Innenminister Caffier: Landeseinheitliche Feuerwehrverwaltungssoftware entlastet Ehrenamtler und Verwaltung

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Warnmeldungen
Rauch und Geruchsbelästigung nach Brand - Löhnberg, B49
In Folge eines Brandes kommt es weiterhin im Bereich Löhnberg und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Kreissausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Gefahrenabwehrzentrum, Gartenstr. 1, 65549 Limburg
17.09.2025 11:05

Scheunenbrand - Steinheim am Albuch
Wegen starker Rauchentwicklung, Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis Bischof-Fischer-Str. 121 734
17.09.2025 00:21

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gem einde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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MV: Start für FOX-112

Innenminister Caffier: Landeseinheitliche Feuerwehrverwaltungssoftware entlastet Ehrenamtler und Verwaltung

Innenminister Lorenz Caffier hat heute den landesweiten Wirkbetrieb der einheitlichen onlinebasierten Feuerwehrverwaltungssoftware „Feuerwehr Online Extra 112“ (kurz „Fox-112“) gestartet. Sie ist speziell für Feuerwehren entwickelt und bietet eine Fülle von Funktionen für die Verwaltung einer Feuerwehr an. Außerdem unterstützt sie den Austausch von Datensätzen über das Internet und erleichtert die Erhebung gesicherter statistischer Daten. Diese sind z.B. wichtig für die Planung des Feuerwehrbedarfs im Land und in den Kommunen, von Einsätzen oder Lehrgängen.

„Wenn die Feuerwehr im Einsatz ist, nehmen das die Menschen sofort wahr. Was sie nicht wahrnehmen, ist die Einsatznachsorge, das Verwalten und Managen im Hintergrund, was auch zur Arbeit gerade der Führungs- und Fachkräfte gehört. Die Verwaltungssoftware vereinfacht vieles, weil sie nahezu alle Bereiche der Feuerwehrverwaltung abdeckt. Damit lassen sich z.B. Personal, Fahrzeuge, Geräte, Übungen und Ausbildungen bis hin zur Kleiderkammer dokumentieren und managen. Viel Papierkram fällt damit weg“, ist der Minister überzeugt. „Von der Ortsfeuerwehr bis zum Landesfeuerwehrverband, Landkreise und Feuerwehrschule – sie alle profitieren davon. Das Alltagsgeschäft so zumutbar wie möglich zu gestalten, darum muss es gehen, wenn wir auf unsere vielen Ehrenamtler in den Freiwilligen Feuerwehren blicken. Der eigentliche Kern der Arbeit – der Einsatz – bleibt zwar hart, aber wir verbessern die Rahmenbedingungen dafür, dass sich die Feuerwehren im Land auf das konzentrieren können, wofür sie eigentlich da sind.“

Fox-112 ist ein eigenständiges, reines Online-Verwaltungsprogramm. Der Nutzer braucht keine Programmteile installieren und hält auch keine lokalen Daten vor. So können die Feuerwehren von jedem internetfähigen Gerät aus die Software bedienen und z.B. die Module der Personalverwaltung, der Geräteverwaltung oder die Einsatzberichte bearbeiten. Landesmodule für die Lehrgangsverwaltung, Antragsbearbeitung für die Brandschutzehrenzeichen und die Statistik kommen kurzfristig dazu. Dabei werden die notwendigen Daten, von denen die Verwaltungssoftware lebt, erst einmal hauptsächlich in den Feuerwehren erfasst. Den Rest übernimmt das System. Welche Aufgabe auch erfüllt werden muss: Die notwendigen Daten stellt das System selbst an die Gemeinden, Ämter, Landkreise, kreisfreien Städte, die Landesverwaltung und so weiter zu. Von heute an müssen also keine Daten mehr händisch, einzeln übertragen werden. Das wird die Feuerwehren von unnötigen Bürokratieaufwand entlasten. Das System kombiniert auch eigenständig relevante Daten miteinander, zum Beispiel bei den Einsatzberichten. Hier greift die Software automatisch auf die Daten aus der Leitstelle und Geräteverwaltung zurück (welche Fahrzeuge wurden wann eingesetzt oder welches Gerät kam zum Einsatz.)

Innenminister Caffier dankte in seinem Grußwort ausdrücklich dem Geschäftsführer des Unternehmens PLANET IC GmbH Andreas Scher für die vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit gerade hinsichtlich des Sicherheitskonzeptes. Auch die datenschutz- und datensicherheitsrechtlichen Anforderungen haben zusätzliche Anstrengungen verlangt.

Die Software ist für die Nutzer kostenfrei. Die Finanzierung erfolgt über den Landeshaushalt aus der Feuerschutzsteuer. Veranschlagt sind jährlich knapp 60.000 Euro.



Mecklenburg-Vorpommern

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Andr7e S7., Barkow
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
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