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Warnmeldungen
Gefahrguteinsatz - Taunusstein-Neuhof
Es folgt eine wichtige Information der Stadt Taunusstein:
In Taunusstein-Neuhof kommt es aufgrund eines möglichen Gefahrstoffs zu Evakuierungsmaßnahmen. Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Betroffen sind:
• Gartenstraße 28, 30, 32, 47, 49, 51, 53 und 55
• Kornblumenweg 13, 15, 17 und 19
Einsatzkräfte werden sich zur Evakuierung am Gebäude melden.
Eine Betreuungsstelle für Evakuierte ist in der Aartalhalle in Taunusstein-Neuhof eingerichtet.
Sonderseite Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst des Rheingau-Taunus-Kreises.
Integrierte Leitstelle des Rheingau-Taunus-Kreises Heimbacher Straße 7 65307 Bad Schwalbach
24.08.2025 17:06

Entwarnung: Großräumige Geruchsbelästigung in Kurtscheid - Kurtscheid
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großräumige Geruchsbelästigung in Kurtscheid - Kurtscheid" vom 24.08.2025 13:25:55 gesendet durch LK Neuwied vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Montabaur informiert:
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich [Kurtscheid] und angrenzenden Bereichen zu einer Geruchsbelästigung. Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr. Bitte Türen und Fenster geschlossen halten.
Landkreis Neuwied Wilhelm-Leuschner-Straße 9 56564 Neuwied
24.08.2025 13:26

Entwarnung: Geruchsbelästigung in Erkelenz - Erkelenz
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Erkelenz - Erkelenz" vom 23.08.2025 09:09:41 gesendet durch LS Heinsberg, Kreis (DEU, NW, Erkelenz). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Erkelenz
Durch ein Schadensfeuer kommt es im Bereich Erkelenz zu einer Geruchsbelästigung durch Brandgeruch.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Die Löscharbeiten werden vermutlich noch bis in den Nachmittag andauern.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle des Kreises Heinsberg Zur Feuerwache 6 41812 Erkelenz
24.08.2025 11:21

Abkochgebot für die Kernstadt Radolfzell OHNE Ortsteile - Stadt Radolfzell Kernstadt
Aktuelle Informationen zur Trinkwasserversorgung –
Trinkwasser muss in der Radolfzeller Kernstadt abgekocht werden
Im Auftrag des Gesundheitsamtes Konstanz geben die Stadtwerke Radolfzell bekannt, dass zur Zeit
der in der Trinkwasserverordnung festgelegte mikrobiologische Grenzwert in der Radolfzeller Kernstadt
überschritten wird. Das Abkochgebot gilt NICHT für die Ortsteile Böhringen, Markelfingen, Stahringen,
Stahringen-Homburg, Güttingen, Liggeringen, Möggingen und Reute.
Integrierte Leitstelle Konstanz Konstanzer Str. 74 78315 Radolfzell am Bodensee
23.08.2025 17:56

Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Gemeinde Mossautal
Wassermeister
0170/9888149
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
22.08.2025 15:53

Abkochgebot Trinkwasser - Ortsteile
Die Verwendungseinschränkung " Abkochgebot" umfasst folgende Ortsteile:
Barkhausen, Brokhausen,Diestelbruch, Hakedahl, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser ( nach Aufkochen, 10 minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen / Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Feuerschutz und Rettungsleitstelle Kreis Lippe Blomberger Weg 60 32657 Lemgo
21.08.2025 18:36

Geruchsbelästigung in Märkisch-Oderland - Neulietzegöricke
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Neulietzegöricke zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Oderland Heinrich-Hildebrandt-Straße 21 15232 Frankfurt (Oder)
21.08.2025 18:34

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Berei ch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
21.08.2025 13:35

Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Kreisverwaltung Birkenfeld Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld
21.08.2025 09:57

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Resolution des Verbandes der Feuerwehren in NRW

Feuerwehren schnellstens vor Corona-Infektionen schützen!

Der Verbandsausschuss des Verbandes der Feuerwehren in NRW hat einstimmig eine Resolution an die Gesundheitsminister von Bund und Land Nordrhein-Westfalen, Jens Spahn und Karl-Josef Laumann, beschlossen. "Wir fordern die Gesundheitsminister auf, die Feuerwehrleute im Einsatzdienst endlich entsprechend unserer Einsatzgefahren in der Impfreihenfolge zu priorisieren.

Die Unterstützung des Rettungsdienstes ist in vielen Städten und Gemeinden inzwischen die häufigste Einsatzart. Wenn wir ständig mit Muskelkraft oder mit Drehleitern den Rettungsdienst beim Patiententransport unterstützen, dann sind die Infektionsgefahren für uns mit denen im Rettungsdienst vergleichbar. Viele Ehrenamtler in den Feuerwehren haben zunehmend Probleme, für solche Infektionsrisiken aus dem Ehrenamt in ihren Familien Akzeptanz zu finden", berichtet Bernd Schneider (Siegen), Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Der folgende Resolutionstext wurde an die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann übersandt:

"Sehr geehrte Herren Minister,

in den Feuerwehren wächst täglich der Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen. Es geht dabei nicht nur um einen angemessenen Schutz für die einzelnen, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder, sondern auch um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt. Allein das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug führt zu einer Kontaktintensität der Mannschaft untereinander, dass man spätestens mit der um sich greifenden, so genannten "britischen Mutante" ohne Impfschutz die baldige Außerdienstnahme kompletter Einheiten riskiert.

Doch gilt dies nicht nur für Infektionen, sondern auch schon durch immer wieder verhängte Quarantäne-Maßnahmen nach Einsätzen, bei denen Kontakt zu (potentiell) Infizierten bestand. Die Quarantäne ganzer Feuerwehreinheiten kann den Brandschutz und die Hilfeleistung in ganzen Stadtteilen, nach gemeinsamen Einsätzen mehrerer Einheiten auch darüber hinaus gefährden. Zudem belastet diese durch das Feuerwehr-Ehrenamt verursachte Quarantäne zunehmend das Verständnis und Entgegenkommen der privaten Arbeitgeber unserer Feuerwehrangehörigen. Deren Freistellungsbereitschaft für Feuerwehreinsätze hat mancherorts bereits jetzt stark gelitten.

Die ersten Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr sukzessive diverse Berufsgruppen zwischen oder innerhalb der Stufen nach oben geschoben werden, stuft alle Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, immer weiter nach hinten. Hierzu haben wir ebenso wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) schon wiederholt gegenüber Ihnen und Ihren Häusern kritisch Stellung genommen.

Wir erinnern daran, dass auch die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder die immer häufiger vorkommenden Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes, zum Beispiel in Form von Tragehilfe oder Patiententransport mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen unter Quarantäne anwesend sind. Bei all diesen Einsätzen sind die Gefahren, denen die Feuerwehrangehörigen ausgesetzt sind, mit den Gefahren im Rettungsdienst vergleichbar.

Wir erleben daher derzeit, wie unter den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Verständnis zunehmend schwindet, sich weiterhin - und anders als diverse Berufsgruppen - rein freiwillig und ehrenamtlich diesen Gefahren auszusetzen, wenn zugleich die Bereitschaft des Staates, einen der Lage angemessenen Schutz zu bieten, nicht ausreichend erkennbar wird. Auch die Feuerwehrmitglieder haben zuhause Familienangehörige, die sie schützen wollen und die ebenso wenig Verständnis dafür haben, dass ihre in der Feuerwehr engagierten Familienmitglieder für ein Ehrenamt "Corona mit nach Hause bringen".

Am deutlichsten tritt diese Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst in Erscheinung. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.

Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.

Die Kommunen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob diese Amtshilfeersuchen nicht bis zur Herstellung des Impfschutzes generell abzulehnen und die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren dafür "abzumelden" sind. Der Rettungsdienst muss sich andere, angemessene Lösungen suchen, z. B. unter Einbindung von Ordnungsbehörden. Weder die einzelnen Feuerwehrangehörigen noch die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt als kritische Infrastruktur zur Gefahrenabwehr dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Wir fordern Sie daher auf, die genannten Zusammenhänge zu berücksichtigen und angemessen prioritär ein Impfangebot an alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst zu machen."

Der Verband der Feuerwehren in NRW hatte sich zum selben Thema bereits am 9. Oktober 2020 und am 2. März 2021 mit Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. "Wir hoffen, nunmehr Antworten auf unsere Fragen zu erhalten. Unsere Forderung hat klar das Ziel, die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen nicht durch falsche Impfprioritäten zu gefährden", resümiert der Stellv. Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Christian Eichhorn



Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Themengruppe: Verbände

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