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Starkregen / Überflutung im Gemeindegebiet Dahlem - Gemeindegebiet Dahlem
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Dahlem
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02.05.2024 18:14

Wasserverunreinigung - Gemeindegebiet Gärtringen Ortsteil Rohrau
Gefahr durch eine Wasserverunreinigung.
Amtliche Gefahrenmitteilung des Landkreises Böblingen.
In Gärtringen ist der Ortsteil Rohrau von einer Wasserverunreinigung betroffen.
Bis auf weiteres muss das Wasser in Rohrau abgekocht werden.
Gemeinde Gärtringen, Tel.: 07034/923-0
Gemeinde Gärtringen
07034/923-0
Die Wasserwerke fordern die Bevölkerung von Rohrau auf das Wasser abzukochen.
30.04.2024 02:09

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Berlin

Pauschalen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren werden erhöht

Durch eine Verordnung der Senatverwaltung für Inneres und Sport wird die Aufwandsentschädigung für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr erhöht. Dies ist die erste Erhöhung nach nunmehr 19 Jahren.

Die Beträge dienen dazu, den Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in Ausübung ihres Dienstes den entstandenen Aufwand angemessen auszugleichen. Daneben haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr auch Anspruch auf Ersatz des Verdienstausfalls im Falle eines Einsatzes.

Durch die erhöhten Pauschalbeträge findet eine Anpassung an die gegenwärtige wirtschaftliche Situation bzw. das seit Erlass der Ursprungsverordnung gestiegene Preisniveau statt. Die Erhöhungen bewegen sich dabei in einem Rahmen zwischen ca. 20 Prozent bis zu knapp 100 Prozent. Darüber hinaus werden weitere ehrenamtliche Funktionen und Ämter eingeführt und deren Aufwandsentschädigungen festgelegt, um damit dem Wandel des Aufgabenspektrums nach der Wiedervereinigung Rechnung zu tragen.

Durch die Erhöhung entstehen Mehrkosten von rund 500.000 Euro, die aus Mitteln der Senatsverwaltung für Inneres und Sport finanziert werden. Im Jahr 2013 wurden für den pauschalen Aufwandsersatz und den Verdienstausfall der Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren Berlins insgesamt Mittel in Höhe von rund 1,18 Millionen Euro ausgegeben.

Trotz der Erhöhung der Pauschalbeträge ist zu erwarten, dass für die ehrenamtliche Tätigkeit in der Freiwilligen Feuerwehr auch weiterhin weitgehend Steuerfreiheit besteht. Für Aufwandsentschädigungen, die im Rahmen eines Ehrenamts gezahlt werden, gilt eine Vereinfachungsregel: Bis zu einem Drittel, mindestens aber 200 Euro pro Monat, bleiben generell steuerfrei. Für Funktionsinhaber, deren Tätigkeit einen Anteil für Ausbildungs- und Betreuungstätigkeiten umfasst, gilt grundsätzlich die so genannte Übungsleiterpauschale. Von dieser Regelung profitieren u.a. die Jugendfeuerwehrwarte.

Die Erhöhung der Pauschalbeträge wird nach der Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Berlin wirksam (Erscheinungsdatum: Ende 29. KW / Anfang 30. KW).

Beispielhafter Vergleich alte / neue Pauschalbeträge in Euro pro Monat:  

Funktion Alter Pauschalbetrag Neuer Pauschalbetrag
Landesbeauftragte/r der Freiwilligen Feuerwehren 127,82 € 200,00 €
Wehrleiter(in) 61,35 € 125,00 €
Landesjugendfeuerwehrwart(in) 102,26 € 150,00 €
Jugendfeuerwehrwart(in) 25,56 € 50,00 €

 

Innensenator Frank Henkel:

“Die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren leisten mit ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Sie sind unverzichtbare Stützen im täglichen Einsatz-dienst, während Ausnahmezuständen oder im Katastrophenschutz. Ebenso stellen sie die wichtigste Stütze für die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung bei der Feuerwehr dar. Die Erhöhung der Pauschalbeträge soll dieses ehrenamtliche Engagement angemessen würdigen und fördern.” 



Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin
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