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Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Gebäudebrand im Stadtgebiet Altdorf - Stadtgebiet Altdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Gebäudebrand im Stadtgebiet Altdorf - Stadtgebiet Altdorf" vom 02.05.2024 11:41:38 gesendet durch LS Nürnberg vS/E, Kreis (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Gebäudebrandes kommt es zu einer stärkeren Rauchentwicklung im Stadtgebiet Altdorf!
Achten Sie auf Durchsagen von Polizei und Feuerwehr
02.05.2024 12:41

Entwarnung: Waldbrandgefahr - Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Waldbrandgefahr - Landkreis Garmisch-Partenkirchen" vom 30.04.2024 12:24:04 gesendet durch LS Oberland vS/E, Kreis (DEU, BY, Weilheim). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund der erhöhten Waldbrandgefahr im Landkreis am 30.04. und 01.05.2024 möchte das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen auf die Hinweise zur Waldbrandvorbeugung aufmerksam machen, die das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus gibt:
• In den Wäldern gilt für Waldbesucher Rauchverbot vom 1. März bis 31. Oktober.
• Werfen Sie beim Autofahren keine Zigarettenkippen aus dem Fenster.
• Entzünden Sie im Wald oder in Waldnähe (bis 100 m) kein offenes Feuer.
• Parken Sie Ihren PKW nicht auf trockenem Gras, da es sich am heißen Katalysator entzünden kann.
• Melden Sie Waldbrände mit möglichst genauer Ortsangabe sofort an die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112.
• Parken Sie stets so, dass Betriebs-, Rettungs- und Löschfahrzeuge bei ihrem Einsatz nicht behindert werden.
Weitere Informationen unter: https://www.dwd.de/DWD/warnungen/agrar/wbx/wbx_tab_alle_BY.html
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
02.05.2024 11:07

Wasserverunreinigung - Gemeindegebiet Gärtringen Ortsteil Rohrau
Gefahr durch eine Wasserverunreinigung.
Amtliche Gefahrenmitteilung des Landkreises Böblingen.
In Gärtringen ist der Ortsteil Rohrau von einer Wasserverunreinigung betroffen.
Bis auf weiteres muss das Wasser in Rohrau abgekocht werden.
Gemeinde Gärtringen, Tel.: 07034/923-0
Gemeinde Gärtringen
07034/923-0
Die Wasserwerke fordern die Bevölkerung von Rohrau auf das Wasser abzukochen.
30.04.2024 02:09

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
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27
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Kulmbacher Parkeinrichtungen:

Parkverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge aufgehoben

Im September 2020 kam es in der Tiefgarage Stadtmitte unterhalb des EKU-Platzes zu einem KFZ-Brand. Nach den Bergungs- und Sanierungsmaßnahmen konnte die Tiefgarage am 12.02.2021 wieder in Betrieb genommen werden.

Mit Öffnung der Tiefgarage wurde ein Einfahrtsverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge erlassen, am 22.02.2021 wurde zudem auch ein vorübergehendes Einfahrtsverbot für das Parkhaus Basteigasse ausgesprochen.

Grund hierfür war eine Warnung der Kulmbacher Feuerwehr, die aufgrund der erhöhten Gefahr bei einem Brand eines Fahrzeuges mit Lithium-Akku zu diesem Schritt riet.

Oberbürgermeister Ingo Lehmann folgte dieser Empfehlung, um die Sicherheit für das Gebäude, aber natürlich in erster Linie auch für die Bevölkerung gewährleisten zu können. „Solange es keine vernünftige Lösung gibt und unsere Feuerwehr keine Möglichkeit zur erfolgreichen Eindämmung und Bekämpfung eines solchen Brandes hat, kann ich eine Öffnung für Fahrzeuge mit Antriebsbatterie nicht verantworten", erklärte der OB damals.

Die Stadt Kulmbach war aber nicht untätig. Es war immer das Ziel, eine geeignete Lösung zu finden und der Feuerwehr eine entsprechende Ausrüstung an die Hand zu geben. Zwischenzeitlich fanden daher verschiedene Vorstellungen von Löschdecken und eines Teleskopladers statt, der aufgrund seiner Größe und seines extrem geringen Wenderadius in der Lage ist, einen Kleinwagen aus den Parkeinrichtungen abzutransportieren. Auch der Einsatz von Löschdecken verspricht Erfolg: durch deren Anwendung kann die Ausbreitung des Feuers auf nebenstehende Fahrzeuge effizient und in sehr kurzer Zeit verhindert werden. Des Weiteren dämmt die Feuerlöschdecke die Rauchentwicklung und den Fahrzeugbrand an sich ein. Eine Löschung des Lithium-Akkus kann durch die Löschdecke nicht erfolgen, man schafft durch ihren Einsatz aber Umstände, die einen Abtransport ermöglichen.

Aus Sicht der Feuerwehr Kulmbach müssen ein entsprechendes Bergefahrzeug und Löschdecken vorhanden sein, um die Belange des aktiven Brandschutzes bei einem Lithium-Akku-Brand in einem E- oder Hybridauto in den städtischen Parkeinrichtungen möglichst erfolgreich erfüllen zu können.

In seiner Sitzung vom 22. April 2021 beschloss der Stadtrat der Stadt Kulmbach dann, dass fünf Löschdecken und ein Bergefahrzeug angeschafft werden sollen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf rund 92.000€. Der Teleskoplader soll zusätzlich auch auf dem städtischen Bauhofgelände zum Einsatz kommen, um das Gerät auch ganzjährig zu nutzen und nicht nu im Falle eines Brandes.

Am heutigen Montag erhielt die Stadt Kulmbach nun die Löschdecken und einen Teleskoplader. Dieser wurde vorerst gemietet, da der Erwerb eines solchen Fahrzeuges eines Ausschreibungsverfahrens bedarf, das in dieser kurzen Zeit jedoch nicht erfolgen konnte. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird das Fahrzeug vom entsprechenden Anbieter erworben.

Somit ist das Einfahrtsverbot für Elektro- und Hybridfahrzeuge in den Kulmbacher Parkeinrichtungen seit heute Nachmittag aufgehoben.

Wie auch Oberbürgermeister Ingo Lehmann immer betonte, war das Verbot lediglich eine vorübergehende Maßnahme, bis mögliche Brände von E-Fahrzeugen besser und insbesondere sicherer von unserer örtlichen Feuerwehr gehandhabt werden können. Die Sicherheit stand für die Stadt Kulmbach immer an erster Stelle.



Stadt Kulmbach

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