Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr erhalten die ersten Bodycams

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Rauchentwicklung durch Waldbrand - Truppenübungsplatz Jüterbog West - Stadt Jüterbog und angrenzende Gemeinden
Im Bereich des Truppenübungsplatz Jüterbog West kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Brand.
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02.07.2025 16:55

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Es tritt eine anhaltende Wärmebelastung auf.
Integrierte Leitstelle Tübingen Steinlachwasen 26 72072 Tübingen
28.06.2025 07:47

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
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Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Innensenator Andreas Geisel startet Pilotprojekt

Polizei Berlin und Berliner Feuerwehr erhalten die ersten Bodycams

Mit kleinen körpernah getragenen Kameras (sog. Bodycams) können Einsatzkräfte künftig eskalierende Einsätze filmen – zur Lageberuhigung und auch zur Beweissicherung.

Berlins Innensenator Andreas Geisel hat heute gemeinsam mit Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik und dem Ständigen Vertreter des Landesbranddirektors Karsten Göwecke die ersten Bodycams bei der Polizei Berlin und der Berliner Feuerwehr präsentiert.

Für die Polizei Berlin sind im ersten Schritt 20, für die Berliner Feuerwehr 10 Bodycams vorgesehen. Anfang 2022 sollen dann bis zu 300 Bodycams bei Polizei und Feuerwehr im Probebetrieb laufen. Eingesetzt werden sie bei der Brennpunkt- und Präsenzeinheit, dem Abschnitt 52 der Polizei-Direktion 5 (City) sowie den Feuerwachen Mitte und Urban.
Im März dieses Jahres hatte das Berliner Abgeordnetenhaus eine Änderung des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) beschlossen: die Einführung der sog. Bodycams war ein Teil davon. Polizei und Feuerwehr dürfen nun in bestimmten Situationen ihre Einsätze filmen. „Wir setzen damit ein ausdrückliches Vorhaben der rot-rot-grünen Koalition um“, sagte Innensenator Geisel. „Ich hoffe, dass wir mit den Bodycams ein Mehr an Transparenz erreichen. Es geht darum, den respektvollen Umgang zwischen Einsatzkräften und Bürgerinnen und Bürgern zu verstärken.“
Berlins Innensenator verwies auf die insgesamt 3.525 Fälle in Berlin, in denen im vergangenen Jahr Einsatzkräfte angegriffen wurden. 2020 gab es, bezogen auf 100.000 Einwohner, in Berlin 96 Widerstandshandlungen und tätliche Angriffe, bundesweit waren es 44. Im Jahr 2020 wurden ca. 7.500 Dienstkräfte der Polizei in Berlin im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Dienstes Opfer einer Straftat gegen die Freiheit und körperlicher Unversehrtheit. Dazu sagte Innensenator Geisel: „Das sind Zahlen, die uns nicht kalt lassen. Jeder Angriff auf eine Einsatzkraft ist ein Angriff auf einen Menschen, der sich für unsere Sicherheit einsetzt. Mit Einführung der Bodycams wollen wir die Beweislage deutlich verbessern, um entsprechende Strafverfolgung zu ermöglichen. Es kann nicht sein, dass die betroffenen Dienstkräfte in eskalierenden Einsätzen einer unklaren Beweislage ausgesetzt bleiben.“

Bodycams sollen im Einsatzgeschehen zur Deeskalation beitragen. Falls es dennoch zu rechtswidrigen Angriffen kommt, verbessern sie die Beweislage. Immer wieder kommt es in Berlin zu Situationen, in denen Einsatzkräfte massiv angegriffen werden. Solchen Extremfällen sollen die Bodycam-Aufzeichnungen entgegenwirken; ebenso Beleidigungen gegenüber Angehörigen von Polizei und Feuerwehr. Umgekehrt erleichtern die Filmaufnahmen auch die Überprüfung polizeilicher Maßnahmen auf ihre Rechtsmäßigkeit.

Polizeipräsidentin Dr. Barbara Slowik begrüßte den Start des heutigen Probelaufs: „Die Sicherheit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter liegt mir in besonderem Maße am Herzen. Gefahren für Menschen, die andere schützen, dafür ihre eigene Gesundheit riskieren, müssen soweit es irgend geht minimiert oder besser noch ausgeschlossen werden. Offene Bildaufzeichnungen können ein Element dazu sein. Sie können sich auf den Tatentschluss auswirken und Angriffe verhindern. Zudem bieten sie eine verbesserte Möglichkeit der beweissicheren Strafverfolgung. Ich hoffe, dass die Bodycams künftig die Arbeit der Helferinnen und Helfer in unserer Stadt zumindest ein wenig sicherer machen.“

Bodycams bei Polizei und Feuerwehr steigern die Transparenz staatlichen Handelns im besonders sensiblen Bereich der Polizei und Feuerwehr. Sie sollen aber auch die wechselseitig respektvolle Begegnung zwischen Einsatzkräften sowie Bürgerinnen und Bürgern fördern.
Der Ständige Vertreter des Landesbranddirektors Karsten Göwecke sagte dazu: „Als erste Feuerwehr Deutschlands nimmt die Berliner Feuerwehr gemeinsam mit der Polizei Berlin an dem Projekt Bodycams teil. Für mich ist hierbei vor allem der Schutz der Einsatzkräfte gegenüber Angriffen auf deren Gesundheit oder Leben außerordentlich wichtig.
Durch dieses Projekt wird den Mitarbeitenden der Berliner Feuerwehr ein ergänzendes Einsatzmittel zur Verfügung gestellt, welches die Gewaltprävention unterstützten kann. Ich verbinde damit auch die Hoffnung, dass die Anzahl von tatsächlichen Angriffen auf die Einsatzkräfte der Berliner Feuerwehr reduziert wird.“

Aufzeichnungen mit den Bodycams dürfen gestartet werden, wenn dies zum Schutz vor einer Gefahr für Leib oder Leben geboten erscheint, wenn Polizeivollzugsbeamte unmittelbaren Zwang gegen Personen anwenden oder wenn die von einer polizeilichen Maßnahme betroffene Person die Aufzeichnung verlangt. In Wohnungen dürfen wegen des besonderen Grundrechtsschutzes keine Aufzeichnungen stattfinden. Die Aufnahmen sind nach einem Monat zu löschen, wenn sie nicht für einen der gesetzlich zugelassenen Nutzungszwecke benötigt werden, insbesondere zur Strafverfolgung oder zur Überprüfung, ob der Einsatz rechtmäßig war.



Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin
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