Gesetzentwurf bedroht private Rettungsdienste: Höhere Kosten und Ausschaltung des Wettbewerbs

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Warnmeldungen
Kampfmittelfund mit Kontrollierter Sprengung - Dülmen
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Dülmen.
Im Bereich der Bauernschaft Rödder auf Höhe der B474 kommt es aufgrund eines Blindgängers zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Der Blindgänger wird kontrolliert gesprengt. Die Sprengung findet frühsten um 18:45 Uhr statt.
Die Sprengung kann auch in einiger Entfernung noch vernommen werden.
Die von der Evakuierung betroffenen Bürger wurden bereits informiert.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter www.duelmen.de oder bei Radio Kiepenkerl.
Feuerwehr-Leitstelle Coesfeld Alte Münsterstraße 2 48653 Coesfeld
10.09.2026 18:01

Entwarnung: Vermuteter Kampfmittelfund - Herma-Kramm-Weg - Münster - Herma-Kramm-Weg - Münster
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vermuteter Kampfmittelfund - Herma-Kramm-Weg - Münster - Herma-Kramm-Weg - Münster" vom 10.09.2026 14:49:29 gesendet durch Feuerwehr-Leitstelle Münster. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines vermuteten Kampfmittelfundes kommt es im Bereich Herma-Kramm-Weg/ Hoher Heckenweg zu Evakuierungsmaßnahmen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst ist alarmiert. Nach Begutachtung erfolgt eine Anpassung des Evakuierungsbereiches sowie der Maßnahmen oder eine Entwarnung.
Feuerwehr-Leitstelle Münster York-Ring 25 48159 Münster
10.09.2026 16:32

Entwarnung: Ausfall Notruf 112 in Gersfeld - Gersfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausfall Notruf 112 in Gersfeld - Gersfeld" vom 10.09.2026 08:59:01 gesendet durch Zentrale Leitstelle Fulda. Die Warnung ist aufgehoben.
Derzeitig ist der Notruf 112 aus dem Bereich Gersfeld (Rhön) nicht erreichbar. Es sind Fest- und
Mobilfunknetz nicht erreichbar.
Die Feuerwehrhäuser Gersfeld-Mitte und Gersfeld-Hettenhausen sind als Notfallmeldestellen besetzt.
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
10.09.2026 16:30

1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
04.09.2026 13:05

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
28.08.2026 12:56

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
06683/9601-10
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
24.08.2026 18:52

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Novelle des Vergaberechts

Gesetzentwurf bedroht private Rettungsdienste: Höhere Kosten und Ausschaltung des Wettbewerbs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 9. Juli 2015, einen Gesetzentwurf beschlossen, der Hunderte privater Rettungsdienst- unternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen soll. An deren Stelle sollen exklusiv nur noch die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund stehen. Auf die Krankenversicherten könnten dadurch hohe Kosten zukommen. Brancheninsider erwarten zudem eine Verschlechterung der Qualität im Rettungsdienst.

Bereits heute beträgt der Marktanteil der vier Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst rund 90 Prozent, allen voran das Rote Kreuz mit knapp 60 Prozent. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sieht vor, dass selbst dieser kleine Marktanteil zu Gunsten
der vier Hilfsorganisationen verschoben werden soll.

Nach Planungen des Gesetzgebers sollen die vier Hilfsorganisationen in Zukunft Aufträge, die meist mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen, direkt und ohne ein transparentes Vergabeverfahren erhalten. Private Rettungsdienstunternehmen würden dadurch systematisch vom Markt verdrängt und quasi enteignet.

„Das geplante Gesetz mit der darin enthaltenen Ausnahmeregelung für den Rettungsdienst bedeutet eine akute Existenzgefährdung für viele private Rettungsdienstunternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern. Ohne jede Not hat das Bundeskabinett eine EU-Vorgabe als einziges Land in Europa so drastisch verschärft, dass vielen langjährigen und bewährten Unternehmen im Rettungsdienst das Aus droht“, resümiert Uwe Fleischer, Präsident des Bundesverbandes eigen- ständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz. Diese Überregulierung sei insbesondere auch vor dem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar, da die vier Hilfsorganisationen ohnehin von vielen steuerlichen Ausnahmeregelungen profitieren würden, so Fleischer.

Auf die Krankenversicherten dürften, sofern das geplante Gesetz in Kraft tritt, höhere Beiträge zukommen. Die Preise für Rettungseinsätze würden nämlich in Zukunft ausschließlich von den vier Hilfsorganisationen bestimmt werden.

Des Weiteren drohen sogenannte Quersubventionierungen, da die Hilfsorganisationen mit den Erstattungsbeiträgen der Krankenkassen für den Rettungsdienst auch immer wieder andere Geschäftsfelder subventionieren,
die mit dem Rettungsdienst nichts zu tun hätten. Neben den finanziellen Aspekten befürchtet der BKS zudem einen Qualitätsverlust im Rettungsdienst. Ohne einen Wettbewerb gehe für Leistungserbringer jeder Anreiz verloren, für Patienten und Mitarbeiter eine hohe Versorgungsqualität und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, um einen Auftrag zu erhalten. Überdies würden private Ressourcen für Großeinsatzlagen und Katastrophen zerstört, sollte das Gesetzesvorhaben in dieser Form durchgeführt werden.

Im Sinne einer guten Versorgungsqualität für Patienten müsse der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass nur die besten Leistungserbringer zum Zuge kämen.
Die bislang durchgeführten Vergabeverfahren hätten hierfür eine gute Grundlage geboten. Der aktuelle Gesetzentwurf bringe hingegen nicht den Patienten Vorteile, sondern nur den vier Hilfsorganisationen. „Der Gesetzgeber sollte sich weder im In- noch im Ausland dem Verdacht aussetzen, eine Klientelpolitik zu betreiben“, so Uwe Fleischer.



BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.

Themengruppe: Feuerwehrfahrzeuge

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