Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung im südwestlichen Stadtgebiet - Stadt Düren
Aufgrund eines Waldbrandes im Gemeindegebiet Hürtgenwald kann es im Stadtgebiet Düren zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch sowie Rußniederschlag kommen.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
14.08.2026 19:43

Entwarnung: Geruchsbelästigung im Stadtgebiet - Bochum
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung im Stadtgebiet - Bochum" vom 14.08.2026 19:42:36 gesendet durch Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bochum. Die Warnung ist aufgehoben.
+++ENTWARNUNG+++ Aufgrund der veränderten Windrichtung kann die u.s. Gefahreninformation für Bochum zurückgenommen werden.
Im Bochumer Stadtgebiet kann derzeit verbreitet Rauch- beziehungsweise Brandgeruch wahrgenommen werden. Ursache sind Waldbrände in Nordrhein-Westfalen. Durch die aktuelle Windrichtung wird der Rauch bis nach Bochum getragen. Die zuständigen Behörden beobachten die Lage fortlaufend.
Feuerwehr und Rettungsdienst der Stadt Bochum Brandwacht 1 44894 Bochum
14.08.2026 19:43

Entwarnung: Vorbereitung Evakuierung Langenfeld und Arft - Waldbrand Langenscheid - Langenfeld und Arft
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Vorbereitung Evakuierung Langenfeld und Arft - Waldbrand Langenscheid - Langenfeld und Arft" vom 14.08.2026 15:04:12 gesendet durch Integrierte Leitstelle Koblenz . Die Warnung ist aufgehoben.
Entwarnung
Integrierte Leitstelle Koblenz Schlachthofstraße 2-12 56073 Koblenz Tel.: +49 261 40404-0
14.08.2026 19:36

Rauchentwicklung - Sonsbeck-Labbeck
Durch den Brand im Tüschenwald in der Nähe zur Ortschaft Sonsbeck-Labbeck kommt es derzeit zu einer Rauchentwicklung. Betroffen ist die Ortschaft Labbeck. Bitte suchen Sie sichere Räumlichkeiten auf und schließen Fenster und Türen. Schalten Sie Klimaanlagen und Geräte ab. Halten Sie die Notrufleitung frei. Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte vor Ort. Umfahren Sie den betroffenen Bereich großräumig.
Kreis Wesel Der Landrat Fachdienst 32 Sicherheit und Ordnung - Kreisleitstelle Jülicher Straße 8 464
14.08.2026 19:34

Geruchbelästigung durch Großbrand - Wesseln
Geruchbelästigung durch Großbrand
Kooperative Regionalleitstelle West, Elmshorn Agnes-Karll-Allee 19a 25337 Elmshorn
14.08.2026 19:13

Entwarnung: Rauchausbreitung, großräumig - Gardelegen OT Jerchel
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchausbreitung, großräumig - Gardelegen OT Jerchel" vom 14.08.2026 16:12:11 gesendet durch Integrierte Leitstelle Altmark. Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand kommt es im Bereich Gardelegen OT Jerchel und angrenzenden Bereichen zu Geruchsbelästigungen und möglicherweise zu Rauch in Bodennähe.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter
Integrierte Leitstelle Altmark Wendstr.30 39576 Stendal
14.08.2026 18:45

Geruchsbelästigung - Stadt Monschau / Simmerath / Roetgen
Durch ein Brandereignis im Hohen Venn kommt es in den Bereichen Monschau / Simmerath / Roegen zu einer Geruchsbelästigung.
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen Stolberger Straße 155 52068 Aachen
14.08.2026 18:14

Brand in Michelstadt - Würzberg - Michelstadt Würzberg
Es folgt eine wichtige Information der Technische Einsatzleitung
In Michelstadt Würzberg kommt es zu einem Großbrand. Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.08.2026 17:36

Brandereignis - Schönau im Schwarzwald, Wembach
Die Integrierte Leitstelle Lörrach gibt im Auftrag des Landkreises Lörrach folgende Warnmeldung heraus:
In der Gemeinde Schönau im Schwarzwald kommt es durch ein Brandereignis zu einer starken Rauchentwicklung und Geruchsbelästigung. Es kommt zu Beeinträchtigungen durch Einsatzmaßnahmen.
Durch die Rauchentwicklung besteht eine potenzielle Gesundheitsgefährdung.
Landkreis Lörrach/ Integrierte Leitstelle Lörrach DRK Kreisverband Lörrach e.V. Weiler Str. 6, 7964
14.08.2026 17:33

Entwarnung: Waldbrand bei Oberhaid - Rauchentwicklung - Oberhaid, Appendorf, Sandhof, Baunach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Waldbrand bei Oberhaid - Rauchentwicklung - Oberhaid, Appendorf, Sandhof, Baunach" vom 14.08.2026 14:34:52 gesendet durch Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim. Die Warnung ist aufgehoben.
Zwischen Oberhaid und Appendorf ist es zu einem Waldbrand gekommen. Die Feuerwehr hat den Brand unter Kontrolle gebracht. Es besteht derzeit keine Gefahr der weiteren Brandausbreitung.
Die Kreisstraße BA34 Sandhof - Oberhaid ist gesperrt.
Es kommt weiterhin zu Geruchsbelästigungen durch den Brandrauch im weiteren Umkreis.
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Paradiesweg 1 96049 Bamberg
14.08.2026 17:32

Rauchniederschlag und Geruchsbelästigung durch Waldbrände in Nachbarkreisen - Drolshagen
Im Stadtgebiet Drolshagen kommt es durch Waldbrände in Nachbarkreisen zu Rauchniederschlag und Geruchsbelästigung.
Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie vorsorglich Fenster sowie Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus.
Schalten Sie das Radio ein.
Integrierte Leitstelle Kreis Olpe Westfälische Straße 75 57462 Olpe
14.08.2026 17:28

Entwarnung: Entschärfung/Sprengung einer Weltkriegsbombe - Bremen-Hastedt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Entschärfung/Sprengung einer Weltkriegsbombe - Bremen-Hastedt" vom 14.08.2026 12:35:04 gesendet durch Feuerwehr Bremen, Katastrophenschutz-Meldekopf. Die Warnung ist aufgehoben.
Fund einer 250 Kg Bombe aus dem II.Weltkrieg im Bereich der Baustelle in der Steubenstraße.
Eine Entschärfung/Sprengung der Bombe ist für heute, Freitag, den 14.08.2026,15:00 Uhr geplant. Um den Fundort wird ein Sicherheitsradius von 500 Metern eingerichtet.Der Sicherheitsradius wird ab 13:00 Uhr evakuiert. Bitte leisten Sie den Anweisungen der eingesetzten Polizeikräfte folge.
Bei einer möglichen Explosion besteht Lebensgefahr!
Es kommt zu Einschränkungen im Bahn-und öffentlichen Nahverkehr.
Polizei Bremen
0421 3620
Lagezentrum Bremen Am Wandrahm 24 28195 Bremen
14.08.2026 17:25

Entwarnung: Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Lingen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Starke Rauchentwicklung durch Großbrand - Lingen" vom 14.08.2026 17:24:24 gesendet durch Leitstelle Ems-Vechte - Landkreis Emsland. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Feuerwehr- & Rettungsleitstelle Ems - Vechte warnt:
Durch einen Großbrand im Bereich Lingen Damaschke kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz und nimmt Messungen im Umfeld der Einsatzstelle vor.
Leitstelle Ems-Vechte - Landkreis Emsland Ordeniederung 1 49716 Meppen
14.08.2026 17:24

Entwarnung: Rauchentwicklung durch Flächenbrand - Bremen-Mahndorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung durch Flächenbrand - Bremen-Mahndorf" vom 14.08.2026 15:44:09 gesendet durch Feuerwehr Bremen, Katastrophenschutz-Meldekopf. Die Warnung ist aufgehoben.
Starke Rauchentwicklung durch einen großen Flächenbrand.
Lagezentrum Bremen Am Wandrahm 24 28195 Bremen
14.08.2026 16:47

Entwarnung: Rauchentwicklung - Baden-Baden, Neuweier
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Rauchentwicklung - Baden-Baden, Neuweier" vom 14.08.2026 16:03:57 gesendet durch Integrierte Leitstelle Mittelbaden. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag des Stadtkreises Baden-Baden:
Infolge eines Brandes im Bereich Baden-Baden Neuweier kann es zu einer erheblichen Rauchentwicklung kommen.
Die Bevölkerung in diesem Bereich wird gebeten, folgende Handlungsempfehlungen zu beachten:
Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt
14.08.2026 16:22

Entwarnung: Geruchsbelästigung - Mörfelden-Walldorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung - Mörfelden-Walldorf" vom 14.08.2026 13:49:43 gesendet durch Zentrale Leitstelle Landkreis Groß-Gerau. Die Warnung ist aufgehoben.
Geruchsbelästigung durch Waldbrand in Mörfelden-Walldorf.
Kreissausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau
14.08.2026 15:59

Geruchsbelästigung durch Brandereignis Düren - Hürtgenwald - Rheinisch Bergischer Kreis
Durch ein Schadensereignis kommt es im Rheinisch Bergischen Kreis zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine akute Gesundheitsgefahr.
Leitstelle Rheinisch-Bergischer Kreis Rübezahlwald 7 51465 Bergisch Gladbach
14.08.2026 15:56

Brandgeruch in Teilgebieten des Landkreis Vulkaneifel - Landkreis Vulkaneifel
Aufgrund mehrerer Wald- und Vegetationsbrände im Umkreis des Landkreis Vulkaneifel, kommt es in Teilgebieten zu einer Geruchsbelästigung und ggfls. Rauchniederschlag.
Bleiben Sie sensibel für Brände und Rauchentwicklungen in Ihrer unmittelbaren Umgebung.
Integrierte Leitstelle Trier (Rheinland-Pfalz) Sankt-Barbara-Ufer 40 54290 Trier Tel: 0651 - 824 96-
14.08.2026 15:52

Großbrand in Kitzen - Pegau
Im Bereich Kitzen kommt es zu einer Rauch- und Geruchsbelästigung durch einen ausgedehnten Brand.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Landkreis Leizig Stauffenbergstraße 4 04552 Borna
14.08.2026 14:24

Entwarnung: Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Bützow
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Bützow" vom 14.08.2026 12:13:52 gesendet durch Integrierte Leitstelle Mitte Landkreis Rostock. Die Warnung ist aufgehoben.
starke Geruchsbelästigung durch Brandrauch
Landkreis Rostock Am Wall 3-5 18273 Güstrow
14.08.2026 14:23

Ausbreitung von Rauchgasen - Oberbergischer Kreis
Im gesamten Oberbergischen Kreis kommt es durch einen Waldbrand im Kreis Düren / Hürtgenwald zu einer Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie vorsorglich Fenster sowie Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen aus. Schalten Sie das Radio ein.
Bürgertelefon Oberbergischer Kreis
02261 / 88 38 88
Oberbergischer Kreis - Integrierte Leitstelle Oberberg Lockenfeld 12 51709 Marienheide
14.08.2026 13:26

Rauchentwicklung - Langenfeld, Hohenleimbach, Arft, Nettershöfe, Hausten, Morswiesen
Aufgrund eines Waldbrandes besteht eine massive Rauchentwicklung
Integrierte Leitstelle Koblenz Schlachthofstraße 2-12 56073 Koblenz Tel.: +49 261 40404-0
14.08.2026 13:07

Brandereignis (Ausbreitung von Brandrauch) - Stadtgebiet Bonn, ausgehend aus Düren - Stadtgebiet Bonn
Im Gebiet der Bundesstadt Bonn kommt es durch einen Waldbrand im Kreis Düren / Hürtgenwald zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag.
Feuerwehr Bundesstadt Bonn Lievelingsweg 112 53119 Bonn
14.08.2026 12:37

Brandereignis (Ausbreitung von Brandrauch) - Gesamter Rhein-Sieg-Kreis, ausgehend aus Düren
Im gesamten Rhein-Sieg-Kreis kommt es durch einen Brand im Kreis Düren / Hürtgenwald zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Schließen Sie vorsorglich Fenster sowie Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab. Lassen Sie das Radio eingeschaltet.
Kreisleitstelle Rhein-Sieg-Kreis Kaiser-Wilhelm-Platz 1 53721 Siegburg
14.08.2026 12:34

Kampfmittelentschärfung in Flüggendorf - Flüggendorf
Am Sonntag 16.08.26 ab 9:00 Uhr wird in Flüggendorf / Lustbarg ein Bombenblindgänger entschärft. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.amt-schrevenborn.de/Amt-Gemeinden/Aktuelles oder am Freitag 14.08.26 bis 13.30 Uhr und 15.08.26 10-12 Uhr und Sonntag 16.08.26 ab 8.00 Uhr bis Evakuierungsende oder über das Bürgertelefon des Amtes Schrevenborn 04348 709404. Diese Nummer bitte auch kontaktieren wenn Sie krank oder Hilfe benötigen.
0431 5905-555
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
14.08.2026 12:13

Waldbrand / Vegetationsbrand Kreis Düren - Hürtgenwald - Teilgebiete des Kreises Euskirchen
Es folgt eine wichtige Information.
Aufgrund eines Waldbrandes / Vegetationsbrandes im Kreis Düren kommt es auch in Teilgebieten des Kreises Euskirchen zu einer Geruchsbelästigung und ggf. Rauchniederschlag.
Bitte halten Sie die Notrufleitungen 110 / 112 für Notfälle frei.
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
14.08.2026 12:09

Geruchsbelästigung durch Brandrauch - Stadtgebiet Erftstadt
Durch einen Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald kommt es zu einer Geruchsbelästigung im Stadtgebiet Erftstadt.
Leitstelle Rhein-Erft-Kreis Sindorfer Straße 26 50171 Kerpen
14.08.2026 11:38

Geruchsbelästigung und Rußniederschlag durch Brandrauch - Kreis Düren
Aufgrund eines Waldbrand im Gemeindegebiet Hürtgenwald kann es im Kreisgebiet zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch sowie Rußniederschlag kommen.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
14.08.2026 10:49

Ausbreitung Waldbrand in die Ortslage Hürtgenwald-Gey - Hürtgenwald-Gey
Aufgrund einer Brandausbreitung des Waldbrandes in Hürtgenwald, welche sich auf den Ortsteil Gey zubewegt, ist der Ortsteil Gey sofort zu evakuieren. Eine Anlaufstelle wird in der Grundschule Straß eingerichtet.
Grundschule Straß
02429/3090
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
14.08.2026 04:01

Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen Stolberger Straße 155 52068 Aachen
13.08.2026 19:01

Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen Stolberger Straße 155 52068 Aachen
13.08.2026 18:56

Waldbrand in der Gemeinde Hürtgenwald - Gemeindegebiet Hürtgendwald
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Hürtgenwald.
Meiden Sie den Bereich Kleinhau, Gey und L25.
Sollten sie sich in diesem Bereich befinden, verlassen sie umgehend das genannte Gebiet.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Weitere Informationen erhalten Sie im Internet unter [Internetadresse eintragen] oder unter [Rufnummer Gefahrentelefon eintragen] oder bei [Radiosender eintragen].
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
13.08.2026 18:00

Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald / Kreis Düren
Es folgt eine wichtige Information der Städteregionalen Leitstelle Aachen
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Integrierte Leitstelle Städteregion Aachen Stolberger Straße 155 52068 Aachen
13.08.2026 17:06

Geruchsbelästigung durch einen Waldbrand - Gemeinde Hürtgenwald
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Hürtgendwald
Im Bereich der Gemeinde Hürtgenwald kommt es durch einen Waldbrand zu einer Geruchsbelästigung.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
13.08.2026 16:22

Geruchsbelästigung in den Kommunen Merzenich und Niederzier - Merzenich und Niederzier
Es folgt eine wichtige Information der Kommunen Merzenich und Niederzier.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Merzenich und Niederzier zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Amt für Bevölkerungsschutz Kreis Düren Marienstraße 29 52372 Kreuzau
13.08.2026 15:25

Rauchwolke - Stadt Marsberg
größere Rauchwolke
Leitstelle Hochsauerlandkreis Steinwiese 3 59872 Meschede
13.08.2026 15:12

Hitzewelle - Stadt und Landkreis Tübingen
Bis einschließlich Samstag, 15.08.2026 wird eine andauernde Hitzewelle erwartet.
Die hohen Temperaturen stellen insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, ältere sowie pflegebedürftige Menschen eine erhebliche Belastung dar.
Achten Sie auf schutzbedürftige Mitmenschen und unterstützen Sie diese während der Hitzewelle.
Stadt Tübingen, Feuerwehr
Integrierte Leitstelle Tübingen Steinlachwasen 26 72072 Tübingen
12.08.2026 10:53

Rauchentwicklung durch Brand - Landkreis Vogtlandkreis
Es folgt eine Information des Vogtlandkreises in Sachsen:
Durch einen Waldbrand im südlichen Bereich der Stadt Plauen im Waldgebiet Schwarzes Holz kommt es zu einer starken
Rauchentwicklung. Eine Gefahr für die eigene Gesundheit
kann aktuell nicht ausgeschlossen werden.
Integrierte Regionalleitstelle Zwickau
12.08.2026 02:39

Warnung vor hoher Waldbrandgefahr - Landkreis Rosenheim, Stadt Rosenheim und Landkreis Miesbach
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim sowie der Landkreis Miesbach weisen darauf hin, dass daher gem. § 4 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
11.08.2026 15:16

Waldbrand im Bereich Nieder- und Oberrodenbach - Rodenbach
++ Die Feuerwehr ist derzeit mit Nachlöscharbeiten beschäftigt. Es besteht weiterhin erhebliche Gefahr durch stark geschädigte oder hohlgebrannte Bäume und Äste, die unvermittelt umstürzen können.++
Gemeindeverwaltung Rodenbach
Kreissausschuss des Main-Kinzig-Kreises Frankfurter Straße 34 63571 Gelnhausen
11.08.2026 08:30

Abkochgebot - Teile der Kernstadt Bad Krozingen
Amtliche Gefahreninformation des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald für die Gemeinde
Bad Krozingen
Gefahr durch Trinkwasserverunreinigung.
In Teilen von Bad Kozingen ist das Trinkwasser
mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
Das Trinkwasser muss abgekocht werden.
Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.
Betroffen ist das Gebiet innerhalb folgender Begrenzungen:
nördlicher Teil der Bundesbahnlinie, Bodelschwinghstraße, Belchenstraße, Münstertalbahnlinie,
Freiburger Straße inkl. McDonalds, Gewerbegebiet Krozinger Weg, Thermenallee bis Kreisel
Schlatt und K4939 bis zur B3 bzw. B3-Kreisel
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Stadt Bad Krozingen:
https://www.bad-krozingen.de/
Stadt Freiburg Eschholzstraße 118 79115 Freiburg
07.08.2026 13:13

Trinkwasser in den Ortsteilen Winnen und Nordeck muss abgekocht werden - Stadt Allendorf/Lda - Ortsteile Winnen und Nordeck
In Ortsteilen Winnen und Nordeck ist das Trinkwasser mikrobiologisch verunreinigt und entspricht nicht den Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Das Trinkwasser muss abgekocht werden. Darauf weisen die Stadt Allendorf (Lumda) als Trinkwasserversorger und das Gesundheitsamt des Landkreises Gießen hin. Eine Chlordesinfektion wird umgehend eingeleitet.

Für die betroffenen Gebiete gilt: Leitungswasser darf nur abgekocht getrunken werden. Für die Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ist ausschließlich abgekochtes Leitungswasser zu verwenden. Abkochen bedeutet: Das Leitungswasser muss einmal sprudelnd aufkochen.

Die Stadt Allendorf sowie die Stadtwerke Gießen arbeiten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt bereits daran, die Kontamination zu beheben. Das Abkochgebot gilt bis auf Weiteres.

Aktuelle Informationen finden Sie unter www.allendorf-lda.de sowie www.stadtwerke-giessen.de
In Allendorf können unter der Telefonnummer 06407-9112-42 (Bauamt) weitere Auskünfte erteilt werden.
Das Gesundheitsamt bittet alle Betroffenen um Beachtung dieser Hinweise.
06407-9112-42
Zentrale Leitstelle Landkreis Gießen Riversplatz 1-9 35394 Gießen
04.08.2026 10:02

2.04 Verkeimtes Trinkwasser - Abkochanordnung für den Markt Obernzell - Markt Obernzell - Landkreis Passau
Aktualisierung 28.07.2026 - Teilweise Aufhebung:
Die vom Gesundheitsamt Passau am 08.07.2026 verfügte Abkochanordnung für die Trinkwasserversorgung Obernzell wird teilweise aufgehoben. Das Abkochgebot gilt ab sofort nur noch im Hauptort Obernzell (Kerngebiet) und im Ortsteil Erlau.
Für das weitere Gemeindegebiet kann die Abkochanordnung aufgehoben werden. Hier entsprechen die Messwerte wieder den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.

Erstmeldung vom 08.07.2026:
Im Markt Obernzell ist die Trinkwasserversorgung durch fäkale Verunreinigungen beeinträchtigt. Betroffen ist das gesamte Gemeindegebiet Obernzell.
Bei Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt wurden für das Ortsnetz des Marktes Obernzell Enterokokken (2 KBE/100 ml) nachgewiesen, der zulässige Höchstwert beträgt 0 KBE/100 ml). Dies deutet auf eine fäkale Verunreinigung des Trinkwassers hin. Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet Obernzell.
Aus diesem Grund darf das Trinkwasser ab sofort nur in abgekochtem Zustand (z.B. Wasser einmal sprudelnd aufkochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen lassen) zum Trinken, zur Zubereitung von Speisen, zum Zähneputzen sowie zur Reinigung offener Wunden verwendet werden.
Weitere Informationen und Aktualisierungen folgen schnellst möglich! Bitte achten Sie auf die Veröffentlichungen in den Medien und im Internet.
Integrierte Leitstelle Passau Am Fernsehturm 6 94092 Passau
28.07.2026 09:01

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Brandschutztipps

Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

Was gibt es beim Thema Brandschutz im Eigenheim zu beachten? © Marco2811 - Fotolia.com

Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben, viele davon sind Kinder. Sei es nun, dass jemand vergessen hat, den Herd auszuschalten, der Adventskranz Feuer fängt oder jemand mit einer brennenden Zigarette einschläft – Gründe, warum es zu einem Brand kommen kann, gibt es viele. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Der folgende Ratgeber behandelt die Vorschriften und Normen des baulichen Brandschutzes und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Baustoffklassen und anlagentechnischem Brandschutz. Weiterhin werden die Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf verschiedene Häusertypen beleuchtet und Ratschläge zur Vermeidung von Bränden erteilt.

1. Notwendigkeit des Brandschutzes

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden, bei denen nicht selten Menschen ums Leben kommen. Die folgenden Zahlen und Fakten verdeutlichen die Notwendigkeit des Brandschutzes.

1.1. Zahlen und Fakten

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden. © motorradcbr - Fotolia.com
 
Wie wichtig das Thema Brandschutz ist, geht aus den alarmierenden Zahlen der Brandstatistik hervor. Auf test.de sind folgende Zahlen und Fakten aufgelistet:
 
  • Jährlich werden rund 200.000 Brände gemeldet, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen.
  • Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  • 6000 Menschen erleiden teils schwere Brandverletzungen, die sie ein Leben lang zeichnen und rund 60000 werden bei den jährlichen Bränden leicht verletzt.
  • Dabei sind in der Regel nicht die Flammen die eigentliche Todesursache, sondern Rauchvergiftungen.
  • Rund 70 Prozent der Brandopfer werden im Schlaf, zwischen 23:00 und 07:00 Uhr vom Feuer überrascht.
  • In Privathaushalten entstehen rund vier Fünftel aller Brände, viel mehr, als in der Industrie.
  • Deutschland hinkt in Puncto Rauchmelder weit hinterher. Nur rund 7 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen einen Rauchmelder. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 75 Prozent und in Schweden 70 Prozent.

 

Wie die nachstehende Statistik zeigt, haben die meisten Menschen zwar Interesse an der Installation eines zentralen Rauchmelders, nutzen tun ihn jedoch nur rund 9 Prozent der Befragten:

Nur 9 Prozent der Befragten nutzen bereits einen zentralen Rauchmelder (Quelle: © gfu / In: Statista 2014)
 

1.2. Ziele des Brandschutzes

Erstes und wichtigstes Ziel des Brandschutzes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreifen des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschutzes, also der Vermeidung und Minimierung von giftigen und umweltschädlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandvermeidung immer noch der beste Brandschutz. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschiften und Normen des Brandschutzes befasst werden.

2. Brandschutz – Vorschriften und Normen

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundlage für alle Länderbauordnungen ist dabei die Musterbauordnung. Der Brandschutz ist in Paragraf 14 der Musterbauordnung geregelt und besagt:

„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Für den baulichen Brandschutz können also drei Ziele definiert werden, und zwar:

  • Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.
  • Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.
  • Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

2.1. Baulicher Brandschutz

Es wird in den Vorschriften nach Gebäudegruppen unterschieden. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimbesitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ interessant. Diese Gebäudegruppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf. 
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar:

  • A (Nichtbrennbare Stoffe)
  • B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen)

Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:

2.1.1.  Baustoffklassen
 
Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung Beispiele
A1 Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton
A2 Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten
B1 Schwerentflammbare Baustoffe Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden
B2 Normalentflammbare Baustoffe Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe

(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)

2.1.2.  Feuerwiderstandsklassen

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.

Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse Widerstandsdauer (in Minuten) Bauamtliche Benennung
F30 30 feuerhemmend
F60 60 hochfeuerhemmend
F90 90 feuerbeständig
F120 120 hochfeuerbeständig
F180 180 höchstfeuerbeständig

2.1.3.  Bauteile

Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:

Bauteile DIN 4102
feuerhemmend  = F 30-B
feuerhemmend und in den wesentlichen
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
feuerhemmend und aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 30-A
feuerbeständig = F 90-AB
feuerbeständig aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 90-A
Brandwände (F 90-A) = BW
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer = o.F.

(Quelle: http://www.baumarkt.de/nxs/318///baumarkt/schablone1/Brandschutz-bei-freistehenden-und-Reihenhaeusern)

2.1.4.  Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen


Von Elektrokabeln und Rohrleitungen geht im Brandfall ein besonders hohes Risiko aus. © dima_pics - Fotolia.com

Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.

Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.

2.1.5.  Übersicht der Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes

Anbei eine Tabelle, welche die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes aufzeigt:

Gebäudeart    

Bauteile

Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Trennwände in Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

 

2.2. Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen.

Technische Anlagen, die zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, sind unter anderem:

Verschiedene Arten des anlagentechnischen Brandschutzes

Für Wohnhäuser sind jedoch nicht alle aufgeführten Anlagen sinnvoll, so der Artikel „Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden“. Automatische Feuerschutztüren sowie Lüftungsanlagen sind in herkömmlichen Einfamilienhäusern schwer umzusetzen. Feuerlöscher, Rauchmelder oder Sprinklersysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

3. Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten, wie schon erwähnt, verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

3.1. Brandschutz im Einfamilienhaus

Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

3.2. Brandschutz im Reihenhaus


Welche Brandschutzvorschriften gelten für Reihenhäuser? © KB3 - Fotolia.com

Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

3.3. Brandschutz im Holzhaus

Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

4. Wie Brände durch aufmerksames Verhalten vermieden werden können

Ein Brand entsteht mitunter sehr schnell und unbemerkt. © eyetronic - Fotolia.com

Der beste Brandschutz ist natürlich, wenn das Entstehen eines Brandes im Vorfeld vermieden wird.

Die Hauptursachen für die Entstehung von Bränden in Wohnhäusern sind:

  • Beschädigte elektrische Leitungen, Überhitzung von Elektrogeräten
  • Offenes Feuer (Kamine, Kerzen, Teelichter etc.)
  • Leicht brennbare Materialien, welche sich neben erwärmenden Elektrogeräten (Toaster, Bügeleisen etc.) befinden.
  • Rauchen im Bett oder auf dem Sofa
  • Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker
  • Durch Standby-Betriebe ausgelöste Kurzschlüsse
  • Mit Feuer spielende Kinder
  • Durch Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben

So ist es ratsam, zum Beispiel Elektrogeräte, die große Wärme erzeugen, nie unbeaufsichtigt zu lassen. Gleiches gilt für heiße Töpfe und Pfannen sowie für Kerzen, Teelichter, Teestövchen und Ähnliches. Zudem ist auf eine ausreichende Belüftung aller Elektrogeräte (auch Fernseher) zu achten, damit es nicht zu einer Überhitzung kommt. Kinder sollten von klein auf den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen und Feuerzeuge, Streichhölzer und Co. müssen für kleine Kinder stets außer Reichweite liegen. Wer sich schläfrig fühlt, darf nicht im Sitzen oder Liegen rauchen, da die Gefahr besteht, mit der brennenden Zigarette in der Hand einzuschlafen.

Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW hat in einer PDF zum Thema „Vorbeugender Brandschutz im Haus“ viele weitere Informationen zur Vorbeugung eines Brandfalles sowie zum Verhalten im Brandfall zusammengestellt.

5. Fazit

Durch Einhaltung der Regelungen bezüglich des Brandschutzes in Wohnhäusern kann die Gefahr eines schlimmen Brandes eingedämmt sowie die zeitige Rettung von Menschen und Tieren besser gewährleistet werden. Aufmerksamkeit ist jedoch immer noch der beste Schutz vor Bränden. Wer stets versucht, mögliche Risikoquellen auszuschalten und sich nicht ausschließlich auf getroffene Sicherungsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen Brandschutz verlässt, schützt sich und seine Familie am besten vor den Gefahren eines Brandes.

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Themengruppe: Vorb. Brandschutz

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