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Entwarnung: Sirenen-Probealarm - Rheinmünsster
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Probealarm - Rheinmünsster" vom 20.04.2024 12:52:19 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Rheinmünster:
Heute wird ab 12:35Uhr die Sirenen erprobt. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
BBK-ISC-017 BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
20.04.2024 12:53

Entwarnung: Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld" vom 20.04.2024 11:48:11 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben.
Zwischen 12:00 und 12:30 Uhr führt die Zentrale Leitstelle des Landkreises Eichsfeld eine Funktionsprobe der Sirenen durch. Betroffen sind die Stadt Leinefelde-Worbis und die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
20.04.2024 12:49

Bekanntmachung zur Durchführung einer Katastrophenschutzübung - Stadtgebiet Willebadessen
Im Stadtgebiet Willebadessen kann es heute, durch eine groß angelegte Katastrophenschutzübung, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Während der Katastrophenschutzübung werden vermehrt Einsatzfahrzeuge im Kernstadtgebiet Willebadessen zu sehen sein.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
20.04.2024 08:14

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Bundestag

Telefon-Notrufe auch bei Stromausfall

Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderungen, ein Telekommunikations-Notrufsystem zu schaffen, das auch im Falle eines Stromausfalls funktionsfähig ist. In der Sitzung am Mittwochmorgen beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie als Material zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben.

In der Eingabe wird eine Verpflichtung für die Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze gefordert, zu gewährleisten, dass ein Notruf via Voice over Internet-Protocol (VoIP) und Mobilfunk auch bei Stromausfall oder anderen Störungen abgesetzt werden kann. Die Petenten verweisen zur Begründung ihres Anliegens auf die Praktiken der Netzbetreiber, nur noch VoIP-Anschlüsse zu vertreiben und Handynetze nicht mehr flächendeckend mit Notstrom zu versorgen. Es dürfe jedoch nicht sein, dass "im 21. Jahrhundert keine Möglichkeit besteht, Hilfe zu rufen, wenn es zu einem Stromausfall kommt". Entsprechende Vorfälle in der Vergangenheit hätten gezeigt, dass der Gesetzgeber zur Gewährleistung der Sicherheit regulierend eingreifen müsse, heißt es weiter.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, räumt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gewisse Risiken im Falle eines Stromausfalls ein. Dies habe damit zu tun, dass die Anforderungen an moderne Telekommunikationssysteme heutzutage davon geprägt seien, dass sie den Kunden neben den Möglichkeiten des Telefonierens auch eine schnelle Datenübertragung, insbesondere für den Zugang zum Internet, bereitstellen müssten. Die derzeit verfügbaren Techniken benötigten dazu allerdings sowohl für die Endgeräte als auch für die Übertragungsstrecke zwischen Endgerät und Netzknoten eine externe Energieversorgung. Nach Einschätzung des Ministeriums, so heißt es weiter, hätten die jüngeren größeren Ausfälle bei der Stromversorgung gezeigt, dass eine gewisse Unabhängigkeit der Telekommunikationsmöglichkeiten von der Stromversorgung, insbesondere zum Absetzen von Notrufen, in der Nutzung von "einfachen" Mobilfunkgeräten bestehen könne.

Der Petitionsausschuss äußert grundsätzlich Verständnis für das Anliegen der Petition, "insbesondere vor dem Hintergrund der Ankündigung der Deutschen Telekom AG, die analogen und ISDN-Anschlüsse bis 2018 auf Internet-Telefonie umzustellen". Ein funktionierendes Notrufsystem zum Wohl und zur Sicherheit der Bürger sei unabdingbar, um mittels Telekommunikation schnellstmöglich einen Hilferuf absetzen zu können, schreiben die Abgeordneten. Sie machen zugleich darauf aufmerksam, dass die Bundesregierung die Absicht verfolge, Notruf-Systeme einzuführen und das Telekommunikationsgesetz dahingehend zu ändern, "dass sich Menschen in einer Notsituation bemerkbar machen und Hilfe anfordern können, ohne zurückgerufen werden zu müssen". 



Deutscher Bundestag

Themengruppe: Kommunikationstechnik


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