96 LF KatS von Mercedes-Benz mit modernster Euro VI-Abgasnorm

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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung in Neuenkirchen - Gemeinde Neuenkirchen
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Neuenkirchen!
Durch ein Brandereignis kommt es im Bereich der Gemeinde Neuenkirchen zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle Steinfurt Tecklenburger Strasse 10 48565 Steinfurt
18.08.2025 01:31

Großbrand - Niebüll Gather Landstraße
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Niebüll gibt bekannt:
In Niebüll Kreis Nordfriesland müssen die Bewohner der Sraßen
- Gather Landstraße, Drosselweg und Bachstelzenring sowie Straßen westlich des Bahnüberganges
aufgrund eines Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Kooperative Regionalleitstelle Nord Am Oxer 40 24955 Harrislee
18.08.2025 00:58

Entwarnung: Brand- und Rauchentwicklung - Burglengenfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Brand- und Rauchentwicklung - Burglengenfeld" vom 17.08.2025 19:47:42 gesendet durch LS Oberpfalz-Nord (DEU, BY). Die Warnung ist aufgehoben.
Brand- und Rauchentwicklung: Bleiben Sie in den Gebäuden, bzw. suchen Sie Gebäude zu Ihrem Schutz auf. Schließen Sie alle Fenster und Türen. Schalten Sie alle Klimaanlagen und Lüftungsgeräte ab. Schalten Sie das Radio an und achten Sie auf entsprechende Hinweise.
Integrierte Leitstelle Oberpfalz-Nord
112
ZRF Oberpfalz-Nord Gasfabrikstraße 19 92224 Amberg
17.08.2025 19:48

Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:54

Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:50

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
14.08.2025 17:22

Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
13.08.2025 16:49

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

96 LF KatS von Mercedes-Benz mit modernster Euro VI-Abgasnorm

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophen­hilfe (BBK) stellt seinen Einsatzkräften 96 Mercedes-Benz Atego 1323 AF 4x4 Euro VI zur Verfügung. Das BBK hat sich bewusst für die Atego Löschfahrzeu­ge entschieden, denn sie erfüllen die strenge Abgasgesetzgebung Euro VI – damit sind sie im Einsatzfall umweltfreundlich unterwegs.

Die Euro VI-Techno­logie wurde von Mercedes-Benz 2011 als erster Hersteller noch vor der gesetz­lichen Frist auf den Markt gebracht und hat sich auch im Feuerwehreinsatz seither bestens bewährt. Hiermit setzt die öffentliche Hand vorbildhaft auf die moderne und umweltschonende gesetzeskonforme Emissionsnorm Euro VI, anstatt die bis zu fünfmal höheren Partikel- und NOx-Emissionen von Abgas-Ausnahmeregelungen bei Euro V in Anspruch zu nehmen.

Jetzt wurden sechs der 96 Feuerwehrfahrzeuge Atego 1323 AF 4x4 Euro VI im BBK-Fahrzeuglager Bonn-Dransdorf von Kersten Trieb, Leitung Vertrieb Behörden- und Sonderfahrzeuge Mercedes-Benz Deutschland, an den Präsidenten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Herrn Christoph Unger, übergeben.

Kersten Trieb sagte bei der Übergabe: „Wir freuen uns sehr, dass sich der Bund bei der Bestellung von neuen Löschfahrzeugen bewusst für den Mercedes-Benz Atego mit Euro VI-Abgastechnologie entschieden hat und damit eine echte Vorbildfunktion im Sinne des Umweltschutzes übernimmt!“

BBK-Präsident Christoph Unger unterstrich im BBK-Fahrzeuglager in Bonn: „Eine gute Ausstattung ist ein wichtiger Faktor für die Einsatzfähigkeit und den Einsatzerfolg.“ Weiter sagte Christoph Unger. „Die heutige Veranstaltung spiegelt die Idee unseres integrierten Notfallvorsorgesystems wider, in dem Bund, Länder und Kommunen im Verbund mit den Feuerwehren, den großen Hilfsorganisationen und anderen Akteuren eng und erfolgreich zusammenar­beiten. So ist es folgerichtig, wenn sie mit Fahrzeugen und Material auf tech­nisch höchstem Niveau ausgestattet sind. Mit der Ergänzung des Katastrophen­schutzes der Länder durch die Bereitstellung von Fahrzeugen für Zwecke des Bevölkerungsschutzes komme der Bund seiner gesetzlichen Verpflichtung nach und trage hier Verantwortung.“

Mercedes-Benz Atego 1323 AF Euro VI für den Katastrophenschutz

Nach einer Ausschreibung entschied sich das BBK für die Beschaffung von 96 Feuerwehrfahrgestellen des Typs Mercedes-Benz Atego 1323 AF 4x4 Euro VI mit Ziegleraufbau LF 10 KatS. Das allradangetriebene Löschgruppenfahrzeug ist sowohl für den Feuerwehreinsatz als auch den Katastrophenschutz geeignet und für den Ersteinsatz gedacht. Der Vierzylinder-Reihenmotor OM 934 LA hat eine Leistung von 170 kW (231 PS). Das maximale Drehmoment von 900 Nm wird über das automatisierte Schaltgetriebe PowerShift 3 übertragen. Die Fahr­zeuge gehen an verschiedene Standorte in Nordrhein-Westfalen. Der Bund, der für den Zivilschutz der Bevölkerung im Spannungs- und Verteidigungsfall zu­ständig ist, gibt die Fahrzeuge als Ergänzung der Ausstattung der Länder für den Katastrophenschutz weiter.

Zuverlässiger Einsatz von Euro VI in Mercedes-Benz Feuerwehr­fahrzeugen

Gerade im Feuerwehreinsatz spielen die hocheffizienten Mercedes-Benz Motoren OM 934 LA in Euro VI-Ausführung ihren technologischen Vorsprung aus: Feuerwehrfahrzeuge werden meist unter Volllast gefahren und erreichen so schnell die Betriebstemperatur, bei der bereits ein Abbau von Rußpartikeln erfolgen kann. In Mercedes-Benz Euro VI-Feuerwehrfahrzeugen kann der Abbrennvorgang aber auch proaktiv bei jedem Befüllungszustand des Diesel­partikelfilters gestartet werden. Dieser kann sowohl im Stand, als auch bei einer Bewegungsfahrt durchgeführt werden. Mercedes-Benz Euro VI-Feuer­wehrfahrzeuge stehen so ständig für eine Alarmfahrt zur Verfügung, da ein laufender Abbrennvorgang jederzeit abgebrochen werden kann. Die Fahrzeuge sind so gesteuert, dass laufende Nebenantriebe einen Abbrennvorgang jeder­zeit verhindern. Das Wichtigste aber ist der Beitrag für die Umwelt: Die Euro VI-Motoren sind bereits aus niedrigen Drehzahlen heraus besonders durchzugsstark. Dabei verbrauchen sie, trotz der gegenüber Euro V um mehr als 90 Prozent reduzierten Partikel- und NOx-Emissionen, deutlich weniger Kraftstoff. Die Motoren erfüllen die Abgasnorm Euro VI mit gekühlter Abgas­rückführung sowie einer kompakten Abgasbox, in der ein SCR-System und ein geschlossener Partikelfilter platzsparend integriert wurden.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurde 2004 als zentrales Organisationselement für die Zivile Sicherheit gegründet. Alle Bereiche der Zivilen Sicherheitsvorsorge berücksichtigt das BBK fach­übergreifend und verknüpft sie zu einem wirksamen Schutzsystem für die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen. Das BBK ist eine Fachbehörde des Bundesinnenministeriums des Innern (BMI), die auch andere Bundes- und Landesbehörden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben im Bevölkerungsschutz berät und unterstützt.



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