Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

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25.04.2024 20:36

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Es wird drum gebeten, Fenst und Türen geschlossen zu halten
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25.04.2024 19:34

Entwarnung: Allgemeiner Schadensfall - Reinbek Gewerbegebiet
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25.04.2024 19:12

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet der Stadt Arnstein - Stadt Arnstein mit Ortsteilen
Das Trinkwasser im Trinkwasserversorgungsgebiet der Stadt Arnstein (mit Ortsteilen Arnstein, Halsheim, Reuchelheim, Müdesheim, Gänheim, Binsfeld, Heugrumbach, Weiler Dattensoll, Weiler Marbach und Weiler Ruppertzaint) weist eine Grenzwertüberschreitung bezüglich des Parameters „Enterokokken“ auf. Das Trinkwasser wird derzeit desinfiziert und umfassend beprobt. Eine mögliche Ursache könnten die Wetterverhältnisse der vergangenen Tage sein.
Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot an. Bitte beachten Sie unten stehende Handlungsempfehlungen.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist, wird das Gesundheitsamt über die Medien, Homepage des Landkreises und die örtliche Gemeindeverwaltung entsprechend informieren, sowie wir diese Warnung sodann aufgehoben.
Um eine gesundheitliche Gefährdung auszuschließen, sollten die folgenden Anweisungen des Gesundheits
25.04.2024 16:32

Fund einer Weltkriegsbombe - Mainz - Bereich Europakreisel
Nach dem Fund einer 500-kg-Weltkriegsbombe im Bereich Europakreisel muss diese am Freitag, 26.04.2024 entschärft werden. Dazu ist eine Evakuierung erforderlich. Verlassen Sie den Gefahrenbereich bis spätestens Freitag, 10 Uhr!
Eine genaue Auflistung der zu räumenden Straßen und Hausnummern finden Sie auf der Sonderseite unter www.mainz.de
Bürgertelefon der Stadt Mainz
06131 - 12 4634
BBK-ISC-022 BBK-ISC-024 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-015 shortCode:BBK-ISC-004
25.04.2024 13:47

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Gafferspritzen

Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Nach dem schweren Verkehrsunfall mit drei getöteten Unfallopfern am 09.11.17 auf der BAB A 3 bei Rohrbrunn im Landkreis Aschaffenburg wurden von mehreren Medien Bilder und Filmaufnahmen verbreitet, in denen bei der Bergung der Unfallopfer eingesetzte Feuerwehrleute vorbeifahrende „Gaffer“, die von ihren Fahrzeugen aus Videos und Bilder von der Unfallstelle machten, mit dem Feuerwehrschlauch bespritzten. In den Medien wurde insoweit eine mögliche Strafbarkeit der Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in den Raum gestellt. 

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg weist insoweit darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen „Gaffers“ bei ihr eingegangen ist. Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer straf- baren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen, sodass auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen besteht. 

Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch verkehrsfremdes Einwirken auf Fahrzeuge im Straßenverkehr setzt nach der Rechtsprechung des Bun- desgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH 4 StR 117/15 „Autobahnschütze“) voraus, dass nach der Vorstellung des Täters eine konkrete Gefahr für eines der in der Vorschrift genannten Schutzobjekte bewirkt wird oder der Täter dies jedenfalls bewirken will. Danach hätte der Feuerwehrmann in seine Vorstellung aufnehmen und billigen müssen, dass es infolge des Bespritzens der Fahrzeuge der „Gaffer“ zu einem Unfall kommen könnte. Dies ist nach den vorliegenden Erkenntnissen aber nicht anzunehmen, insbesondere, weil der Wasserstrahl auf die Seitenscheibe eines nur sehr langsam fahrenden Fahrzeugs bereits nicht für eine Gefährdung geeignet sein dürfte. 



Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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