Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

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Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
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23.07.2024 14:28


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Brandschutztipps

Brandschutz im Eigenheim – Vorschriften und Normen

Was gibt es beim Thema Brandschutz im Eigenheim zu beachten? © Marco2811 - Fotolia.com

Rund 600 Menschen kommen in Deutschland jährlich bei Hausbränden ums Leben, viele davon sind Kinder. Sei es nun, dass jemand vergessen hat, den Herd auszuschalten, der Adventskranz Feuer fängt oder jemand mit einer brennenden Zigarette einschläft – Gründe, warum es zu einem Brand kommen kann, gibt es viele. Umso wichtiger ist es, sich mit dem Thema Brandschutz im Eigenheim auseinanderzusetzen. Der folgende Ratgeber behandelt die Vorschriften und Normen des baulichen Brandschutzes und befasst sich in diesem Zusammenhang unter anderem mit Baustoffklassen und anlagentechnischem Brandschutz. Weiterhin werden die Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf verschiedene Häusertypen beleuchtet und Ratschläge zur Vermeidung von Bränden erteilt.

1. Notwendigkeit des Brandschutzes

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden, bei denen nicht selten Menschen ums Leben kommen. Die folgenden Zahlen und Fakten verdeutlichen die Notwendigkeit des Brandschutzes.

1.1. Zahlen und Fakten

Immer wieder kommt es in Deutschland zu teils schweren Bränden. © motorradcbr - Fotolia.com
 
Wie wichtig das Thema Brandschutz ist, geht aus den alarmierenden Zahlen der Brandstatistik hervor. Auf test.de sind folgende Zahlen und Fakten aufgelistet:
 
  • Jährlich werden rund 200.000 Brände gemeldet, bei denen rund 600 Menschen ums Leben kommen.
  • Jedes dritte Brandopfer ist ein Kind.
  • 6000 Menschen erleiden teils schwere Brandverletzungen, die sie ein Leben lang zeichnen und rund 60000 werden bei den jährlichen Bränden leicht verletzt.
  • Dabei sind in der Regel nicht die Flammen die eigentliche Todesursache, sondern Rauchvergiftungen.
  • Rund 70 Prozent der Brandopfer werden im Schlaf, zwischen 23:00 und 07:00 Uhr vom Feuer überrascht.
  • In Privathaushalten entstehen rund vier Fünftel aller Brände, viel mehr, als in der Industrie.
  • Deutschland hinkt in Puncto Rauchmelder weit hinterher. Nur rund 7 Prozent aller deutschen Haushalte besitzen einen Rauchmelder. Zum Vergleich: In Großbritannien sind es 75 Prozent und in Schweden 70 Prozent.

 

Wie die nachstehende Statistik zeigt, haben die meisten Menschen zwar Interesse an der Installation eines zentralen Rauchmelders, nutzen tun ihn jedoch nur rund 9 Prozent der Befragten:

Nur 9 Prozent der Befragten nutzen bereits einen zentralen Rauchmelder (Quelle: © gfu / In: Statista 2014)
 

1.2. Ziele des Brandschutzes

Erstes und wichtigstes Ziel des Brandschutzes ist es, Menschen und Tiere zu schützen. Erst wenn alle Menschen außer Gefahr sind, kann begonnen werden, gegen das Feuer vorzugehen. Dann ist es zum einen das Ziel, möglichst viel von dem brennenden Gebäude vor den Flammen zu bewahren, aber auch, das Übergreifen des Feuers auf umstehende Gebäude zu verhindern. Ebenfalls zu nennen ist das Ziel des Umweltschutzes, also der Vermeidung und Minimierung von giftigen und umweltschädlichen Dämpfen, die im Zuge des Brandes häufig entstehen. Natürlich ist die Brandvermeidung immer noch der beste Brandschutz. Deshalb soll sich im Folgenden mit den Vorschiften und Normen des Brandschutzes befasst werden.

2. Brandschutz – Vorschriften und Normen

Da der bauliche Brandschutz Sache der Länder ist, unterscheiden sich die Vorschriften entsprechend von Bundesland zu Bundesland. Deshalb müssen sich Bauherren stets in der jeweiligen Bauordnung über die Mindestansprüche, die für ihr jeweiliges Bundesland gelten, informieren. Zu finden sind diese in den Landesbauordnungen der einzelnen Bundesländer. Grundlage für alle Länderbauordnungen ist dabei die Musterbauordnung. Der Brandschutz ist in Paragraf 14 der Musterbauordnung geregelt und besagt:

„Bauliche Anlagen […] so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“ (Quelle: http://www.bauordnungen.de/Musterbauordnung.pdf)

Für den baulichen Brandschutz können also drei Ziele definiert werden, und zwar:

  • Der Brand sollte sich möglichst langsam oder besser noch gar nicht ausbreiten können.
  • Fluchtwege, wie Türen, Flure oder Fenster müssen auch im Brandfall erreichbar sein.
  • Die Feuerwehr muss schnell zum Brandherd vordringen können.

2.1. Baulicher Brandschutz

Es wird in den Vorschriften nach Gebäudegruppen unterschieden. Dabei spielen die Höhe des Gebäudes, die Nutzung sowie die Lage eine Rolle. Für Eigenheimbesitzer ist in der Regel lediglich die Gebäudegruppe „Gebäude mit geringer Höhe“ interessant. Diese Gebäudegruppe umfasst Gebäude deren Fußboden im obersten Geschoss, in dem Aufenthaltsräume möglich sind, nicht mehr als sieben Meter über der Geländeoberfläche liegen darf. 
Die wichtigste Norm für den baulichen Brandschutz im Eigenheim ist die DIN 4102, die auch das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen festlegt. Darin findet vor allem eine Kategorisierung der Brennbarkeit von Baustoffen und der Feuerwiderstandsfähigkeit von Materialien statt. Nach DIN Norm werden alle Baustoffe in zwei Arten kategorisiert, und zwar:

  • A (Nichtbrennbare Stoffe)
  • B (Brennbare Stoffe für Brandschutzmaßnahmen)

Diese zwei Arten wiederum werden in die folgenden fünf Baustoffklassen unterteilt:

2.1.1.  Baustoffklassen
 
Baustoffklassen Bauaufsichtliche Benennung Beispiele
A1 Nicht brennbar und ohne brennbare Bestandteile Metallische Baustoffe sowie Stein, Ziegel und Beton
A2 Nicht brennbar, aber Anteile brennbarer Stoffe Dämmstoffe (Mineralwolle) sowie Gipskartonplatten
B1 Schwerentflammbare Baustoffe Kunstharze, Holzwolle, Spanplatten, Parkett-Fußböden
B2 Normalentflammbare Baustoffe Baustoffe, welche aus Holz oder Kunststoff bestehen, Dachpappe
B3 Leichtentflammbare Baustoffe Dünnes Holz sowie Papier oder Pappe

(Quelle: http://rauchmeldungen.de/2013/vorbeugender-brandschutz-im-eigenheim/)

2.1.2.  Feuerwiderstandsklassen

Wie lange ein Bauteil im Brandfall seine Funktion behält, ist durch die Feuerwiderstandsklasse nach DIN 4102 angegeben. Einen besonders hohen Feuerwiderstand müssen vor allem tragende Bauteile haben, denn so erhöht sich die Wahrscheinlichkeit, dass Personen genug Zeit haben, das brennende Gebäude sicher zu verlassen, ohne dass tragende Bauteile einstürzen. Die Bauteile müssen jedoch nicht nur ihre Tragfähigkeit behalten, sie sollen (zum Beispiel im Fall von Türen) den Raum weiterhin abschließen und die Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern. Auch hier müssen sich Bauherren wieder an den Vorschriften der jeweiligen Länderbauordnung orientieren.

Es wird zwischen fünf Feuerwiderstandsklassen unterschieden:

Feuerwiderstandsklasse Widerstandsdauer (in Minuten) Bauamtliche Benennung
F30 30 feuerhemmend
F60 60 hochfeuerhemmend
F90 90 feuerbeständig
F120 120 hochfeuerbeständig
F180 180 höchstfeuerbeständig

2.1.3.  Bauteile

Entsprechend der DIN 4102 werden Bauteile folgendermaßen benannt:

Bauteile DIN 4102
feuerhemmend  = F 30-B
feuerhemmend und in den wesentlichen
Teilen aus nicht brennbaren Baustoffen
 = F 30-AB
feuerhemmend und aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 30-A
feuerbeständig = F 90-AB
feuerbeständig aus nicht
brennbaren Baustoffen
= F 90-A
Brandwände (F 90-A) = BW
Bauteile ohne Feuerwiderstandsdauer = o.F.

(Quelle: http://www.baumarkt.de/nxs/318///baumarkt/schablone1/Brandschutz-bei-freistehenden-und-Reihenhaeusern)

2.1.4.  Risikofaktor Elektrokabel und Rohrleitungen


Von Elektrokabeln und Rohrleitungen geht im Brandfall ein besonders hohes Risiko aus. © dima_pics - Fotolia.com

Brennende Kabelanlagen und Rohrleitungen können verheerende Folgen nach sich ziehen und dafür sorgen, dass sich Feuer und Rauch deutlich schneller im Wohnhaus ausbreiten. Die brandschutztechnische Abschottung von Elektrokabeln und brennbaren und nicht brennbaren Rohren ist deshalb ebenfalls ein wichtiger Faktor bei der Vermeidung von Bränden. Diese Abschottung funktioniert zum Beispiel mithilfe der Verwendung eines Brandschutzkitts. Ein Sicherheitsdatenblatt in Form einer PDF mit hilfreichen Informationen zum Thema Brandschutzkitt stellt Hager.de in Form eines Download-Links zur Verfügung.

Weiterhin können Kabelbandagen sinnvoll sein, denn sie schützen einzelne Kabel oder auch ganze Kabelbündel vor einer Brandeinwirkung von außen und innen. Kabelbandagen bestehen aus einem vorgefertigten nichtbrennbarem Glasfasergewebe inklusive eines Dämmschichtbildners. Dieser schäumt im Brandfall auf und verhindert so eine Weiterleitung des Brandes, wie die PDF des Bundesverbands für technischen Brandschutz angibt.

2.1.5.  Übersicht der Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes

Anbei eine Tabelle, welche die Mindestanforderungen des baulichen Brandschutzes aufzeigt:

Gebäudeart    

Bauteile

Frei stehende Wohngebäude mit nicht mehr als einer Wohnung Wohngebäude geringerer Höhe mit nicht mehr als zwei Wohnungen Gebäude mit geringerer Höhe (kein Fußboden eines Aufenthaltsraums über 7 m) Gebäude mit mittlerer Höhe (›7 m - 22 m) und Hochhäuser
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, Pfeiler und Stützen in Kellergeschossen keine F 30-AB F 90-AB F 90-AB
Tragende und aussteifende Wände, in Geschossen im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B
Nichttragende Außenwände oder nichttragende Teile von Außenwänden keine keine keine A oder F 30
Oberflächen von Außenwänden, Außenwandbekleidungen und Dämmstoffe in Außenwänden B 2 B 2 B 2 B 1
Trennwände - F 30-B F 30-B F 90-AB
Trennwände in Dachräumen - F 30-B F 30-B F 90-B
Gebäudeabschlusswände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Gebäudetrennwände - F 90-AB Brandwand Brandwand
Decken keine F 30-B F 30-B F 90-AB
Decken über Kellergeschossen keine F 30-B F 90-AB F 90-AB
Decken im Dachraum, über denen Aufenthaltsräume möglich sind keine F 30-B F 30-B F 90-B

 

2.2. Anlagentechnischer Brandschutz

Der anlagentechnische Brandschutz ist ein Teilbereich des vorbeugenden Brandschutzes und zielt darauf ab, mit Hilfe technischer Anlagen die Entstehung eines Brandes zu verhindern, den Brand zu melden oder ihn zu bekämpfen, beziehungsweise seine Ausbreitung einzudämmen.

Technische Anlagen, die zum anlagentechnischen Brandschutz zählen, sind unter anderem:

Verschiedene Arten des anlagentechnischen Brandschutzes

Für Wohnhäuser sind jedoch nicht alle aufgeführten Anlagen sinnvoll, so der Artikel „Anlagentechnischer Brandschutz in Wohngebäuden“. Automatische Feuerschutztüren sowie Lüftungsanlagen sind in herkömmlichen Einfamilienhäusern schwer umzusetzen. Feuerlöscher, Rauchmelder oder Sprinklersysteme hingegen sind sehr sinnvoll und zum Teil in einigen Bundesländern sogar vorgeschrieben.

3. Brandschutz in verschiedenen Häusertypen

Für unterschiedliche Gebäudearten gelten, wie schon erwähnt, verschiedene Brandschutzvorschriften. Im Folgenden sollen einige Vorgaben der Musterbauordnung in Bezug auf Einfamilienhäuser, Reihenhäuser und Holzhäuser kurz beleuchtet werden.

3.1. Brandschutz im Einfamilienhaus

Frei stehende Wohnhäuser, die über nur eine Wohnung verfügen, welche sich maximal über zwei Geschosse erstreckt, haben im Sinne der Musterbauordnung nur sehr geringe Auflagen in puncto Brandschutz. Diese Einfamilienhäuser müssen so errichtet sein, dass Menschenrettung und Brandbekämpfung im Falle eines Brandes möglich sind. Zudem ist die Verwendung von leicht brennbaren Baustoffen nur dann zulässig, wenn sie in Verbindung mit anderen Baustoffen nicht mehr leicht entflammbar sind. Ist das Dach aus einem leicht entzündlichen Material gearbeitet, muss der Abstand zur Grundstücksgrenze mindestens zwölf Meter betragen. Je nach Lage des Gebäudes gelten außerdem bestimmte Zufahrtsbreiten. Bestehen die Wände aus brennbaren Baustoffen, die nicht mindestens feuerhemmend sind, oder handelt es sich zwar um feuerhemmende Außenwände, ihre Verkleidung ist aber aus normal entflammbaren Baustoffen gefertigt, müssen diese mindestens einen Abstand von fünf Metern zu anderen Gebäuden auf dem Grundstück beziehungsweise fünf Meter Abstand bis zur Grundstücksgrenze aufweisen.

3.2. Brandschutz im Reihenhaus


Welche Brandschutzvorschriften gelten für Reihenhäuser? © KB3 - Fotolia.com

Bei Reihenhäusern kommt in Bezug auf den Brandschutz vor allem der Dachkonstruktion besondere Beachtung zu. Die Dachhaut muss widerstandsfähig gegen strahlende Wärme und Flugfeuer sein, das bedeutet, dass keine leicht entzündlichen Baustoffe verarbeitet werden dürfen. Bei den Wänden, welche ein Reihenhaus vom nächsten separieren, hat es sich stets um Brandwände zu handeln.

3.3. Brandschutz im Holzhaus

Bis auf einige Ausnahmen sind Holz und Holzbaustoffe der Baustoffklasse B2 (normal entflammbar) zuzuweisen. Wird das Holz speziell behandelt, rückt es in die Baustoffklasse B1 auf. Wichtig ist, dass die tragenden Balken des Holzhauses dicker sind, als statisch notwendig. Auf diese Weise kann eine Feuerwiderstandsklasse von F30 oder sogar F60 erreicht werden. Wird das Holz mit nicht brennbaren Gipsplatten bekleidet, erhöht sich die Feuerwiderstandsklasse zusätzlich.

4. Wie Brände durch aufmerksames Verhalten vermieden werden können

Ein Brand entsteht mitunter sehr schnell und unbemerkt. © eyetronic - Fotolia.com

Der beste Brandschutz ist natürlich, wenn das Entstehen eines Brandes im Vorfeld vermieden wird.

Die Hauptursachen für die Entstehung von Bränden in Wohnhäusern sind:

  • Beschädigte elektrische Leitungen, Überhitzung von Elektrogeräten
  • Offenes Feuer (Kamine, Kerzen, Teelichter etc.)
  • Leicht brennbare Materialien, welche sich neben erwärmenden Elektrogeräten (Toaster, Bügeleisen etc.) befinden.
  • Rauchen im Bett oder auf dem Sofa
  • Überlastung und Überhitzung von Steckdosen durch Mehrfachstecker
  • Durch Standby-Betriebe ausgelöste Kurzschlüsse
  • Mit Feuer spielende Kinder
  • Durch Fettablagerungen verschmutzte Dunstabzugshauben

So ist es ratsam, zum Beispiel Elektrogeräte, die große Wärme erzeugen, nie unbeaufsichtigt zu lassen. Gleiches gilt für heiße Töpfe und Pfannen sowie für Kerzen, Teelichter, Teestövchen und Ähnliches. Zudem ist auf eine ausreichende Belüftung aller Elektrogeräte (auch Fernseher) zu achten, damit es nicht zu einer Überhitzung kommt. Kinder sollten von klein auf den verantwortungsvollen Umgang mit Feuer lernen und Feuerzeuge, Streichhölzer und Co. müssen für kleine Kinder stets außer Reichweite liegen. Wer sich schläfrig fühlt, darf nicht im Sitzen oder Liegen rauchen, da die Gefahr besteht, mit der brennenden Zigarette in der Hand einzuschlafen.

Das Landesinstitut für Bauwesen des Landes NRW hat in einer PDF zum Thema „Vorbeugender Brandschutz im Haus“ viele weitere Informationen zur Vorbeugung eines Brandfalles sowie zum Verhalten im Brandfall zusammengestellt.

5. Fazit

Durch Einhaltung der Regelungen bezüglich des Brandschutzes in Wohnhäusern kann die Gefahr eines schlimmen Brandes eingedämmt sowie die zeitige Rettung von Menschen und Tieren besser gewährleistet werden. Aufmerksamkeit ist jedoch immer noch der beste Schutz vor Bränden. Wer stets versucht, mögliche Risikoquellen auszuschalten und sich nicht ausschließlich auf getroffene Sicherungsvorkehrungen in Bezug auf den baulichen Brandschutz sowie den anlagentechnischen Brandschutz verlässt, schützt sich und seine Familie am besten vor den Gefahren eines Brandes.

Bildquellen Grafik:

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