Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

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Warnmeldungen
Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
Abkochgebot
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Bis die eingeleiteten Sofortmaßnahmen und weitere Abhilfemaßnahmen greifen, ist durch das Gesundheitsamt ein Abkochgebot ausgesprochen worden.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800
Gemeinde Nettersheim
02486-78800
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
10.10.2025 16:00

Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gemeindewerke Cadolzburg
09103/79010
Leitstelle Nürnberg
10.10.2025 15:27

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Gafferspritzen

Kein Strafverfahren gegen Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Nach dem schweren Verkehrsunfall mit drei getöteten Unfallopfern am 09.11.17 auf der BAB A 3 bei Rohrbrunn im Landkreis Aschaffenburg wurden von mehreren Medien Bilder und Filmaufnahmen verbreitet, in denen bei der Bergung der Unfallopfer eingesetzte Feuerwehrleute vorbeifahrende „Gaffer“, die von ihren Fahrzeugen aus Videos und Bilder von der Unfallstelle machten, mit dem Feuerwehrschlauch bespritzten. In den Medien wurde insoweit eine mögliche Strafbarkeit der Feuerwehrleute wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in den Raum gestellt. 

Die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg weist insoweit darauf hin, dass bislang keine entsprechende Strafanzeige eines betroffenen „Gaffers“ bei ihr eingegangen ist. Auch werden derzeit allein aufgrund der vorliegenden Bildberichte keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für das Vorliegen einer straf- baren Handlung der betreffenden Feuerwehrleute gesehen, sodass auch kein hinreichender Anlass für eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen besteht. 

Auf den vorliegenden Bildern und Filmen ist ersichtlich, dass die „Gaffer“ in der sehr langsam fahrenden Fahrzeugkolonne mit dem Schlauch mit geringem Spritzdruck besprüht worden sind, wobei vor allem die geschlossenen Fenster der Beifahrerseite getroffen wurden. Anschließend sind die jeweiligen Fahrzeugführer von der Polizei angehalten und zur Anzeige gebracht worden. Ein versuchter oder vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch einen ähnlichen gefährlichen Eingriff im Sinne von § 315 b StGB kann hierdurch nicht festgestellt werden. 

Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr durch verkehrsfremdes Einwirken auf Fahrzeuge im Straßenverkehr setzt nach der Rechtsprechung des Bun- desgerichtshofes (vgl. zuletzt BGH 4 StR 117/15 „Autobahnschütze“) voraus, dass nach der Vorstellung des Täters eine konkrete Gefahr für eines der in der Vorschrift genannten Schutzobjekte bewirkt wird oder der Täter dies jedenfalls bewirken will. Danach hätte der Feuerwehrmann in seine Vorstellung aufnehmen und billigen müssen, dass es infolge des Bespritzens der Fahrzeuge der „Gaffer“ zu einem Unfall kommen könnte. Dies ist nach den vorliegenden Erkenntnissen aber nicht anzunehmen, insbesondere, weil der Wasserstrahl auf die Seitenscheibe eines nur sehr langsam fahrenden Fahrzeugs bereits nicht für eine Gefährdung geeignet sein dürfte. 



Staatsanwaltschaft Aschaffenburg

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7H., Dornstadt
Jens7 M.7, Bielefeld
Thom7as 7H., Dornstadt
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Jürg7en 7M., Weinstadt
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7C., Trier
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7C., Trier
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Jürg7en 7H., Jülich
Volk7er 7L., Erlangen
Volk7er 7C., Trier
., Erlenbach
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jürg7en 7M., Weinstadt
., Erlenbach
Joha7nne7s R7., Diemelstadt
Sven7 K.7, Vogtland
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Joha7nne7s R7., Diemelstadt
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Hara7ld 7S., Köln
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Hara7ld 7S., Köln
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Hara7ld 7S., Köln
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Jürg7en 7M., Weinstadt
Henn7ing7 K.7, Dortmund
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Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Hara7ld 7S., Köln
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Paul7 M.7, Bayreuth
Thor7ste7n B7., Bammental
Volk7er 7C., Trier
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
., Erlenbach
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Thor7ste7n B7., Bammental
Andr7eas7 A.7, Obernbreit
Hara7ld 7S., Köln
Stef7an 7G., Dieburg
Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
Stef7an 7G., Dieburg
Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Hara7ld 7S., Köln
Stef7an 7G., Dieburg
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Oliv7er 7S., Neidenbach
Stef7an 7G., Dieburg
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7C., Trier
Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
Thor7ste7n B7., Bammental
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Hara7ld 7S., Köln
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Marc7o I7., Mülheim-Kärlich
Hara7ld 7S., Köln
Stef7an 7G., Dieburg
Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
Stef7an 7G., Dieburg
Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
Stef7an 7G., Dieburg
Holg7er 7S., Kirchentellinsfurt
Stef7an 7G., Dieburg
Hara7ld 7S., Köln
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Volk7er 7L., Erlangen
Jürg7en 7M., Weinstadt
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Volk7er 7C., Trier
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Volk7er 7C., Trier
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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Hara7ld 7S., Köln
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Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Jürg7en 7M., Weinstadt
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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Volk7er 7C., Trier
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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Thom7as 7E., Nettetal
Thor7ste7n B7., Bammental
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Fran7k B7., Roßtal
Thor7ste7n B7., Bammental
Volk7er 7C., Trier
Oliv7er 7S., Neidenbach
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Volk7er 7C., Trier
Oliv7er 7S., Neidenbach
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Hara7ld 7S., Köln
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Tiva7dar7 T.7, Wernau
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7E., Nettetal
Sven7 K.7, Vogtland
Hara7ld 7S., Köln
Jürg7en 7M., Weinstadt
Sven7 K.7, Vogtland
Dirk7 B.7, Karlsbad
Thom7as 7E., Nettetal
Volk7er 7C., Trier
Thor7ste7n B7., Bammental
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Mark7us 7G., Kochel am See
Holg7er 7H., Mülheim-Kärlich
Volk7er 7C., Trier
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mich7ael7 B.7, Münsingen
Jan 7S., Wallenhorst
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Jan 7S., Wallenhorst
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Thor7ste7n B7., Bammental
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7E., Nettetal
Hara7ld 7S., Köln
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
., Erlenbach
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7E., Nettetal
Holg7er 7S., Adelsdorf
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mark7us 7K., Straßgiech
Jürg7en 7M., Weinstadt
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Scheunenbrand

Einbruchsversuch in Feuerwehrgerätehaus - Polizei sucht Zeugen

Jugendliche dringen in Feuerwehrgerätehaus ein

Feuerwehr-Gebäude mit Paintballkugeln beschossen

Auf der Kippe ...

Gestohlener Außenbordmotor gefunden

Bei Einsatzfahrt: Feuerwehrwagen zu spät bemerkt

Brand in Kernkraftwerk - Keine Gefahr für die Bevölkerung

Zivil und Militär kooperieren beim Schutz gegen Gefahrstoffe

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges muss aufgrund von Gegenverkehr ausweichen - Verursacher flüchtet

Mann entwendet Feuerwehrfahrzeug - Polizei stoppt Tatverdächtigen nach Verfolgung

Feuerwehr rettet zwei Kinder bei Hochhausbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

„Wir müssen Feuerwehren und Katastrophenschutz schnellstmöglich technisch ertüchtigen“

Feuerwehrfahrzeug stößt auf Einsatzfahrt in Karlsruhe mit Auto zusammen

Tausende Spenden für krebskranken Karlsruher

Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware?

200 Jahre Conrad Dietrich Magirus & 160 Jahre Magirus

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Entwendung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Einsatzleitwagens der Feuerwehr

Dachstuhlbrand

Brennendes Benzin auf Gartenpool

Diebstahl aus dem Umkleideraum der Feuerwehr

Lebenswichtiges Know-how für Feuerwehr und THW: Spannungswarner für überflutete Keller & Co. richtig einsetzen!

Rettungswagen mit Stein beworfen

Gewalt gegen Einsatzkräfte muss härter bestraft werden

Feuer im Feuerwehrhaus

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Feuer in Kfz-Werkstatt führt zu Explosionen und NINA-Warnung

Versuchter Einbruch in die Feuerwehr in Brohm

Tätlicher Angriff auf Feuerwehrmann

Grossbrand: mehr als 100 Einsatzkräfte löschten das Feuer

Feuerwehr fängt Bienenschwarm in der MHP-Arena ein

Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

Feuerwehr entleert tausende Sandsäcke mit freiwilliger Unterstützung von Asylsuchenden