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Warnmeldungen
Starke Rauchentwicklung - Oberhavel / Staffelde
Aufgrund eines Brandes kommt es aktuell im Warnbereich zu einer erheblichen Bildung von Brandgasen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht nicht. Die Feuerwehr befindet sich bereits am Einsatzort. Meiden Sie die Einsatzstelle und halten Sie die Zuwegungen für nachrückende Einsatzfahrzeuge frei. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
IRLS NordOst
Integrierte Leitstelle Nordost Eberswalder Straße 41 16225 Eberswalde
25.06.2025 03:31

Rauchwolke durch Großbrand - Augsburg
Rauchentwicklung durch Großbrand
Stadt Augsburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz; Integrierte Leitstelle Berliner Allee 30 86153
24.06.2025 21:35

Beinträchtigung durch Rauchentwicklung aufgrund Waldbrand - Wendelstein
Im Gemeindebereich Wendelstein brennt der Wald in größerer Ausdehnung. Bitte meiden Sie den betroffenen Bereich.
Integrierte Leitstelle Mittelfranken Süd Weißenburger Str. 10 91126 Schwabach
24.06.2025 14:17

Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar
Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an.
Landkreis Goslar Ottostraße 1 38644 Goslar
24.06.2025 10:46

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
22.06.2025 10:47

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Bundestag

Telefon-Notrufe auch bei Stromausfall

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderungen, ein Telekommunikations-Notrufsystem zu schaffen, das auch im Falle eines Stromausfalls funktionsfähig ist. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird eine Verpflichtung für die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefordert, zu gewährleisten, dass ein Notruf via Voice over Internet-Protocol (VoIP) und Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen abgesetzt werden kann. Die Petenten verweisen zur Begründung ihres Anliegens auf die Praktiken der Netzbetreiber, nur noch VoIP-Anschlüsse zu vertreiben und Handynetze nicht mehr flächendeckend mit Notstrom zu versorgen. Es dürfe jedoch nicht sein, dass "im 21. Jahrhundert keine Möglichkeit besteht, Hilfe zu rufen, wenn es zu einem Stromausfall kommt". Entsprechende Vorfälle in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Gesetzgeber zur Gewährleistung der Sicherheit regulierend eingreifen müsse, heißt es weiter.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewisse Risiken im Falle eines Stromausfalls ein. Dies habe damit zu tun, dass die Anforderungen an moderne Telekommunikationssysteme heutzutage davon geprägt seien, dass sie den Kunden neben den Möglichkeiten des Telefonierens auch eine schnelle Datenübertragung, insbesondere für den Zugang zum Internet, bereitstellen müssten. Die derzeit verfügbaren Techniken benötigten dazu allerdings sowohl für die Endgeräte als auch für die Übertragungsstrecke zwischen Endgerät und Netzknoten eine externe Energieversorgung. Nach Einschätzung des Ministeriums, so heißt es weiter, hätten die jüngeren größeren Ausfälle bei der Stromversorgung gezeigt, dass eine gewisse Unabhängigkeit der Telekommunikationsmöglichkeiten von der Stromversorgung, insbesondere zum Absetzen von Notrufen, in der Nutzung von "einfachen" Mobilfunkgeräten bestehen könne.

Der Petitionsausschuss äußert grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Petition, "insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Deutschen Telekom AG, die analogen und ISDN-Anschlüsse bis 2018 auf Internet-Telefonie umzustellen". Ein funktionierendes Notrufsystem zum Wohl und zur Sicherheit der Bürger sei unabdingbar, um mittels Telekommunikation schnellstmöglich einen Hilferuf absetzen zu können, schreiben die Abgeordneten. Sie machen zugleich darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung die Absicht verfolge, Notruf-Systeme einzuführen und das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, "dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen". 



Deutscher Bundestag

Themengruppe: Kommunikationstechnik


Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
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