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Warnmeldungen
Eiswarnung - Kreise Ostholstein, Herzogtum-Lauenburg, Stormarn
Betreten SIe bitte keine Eisflächen
Seit Freitagmittag (23.01.2026) wurden der Polizeiregionalleitstelle Lübeck mehrere Personen auf Eisflächen gemeldet, unter anderem in Lübeck auf der Wakenitz im Bereich der Moltkebrücke, in Ratekau auf dem Ruppersdorfer See und in Pönitz auf dem Großen Pönitzer See.
Die Polizei warnt in diesem Zusammenhang aktuell noch einmal vor Betreten der Eisflächen.
Insbesondere auf großen Seen und auf Fließgewässern ist die Eisschicht trotz der Minusgrade nicht tragfähig.
Beim Betreten und möglichem Einbruch in das eiskalte Wasser droht Lebensgefahr.
Bringen Sie sich nicht in Gefahr, seien Sie Vorbild und erklären Sie insbesondere (ihren) Kindern die aktuelle Situation. So können Sie auch Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst unterstützen und umfangreiche Einsatzlagen vermeiden.
Polizeiliche Regionalleitstelle Süd

045129079240
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
23.01.2026 16:33

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers d urch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade Ohle Kamp 3 21684 Stade
30.10.2025 20:28

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Smart Rescue Network – Schnelle Rettung im Notfall

Digitale Technologien eröffnen neue Möglichkeiten im Brandschutz

Smarter Helfer für die Feuerwehr

Das „Smart Rescue Network – Schnelle Rettung im Notfall“ ist eine Kooperation von Dräger und Partnern der Wohnungswirtschaft. Ziel ist die Förderung der Sicherheit in Wohngebäuden. Über das von Dräger entwickelte Produkt „Smart Rescue System“ erhalten Rettungskräfte der Feuerwehr einen digitalen Zugriff auf heute nicht frei verfügbare Wohngebäudeinformationen. Grundrisse, Gebäudezugänge, Fassadendämmung sowie eventuelle Gefahrenquellen wie Öl- oder Gastanks können die Rettungskräfte nun im Notfall abrufen. Damit eröffnen digitale Technologien neue Möglichkeiten und erhöhen dank vernetzter Informationen die öffentliche Sicherheit. Im Rahmen der diesjährigen vfdb1-Fachtagung stellt Dräger das Smart Rescue Network heute erstmals vor.

Wenn ein Wohngebäude brennt, zählt jede Sekunde. Am Einsatzort geht jedoch häufig wertvolle Zeit verloren, weil Rettungskräfte sich erst vor Ort mit den Gebäudegegebenheiten vertraut machen müssen. Während die Feuerwehr bei gewerblichen Objekten zumindest über papiergebundene Gebäudeinformationen wie Grundrisse und Lagepläne verfügt, fehlen bei Einsätzen an Wohngebäuden in der Regel strukturierte Informationen. Für Bewohner wie Retter bedeutet das erhöhte Gefahr.

„Dank der im Rahmen des Smart Rescue Networks bereitgestellten Daten, erhalten Rettungskräfte digitalen Zugriff auf Gebäudeinformationen – und das bereits auf dem Weg zum Einsatzort“, erläutert Dräger-Projektleiter Timm Wallrodt. „Das erhöht den Eigenschutz der Feuerwehrleute und vergrößert die Chancen auf eine schnelle Rettung.“

Auch Hartmut Ziebs, Präsident des Deutschen Feuerwehrverbands, sieht erhebliche Vorteile für die Arbeit der Einsatzkräfte: „Kennen wir den Grundriss und können wir uns schon während der Anfahrt darauf vorbereiten, dann sind wir schneller und können deutlich zielgerichteter vorgehen. Ich schätze, wir können mindestens 50 Prozent der Zeit sparen. Die Digitalisierung kann uns hier einen entscheidenden Vorteil liefern.“

Digitale Transformation beim Brandschutz der Smart City

Das Smart Rescue Network vernetzt die Feuerwehr mit ihrer Stadt. Die Partner des Smart Rescue Networks, insbesondere Wohnungsunternehmen, stellen rettungsrelevante Gebäudeinformationen wie beispielsweise die Anzahl an Wohneinheiten, Dämmmaterialen der Fassade sowie Grundrisse zur Verfügung. Über das sogenannte „Dräger Smart Rescue System“ erhält die Feuerwehr Zugriff auf diese Gebäudeinformationen. Die technische Infrastruktur des Produktes kommt aus dem Hause Dräger; das schließt Datensicherheit, Datenschutz und Offline-Verfügbarkeit ein. Mieterbezogene Daten werden nicht gesammelt. Die Gebäudedaten werden auf einem geschützten Server gespeichert und können ausschließlich von Rettungskräften während eines Einsatzes abgerufen werden.

Seit April ist das Dräger Smart Rescue System bei der Berufsfeuerwehr Lübeck im Rahmen eines Pilotprojekts im Einsatz. Partner der Lübecker Wohnungswirtschaft haben der Feuerwehr Daten von mehr als 20.000 Wohnungen zur Verfügung gestellt. Das deckt rund 20% aller Einwohner ab.

Anbieter des Smart Rescue Systems ist die Dräger Safety AG & Co. KGaA

Dräger. Technik für das Leben®

Dräger ist ein international führendes Unternehmen der Medizin- und Sicherheitstechnik. Unsere Produkte schützen, unterstützen und retten Leben. 1889 gegründet, erzielte Dräger 2017 weltweit einen Umsatz von rund 2,6 Mrd. Euro. Das Lübecker Unternehmen ist in mehr als 190 Ländern vertreten und beschäftigt weltweit mehr als 13.000 Mitarbeiter. Weitere Informationen unter www.draeger.com



Drägerwerk AG & Co. KGaA

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
Hara7ld 7S., Köln
Stef7an 7R., Papendorf
Jürg7en 7M., Weinstadt
Hein7ric7h B7., Osnabrück
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 B.7, Münsingen
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Rettungssanitäter bei körperlicher Auseinandersetzung schwer verletzt

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Start des Telenotarzt-Systems „Bergisches Land“

LKW-Brand auf der A7 - Aufwändiger Feuerwehreinsatz

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Rekordsumme für Feuerwehren

CTIF-Wettbewerbe 2026 in Berlin abgesagt

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