Gesetzentwurf bedroht private Rettungsdienste: Höhere Kosten und Ausschaltung des Wettbewerbs

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Fund einer Weltkriegsbombe - Mainz - Bereich Europakreisel
Nach dem Fund einer 500-kg-Weltkriegsbombe im Bereich Europakreisel muss diese am Freitag, 26.04.2024 entschärft werden. Dazu ist eine Evakuierung erforderlich. Verlassen Sie den Gefahrenbereich bis spätestens Freitag, 10 Uhr!
Eine genaue Auflistung der zu räumenden Straßen und Hausnummern finden Sie auf der Sonderseite unter www.mainz.de
Bürgertelefon der Stadt Mainz
06131 - 12 4634
BBK-ISC-022 BBK-ISC-024 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-015 shortCode:BBK-ISC-004
25.04.2024 13:47

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Kisdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Kisdorf" vom 25.04.2024 08:02:37 gesendet durch LS Elmshorn, Land SH Red. (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehr der Gemeinde Kisdorf gibt bekannt:
In Kisdorf, Kreis Segeberg, kommt es in der Straße Ostpreußenstraße derzeit zu einem Feuerwehreinsatz.
Die Bevölkerung wird gebeten im Warnbereich Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!
i.A. Kooperative Regionalleitstelle West
25337 Elmshorn
BBK-ISC-001 BBK-ISC-004 BBK-ISC-009 BBK-ISC-012 BBK-ISC-016 BBK-ISC-017 BBK-ISC-083 BBK-ISC-087 shor
25.04.2024 12:17

Entwarnung: Kreisweite Sirenenprobe - Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweite Sirenenprobe - Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau" vom 25.04.2024 11:51:54 gesendet durch LS Groß-Gerau vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung Probealarm!
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152-989898
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
25.04.2024 11:52

Entwarnung: Kreisweite Sirenenprobe - Landkreis Groß-Gerau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kreisweite Sirenenprobe - Landkreis Groß-Gerau" vom 25.04.2024 09:40:56 gesendet durch LS Groß-Gerau vS/E, Kreis (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Um 10.00 Uhr erfolgt der Probebetrieb der Sirenen im gesamten Kreisgebiet. Zu hören ist der Warnton (1 Minute auf und abschwellender Ton). Es besteht keine Gefahr! Ab 10.20 Uhr erfolgt im Rahmen des Probebetriebs der Sirenen die Entwarnung (1 Minute Dauerton). Der Probebetrieb umfasst ebenfalls den Probebetrieb der Warnapplikationen (KatWarn, Nina, hessenWARN, Cell Broadcast etc.).
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152-989898
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
25.04.2024 10:25

Entwarnung: Brand mit starker Rauchentwicklung - Rheinmünster
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand mit starker Rauchentwicklung - Rheinmünster" vom 25.04.2024 07:58:52 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Rheinmünster:
In Schwarzach treten durch ein loka les Brandereignis schädliche Rauchgase aus und es kommt zu Geruchsbelästigungen.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-001
25.04.2024 08:27

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
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Novelle des Vergaberechts

Gesetzentwurf bedroht private Rettungsdienste: Höhere Kosten und Ausschaltung des Wettbewerbs

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 9. Juli 2015, einen Gesetzentwurf beschlossen, der Hunderte privater Rettungsdienst- unternehmen in Deutschland künftig vom Rettungsdienst ausschließen soll. An deren Stelle sollen exklusiv nur noch die vier Hilfsorganisationen Rotes Kreuz, Malteser, Johanniter und Arbeiter-Samariter-Bund stehen. Auf die Krankenversicherten könnten dadurch hohe Kosten zukommen. Brancheninsider erwarten zudem eine Verschlechterung der Qualität im Rettungsdienst.

Bereits heute beträgt der Marktanteil der vier Hilfsorganisationen im Rettungs- dienst rund 90 Prozent, allen voran das Rote Kreuz mit knapp 60 Prozent. Der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf des Gesetzes zur Modernisierung des Vergaberechts sieht vor, dass selbst dieser kleine Marktanteil zu Gunsten
der vier Hilfsorganisationen verschoben werden soll.

Nach Planungen des Gesetzgebers sollen die vier Hilfsorganisationen in Zukunft Aufträge, die meist mehrere Millionen Euro pro Jahr betragen, direkt und ohne ein transparentes Vergabeverfahren erhalten. Private Rettungsdienstunternehmen würden dadurch systematisch vom Markt verdrängt und quasi enteignet.

„Das geplante Gesetz mit der darin enthaltenen Ausnahmeregelung für den Rettungsdienst bedeutet eine akute Existenzgefährdung für viele private Rettungsdienstunternehmen mit Tausenden von Mitarbeitern. Ohne jede Not hat das Bundeskabinett eine EU-Vorgabe als einziges Land in Europa so drastisch verschärft, dass vielen langjährigen und bewährten Unternehmen im Rettungsdienst das Aus droht“, resümiert Uwe Fleischer, Präsident des Bundesverbandes eigen- ständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz. Diese Überregulierung sei insbesondere auch vor dem Hintergrund überhaupt nicht nachvollziehbar, da die vier Hilfsorganisationen ohnehin von vielen steuerlichen Ausnahmeregelungen profitieren würden, so Fleischer.

Auf die Krankenversicherten dürften, sofern das geplante Gesetz in Kraft tritt, höhere Beiträge zukommen. Die Preise für Rettungseinsätze würden nämlich in Zukunft ausschließlich von den vier Hilfsorganisationen bestimmt werden.

Des Weiteren drohen sogenannte Quersubventionierungen, da die Hilfsorganisationen mit den Erstattungsbeiträgen der Krankenkassen für den Rettungsdienst auch immer wieder andere Geschäftsfelder subventionieren,
die mit dem Rettungsdienst nichts zu tun hätten. Neben den finanziellen Aspekten befürchtet der BKS zudem einen Qualitätsverlust im Rettungsdienst. Ohne einen Wettbewerb gehe für Leistungserbringer jeder Anreiz verloren, für Patienten und Mitarbeiter eine hohe Versorgungsqualität und attraktive Arbeitsbedingungen zu bieten, um einen Auftrag zu erhalten. Überdies würden private Ressourcen für Großeinsatzlagen und Katastrophen zerstört, sollte das Gesetzesvorhaben in dieser Form durchgeführt werden.

Im Sinne einer guten Versorgungsqualität für Patienten müsse der Gesetzgeber dafür Sorge tragen, dass nur die besten Leistungserbringer zum Zuge kämen.
Die bislang durchgeführten Vergabeverfahren hätten hierfür eine gute Grundlage geboten. Der aktuelle Gesetzentwurf bringe hingegen nicht den Patienten Vorteile, sondern nur den vier Hilfsorganisationen. „Der Gesetzgeber sollte sich weder im In- noch im Ausland dem Verdacht aussetzen, eine Klientelpolitik zu betreiben“, so Uwe Fleischer.



BKS - Bundesverband eigenständiger Rettungsdienste und Katastrophenschutz e.V.

Themengruppe: Feuerwehrfahrzeuge

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