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Warnmeldungen
Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Resolution des Verbandes der Feuerwehren in NRW

Feuerwehren schnellstens vor Corona-Infektionen schützen!

Der Verbandsausschuss des Verbandes der Feuerwehren in NRW hat einstimmig eine Resolution an die Gesundheitsminister von Bund und Land Nordrhein-Westfalen, Jens Spahn und Karl-Josef Laumann, beschlossen. "Wir fordern die Gesundheitsminister auf, die Feuerwehrleute im Einsatzdienst endlich entsprechend unserer Einsatzgefahren in der Impfreihenfolge zu priorisieren.

Die Unterstützung des Rettungsdienstes ist in vielen Städten und Gemeinden inzwischen die häufigste Einsatzart. Wenn wir ständig mit Muskelkraft oder mit Drehleitern den Rettungsdienst beim Patiententransport unterstützen, dann sind die Infektionsgefahren für uns mit denen im Rettungsdienst vergleichbar. Viele Ehrenamtler in den Feuerwehren haben zunehmend Probleme, für solche Infektionsrisiken aus dem Ehrenamt in ihren Familien Akzeptanz zu finden", berichtet Bernd Schneider (Siegen), Stellvertretender Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW.

Der folgende Resolutionstext wurde an die Gesundheitsminister Jens Spahn und Karl-Josef Laumann übersandt:

"Sehr geehrte Herren Minister,

in den Feuerwehren wächst täglich der Unmut über die sachfremde Impfpriorisierung von Feuerwehrangehörigen. Es geht dabei nicht nur um einen angemessenen Schutz für die einzelnen, ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglieder, sondern auch um die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt. Allein das gemeinsame Ausrücken im Fahrzeug führt zu einer Kontaktintensität der Mannschaft untereinander, dass man spätestens mit der um sich greifenden, so genannten "britischen Mutante" ohne Impfschutz die baldige Außerdienstnahme kompletter Einheiten riskiert.

Doch gilt dies nicht nur für Infektionen, sondern auch schon durch immer wieder verhängte Quarantäne-Maßnahmen nach Einsätzen, bei denen Kontakt zu (potentiell) Infizierten bestand. Die Quarantäne ganzer Feuerwehreinheiten kann den Brandschutz und die Hilfeleistung in ganzen Stadtteilen, nach gemeinsamen Einsätzen mehrerer Einheiten auch darüber hinaus gefährden. Zudem belastet diese durch das Feuerwehr-Ehrenamt verursachte Quarantäne zunehmend das Verständnis und Entgegenkommen der privaten Arbeitgeber unserer Feuerwehrangehörigen. Deren Freistellungsbereitschaft für Feuerwehreinsätze hat mancherorts bereits jetzt stark gelitten.

Die ersten Priorisierungen der CoronaImpfVO waren für uns nachvollziehbar und wurden daher ohne Anmerkungen akzeptiert. Dass nunmehr sukzessive diverse Berufsgruppen zwischen oder innerhalb der Stufen nach oben geschoben werden, stuft alle Feuerwehrangehörigen, die nicht im Rettungsdienst tätig sind, immer weiter nach hinten. Hierzu haben wir ebenso wie der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) schon wiederholt gegenüber Ihnen und Ihren Häusern kritisch Stellung genommen.

Wir erinnern daran, dass auch die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehren regelmäßig bei ihren Einsätzen ungeplanten, aber zeitkritischen Patientenkontakten ausgesetzt sind. Dies betrifft beispielsweise die Verletztenrettung nach Verkehrsunfällen oder die immer häufiger vorkommenden Einsätze zur Unterstützung des Rettungsdienstes, zum Beispiel in Form von Tragehilfe oder Patiententransport mittels Drehleiter aus Obergeschossen. Gleiches gilt für zeitkritische Einsätze jeder Art in Privatwohnungen oder Häusern, wo Erkrankte oder Personen unter Quarantäne anwesend sind. Bei all diesen Einsätzen sind die Gefahren, denen die Feuerwehrangehörigen ausgesetzt sind, mit den Gefahren im Rettungsdienst vergleichbar.

Wir erleben daher derzeit, wie unter den ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen das Verständnis zunehmend schwindet, sich weiterhin - und anders als diverse Berufsgruppen - rein freiwillig und ehrenamtlich diesen Gefahren auszusetzen, wenn zugleich die Bereitschaft des Staates, einen der Lage angemessenen Schutz zu bieten, nicht ausreichend erkennbar wird. Auch die Feuerwehrmitglieder haben zuhause Familienangehörige, die sie schützen wollen und die ebenso wenig Verständnis dafür haben, dass ihre in der Feuerwehr engagierten Familienmitglieder für ein Ehrenamt "Corona mit nach Hause bringen".

Am deutlichsten tritt diese Diskrepanz bei Einsätzen zur Tragehilfe für den Rettungsdienst in Erscheinung. Diese sind keine originäre Aufgabe der Feuerwehr; sie wären auch durch Besatzungen anderer Rettungsmittel oder Ordnungsbehörden leistbar. Tragehilfeeinsätze sind stets mit unmittelbarem Patientenkontakt verbunden.

Nachdem nunmehr diverse Berufsgruppen höher priorisiert wurden als Feuerwehrangehörige, ist die Zumutbarkeit von Amtshilfeersuchen für derartig risikobehaftete Rettungsdiensteinsätze an die Freiwilligen Feuerwehren mehr als fraglich.

Die Kommunen müssen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung feststellen, ob diese Amtshilfeersuchen nicht bis zur Herstellung des Impfschutzes generell abzulehnen und die ehrenamtlich getragenen Feuerwehren dafür "abzumelden" sind. Der Rettungsdienst muss sich andere, angemessene Lösungen suchen, z. B. unter Einbindung von Ordnungsbehörden. Weder die einzelnen Feuerwehrangehörigen noch die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren insgesamt als kritische Infrastruktur zur Gefahrenabwehr dürfen unnötigen Risiken ausgesetzt werden.

Wir fordern Sie daher auf, die genannten Zusammenhänge zu berücksichtigen und angemessen prioritär ein Impfangebot an alle Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst zu machen."

Der Verband der Feuerwehren in NRW hatte sich zum selben Thema bereits am 9. Oktober 2020 und am 2. März 2021 mit Schreiben an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen gewandt. "Wir hoffen, nunmehr Antworten auf unsere Fragen zu erhalten. Unsere Forderung hat klar das Ziel, die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen nicht durch falsche Impfprioritäten zu gefährden", resümiert der Stellv. Vorsitzende des Verbandes der Feuerwehren in NRW, Christian Eichhorn



Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Themengruppe: Verbände

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