Gemeinsam vorbeugen und löschen: Innenstaatssekretärin stellt Waldbrandbericht 2018 vor

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Warnmeldungen
Entwarnung: Gebäudebrand - Nübel
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gebäudebrand - Nübel" vom 04.11.2025 06:58:02 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Nübel gibt bekannt:
In Nübel, Kreis Schleswig-Flensburg müssen die Bewohner des Ortsteiles Nübel
aufgrund eines Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Kooperative Regionalleitstelle Nord Am Oxer 40 24955 Harrislee
04.11.2025 20:10

Entwarnung: Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)" vom 02.11.2025 11:46:59 gesendet durch LS Wiesbaden vS/E, krsfr. Stadt (DEU, HE). Die Warnung ist aufgehoben.
Das vorsorgliche Abkochgebot für Trinkwasser in Wiesbaden wurde am Dienstagabend, 4. November, mit sofortiger Wirkung durch das Gesundheitsamt aufgehoben. Das Trinkwasser kann im gesamten Stadtgebiet wieder wie gewohnt verwendet werden. Alle Nachuntersuchungen waren unauffällig.
Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden
-/-
Zentrale Leitstelle Wiesbaden Kurt-Schumacher-Ring 16 65197 Wiesbaden
04.11.2025 17:58

Gefahr Information - Landkreis Celle
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.

Was bedeutet die Anordnung?

Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind.
Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.

Hintergrund der Maßnahmen

Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden.
Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .

Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

So können sich Geflügelhalter schützen:
- Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.

Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle Trift 26 29221 Celle
04.11.2025 10:50

Geruchsbelästigung - Homburg
Aktuell kommt es aufgrund von Arbeiten zu einer möglichen Geruchsbelästigung aus dem Kanelsystem. Es könnte Verwechslungsgefahr mit Gasgeruch bestehen.
Bis zum Abschluss der Arbeiten kann es weiterhin zu einer Geruchsbelästigung kommen.
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
31.10.2025 22:15

Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade Ohle Kamp 3 21684 Stade
30.10.2025 20:28

Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt
Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden.
Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
sofort ausschließlich
a. in geschlossenen Ställen
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
(Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
zu ihrer Aufhebung.
Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de
05351 / 121-1555
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
30.10.2025 18:24

Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Stadtwerke Dachau
Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau
Ansprechpartner: Herr Rumberg

08131 700 9966
Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck Münchner Straße 29 82256 Fürstenfeldbruck
30.10.2025 17:31

Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Markt Wiesenttal
Forchheimer Str. 8
91346 Wiesenttal
09196/9299-0
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Paradiesweg 1 96049 Bamberg
29.10.2025 14:48

Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Integrierte Leitstelle Kaiserslautern An der Feuerwache 6 67663 Kaiserslautern Tel.: +49 631 316052-
23.10.2025 18:59

Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda
Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Landratsamt Sömmerda
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
23.10.2025 11:00

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Brandenburg

Gemeinsam vorbeugen und löschen: Innenstaatssekretärin stellt Waldbrandbericht 2018 vor

Die Waldbrandsaison 2018 hat von den Einsatzkräften in Brandenburg alles gefordert – und sie wirkt nach. Innenstaatssekretärin Katrin Lange und der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes Brandenburg, Werner-Siegwart Schippel, haben heute den Waldbrandbericht 2018 vorgestellt. In dem Bericht werden die Folgen der Großwaldbrände des vergangenen Sommers ausgewertet und Schwerpunkte für den vorbeugenden und abwehrenden Waldbrandschutz skizziert. Das Kabinett hatte den Bericht auf seiner Sitzung am Dienstag zur Kenntnis genommen.

Innenstaatssekretärin Lange: „Die Einsatzkräfte im Brand- und Katastrophenschutz sind in der vergangenen Waldbrandsaison bis an ihre Grenzen gegangen und teilweise auch darüber hinaus. Dank ihres großartigen Engagements konnte Schlimmeres verhindert werden. Aber zur Wahrheit gehört auch: An einigen Stellen können und müssen wir noch besser werden. Das hat auch die Aufbereitung der Waldbrandsaison 2018 gezeigt, für die ich allen Beteiligten herzlich danke. Der vorliegende Waldbrandbericht wird dabei helfen, kommende Einsätze noch erfolgreicher zu bewältigen. Klar ist: Die Menschen in Brandenburg können sich auf die Kameradinnen und Kameraden im Brand- und Katastrophenschutz verlassen. Dass die Zahl der aktiven Mitglieder bei den Freiwilligen Feuerwehren 2018 sogar wieder leicht gestiegen ist, freut mich sehr. Ich hoffe, dass daraus ein stabiler Trend in den kommenden Jahren wird.“

Werner-Siegwart Schippel: „Im vorliegenden Bericht werden konkrete Vorschläge gemacht, wie der Waldbrandschutz in Brandenburg verbessert werden kann. Dazu müssen alle Beteiligten an einem Strang ziehen. Die Aufarbeitung der vergangenen Waldbrandsaison zeigt mir, dass das geht. Nur gemeinsam können wir aus den Erfahrungen aus 2018 lernen und in der kommenden Waldbrandsaison besser werden. Denn eines ist leider auch klar: Der nächste Großbrand kommt bestimmt.“

Raimund Engel, Waldbrandschutzbeauftragter des Landes Brandenburg: „Das Jahr 2018 war mit mehr als 500 Waldbränden und einer betroffenen Waldfläche von fast 1.700 Hektar ein Ausnahmejahr. Bereits in diesem Jahr hat der Landesbetrieb Forst schon mehr als 100 Waldbrände in der Mark verzeichnet. Der Landkreis Elbe-Elster führt die Statistik mit 17 Waldbränden an, gefolgt von den Landkreisen Dahme-Spreewald mit 14 und Ostprignitz-Ruppin mit zwölf Waldbränden. Dabei wurden schon mehr als 36 Hektar Wald geschädigt.“

Der Waldbrandbericht 2018 betrachtet zunächst die Großbrände der vergangenen Waldbrandsaison und teilt die erarbeiteten Vorschläge in unterschiedliche Kategorien auf. Die wichtigsten Punkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Führung, Einsatz und Organisation

Die Einsatzerfahrungen haben deutlich gemacht, dass die kontinuierliche personelle Besetzung von Führungsstrukturen verbessert werden muss. Dazu wird der Aufbau von mobilen Führungsunterstützungsstäben angeregt. Außerdem wird vorgeschlagen, ein landesweites Konzept zur Organisation und Funktion von mobilen Führungsunterstützungsstäben zu erarbeiten. Alternativ wird empfohlen, dass Personal aus nicht betroffenen Landkreisen Stäbe der betroffenen Kreise und Städte verstärkt.

Brandbekämpfung auf Kampfmittelverdachtsflächen

Auf den Kampfmittelverdachtsflächen besteht für die Einsatzkräfte eine besondere Gefahr. Die Träger des örtlichen Brandschutzes sind aufgefordert, im Rahmen ihrer Gefahren- und Risikoanalyse die notwendigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und die dafür notwendige Sondertechnik und -ausrüstung zu überprüfen, zu aktualisieren und gegebenenfalls zu erweitern. Dazu stehen den Landkreisen und kreisfreien Städten Karten zu Kampfmittelverdachtsflächen zur Verfügung. Zu Beginn der Waldbrandsaison legen die Landkreise und kreisfreien Städte ihre aktuellen Sonderpläne zur Waldbrandbekämpfung dem Ministerium des Innern und für Kommunales vor.

Zusammenarbeit mit den Forstbehörden

Die Aufgabenteilung zwischen Forst- und Katastrophenschutzbehörden hat sich grundsätzlich bewährt. Der gemeinsame Runderlass zur Vorbeugung und Abwehr von Waldbränden soll überarbeitet werden, um den Erfahrungen aus der zurückliegenden Waldbrandsaison gerecht zu werden. Unter anderem soll dabei die Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen während der Waldbrandsaison betrachtet werden.

Personal

Bei der Waldbrandbekämpfung sind Einsatzkräfte der Feuerwehren, der Hilfsorganisationen, der Landkreise, der Kommunen, des Bundes sowie der Landespolizei und von privaten Unternehmen zum Einsatz gekommen.

Vorgeschlagen wird, die bestehenden Brandschutzeinheiten um eine modulare Einsatzeinheit zur Sicherstellung der Versorgung der Kräfte bei längeren Einsatzlagen zu ergänzen. Außerdem sollen gemeinsam mit den Aufgabenträgern Empfehlungen erarbeitet werden, um die Bereitstellung, den Umfang und die Dauer des Einsatzes des Personals landeseinheitlich zu regeln.

Technik

Der Bericht arbeitet mehrere Verbesserungsvorschläge für die boden- und luftgebundene Waldbrandbekämpfung heraus. Landkreise, Kommunen und kreisfreie Städte als Aufgabenträger müssen in ihren Vorplanungen die Verfügbarkeit von schwerer Einsatztechnik wie Bergepanzer, Planierraupen aber auch Löschhubschrauber aus den Beständen des Bundes, des Landes oder von privaten Unternehmen erfassen.

Derzeit werden technische Lösungen zur Wasserversorgung über lange Wegestrecken geprüft. Der Einsatz dieser Technologie entlastet die Einsatzfahrzeuge und gewährleistet auch über einen längeren Zeitraum die Löschwasserversorgung in den Brandbekämpfungsabschnitten. Der Pendelverkehr der wasserführenden Einsatzfahrzeuge von der Wasserentnahmestelle zum Einsatzort kann in vielen Fällen entfallen bzw. eingeschränkt werden.

Geprüft werden soll außerdem, ob Löschpanzer zur Brandbekämpfung auf Kampfmittelverdachtsflächen vorgehalten werden sollen. Hier kommt unter Umständen eine länderübergreifende Lösung in Frage. Vorgeschlagen wird darüber hinaus, dass transportable Löschwasserfaltbehälter zentral beschafft werden. Die gewonnenen Einsatzerfahrungen sollen auch in der Förderpolitik des Landes berücksichtigt werden. Unter anderem soll bei der zukünftigen Beschaffung die Geländetauglichkeit der Fahrzeuge einen Schwerpunkt bilden.

Angeregt wird auch die zentrale Beschaffung von Drohnen zur Lageerkundung für die Feuerwehren und Katastrophenschutzeinheiten. Dazu soll die Landesfeuerwehrschule entsprechende Leistungsverzeichnisse erarbeiten und die Ausbildung des Bedienpersonals vorplanen. Die Anschaffung von Löschflugzeugen wird für nicht erforderlich erachtet.

Kommunikation und Taktik

Die Kommunikation von den Führungsstellen zur Einsatzleitung und von der Einsatzleitung zu der jeweiligen integrierten Regionalleitstelle erfordert eine Verbindung mit möglichst hoher Bandbreite, um alle Vorteile digitaler Datenübermittlung nutzen zu können. Die Erfahrungen der vergangenen Waldbrandsaison haben gezeigt, wie wichtig dabei mobile Funktechnik für die Einsatzkräfte ist. Der Aufgabenträger muss diese in seine Alarm- und Einsatzplanung integrieren und mögliche Standorte für Einsatzleitungen planerisch festlegen. Außerdem muss zum Beispiel durch Funkübungen sichergestellt werden, dass alle Einsatzkräfte die vorhandenen Kommunikationsmittel sicher benutzen können.

Persönliche Schutzausrüstung

Einsatzkräfte bzw. Löschmannschaften müssen mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung ausgestattet sein. Hier muss zwischen der optimalen Schutzwirkung und dem höchstmöglichen Tragekomfort abgewogen werden. Der Bericht schlägt eine Prüfung vor, ob zur Bekämpfung von Waldbränden eine spezielle persönliche Schutzausrüstung für die Einsatzkräfte in Brandenburg entworfen und ob besondere Schutzausrüstung beschafft werden soll.

Ausbildung

Das Land wird aufgrund der Vielzahl und Größe der letztjährigen Waldbrände das Lehrgangsangebot an der Landesfeuerwehrschule für eine spezielle Waldbrandausbildung auf allen Verwaltungsebenen erweitern.

Eine ressortübergreifend eingerichtete Arbeitsgruppe Waldbrand beschäftigt sich mit den Anforderungen für die Realisierung der aufgeführten Umsetzungsvorschläge aus dem Waldbrandbericht. Das Land Brandenburg wirkt dazu in entsprechenden Gremien auf Bundesebene mit. Die Arbeitsgruppe besteht aus Vertretern des Innenministeriums, des Umweltministeriums, der Landkreise und kreisfreien Städte, dem Landesfeuerwehrverband sowie externen Beratern.

 



Land Brandenburg
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