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Warnmeldungen
Entwarnung: Allgemeine Information der Großleitstelle Oldenburg - Landkreis Ammerland, Stadt Oldenburg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Allgemeine Information der Großleitstelle Oldenburg - Landkreis Ammerland, Stadt Oldenburg" vom 03.09.2026 21:56:16 gesendet durch Kooperative Großleitstelle Oldenburg. Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Großbrandes im Landkreis Leer kommt es zu einer starken Rauchentwicklung. Die Rauchwolke zieht in südöstliche Richtung. In den betroffenen Gebieten kann es daher zu deutlichem Brandgeruch kommen.
GOL Oldenburg
Friedhofsweg 30
26121 Oldenburg
Telefon 0441-____________________
Kooperative Großleitstelle Oldenburg Friedhofsweg 30 26121 Oldenburg
03.09.2026 21:57

Entwarnung: Warnung Großbrand - 26789 Leer
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Warnung Großbrand - 26789 Leer" vom 03.09.2026 01:20:07 gesendet durch Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland AöR (KRLO). Die Warnung ist aufgehoben.
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland meldet: Warnung Großbrand. Gültig ab sofort.
Warnung vor starker Rauchentwickung, Rauch zieht in Nördlicher Richtung
Kooperative Regionalleitstelle Ostfriesland - Landkreis Wittmund Agnes-von-Rietberg-Str.4 26409 Witt
03.09.2026 21:53

Entwarnung: Ausbreitung von Brandrauch in Heuthen und in Richtung Kreuzebra - Heuthen und Kreuzebra
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Ausbreitung von Brandrauch in Heuthen und in Richtung Kreuzebra - Heuthen und Kreuzebra" vom 03.09.2026 11:57:45 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Eichsfeld. Die Warnung ist aufgehoben.
In Heuthen ist es zu einem Brand gekommen. Dabei wird Brandrauch freigesetzt. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Gemeindeverwaltung Heuthen
Zentrale Leitstelle Landkreis Eichsfeld Friedensplatz 8 37308 Heilbad Heiligenstadt
03.09.2026 20:29

Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel-Dietrichsdorf
Am Sonntag, 06.09.2026 ab 14.00 Uhr wird in Kiel-Dietrichsdorf ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder am Samstag, 05.09.2026 von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Sonntag, 06.09.2026, von 08.00 Uhr bis Evakuierungsende über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
0431 5905-555
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
03.09.2026 18:13

Abkochgebot Trinkwasser - Gemeinde Höchstädt
Abkochgebot der Gemeinde Höchstädt mit dem Ortsteil Hofmühle
Wegen Verunreinigung ist das Trinkwasser vor Genuss zwingend abzukochen!
Integrierte Leitstelle Hochfranken Alsenberg 4 95032 Hof
03.09.2026 12:59

Warnung Großbrand - Schnellroda, Albersroda, St. Micheln, Zingst
Rauchentwicklung aus dem Burgenlandkreis wahrnehmbar
Landkreis Saalekreis, Ordnungsamt Domplatz 2 06217 Merseburg
02.09.2026 12:17

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Oberesch und Hemmersdorf - Gde. ReSi
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
01.09.2026 16:57

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
28.08.2026 12:56

Wichtiger Hinweis zur Trinkwassernutzung für Neugeborene und immungeschwächte Pers - Gemeinde Weilerswist
Wichtige Mitteilung an alle Haushalte mit vulnerablen Personen
Bei einer routinemäßigen Untersuchung des Trinkwassers wurde eine mikrobiologische Verunreinigung mit coliformen Baketerien in geringen Konzentrationen festgestellt.
Das Trinkwasser kann im Bereich
Weilerswist
Groß-Vernich
Klein-Vernich
Horchheim
Hausweiler
Derkum
Ottenheim
Schneppenheim
Lommersum
Bodenheim
Müggenhausen
Schwarzmaar
Metternich
Verunreinigungen aufweisen.
Eine Gesundsheitsgefährdung ist bei gesunden Menschen in der Regel nicht zu erwarten.
Bei abwehrgeschwächten Personen und Neugeborenen kann beim Nachweis von coliformen Bakterien eine gesundheitliche Gefährdung nicht ausgeschlossen werden.
Um jeglichen Schaden für diesen vulnerablen Personenkreis zu vermeiden, befolgen Sie nitte die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamts:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht. Lassen SIe das Leitungswasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. DIe Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Säubern von offener Wunden ausschließlich abgekochtes Wasser oder Mineralwasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke sonst ohne Einschränkung nutzen.
Spül- und Desinfektionmaßnahmen wurden unmittelbar eingeleitet. Aktuell arbeitet e-regio als Betriebsführerin des Verbandswasserwerks daran, die Ursache zu ermitteln und abzustellen.
Das Gesundheitsamt des Kreises Euskirchen ist informiert und in die weiteren Maßnahmen eingebunden.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Bitte geben Sie die Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
26.08.2026 18:56

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
06683/9601-10
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
24.08.2026 18:52

Trinkwasserverschmutzung - Waldsolms-Weiperfelden
Der Lahn-Dill-Kreis informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Das Wasser wird derzeit gechlort. Dadurch kann es zu einer geringen Geruchs- und Geschmacksbeeinträchtigung kommen.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung 22 Franz-Schubert-Str. 4 35578 Wetzlar
19.08.2026 16:17

Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden - Langgöns-Cleeberg
Das Trinkwasser in Langgöns-Cleeberg muss abgekocht werden. Bei einer Trinkwasseruntersuchung wurden Bakterien im Leitungsnetz festgestellt.
Für das betroffene Gebiet gilt: Abgekocht werden muss alles Wasser, das zum Trinken, Herstellen von Getränken, Reinigen von Obst, Gemüse oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwendet wird.
Auch für die Herstellung von Eiswürfeln, zum Zähneputzen oder bei der Verwendung einer Munddusche muss abgekochtes Wasser verwendet werden. Abkochen bedeutet, das Wasser einmal sprudelnd aufkochen zu lassen, z.B. in einem handelsüblichen Wasserkocher.
Zur Körperpflege (Waschen, Duschen) kann das Wasser weiterhin ohne Abkochen uneingeschränkt genutzt werden.
Dabei sollten offene Wunden durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt werden.
Die Aufforderung zum Abkochen gilt bis auf Widerruf.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
Weitere Informationen gibt es unter www.langgoens.de.
Für Fragen stehen die Gemeindewerke Langgöns unter Telefon (06403) 9020-22 zur Verfügung.
(06403) 9020-22
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen Riversplatz 1-9 35394 Gießen
19.08.2026 14:42

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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TÜV-Verband

Vorsicht bei Nutzung privater Notstromaggregate

Mit dem Kauf eines benzinbetriebenen Stromgenerators wollen sich Haushalte gegen Blackouts wappnen. Beim Einsatz der Geräte daheim lauern allerdings einige Gefahren. Der TÜV-Verband rät deshalb zu einer umsichtigen Nutzung. Falls der Strom ins Hausnetz eingespeist wird, sollten sich Elektrofachleute um den Anschluss kümmern.

Kein Licht, keine Heizung – und auch die Küche bleibt kalt. Ein Stromausfall kann technische Geräte in der Wohnung weitgehend lahmlegen. Wegen der Energiekrise wächst in den Haushalten nun die Angst vor dem Blackout. Die Anschaffung eines Stromgenerators kann dafür sorgen, dass weiter Energie bereitsteht, wenn die Versorgung über das Stromnetz unterbrochen ist. „Beim Einsatz müssen Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings eine Reihe von Sicherheitsaspekten beachten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Bei einem leichtfertigen Umgang mit Notstromaggregaten und besonders mit den für den Betrieb benötigten Kraftstoffen droht sogar Lebensgefahr.“   

Backup für die Wärmepumpe

Schon die Auswahl der Geräte ist knifflig. Kleinere Aggregate haben eine Leistung von um die 1.000 Watt. „Mit Tausend-Watt-Geräten ist es möglich, zwei Laptops, Kochplatten oder eine Kühlbox zu betreiben – aber es lässt sich keinesfalls die Stromversorgung einer ganzen Wohnung aufrechterhalten“, sagt Dinkler. „Solche Geräte sind eher für den Campingplatz geeignet.“ Sinnvoll könne der Einsatz im Haushalt allerdings sein, wenn der Betrieb lebenswichtiger medizinischer Geräte oder wichtiger Versorgungsgeräte ohne Unterbrechung sichergestellt sein müsse. Dinkler: „Mit einem kleinen Stromgenerator kann beispielsweise eine Wärmepumpe oder die Umlaufpumpe einer Heizung im Fall eines Blackouts versorgt werden.“

Doch beim Betrieb ist Vorsicht geboten. „Notstromaggregate dürfen niemals in der Wohnung selbst genutzt werden“, sagt Dinkler. Wer in einem Mehrfamilienhaus lebt, könne erwägen, den Generator auf dem Balkon zu betreiben. Dann allerdings drohe Ärger mit den Nachbarn wegen der Abgase und des beträchtlichen Lärms, den die Geräte verursachen. Selbst wer in einem Einfamilienhaus auf den Garten ausweichen könne, muss Rücksicht auf die Anwohner nehmen. „Beim Betrieb in Innenräumen wie dem Keller gelten erhöhte Sicherheitsanforderungen“, sagt Dinkler. „Eine Leitung für die Abluft nach draußen ist nötig – und eine weitere für die Versorgung mit Zuluft, also Sauerstoff, ist empfehlenswert.“

Fachleute übernehmen die Montage

Besondere Umsicht ist angebracht, wenn die Generatoren an das Hausnetz angeschlossen werden. „Es muss eine Anschlussleitung geben, um den Strom einzuspeisen“, erläutert Dinkler. „Mit dem Einbau und dem Anschluss sollte auf jeden Fall ein Elektrofachbetrieb beauftragt werden.“ Dabei seien Aggregate mit einer höheren Leistung nötig, was auch entsprechend teuer ist. Wichtig für Mieter: „Sie müssen auf jeden Fall das Einverständnis des Vermieters einholen, denn er hat die Verantwortung für die elektrischen Anlagen im Gebäude“, sagt Dinkler.

Kleinere Stromgeneratoren, die es beispielsweise in Baumärkten gibt, werden meist mit Benzin betrieben. Für die Lagerung des Kraftstoffs gelten strenge Vorgaben. Der Gesetzgeber beschränkt die Menge, die im Keller oder in der Garage aufbewahrt werden darf, auf 20 Liter – in der Wohnung selbst ist ein Liter die Obergrenze. „Das schränkt natürlich die Betriebsdauer eines Aggregats stark ein“, sagt Dinkler. Zudem gelte es, den Explosionsschutz im Blick zu behalten. Verbraucher:innen müssten sicherstellen, dass keine Dämpfe freiwerden. „Wenn sich Dämpfe ansammeln und zu einer Explosion führen, droht Lebensgefahr“, sagt Dinkler. Benzin sei ein sogenannter leicht flüchtiger Stoff. „Schon bei niedrigen Temperaturen verdampft so viel Flüssigkeit, dass sich mit dem Sauerstoff aus der Luft eine explosionsfähige Atmosphäre bilden kann. Die Dämpfe sind schwerer als Luft und können sich im Keller sammeln.“ Wer größere Mengen an Kraftstoff einlagern will, müsse besondere Vorkehrungen treffen. Dinkler: „Dann greift die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, die etwa besondere Anforderungen an die Abdichtung der Räume stellt.“

Eine regelmäßige Nutzung der Aggregate, um etwa eine Stromheizung zu betreiben, hält Dinkler nicht für sinnvoll. „Auch bei hohen Gaspreisen lohnt sich das nicht – die Benzinkosten würden deutlich darüber liegen.“ Als Alternative zum Notstromaggregat bieten sich Stromspeicher an. Doch auch diese liefern nur begrenzt Energie. „Einen längeren Blackout wird man damit nicht überstehen“, sagt Dinkler. Weiteres Problem: Wer einen Lithium-Ionen-Speicher nutzen will, müsse sich auf Nachfragen der Hausratversicherung einstellen – denn es besteht dann ein erhöhtes Brandrisiko.

Über den TÜV-Verband:

Als TÜV-Verband e.V. vertreten wir die politischen Interessen der TÜV-Prüforganisationen und fördern den fachlichen Austausch unserer Mitglieder. Wir setzen uns für die technische und digitale Sicherheit sowie die Nachhaltigkeit von Fahrzeugen, Produkten, Anlagen und Dienstleistungen ein. Grundlage dafür sind allgemeingültige Standards, unabhängige Prüfungen und qualifizierte Weiterbildung. Unser Ziel ist es, das hohe Niveau der technischen Sicherheit zu wahren, Vertrauen in die digitale Welt zu schaffen und unsere Lebensgrundlagen zu erhalten. Dafür sind wir im regelmäßigen Austausch mit Politik, Behörden, Medien, Unternehmen und Verbraucher:innen.



TÜV-Verband e. V.
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