Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

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Rauchgase in [Ortsangabe] - Stadt Rheinberg
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Rheinberg
In/Im Kreis Wesel, Stadt Wesel im Bereich Ortsteil Rheinbergkommt es durch einen Brand zu Geruchsbelästigung und Rauchniederschlag. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können nicht ausgeschlossen werden.
Bitte begeben Sie sich im betroffenen Bereich sofort in geschlossene Räume. Schließen Sie vorsorglich Fenster und Türen und schalten Sie Klima- und Lüftungsanlagen ab.
Lassen Sie das Radio eingeschaltet und achten Sie auf Durchsagen.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-087 BBK-ISC-004 BBK-ISC-016 shortCode:BBK-ISC-001
28.03.2024 19:22

Kampfmittelfund in Oberhausen - Holten
Die Feuerwehr Oberhausen informiert.
Im Stadtgebiet von Oberhausen - Holten wurde eine Fünf-Zentner-Bombe aus dem zweiten Weltkrieg gefunden.
Fundort: Johann-Tombers-Straße, 46147 Oberhausen
Der Blindgänger muss heute vor Ort entschärft werden. Die Entschärfung der Bombe ist für 21:00 Uhr geplant.
Anwohnerinnen und Anwohner im Radius von 300 m um den Fundort müssen ihre Häuser bzw. ihre Wohnung bis spätestens 20:00 Uhr verlassen. Bettlägerige, kranke und gebrechliche Personen, die ihre Wohnungen nicht selbstständig verlassen können, haben die Möglichkeit, einen Fahrdienst unter der Rufnummer 19222 anzufordern. Für Personen, die nicht anderweitig unterkommen können, steht die Heinrich-Böll-Gesamtschule, Schmachtendorfer Straße 165, 46147 Oberhausen als Aufenthaltsort zur Verfügung. Vom Holtener Markplatz wird ein Shuttlebus angeboten.
Die betroffenen Haushalte befinden sich in Oberhausen auf Teilen folgender Straßen:
Johann-Tombers-Straße 1 - 28
Vennstraße 1 - 14
Am Stadtgraben 1 - 16
Elsenbruch 1 - 7
Wasserstraße 21, 24 - 30
Kastellstraße 20 - 42, 13 - 47, 3, 4
Burgstraße 10 - 40
Mattlerstraße 1 - 7
Dinslakener Straße 115 - 125, 100 - 136
Rohrweihenweg 6a, 13
Schulstraße 3, 4
Wenn die Gefahr beseitigt wurde, werden Sie informiert.
Für weitere Informationen ist eine Bürgerhotline unter der Rufnummer 0208-825-2054 geschaltet.
Bürgertelefon: 0208 825 2054
Achten Sie auf Lautsprecherdurchsagen. Informieren Sie ihre Nachbarn wenn Sie sich in dem betroffene
28.03.2024 19:06

Vorsorgliche Information im Landkreis Wittenberg - Stadt Wittenberg (inkl. Ortsteile)
Im Bereich des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Lutherstadt Wittenberg sind aufgrund einer Havarie am Fernwassersystem seitens des Vorlieferanten notwendige Reparaturmaßnahmen erforderlich geworden, die nach dessen aktuellen Angaben länger als ursprünglich geplant andauern. Ab Donnerstag 14 Uhr bis auf Widerruf, aber bis mindestens Ostermontag 12 Uhr, wird unverzüglich ein Abkochgebot für die Nutzung von Trinkwasser im Versorgungsgebiet ausgesprochen. Bitte sparen Sie in dieser Zeit auch maximal den Einsatz von Trinkwasser. Das Einsparen von Trinkwasser ist unbedingt erforderlich.
Eine Verunreinigung des Trinkwassers kann ab sofort nicht ausgeschlossen werden.
Als Notmaßnahmen wurde die Freiwillige Feuerwehr aus dem benachbarten Brandenburg alarmiert, die eine Not-Wasserleitung mit 150mm Durchmesser verlegt. Diese soll ab 15 Uhr einsatzbereit sein.
Pflegeheime, ambulante Pflegedienste und Krankenhäuser wurden separat über die jetzt notwendigen Maßnahmen informiert.
Zur Einsparung wurden bis jetzt bereits Industrieunternehmen heruntergefahren. Zur Notversorgung der Bevölkerung sind Trinkwassertanker im Einsatz, die mit einem Puffer von 13 Kubikmetern Trinkwasser zur Verfügung stehen. Der Fachdienst Brand- und Katastrophenschutz und Rettungsdienst der Kreisverwaltung Wittenberg stellt weiterhin den flächendeckenden Brandschutz im Landkreis sicher.
Mit einer Entwarnung für das Einsparen von Trinkwasser und das Abkochen von Trinkwasser ist nicht in den nächsten Stunden zu rechnen. Weitere Informationen zur Lage auf der Webseite www.landkreis-wittenberg.de .
Schalten Sie Rundfunk und Fernsehen an. Informieren Sie sich über alle verfügbaren Medien. Informie
28.03.2024 14:34

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Brandschutztipps

Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

Was gibt es beim Thema Brandschutz im Eigenheim zu beachten? © Marco2811 - Fotolia.com

Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben, viele davon sind Kinder. Sei es nun, dass jemand vergessen hat, den Herd auszuschalten, der Adventskranz Feuer fängt oder jemand mit einer brennenden Zigarette einschläft – Gründe, warum es zu einem Brand kommen kann, gibt es viele. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Der folgende Ratgeber behandelt die Vorschriften und Normen des baulichen Brandschutzes und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Baustoffklassen und anlagentechnischem Brandschutz. Weiterhin werden die Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf verschiedene Häusertypen beleuchtet und Ratschläge zur Vermeidung von Bränden erteilt.

1. Notwendigkeit des Brandschutzes

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden, bei denen nicht selten Menschen ums Leben kommen. Die folgenden Zahlen und Fakten verdeutlichen die Notwendigkeit des Brandschutzes.

1.1. Zahlen und Fakten

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden. © motorradcbr - Fotolia.com
 
Wie wichtig das Thema Brandschutz ist, geht aus den alarmierenden Zahlen der Brandstatistik hervor. Auf test.de sind folgende Zahlen und Fakten aufgelistet:
 
  • Jährlich werden rund 200.000 Brände gemeldet, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen.
  • Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  • 6000 Menschen erleiden teils schwere Brandverletzungen, die sie ein Leben lang zeichnen und rund 60000 werden bei den jährlichen Bränden leicht verletzt.
  • Dabei sind in der Regel nicht die Flammen die eigentliche Todesursache, sondern Rauchvergiftungen.
  • Rund 70 Prozent der Brandopfer werden im Schlaf, zwischen 23:00 und 07:00 Uhr vom Feuer überrascht.
  • In Privathaushalten entstehen rund vier Fünftel aller Brände, viel mehr, als in der Industrie.
  • Deutschland hinkt in Puncto Rauchmelder weit hinterher. Nur rund 7 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen einen Rauchmelder. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 75 Prozent und in Schweden 70 Prozent.

 

Wie die nachstehende Statistik zeigt, haben die meisten Menschen zwar Interesse an der Installation eines zentralen Rauchmelders, nutzen tun ihn jedoch nur rund 9 Prozent der Befragten:

Nur 9 Prozent der Befragten nutzen bereits einen zentralen Rauchmelder (Quelle: © gfu / In: Statista 2014)
 

1.2. Ziele des Brandschutzes

Erstes und wichtigstes Ziel des Brandschutzes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreifen des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschutzes, also der Vermeidung und Minimierung von giftigen und umweltschädlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandvermeidung immer noch der beste Brandschutz. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschiften und Normen des Brandschutzes befasst werden.

2. Brandschutz – Vorschriften und Normen

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundlage für alle Länderbauordnungen ist dabei die Musterbauordnung. Der Brandschutz ist in Paragraf 14 der Musterbauordnung geregelt und besagt:

„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Für den baulichen Brandschutz können also drei Ziele definiert werden, und zwar:

  • Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.
  • Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.
  • Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

2.1. Baulicher Brandschutz

Es wird in den Vorschriften nach Gebäudegruppen unterschieden. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimbesitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ interessant. Diese Gebäudegruppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf. 
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar:

  • A (Nichtbrennbare Stoffe)
  • B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen)

Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:

2.1.1.  Baustoffklassen
 
Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung Beispiele
A1 Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton
A2 Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten
B1 Schwerentflammbare Baustoffe Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden
B2 Normalentflammbare Baustoffe Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe

(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)

2.1.2.  Feuerwiderstandsklassen

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.

Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse Widerstandsdauer (in Minuten) Bauamtliche Benennung
F30 30 feuerhemmend
F60 60 hochfeuerhemmend
F90 90 feuerbeständig
F120 120 hochfeuerbeständig
F180 180 höchstfeuerbeständig

2.1.3.  Bauteile

Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:

Bauteile DIN 4102
feuerhemmend  = F 30-B
feuerhemmend und in den wesentlichen
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
feuerhemmend und aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 30-A
feuerbeständig = F 90-AB
feuerbeständig aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 90-A
Brandwände (F 90-A) = BW
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer = o.F.

(Quelle: http://www.baumarkt.de/nxs/318///baumarkt/schablone1/Brandschutz-bei-freistehenden-und-Reihenhaeusern)

2.1.4.  Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen


Von Elektrokabeln und Rohrleitungen geht im Brandfall ein besonders hohes Risiko aus. © dima_pics - Fotolia.com

Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.

Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.

2.1.5.  Übersicht der Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes

Anbei eine Tabelle, welche die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes aufzeigt:

Gebäudeart    

Bauteile

Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Trennwände in Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

 

2.2. Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen.

Technische Anlagen, die zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, sind unter anderem:

Verschiedene Arten des anlagentechnischen Brandschutzes

Für Wohnhäuser sind jedoch nicht alle aufgeführten Anlagen sinnvoll, so der Artikel „Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden“. Automatische Feuerschutztüren sowie Lüftungsanlagen sind in herkömmlichen Einfamilienhäusern schwer umzusetzen. Feuerlöscher, Rauchmelder oder Sprinklersysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

3. Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten, wie schon erwähnt, verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

3.1. Brandschutz im Einfamilienhaus

Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

3.2. Brandschutz im Reihenhaus


Welche Brandschutzvorschriften gelten für Reihenhäuser? © KB3 - Fotolia.com

Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

3.3. Brandschutz im Holzhaus

Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

4. Wie Brände durch aufmerksames Verhalten vermieden werden können

Ein Brand entsteht mitunter sehr schnell und unbemerkt. © eyetronic - Fotolia.com

Der beste Brandschutz ist natürlich, wenn das Entstehen eines Brandes im Vorfeld vermieden wird.

Die Hauptursachen für die Entstehung von Bränden in Wohnhäusern sind:

  • Beschädigte elektrische Leitungen, Überhitzung von Elektrogeräten
  • Offenes Feuer (Kamine, Kerzen, Teelichter etc.)
  • Leicht brennbare Materialien, welche sich neben erwärmenden Elektrogeräten (Toaster, Bügeleisen etc.) befinden.
  • Rauchen im Bett oder auf dem Sofa
  • Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker
  • Durch Standby-Betriebe ausgelöste Kurzschlüsse
  • Mit Feuer spielende Kinder
  • Durch Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben

So ist es ratsam, zum Beispiel Elektrogeräte, die große Wärme erzeugen, nie unbeaufsichtigt zu lassen. Gleiches gilt für heiße Töpfe und Pfannen sowie für Kerzen, Teelichter, Teestövchen und Ähnliches. Zudem ist auf eine ausreichende Belüftung aller Elektrogeräte (auch Fernseher) zu achten, damit es nicht zu einer Überhitzung kommt. Kinder sollten von klein auf den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen und Feuerzeuge, Streichhölzer und Co. müssen für kleine Kinder stets außer Reichweite liegen. Wer sich schläfrig fühlt, darf nicht im Sitzen oder Liegen rauchen, da die Gefahr besteht, mit der brennenden Zigarette in der Hand einzuschlafen.

Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW hat in einer PDF zum Thema „Vorbeugender Brandschutz im Haus“ viele weitere Informationen zur Vorbeugung eines Brandfalles sowie zum Verhalten im Brandfall zusammengestellt.

5. Fazit

Durch Einhaltung der Regelungen bezüglich des Brandschutzes in Wohnhäusern kann die Gefahr eines schlimmen Brandes eingedämmt sowie die zeitige Rettung von Menschen und Tieren besser gewährleistet werden. Aufmerksamkeit ist jedoch immer noch der beste Schutz vor Bränden. Wer stets versucht, mögliche Risikoquellen auszuschalten und sich nicht ausschließlich auf getroffene Sicherungsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen Brandschutz verlässt, schützt sich und seine Familie am besten vor den Gefahren eines Brandes.

Bildquellen Grafik:

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Themengruppe: Vorb. Brandschutz

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