung übernommen hat. Verfügbare Modelle wurden von den Behörden bisher als zu teuer und zu kompliziert für die großflächige und praktische Verwendung angesehen.

 

Seit der Einführung des Modells „Phantom“ von DJI im Jahr 2012, ist das Interesse an dieser neuen Technologie nochmals sehr gestiegen. Die neuen Modelle sind extrem robust, stabil, leicht zu fliegen und erschwinglich. Die im Jahr 2015 neu eingeführten Modelle wie die „Inspire 1“ und der „Phantom 3“ bringen eine Reihe von neuen technologischen Fähigkeiten mit. Das macht abermals deutlich, dass die Zeit für die umfassende Einführung dieser Produkte für die First-Responder-Industrie gekommen ist. Diese technologische Entwicklung in Kombination mit der genaue Marktpositionierung und angesichts der zahlreichen Vorteile sowie erhöhter Einsatzsicherheit für Einsatzkräfte führten dazu, dass Ziegler und DJI diese strategische Kooperation eingegangen sind. Die Vereinbarung umfasst den Vertrieb und die Vermarktung der DJI-Standardmodelle sowie die Weiterentwicklung von Produkten, um in Zukunft maßgeschneiderte Lösungen für die Ersthelfer anzubieten.

ZQC-I1 (Ziegler Quad Copter Inspire 1)

Auf der Interschutz in Hannover präsentiert Ziegler zwei neue Produkte, die folgende Bezeichnungen haben: ZQC-I1 (Ziegler Quad Copter Inspire 1) - auch bekannt als DJI Inspire 1 und ZQC-P3 (Ziegler Quad Copter Phantom 3) - auch bekannt als DJI Phantom 3. Ziegler verkauft diese Drohnen in Kombination mit Training und Support-Paketen. Dies ermöglicht den Ersthelfern die erforderlichen Berechtigungen, Versicherungen und die Ausbildung zur Nutzung der Drohnen im Einsatz zu erwerben.

Drohnen ermöglichen nicht nur die Beobachtung der Einsatzlage von oben. DJI-Drohnen verfügen über hochauflösende 4K Kameras, die Videos direkt an die Einsatzkommandozentrale übertragen können. Dies bietet Entscheidungsträgern zusätzlich sehr genaue Informationen, so dass wichtige Entscheidungen schneller und präziser getroffen werden können. Der Unternehmensleitsatz von Ziegler lautet "Wir geben Sicherheit". Die Einführung von Drohnen in der First-Responder-Industrie ist ein weiteres Beispiel für die Innovationskraft des Unternehmens, den Anspruch über die eigenen Produkte hinauszudenken und somit die kontinuierliche Verbesserung von Sicherheit für die Einsatzkräfte zu gewährleisten.

Phillip A. Thompson, Chief Marketing Officer der Ziegler-Gruppe erklärte: "Wir sehen diese strategische Kooperation mit DJI als einen großen Schritt nach vorn, um Ersthelfern die Nutzung dieser sehr wertvollen zusätzlichen Tools zu ermöglichen. Außerdem helfen die Drohnen die Sicherheit der Einsatzkräfte zu steigern und können dabei unterstützen schnell taktische Informationen zu generieren, wodurch letztlich bessere Entscheidungen schneller und mit geringerem Risiko getroffen werden."

Die Nutzung von Drohnen hat viele Vorteile für Ersthelfer:

  1. Beobachtung des Einsatzes von oben ermöglicht ein wesentliche genauere Einschätzung der Gefahren und Hindernisse
  2. Menschen, die in Gefahr sind oder sich an Orten befinden, die für die Einsatzkräfte nicht zugänglich sind, können entdeckt werden
  3. Gefährliche oder schädliche Materialien, die sich auf die Sicherheitsmaßnahmen auswirken, können identifiziert werden
  4. Primäre und alternative Zugangswege können gefunden werden und ermöglichen eine schnelle und optimale Ressourcenallokation
  5. Analyse der Videoaufnahmen von Einsätzen und Übungen bietet wertvolle Informationen zur Verbesserung für zukünftige Einsätze

Ziegler und DJI sind sicher, dass die Einführung von Drohnen in der First-Responder-Industrie eine große Verbesserung der Rettungsmaßnahmen für die Gesellschaft mit sich bringen wird. Durch die Verwendung von Drohnen sind nun wertvolle Informationen während des Einsatzes verfügbar, die bisher nicht zugänglich waren.

Über Ziegler
Die Albert Ziegler GmbH ist einer der international führenden Anbieter von Feuerwehrfahrzeugen und feuerwehrtechnischem Zubehör. Die Produktpalette umfasst das gesamte Spektrum der Feuerwehrtechnik, von Einsatzkleidung über hochspezialisierte Pump- und Löschsysteme bis hin zu Löschfahrzeugen aller Art. Von weltweit über 1.000 Mitarbeitern sind rund 600 am Stammsitz in Giengen an der Brenz beschäftigt. Weitere Fertigungsstandorte befinden sich in Rendsburg, Mühlau, Niederlande, Kroatien und Indonesien. Weitere Vertriebs- und Servicebüros sind in Tschechien, Italien, Slowenien und China stationiert.



Albert Ziegler GmbH
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