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Warnmeldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung durch Waldbrand Gösselsdorf - Teile Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Bereich Gösselsdorf-Großneundorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Waldbrand Gösselsdorf - Teile Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, Bereich Gösselsdorf-Großneundorf" vom 06.07.2025 16:26:06 gesendet durch LS Jena vS/E, Kreis (DEU, TH). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund des Waldbrandes bei Gösselsdorf kommt es weiterhin zu Geruchsbelästigungen und Rauchentwicklungen im betroffenen Gebiet.
Zentrale Leitstelle Jena Am Anger 28 07743 Jena
09.07.2025 09:41

Waldbrand Gohrischheide - Gemeinden Zeithain und Wülknitz, Stadt Gröditz
Aktualisierung zum Waldbrand in der Gohrischheide.
Eine Rauch- und Geruchsbelästigung ist weiterhin auch über die Grenzen des Landkreises wahrnehmbar. Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie gegebenenfalls Lüftungen und Klimaanlagen aus.
Für Bürgerfragen wurde von 08:00 bis 20:00 Uhr ein Telefon geschalten: 03521 725-7251
Verwaltungsstab Landkreis Meißen

03521 725-7251
Landkreis Meißen Brauhausstraße 21 01662 Meißen
08.07.2025 13:34

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Aufgrund der aktuellen Lage im Waldbrandgebiet ist das Betreten des betroffenen Waldes (in der Stadt Saalfeld/Ortsteil Gösselsdorf, Stadt Gräfenthal/Ortsteil Großneundorf, Gemeinde Probstzella/Ortsteil Königsthal und Marktgölitz) ab sofort untersagt. Es besteht akute Lebensgefahr durch umstürzende und beschädigte Bäume und unvorhersehbare Lageentwicklungen. Zwar befindet sich das Feuer unter Kontrolle, es ist jedoch noch nicht vollständig gelöscht.
Diese Maßnahme erfolgt auf Grundlage des §§ 30 und?61 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz (ThürBKG).
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
07.07.2025 19:45

Brandgeruch durch Waldbrand in der Gohrischheide - LK EE, LDS, OSL,CB, SPN, TF
Infolge eines Waldbrandes in der Gohrischheide im Landkreis Meißen (Sachsen) in Verbindung mit auffrischendem Wind (aus südlicher Richtung) ist eine verstärkte Rauch- und Geruchsbelästigung bis in weite Teile von Brandenburg wahrnehmbar.
Vergewissern Sie sichh daher, ob bei Ihnen tatsächlich ein Brand aufgetreten ist !
Wählen Sie nur in Notfällen den Notruf 112
Regionalleitstelle Lausitz Dresdener Straße 46 03050 Cottbus
05.07.2025 14:51

Abkochgebot - Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte!
Abkochgebot!
Das Trinkwasser im Bereich Langeringen, Gennach, Schwabmühlhausen, Schwabaich und Falkenberg weist bakterielle Verunreinigungen auf. Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
- Sie können das Leitungswasser zum Duschen, Baden und Waschen nutzen.
- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung nutzen.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Falls Sie Fragen haben, rufen Sie uns an:
08232/9603-33
Stadt Augsburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz; Integrierte Leitstelle Berliner Allee 30 86153
03.07.2025 22:57

Waldbrand Gohrischheide - Mühlber/E., Fichtenberg, Altenau, Weinberge, Burxdorf, Neuburxdorf
Es kommt zu einem Waldbrand in der Gohrischheide. Von einer direkten Gefährdung der Bevölkerung ist derzeit nicht auszugehen.
Halten Sie unbedingt alle Straßen und Wege in der Umgebung der Gohrischheide zur ungehinderten Befahrung durch Rettungskräfte frei. Umfahren Sie das Gebiet weiträumig.
Lassen Sie am Rand liegende Verkehrsleitkegel unbedingt unverändert liegen. Sie dienen den Einsatzkräften der Orientierung.
Aktuell ist eine verstärkte Rauch- und Geruchsbelästigung wahrnehmbar. Schließen SIe Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen möglichst aus
Regionalleitstelle Lausitz Dresdener Straße 46 03050 Cottbus
02.07.2025 19:47

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Resolution des Verbandes der Feuerwehren in NRW

Feuerwehren schnellstens vor Corona-Infektionen schützen!

Der Verbandsausschuss des Verbandes der Feuerwehren in NRW hat einstimmig eine Resolution an die Gesundheitsminister von Bund und Land Nordrhein-Westfalen, Jens Spahn und Karl-Josef Laumann, beschlossen. "Wir fordern die Gesundheitsminister auf, die Feuerwehrleute im Einsatzdienst endlich entsprechend unserer Einsatzgefahren in der Impfreihenfolge zu priorisieren.

Die Unterstützung des Rettungsdienstes ist in vielen Städten und Gemeinden inzwischen die häufigste Einsatzart. Wenn wir ständig mit Muskelkraft oder mit Drehleitern den Rettungsdienst beim Patiententransport unterstützen, dann sind die Infektionsgefahren für uns mit denen im Rettungsdienst vergleichbar. Viele Ehrenamtler in den Feuerwehren haben zunehmend Probleme, für solche Infektionsrisiken aus dem Ehrenamt in ihren Familien Akzeptanz zu finden", berichtet Bernd Schneider (Siegen), Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Der folgende Resolutionstext wurde an die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann übersandt:

"Sehr geehrte Herren Minister,

in den Feuerwehren wächst täglich der Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen. Es geht dabei nicht nur um einen angemessenen Schutz für die einzelnen, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder, sondern auch um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt. Allein das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug führt zu einer Kontaktintensität der Mannschaft untereinander, dass man spätestens mit der um sich greifenden, so genannten "britischen Mutante" ohne Impfschutz die baldige Außerdienstnahme kompletter Einheiten riskiert.

Doch gilt dies nicht nur für Infektionen, sondern auch schon durch immer wieder verhängte Quarantäne-Maßnahmen nach Einsätzen, bei denen Kontakt zu (potentiell) Infizierten bestand. Die Quarantäne ganzer Feuerwehreinheiten kann den Brandschutz und die Hilfeleistung in ganzen Stadtteilen, nach gemeinsamen Einsätzen mehrerer Einheiten auch darüber hinaus gefährden. Zudem belastet diese durch das Feuerwehr-Ehrenamt verursachte Quarantäne zunehmend das Verständnis und Entgegenkommen der privaten Arbeitgeber unserer Feuerwehrangehörigen. Deren Freistellungsbereitschaft für Feuerwehreinsätze hat mancherorts bereits jetzt stark gelitten.

Die ersten Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr sukzessive diverse Berufsgruppen zwischen oder innerhalb der Stufen nach oben geschoben werden, stuft alle Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, immer weiter nach hinten. Hierzu haben wir ebenso wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) schon wiederholt gegenüber Ihnen und Ihren Häusern kritisch Stellung genommen.

Wir erinnern daran, dass auch die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder die immer häufiger vorkommenden Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes, zum Beispiel in Form von Tragehilfe oder Patiententransport mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen unter Quarantäne anwesend sind. Bei all diesen Einsätzen sind die Gefahren, denen die Feuerwehrangehörigen ausgesetzt sind, mit den Gefahren im Rettungsdienst vergleichbar.

Wir erleben daher derzeit, wie unter den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Verständnis zunehmend schwindet, sich weiterhin - und anders als diverse Berufsgruppen - rein freiwillig und ehrenamtlich diesen Gefahren auszusetzen, wenn zugleich die Bereitschaft des Staates, einen der Lage angemessenen Schutz zu bieten, nicht ausreichend erkennbar wird. Auch die Feuerwehrmitglieder haben zuhause Familienangehörige, die sie schützen wollen und die ebenso wenig Verständnis dafür haben, dass ihre in der Feuerwehr engagierten Familienmitglieder für ein Ehrenamt "Corona mit nach Hause bringen".

Am deutlichsten tritt diese Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst in Erscheinung. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.

Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.

Die Kommunen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob diese Amtshilfeersuchen nicht bis zur Herstellung des Impfschutzes generell abzulehnen und die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren dafür "abzumelden" sind. Der Rettungsdienst muss sich andere, angemessene Lösungen suchen, z. B. unter Einbindung von Ordnungsbehörden. Weder die einzelnen Feuerwehrangehörigen noch die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt als kritische Infrastruktur zur Gefahrenabwehr dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Wir fordern Sie daher auf, die genannten Zusammenhänge zu berücksichtigen und angemessen prioritär ein Impfangebot an alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst zu machen."

Der Verband der Feuerwehren in NRW hatte sich zum selben Thema bereits am 9. Oktober 2020 und am 2. März 2021 mit Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. "Wir hoffen, nunmehr Antworten auf unsere Fragen zu erhalten. Unsere Forderung hat klar das Ziel, die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen nicht durch falsche Impfprioritäten zu gefährden", resümiert der Stellv. Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Christian Eichhorn



Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Themengruppe: Verbände

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