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Warnmeldungen
Entwarnung: Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Eckernförde
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gefahreninformation Feuerwehreinsatz - Eckernförde" vom 17.09.2025 11:57:51 gesendet durch LS Mitte, SH (DEU, SH, Kiel). Die Warnung ist aufgehoben.
In Eckernförde, Kreis RD/ECK werden die Bewohner im Bereich Hafengebiet und Innenstadt aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten, Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten.
Bitte halten Sie sich nicht in der unmittelbaren Nähe zum Einsatzort auf, um die Einsatzkräfte nicht zu behindern.
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
17.09.2025 17:10

Störung im Festnetz - auch der Notruf kann betroffen sein - Zweibrücken und Teile des Landkreises Südwestpfalz
Aktualisierung! Es existiert weiterhin eine Störung in den Festznetzen verschiedener Anbieter - ausgeweitet auf die aufgeführten Orte. Auch der Notruf kann betroffen sein. Die Störungsbehebung findet statt. Wenn Sie Hilfe benötigen, wählen Sie trotzdem den Notruf 112 - wenn möglich über Mobilfunk. Die Mobilfunknetze sind derzeit voll funktionsfähig. Wenn Sie den Notruf nicht erreichen können, suchen Sie das nächstgelegene Feuerwehrhaus, die nächste Rettungswache oder das Krankenhaus in Zweibrücken auf. Alle Behörden und Organisationen befinden sich in enger Abstimmung.
Betroffene Orte: Zweibrücken, Althornbach, Hornbach, Contwig, Dellfeld, Dietrichingen, Hornbach, Mauschbach, Rieschweiler-Mühlbach, Nünschweiler
Integrierte Leitstelle Landau Haardtstraße 4a 76829 Landau in der Pfalz Tel.: +49 6341 549 50 - 0
17.09.2025 16:42

---Geplante Bombenentschärfung--- - Bielefeld
Die Feuerwehr informiert:
Im Bereich Bielefeld Hillegossen/Oldentrup ist eine Bombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden worden.
Fundort: Neubaufläche am Ammerkamp
In einem Radius von 250 m um den Fundort der Bombe müssen die Anwohner den Bereich ab 16:45 Uhr verlassen.
Es wird für alle Betroffenen die nicht bei Verwandten oder Freunden unterkommen können eine Betreuungsstelle eingerichtet. Falls sie Hilfe für den Transport dorthin benötigen bekommen Sie Informationen dazu auf der Internetseite der Stadt Bielefeld.
Die Entschärfung soll gegen 18:00 Uhr vor Ort beginnen.
Bitte rufen sie nicht den Notruf 112 an um weitere Informationen zu erfragen.
Eine genaue Liste der betroffenen Straßen und Häuser finden Sie auf der Internet-Seite der Stadt Bielefeld
Weitergehende Informationen wie z.B. betroffene Gebäude / Straßen entnehmen Sie bitte im Internet auf der Seite www.bielefeld.de sowie den örtlichen Medien.
0521/518000
Berufsfeuerwehr Bielefeld Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld Tel.: +49(521)512301 E-Mail: feuerwehr.lei
17.09.2025 16:29

Entwarnung: Warnung Großbrand - Stadtteile Gartenstadt, Mundenheim sowie in Süd das "Herder-Viertel"
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand - Stadtteile Gartenstadt, Mundenheim sowie in Süd das "Herder-Viertel"" vom 17.09.2025 13:10:58 gesendet durch LS Ludwigshafen vS/E, Kreis (DEU, RP). Die Warnung ist aufgehoben.
Es kam zu Rußniederschlägen. Gemüse und Früchte mit Rußniederschlag sollen nicht verzehrt werden. Fahrzeuge können normal gewaschen werden. Proben des Rußniederschlags werden in einem Labor analysiert. Wir informieren auf www.ludwigshafen.de, wenn die Ergebnisse vorliegen.
Gefahreninformationstelefon der Stadt Ludwigshafen am Rhein.
Zeitnah können weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen am Rhein unter http://www.ludwigshafen.de eingesehen werden.

0621 5708 6000
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Berufsfeuerwehr Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen
17.09.2025 13:12

Rauch und Geruchsbelästigung nach Brand - Löhnberg, B49
In Folge eines Brandes kommt es weiterhin im Bereich Löhnberg und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Kreissausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg Gefahrenabwehrzentrum, Gartenstr. 1, 65549 Limburg
17.09.2025 11:05

Scheunenbrand - Steinheim am Albuch
Wegen starker Rauchentwicklung, Schließen Sie Fenster und Türen und schalten Sie Lüftungen und Klimaanlagen ab.
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis Bischof-Fischer-Str. 121 734
17.09.2025 00:21

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gem einde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Stärkung der Warnung in Baden-Württemberg

Sirenenförderprogramm

Um die Warnung der Bevölkerung in Deutschland zu stärken, stellt die Bundesrepublik Deutschland im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaketes 2020 bis 2022 Mittel für die Förderung der Sireneninfrastruktur und die Einbindung in das Modulare Warnsystem (MoWaS) in den Jahren 2021 und 2022 bereit.

Sirenen sind nach wie vor ein etabliertes Warnmittel und vor allem dort sinnvoll, wo Menschen aufgrund eines besonderen Gefahrenpotentials schnell und mit hohem Erreichungsgrad gewarnt werden müssen.

Wichtig ist dabei, die Nutzung von Sirenen in ein Gesamtkonzept „Warnung“ einzubinden. Sirenen machen die Menschen mit einem akustischen Signal auf eine Gefahrensituation aufmerksam. Konkrete Informationen zur aktuellen Gefahrenlage sowie die darauf abgestimmten Handlungsempfehlungen müssen der Bevölkerung von anderen Warnmedien wie Radio, Fernsehen, Warn-Apps, digitalen Stadtinformationstafeln oder Internetseiten übermittelt werden.

Dieser breite Ansatz im Sinne des Warnmixes ist wichtig, um die Menschen bei Gefahrenlagen auf den unterschiedlichsten Kanälen in ihren jeweiligen Lebenssituationen bestmöglich mit Warnmeldungen erreichen zu können.

Die Richtlinie zum Sonderförderprogramm Sirenen wurde am 1. Oktober 2021 veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 2. Oktober 2021 in Kraft, eine Antragstellung ist ab dem Inkrafttreten möglich.

Die Förderrichtlinie und die Anlagen können Sie hier herunterladen:

Förderrichtlinie (PDF)
Anlage 1 - Technische Rahmenbedingungen der Förderung (PDF)
Anlage 2 – Förderstaffelung (PDF)
Anlage 3 – Antragsformular (PDF)
Anlage 4 – Anlage zum Antrag (Excel)
FAQ Sirenenförderprogramm (PDF)

Im Folgenden finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zur Förderrichtlinie des Innenministeriums zum Sirenenförderprogramm (Stand: 1. Oktober 2021):

In der Förderrichtlinie werden unter Nummer 5.2.1 Festbeträge mit dem Zusatz „bis zu“ für die einzelnen förderfähigen Maßnahmen angegeben. Was bedeutet das?

Der Zusatz stellt klar, dass die Zuwendung maximal in Höhe der nachgewiesenen förderfähigen Kosten gewährt wird. Falls die tatsächlichen förderfähigen Kosten geringer sind, wird der auszuzahlende Förderbetrag auf diesen Betrag verringert.

Ist die Errichtung einer Sirene auf einem bestehenden Mast förderfähig?

Die Errichtung einer Sirene auf einem bestehenden Mast ist förderfähig, wenn sie den Förderbedingungen entspricht. Die Errichtung kann mit bis zu 10.850 € gefördert werden. Der Förderbetrag von bis zu 17.350 € bei Errichtung von Sirenen als freistehende Mastanlage gemäß Nummer 2 Buchstabe b der Förderrichtlinie berücksichtigt die Kosten für die Neu-Errichtung eines Mastes.

Sind auch mobile Sirenenanlagen förderfähig?

Mobile Sirenenanlagen sind nach den Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Können auch Programmierarbeiten gefördert werden?

Programmierarbeiten sind nur förderfähig, wenn sie der direkten Installation der Sirenenanlage oder deren Anschluss an MoWaS über den Digitalfunk BOS dienen; und auch nur dann, wenn die Anlage ansonsten den Förderbedingungen entspricht.

Können Sirenen mit Sprachausgabe ebenfalls eine Förderung erhalten?

Sirenen mit Sprachausgabe sind förderfähig, sofern sie ansonsten den Förderbedingungen der Förderrichtlinie, insbesondere gemäß Anlage 1 - Technische Rahmenbedingungen der Förderung, entsprechen.

Werden auch Wartungskosten der Sirenen gefördert?

Das Sirenenförderprogramm wird aus Mitteln des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung 2020 bis 2022 finanziert. Wartungskosten sind nach den Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Können Kommunen zum jetzigen Zeitpunkt Sirenen kaufen und einlagern, um sie in 2023 und 2024 zu errichten? Wäre dies möglich?

Nein, das ist nicht möglich. Der Aufbau und die Inbetriebnahme müssen zeitnah erfolgen.

Können mit einem Förderbetrag mehrere Anlagen gefördert werden?

Nein, ein Förderbetrag gilt pro zu installierender Anlage. Eine Verrechnung der Förderbeträge zwischen verschiedenen geförderten Anlagen ist nicht möglich. Die Fördersumme eines Standortes ist nicht, auch nicht teilweise, auf einen anderen Standort übertragbar.

Statt den in den Förderkriterien genannten Parametern sollen höhere Standards umgesetzt werden. Kann eine Förderung dennoch erfolgen?

Ja. Es handelt sich dabei um Mindestanforderungen (z.B. Akkukapazität, Reichweite).

Können bestehende Sirenen durch das Förderprogramm so nachgerüstet werden, dass sie eine zusätzliche Auslösemöglichkeit durch MoWaS erhalten?

Ja, solange die Sirene selbst den Förderkriterien genügt.

Sind Sirenen förderfähig, für die bereits im Jahr 2019 Verträge zur Sirenenerrichtung eingegangen wurden, deren tatsächlicher Aufbau jedoch erst im Jahr 2021 stattfindet?

In der Anlage 2 – Förderstaffelung sind verschiedene Teilbeträge zu einem Gesamtbetrag zusammengeführt. Ist die Förderung immer nur bis zur Höhe des einzelnen Teilbetrages möglich, oder zählt der aufgeführte Gesamtbetrag?

Maßgeblich ist der Gesamtbetrag als maximaler Förderbetrag pro Anlage. Die Teilbeträge stellen lediglich einen Anhalt dar. Die Teilbeträge anders aufzuteilen ist unschädlich für den Gesamtbetrag.

Schließt die Förderung des Bundes eine andere Förderung aus? Sprich: Gibt es ein Kumulationsverbot?

Nein, es besteht kein Kumulationsverbot.

Gilt die Förderung nur für Neuanlagen von Sirenen oder ist z.B. auch ein Standortwechsel förderfähig

Der Standortwechsel einer Bestandssirene ist nach Vorgaben des Bundes nicht förderfähig.

Ist es im Rahmen der Förderung zulässig, E57 Anlagen mit einem Sirenensteuerungsempfänger zur Anbindung an den Digitalfunk BOS auszustatten?

Nein, eine Förderung ist nicht möglich, da diese Altanlagen nicht den technischen Anforderungen der Förderung entsprechen.

Wieso muss eine förderfähige Sirenenanlage über den Digitalfunk BOS ansteuerbar sein? Wir nutzen zur Sirenenauslösung ein POCSAG-Netz.

Eine Anbindung an den Digitalfunk BOS ist nach Vorgabe des Bundes zur Auslösung der Sirenen über MoWaS erforderlich. Der Bund fördert Maßnahmen des Zivilschutzes, daher ist die MoWaS-Anbindung zwingend erforderlich. Hierzu entwickelt der Bund aktuell die erforderliche übergreifende Infrastruktur. Eine Anbindung der Leitstellen an den Digitalfunk BOS bzw. eine Anpassung/Änderung der Software in den Leitstellen ist hierzu nicht erforderlich.

Wieso sollen Sirenen über den Digitalfunk BOS ansteuerbar sein, obwohl derzeit keine Ansteuerung aus MoWaS heraus möglich ist?

Der Übertragungsstandard wird aktuell entwickelt. Die Ansteuerung der Sirenen aus dem Modularen Warnsystem über den Digitalfunk BOS wird für alle MoWaS-Stationen mittelfristig ermöglicht werden.

Ist eine Förderung von Sirenen ohne Anbindung über den Digitalfunk BOS möglich, um die Autonomie der Kommunen über die Sirenen sicherzustellen?

Erklärtes Ziel des Förderprogrammes ist die Verbesserung der Warnung der Bevölkerung im Zivilschutz. Um dies zeitnah auch in überregionalen Gefährdungslagen von Seiten des Bundes und der Länder leisten zu können, ist eine Einbindung in das Modulare Warnsystem über den Digitalfunk BOS unabdingbar und deshalb Voraussetzung für die Förderung. Bei lokaler Gefährdungslage kann wie gewohnt weiter auf regionaler Ebene gewarnt werden. Der Vorteil eines MoWaS-Anschlusses ist, dass in einem Arbeitsgang Warnmittel wie Warn-Apps oder Rundfunk- und Fernsehanstalten zusätzlich zur Sirene mit der Meldung versorgt werden können.

Wie wird die Einbindung der Sirenen in das Modulare Warnsystem genau aussehen?

Dazu kann aktuell noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da sich der Standard für Einbindung und Übertragung noch in der Entwicklung befindet.

Derzeit befinden sich an den sonst förderfähigen Sirenen Ansteuerungen, die ein anderes Übertragungsnetz von der Leitstelle aus nutzen. Muss mit der Förderung diese Ansteuerung durch eine Anbindung über den Digitalfunk BOS ersetzt werden?

Nein. Neben dem Sirenensteuerungsempfänger zur Anbindung an MoWaS über den Digitalfunk BOS können weitere Ansteuerungsmöglichkeiten genutzt werden, womit die Auslösefähigkeit auch außerhalb des MoWaS-Netzes erhalten bleibt. Fragen Sie hierzu Ihre Hersteller.

Warum sollten Kommunen ihre den Förderbedingungen entsprechenden Anlagen mit einer Anbindung über den Digitalfunk BOS mittels des Förderprogrammes nachrüsten, obwohl die Ansteuerung aktuell über POCSAG funktioniert?

Perspektivisches Ziel ist die Ansteuerbarkeit der Sirenen über MoWaS. Ein zusätzlicher Anschluss der Sirenenanlage an ein anderes Ansteuerungsnetz, beispielsweise ein POCSAG-Netz, ist förderunschädlich.

Ist eine Förderung von Sirenensteuerungsempfängern möglich, wenn die auszurüstende Sirenenanlage zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vollumfänglich den technischen Anforderungen einer förderfähigen Sirenenlage entspricht?

Eine Förderung des Sirenensteuerungsempfängers ist nur möglich, wenn die Sirenenanlage zeitgleich mit der Installation des Sirenensteuerungsempfängers entsprechend den technischen Anforderungen nachgerüstet wird, beispielsweise durch Installation einer entsprechenden Akku-Pufferung.

In der Anlage zum Förderantrag (Anlage 4 der Förderrichtlinie) ist auf diese Tatsache bei der Auflistung der entsprechenden Einzelmaßnahme im Feld Anmerkungen deutlich hinzuweisen.

Die Nachrüstung muss im Rahmen des Verwendungsnachweisverfahrens nachgewiesen werden. Die Nachrüstung ist nicht förderfähig.



Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Matt7hia7s B7., Göppingen
Dirk7 B.7, Karlsbad
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Andr7eas7 K.7, Magdeburg
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Andr7é P7., Magdeburg
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Sasc7ha 7H., Zusmarshause
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Dirk7 G.7, Edewecht
Flor7ian7 P.7, Wiesloch
Jürg7en 7M., Weinstadt
Dirk7 G.7, Edewecht
Simo7n S7., Gomaringen
Adri7an 7R., Utting
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Adri7an 7R., Utting
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Simo7n S7., Gomaringen
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Hein7ric7h B7., Osnabrück
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Hein7ric7h B7., Osnabrück
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