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Warnmeldungen
[PRIO-3] Blindgängerfund | Information (003-001) - Bad Neuenahr-Ahrweiler
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr:
In der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler im Bereich Ehrenwall, OT Ahrweiler, kommt es aufgrund eines Blindgängerfunds zu geplanten Evakuierungsmaßnahmen in den folgenden Bereichen (vgl. dazu auch die Grafik der Sperrzone auf der Internetseite der Stadt):
• Nördlich der Ahr: Von Marktplatz nach Westen bis Dr. v. Ehrenwallsche Klinik
• Nördlich der Ahr: Von Marktplatz nach Süden bis Carl-von-Ehrenwall-Allee
• Nördlich der Ahr: Von Marktplatz nach Osten bis Schützenstraße Ecke Bachemer Straße
• Südlich der Ahr: Von Campingplatz „Am Ahrtor“ nach Westen bis Ursulinenstraße Ecke Roesgenstraße
• Südlich der Ahr: Von Campingplatz „Am Ahrtor“ nach Süden bis Spielplatz Schillerstraße
• Südlich der Ahr: Von Campingplatz „Am Ahrtor“ nach Osten bis Ramersbacher Straße Ecke Gierenzheimer Straße
Ab Donnerstag, 4. September, 12:00 Uhr, ist eine Sperrzone von 300m um das Kampfmittel einzuhalten.
Die Evakuierung ist ab sofort umzusetzen.
Anwohnende im betroffenen Gebiet müssen dieses spätestens bis 12:00 Uhr verlassen. Eine Betreuungsstelle ist in der Sporthalle der Grundschule Ahrweiler (Blankartstraße 13) eingerichtet.
Es ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Servicetelefon für Rückfragen
02641 / 87-258
Kreisverwaltung Ahrweiler Wilhelmstr. 24-30 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
04.09.2025 10:02

Entwarnung: Großbrand eines landirtschaftlichen Anwesens bei Naila, starke Rauchen - Kalkofen bei Naila
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Großbrand eines landirtschaftlichen Anwesens bei Naila, starke Rauchentwicklung - Kalkofen bei Naila" vom 04.09.2025 07:01:30 gesendet durch LS Hof vS/E, Kreis (DEU, BY, Hof). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch den Gr0ßbrand eines landwirtschaftlichen Anwesens in der Nähe von Naila, entsteht eine starke Rauchentwicklung in diesem Bereich.
Integrierte Leitstelle Hochfranken Alsenberg 4 95032 Hof
04.09.2025 09:29

Vermisstensuche - Manching, Baar-Ebenhausen, Reichertshofen, Karlskron, südl. Ingolstadt
Dringende Bitte um Ihre Mithilfe!
Aufgrund einer örtlichen Vermisstensuche (männlich, 83 Jahre, ggf. hilfloser Zustand) bitten wir Sie dringend darum, Ihre Gärten, Schuppen, offenen Kellerabgänge und Garagen zu überprüfen.
Bitte melden Sie ein Auffinden der Person sofort an die Polizei unter Notruf 110.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe.
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
03.09.2025 14:10

Trinkwasserverunreinigung - Waldsolms Ortsteil Weiperfelden
Die Gemeinde Waldsolms Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Einzugsgebiet der Wasserversorgung Waldsolms-Weiperfelden. Weitere Ortsteile sind nicht betroffen. Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser sprudelnd aufzukochen und 10 Minuten abzukühlen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Dies gilt bis auf Widerruf. Wir informieren Sie bei einer Änderungen der Situation.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!
Lahn-Dill-Kreis
Abteilung Gesundheit
Fachdienst 21.2
06441-4071619
Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises, Abteilung 22 Franz-Schubert-Str. 4 35578 Wetzlar
01.09.2025 14:09

Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien - Hausen im Wiesental
Die Gemeinde Hausen im Wiesental Informiert über eine Trinkwasserverschmutzung durch Bakterien im Gesammten Einzugsgebiet der Wasserversorgung Hausen im Wiersental.
Die Bevölkerung wird dazu aufgerufen, das Wasser bitte 3 Minuten abzukochen, bevor Sie es zum Trinken, Kochen, Zähneputzen oder für die Zubereitung von Speisen verwenden.
Dies gilt bis mindestens Mittwoch 03.09.2025.
Duschen und Händewaschen sind unbedenklich!!
Landkreis Lörrach/ Integrierte Leitstelle Lörrach DRK Kreisverband Lörrach e.V. Weiler Str. 6, 7964
28.08.2025 18:50

Trinkwasserverschmutzung - Ortslage Grevenbrück
In Lennestadt-Grevenbrück ist die Wasserversorgung durch eine Verschmutzung aufgrund von Bauarbeiten beeinträchtigt. Die zuständigen Behörden haben ein Abkochgebot für das Trinkwasser ausgesprochen, da die Leitungen desinfiziert werden müssen. Sie werden informiert wenn die Beeinträchtigung beseitigt worden ist.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen.
Integrierte Leitstelle Kreis Olpe Westfälische Straße 75 57462 Olpe
28.08.2025 17:16

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemei nde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Berlin

Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden erhöht

Durch eine Verordnung der Senatverwaltung für Inneres und Sport wird die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhöht. Dies ist die erste Erhöhung nach nunmehr 19 Jahren.

Die Beträge dienen dazu, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes den entstandenen Aufwand angemessen auszugleichen. Daneben haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls im Falle eines Einsatzes.

Durch die erhöhten Pauschalbeträge findet eine Anpassung an die gegenwärtige wirtschaftliche Situation bzw. das seit Erlass der Ursprungsverordnung gestiegene Preisniveau statt. Die Erhöhungen bewegen sich dabei in einem Rahmen zwischen ca. 20 Prozent bis zu knapp 100 Prozent. Darüber hinaus werden weitere ehrenamtliche Funktionen und Ämter eingeführt und deren Aufwandsentschädigungen festgelegt, um damit dem Wandel des Aufgabenspektrums nach der Wiedervereinigung Rechnung zu tragen.

Durch die Erhöhung entstehen Mehrkosten von rund 500.000 Euro, die aus Mitteln der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finanziert werden. Im Jahr 2013 wurden für den pauschalen Aufwandsersatz und den Verdienstausfall der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins insgesamt Mittel in Höhe von rund 1,18 Millionen Euro ausgegeben.

Trotz der Erhöhung der Pauschalbeträge ist zu erwarten, dass für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin weitgehend Steuerfreiheit besteht. Für Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen eines Ehrenamts gezahlt werden, gilt eine Vereinfachungsregel: Bis zu einem Drittel, mindestens aber 200 Euro pro Monat, bleiben generell steuerfrei. Für Funktionsinhaber, deren Tätigkeit einen Anteil für Ausbildungs- und Betreuungstätigkeiten umfasst, gilt grundsätzlich die so genannte Übungsleiterpauschale. Von dieser Regelung profitieren u.a. die Jugendfeuerwehrwarte.

Die Erhöhung der Pauschalbeträge wird nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin wirksam (Erscheinungsdatum: Ende 29. KW / Anfang 30. KW).

Beispielhafter Vergleich alte / neue Pauschalbeträge in Euro pro Monat:  

Funktion Alter Pauschalbetrag Neuer Pauschalbetrag
Landesbeauftragte/r der Freiwilligen Feuerwehren 127,82 € 200,00 €
Wehrleiter(in) 61,35 € 125,00 €
Landesjugendfeuerwehrwart(in) 102,26 € 150,00 €
Jugendfeuerwehrwart(in) 25,56 € 50,00 €

 

Innensenator Frank Henkel:

“Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie sind unverzichtbare Stützen im täglichen Einsatz-dienst, während Ausnahmezuständen oder im Katastrophenschutz. Ebenso stellen sie die wichtigste Stütze für die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr dar. Die Erhöhung der Pauschalbeträge soll dieses ehrenamtliche Engagement angemessen würdigen und fördern.” 



Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
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