Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

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Warnmeldungen
Entwarnung: Gebäudebrand in der Gemeinde Neustadt in Sa. OT Niederottendorf - Neustadt in Sa. OT Niederottendorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Gebäudebrand in der Gemeinde Neustadt in Sa. OT Niederottendorf - Neustadt in Sa. OT Niederottendorf" vom 02.11.2025 15:56:27 gesendet durch LS Dresden vS/E, Kreis (DEU, SN). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Gebäudebrand in der Gemeinde Neustadt in Sa. OT Niederottendorf kommt es derzeit zu starker Rauchentwicklung im Bereich der Einsatzstelle. Die Bevölkerung wird gebeten Fenster und Türen zu schließen, Klima- und Lüftungsanlagen abzuschalten. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Integrierte Regionalleitstelle Dresden Scharfenberger Straße 47 01139 Dresden
02.11.2025 19:55

Bakteriologische Verunreinigung im Trinkwasser - Stadt Wiesbaden (ohne Stadtteile Amöneburg, Kastel und Kostheim)
Bei einer routinemäßigen Trinkwasseruntersuchung wurde an einer Netzmessstelle in der Wiesbadener Innenstadt eine bakteriologische Verunreinigung festgestellt. Weitere untersuchte Trinkwasserproben – auch im unmittelbaren Umfeld – waren unauffällig.
Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden
-/-
Zentrale Leitstelle Wiesbaden Kurt-Schumacher-Ring 16 65197 Wiesbaden
02.11.2025 11:47

Geruchsbelästigung - Homburg
Aktuell kommt es aufgrund von Arbeiten zu einer möglichen Geruchsbelästigung aus dem Kanelsystem. Es könnte Verwechslungsgefahr mit Gasgeruch bestehen.
Bis zum Abschluss der Arbeiten kann es weiterhin zu einer Geruchsbelästigung kommen.
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
31.10.2025 22:15

Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade Ohle Kamp 3 21684 Stade
30.10.2025 20:28

Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt
Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden.
Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
sofort ausschließlich
a. in geschlossenen Ställen
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
(Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
zu ihrer Aufhebung.
Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de
05351 / 121-1555
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
30.10.2025 18:24

Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
-
Stadtwerke Dachau
Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau
Ansprechpartner: Herr Rumberg

08131 700 9966
Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck Münchner Straße 29 82256 Fürstenfeldbruck
30.10.2025 17:31

Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Markt Wiesenttal
Forchheimer Str. 8
91346 Wiesenttal
09196/9299-0
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Paradiesweg 1 96049 Bamberg
29.10.2025 14:48

Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Integrierte Leitstelle Kaiserslautern An der Feuerwache 6 67663 Kaiserslautern Tel.: +49 631 316052-
23.10.2025 18:59

Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda
Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Landratsamt Sömmerda
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
23.10.2025 11:00

Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt
21.10.2025 15:12

Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gemeindewerke Cadolzburg
09103/79010
Leitstelle Nürnberg
10.10.2025 15:27

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Brandschutztipps

Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

Was gibt es beim Thema Brandschutz im Eigenheim zu beachten? © Marco2811 - Fotolia.com

Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben, viele davon sind Kinder. Sei es nun, dass jemand vergessen hat, den Herd auszuschalten, der Adventskranz Feuer fängt oder jemand mit einer brennenden Zigarette einschläft – Gründe, warum es zu einem Brand kommen kann, gibt es viele. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Der folgende Ratgeber behandelt die Vorschriften und Normen des baulichen Brandschutzes und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Baustoffklassen und anlagentechnischem Brandschutz. Weiterhin werden die Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf verschiedene Häusertypen beleuchtet und Ratschläge zur Vermeidung von Bränden erteilt.

1. Notwendigkeit des Brandschutzes

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden, bei denen nicht selten Menschen ums Leben kommen. Die folgenden Zahlen und Fakten verdeutlichen die Notwendigkeit des Brandschutzes.

1.1. Zahlen und Fakten

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden. © motorradcbr - Fotolia.com
 
Wie wichtig das Thema Brandschutz ist, geht aus den alarmierenden Zahlen der Brandstatistik hervor. Auf test.de sind folgende Zahlen und Fakten aufgelistet:
 
  • Jährlich werden rund 200.000 Brände gemeldet, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen.
  • Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  • 6000 Menschen erleiden teils schwere Brandverletzungen, die sie ein Leben lang zeichnen und rund 60000 werden bei den jährlichen Bränden leicht verletzt.
  • Dabei sind in der Regel nicht die Flammen die eigentliche Todesursache, sondern Rauchvergiftungen.
  • Rund 70 Prozent der Brandopfer werden im Schlaf, zwischen 23:00 und 07:00 Uhr vom Feuer überrascht.
  • In Privathaushalten entstehen rund vier Fünftel aller Brände, viel mehr, als in der Industrie.
  • Deutschland hinkt in Puncto Rauchmelder weit hinterher. Nur rund 7 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen einen Rauchmelder. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 75 Prozent und in Schweden 70 Prozent.

 

Wie die nachstehende Statistik zeigt, haben die meisten Menschen zwar Interesse an der Installation eines zentralen Rauchmelders, nutzen tun ihn jedoch nur rund 9 Prozent der Befragten:

Nur 9 Prozent der Befragten nutzen bereits einen zentralen Rauchmelder (Quelle: © gfu / In: Statista 2014)
 

1.2. Ziele des Brandschutzes

Erstes und wichtigstes Ziel des Brandschutzes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreifen des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschutzes, also der Vermeidung und Minimierung von giftigen und umweltschädlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandvermeidung immer noch der beste Brandschutz. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschiften und Normen des Brandschutzes befasst werden.

2. Brandschutz – Vorschriften und Normen

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundlage für alle Länderbauordnungen ist dabei die Musterbauordnung. Der Brandschutz ist in Paragraf 14 der Musterbauordnung geregelt und besagt:

„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Für den baulichen Brandschutz können also drei Ziele definiert werden, und zwar:

  • Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.
  • Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.
  • Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

2.1. Baulicher Brandschutz

Es wird in den Vorschriften nach Gebäudegruppen unterschieden. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimbesitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ interessant. Diese Gebäudegruppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf. 
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar:

  • A (Nichtbrennbare Stoffe)
  • B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen)

Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:

2.1.1.  Baustoffklassen
 
Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung Beispiele
A1 Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton
A2 Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten
B1 Schwerentflammbare Baustoffe Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden
B2 Normalentflammbare Baustoffe Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe

(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)

2.1.2.  Feuerwiderstandsklassen

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.

Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse Widerstandsdauer (in Minuten) Bauamtliche Benennung
F30 30 feuerhemmend
F60 60 hochfeuerhemmend
F90 90 feuerbeständig
F120 120 hochfeuerbeständig
F180 180 höchstfeuerbeständig

2.1.3.  Bauteile

Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:

Bauteile DIN 4102
feuerhemmend  = F 30-B
feuerhemmend und in den wesentlichen
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
feuerhemmend und aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 30-A
feuerbeständig = F 90-AB
feuerbeständig aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 90-A
Brandwände (F 90-A) = BW
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer = o.F.

(Quelle: http://www.baumarkt.de/nxs/318///baumarkt/schablone1/Brandschutz-bei-freistehenden-und-Reihenhaeusern)

2.1.4.  Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen


Von Elektrokabeln und Rohrleitungen geht im Brandfall ein besonders hohes Risiko aus. © dima_pics - Fotolia.com

Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.

Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.

2.1.5.  Übersicht der Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes

Anbei eine Tabelle, welche die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes aufzeigt:

Gebäudeart    

Bauteile

Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Trennwände in Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

 

2.2. Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen.

Technische Anlagen, die zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, sind unter anderem:

Verschiedene Arten des anlagentechnischen Brandschutzes

Für Wohnhäuser sind jedoch nicht alle aufgeführten Anlagen sinnvoll, so der Artikel „Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden“. Automatische Feuerschutztüren sowie Lüftungsanlagen sind in herkömmlichen Einfamilienhäusern schwer umzusetzen. Feuerlöscher, Rauchmelder oder Sprinklersysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

3. Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten, wie schon erwähnt, verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

3.1. Brandschutz im Einfamilienhaus

Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

3.2. Brandschutz im Reihenhaus


Welche Brandschutzvorschriften gelten für Reihenhäuser? © KB3 - Fotolia.com

Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

3.3. Brandschutz im Holzhaus

Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

4. Wie Brände durch aufmerksames Verhalten vermieden werden können

Ein Brand entsteht mitunter sehr schnell und unbemerkt. © eyetronic - Fotolia.com

Der beste Brandschutz ist natürlich, wenn das Entstehen eines Brandes im Vorfeld vermieden wird.

Die Hauptursachen für die Entstehung von Bränden in Wohnhäusern sind:

  • Beschädigte elektrische Leitungen, Überhitzung von Elektrogeräten
  • Offenes Feuer (Kamine, Kerzen, Teelichter etc.)
  • Leicht brennbare Materialien, welche sich neben erwärmenden Elektrogeräten (Toaster, Bügeleisen etc.) befinden.
  • Rauchen im Bett oder auf dem Sofa
  • Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker
  • Durch Standby-Betriebe ausgelöste Kurzschlüsse
  • Mit Feuer spielende Kinder
  • Durch Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben

So ist es ratsam, zum Beispiel Elektrogeräte, die große Wärme erzeugen, nie unbeaufsichtigt zu lassen. Gleiches gilt für heiße Töpfe und Pfannen sowie für Kerzen, Teelichter, Teestövchen und Ähnliches. Zudem ist auf eine ausreichende Belüftung aller Elektrogeräte (auch Fernseher) zu achten, damit es nicht zu einer Überhitzung kommt. Kinder sollten von klein auf den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen und Feuerzeuge, Streichhölzer und Co. müssen für kleine Kinder stets außer Reichweite liegen. Wer sich schläfrig fühlt, darf nicht im Sitzen oder Liegen rauchen, da die Gefahr besteht, mit der brennenden Zigarette in der Hand einzuschlafen.

Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW hat in einer PDF zum Thema „Vorbeugender Brandschutz im Haus“ viele weitere Informationen zur Vorbeugung eines Brandfalles sowie zum Verhalten im Brandfall zusammengestellt.

5. Fazit

Durch Einhaltung der Regelungen bezüglich des Brandschutzes in Wohnhäusern kann die Gefahr eines schlimmen Brandes eingedämmt sowie die zeitige Rettung von Menschen und Tieren besser gewährleistet werden. Aufmerksamkeit ist jedoch immer noch der beste Schutz vor Bränden. Wer stets versucht, mögliche Risikoquellen auszuschalten und sich nicht ausschließlich auf getroffene Sicherungsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen Brandschutz verlässt, schützt sich und seine Familie am besten vor den Gefahren eines Brandes.

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