Vernetzte Sicherheit mit KOKOS: Einbindung von freiwilligen Helfern im Katastrophenschutz

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Warnmeldungen
Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Markt Wiesenttal
Forchheimer Str. 8
91346 Wiesenttal
09196/9299-0
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Paradiesweg 1 96049 Bamberg
29.10.2025 14:48

Entwarnung: starke Rauchentwicklung - Vehlefanz, Karlsruh
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "starke Rauchentwicklung - Vehlefanz, Karlsruh" vom 29.10.2025 05:30:26 gesendet durch LS Nordost, BB (DEU, BB, Eberswalde). Die Warnung ist aufgehoben.
Durch einen Brand in einer Kompostieranlage kommt es zu einer starken Rauchentwicklung.
Integrierte Leitstelle Nordost Eberswalder Straße 41 16225 Eberswalde
29.10.2025 14:18

Trinkwasserverschmutzung durch tech. Störung - Stadt Kusel
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz ist derzeit nur begrenzt, d.h. abgekocht für den menschlichen Gebrauch nutzbar. Die Maßnahmen wurden mit dem Gesundheitsamt Kusel abgestimmt und gelten bis zur offiziellen Entwarnung.
Integrierte Leitstelle Kaiserslautern An der Feuerwache 6 67663 Kaiserslautern Tel.: +49 631 316052-
23.10.2025 18:59

Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda
Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Landratsamt Sömmerda
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
23.10.2025 11:00

Trinkwasserverunreinigung durch PFAS - Sinzheim : Ortsteile Schiftung ,Leiberstung, Halberstung und Müllhofen
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Gemeinde Sinzheim:
Trinkwasserhinweis: Erhöhter PFOA-Wert in vier Ortsteilen in Sinzheim - Vorsichtsmaßnahme für empfindliche Gruppen
Bei einer amtlichen Wasserprobe wurde in den Ortsteilen Schiftung, Leiberstung, Halberstung und Müllhofen ein erhöhter Wert der Substanz PFOA (0,059 µg/L) festgestellt. Der Vorsorgewert liegt bei 0,050 µg/L.
Besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen (Schwangere, Stillende, Säuglinge und Kleinkinder bis 2 Jahre) sollten das Leitungswasser vorsorglich nicht zum Trinken oder zur Zubereitung von Speisen verwenden.
Bei medizinischen Fragen wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt unter 07222 381 2300.
Für allgemeine Informationen und Maßnahmen stehen die Gemeindewerke Sinzheim unter 07221 806 517 zur Verfügung.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.sinzheim.de
www.gw-sinzheim.de
Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt
21.10.2025 15:12

Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Gemeinde Nettersheim
02486-78800
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
17.10.2025 12:00

Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gemeindewerke Cadolzburg
09103/79010
Leitstelle Nürnberg
10.10.2025 15:27

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Forschungsprojekt KOKOS

Vernetzte Sicherheit mit KOKOS: Einbindung von freiwilligen Helfern im Katastrophenschutz

Ob Jahrhundertflut, Orkan oder Flüchtlingswelle: Für den Katastrophenschutz in Deutschland kommt es immer wieder unvermutet zu komplexen Einsatzlagen. Dabei zeigte sich in der Vergangenheit nicht nur, wie anfällig unsere Gesellschaft ist - stets gab es auch eine große spontane, projektbezogene Hilfsbereitschaft in der Bevölkerung, die immense Kräfte freisetzte. Doch wie lassen sich die Helferinnen und Helfer sinnvoll koordinieren und als aktive Partner in den Katastrophenschutz einbinden? Dieser Fragestellung widmet sich das Forschungsprojekt KOKOS. 

KOKOS steht für die "Unterstützung der Kooperation mit freiwilligen Helfern in komplexen Einsatzlagen". Seit 2015 untersuchen das Fachgebiet für Computergestützte Gruppenarbeit und Soziale Medien der Universität Siegen (CSCW, Konsortialführung), das Institut für Medienforschung der Universität Siegen, das Institut für Arbeitswissenschaft und Technologiemanagement IAT der Universität Stuttgart sowie die Vomatec Innovations GmbH, wie die Zusammenarbeit zwischen den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), wie etwa den Feuerwehren und Hilfsorganisationen, und der Zivilgesellschaft verbessert werden kann und was die Fähigkeit zur Selbsthilfe bei Bürger*innen und Unternehmen fördert. Dafür erarbeitet das Projekt, das das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit 1,8 Millionen Euro fördert, spezielle Methoden, Konzepte und IT-Werkzeuge. Die Branddirektion Frankfurt am Main ist als assoziierter Partner eng in KOKOS eingebunden. 

Das IAT der Universität Stuttgart hat in diesem Kontext ein organisatorisches Konzept zur Einbindung von Helfer*innen in den Katastrophenschutz entwickelt. Im Interview stellen Veronika Zettl vom IAT-Projektteam und Markus Röck, Leiter der Stabsstelle Kommunikation und Führungsunterstützung bei der Branddirektion Frankfurt, die Ergebnisse vor. 

Maximale Wirkung mit wenig Aufwand Ein Interview mit den Beteiligten zeigt, wie die Zusammenarbeit zwischen Bevölkerung und Behörden funktioniert 

Frau Zettl, im Forschungsprojekt KOKOS wurde das Konzept der Mittlerorganisation erarbeitet. Was genau ist diese Mittlerorganisation?

Der Begriff beschreibt einen Verbund von Menschen, die gewillt sind, sich bei einer komplexen Einsatzlage zu engagieren.

Es gibt drei Arten von Mittlerorganisationen:

  1. Spontan entstehende Gruppen wie etwa 2015 bei der massiven Flüchtlingsankunft am Frankfurter Hauptbahnhof. Private Einzelpersonen können hier quasi-professionelle Strukturen wie die Initiative Second planet e.V. entwickeln und etwa mit der Feuerwehr zusammenarbeiten.
  2. Bestehende Vereine, also eine im anderen Kontext bereits vorhandene Struktur, deren Ressourcen die BOS nutzen können - etwa die Tafel e.V. bei der Essensausgabe.
  3. Organisationen, die speziell dafür gegründet wurden, um bei Schadenslagen zu helfen, beispielsweise das Team Bayern. 

Wie kamen Sie zu diesem Konzept - und was wollen Sie damit erreichen?

Das Konzept der Mittlerorganisation entstand aus Beobachtungen in der Praxis. Ob Hochwasser oder Flüchtlingswelle: Die spontane Hilfsbereitschaft ist da. Unser Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit diesen Menschen besser und effizient zu gestalten, ohne zusätzlich die BOS - also Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben - zu strapazieren. Deren Zeit, Kraft und Know-how sind an anderer Stelle gefordert. Also können sie nun die Koordination und Steuerung von Freiwilligen an eine Mittlerorganisation auslagern, die als Schnittstelle zu den BOS fungiert. 

Herr Röck, was bedeutet das für die BOS wie die Feuerwehr Frankfurt am Main? Welche Vorteile ergeben sich durch die Zusammenarbeit mit einer Mittlerorganisation?

Der Katastrophenschutz wird in der heutigen Zeit als Thema für die gesamte Gesellschaft immer wichtiger. Ab einer gewissen Größenordnung geht es bei einer Einsatzlage um die Manpower: So kann ich beispielsweise Sandsäcke von Spezialkräften schleppen lassen - oder die Aufgabe mit Hilfe von Mittlerorganisationen an Zivilisten abgeben. Ein anderes Beispiel kommt aus der Flüchtlingshilfe: Hier gibt es innerhalb der Bevölkerung ein Spezialwissen, was Fremdsprachen betrifft. Das können die BOS selbst gar nicht abbilden, es ist für uns aber sehr hilfreich. Insofern gilt es, die Selbstkoordination der Hilfsbereiten mit Hilfe der Erkenntnisse von KOKOS zu forcieren. Ich bin davon überzeugt, dass das funktioniert: Im Ernstfall würden wir die Ergebnisse aus KOKOS sofort praktisch umsetzen. 

Frau Zettl, wie sieht die Zusammenarbeit zwischen den BOS und einer Mittlerorganisation aus?

Wenn der Ernstfall eintritt, sucht sich die Katastrophenschutzbehörde eine geeignete Gruppe, die sie zur Mittlerorganisation machen kann. Diese benennt einen Ansprechpart-ner für die BOS und umgekehrt. Die Gruppe wird offiziell, aber formlos von den Behörden als Mittlerorganisation ernannt - damit wird sie zum Verwaltungshelfer und ist versiche-rungsrechtlich geschützt. Die Ansprechpartner der Mittlerorganisation werden dann in den Krisenstab oder die Lagebesprechungen mit einbezogen, damit der enge Informationsaustausch in beide Richtungen gut funktioniert und Aufgaben verteilt werden können. So entsteht schnell eine sehr enge institutionelle Verbindung und effiziente Zusammenarbeit. 

Welche Aufgaben übernimmt konkret die Mittlerorganisation? Und wie bindet sie die Helferinnen und Helfer ein?

Die zentrale Aufgabe der Mittlerorganisation als Ganzes ist es, das freiwillige Engagement zu bündeln und den Behörden strukturiert zuzuführen. Dazu erfasst die Mittlerorganisation die Kompetenzen und Kontaktdaten der Helferinnen und Helfer und hat die einzelnen Aufgaben im Blick. Als Aufgabe ist je nach Einsatzlage alles denkbar, was außerhalb des Gefahrenbereichs liegt. Bei der Vermittlung zwischen Helferinnen und Helfern einerseits und den Behörden andererseits spielt auch die Kommunikation eine wichtige Rolle. Das Motto "command and control" ist für die BOS sinnvoll, für die Zivilgesellschaft empfiehlt sich aber ein etwas anderer Umgangston. Die Mittlerorganisation erklärt den Helfern sachlich und auf Augenhöhe, was zu tun ist, und bildet so eine soziale und kulturelle Brücke zwischen den Behörden und den Helferinnen und Helfern. Bisher wurde das im Ernstfall oft vernachlässigt. 

Herr Röck, ist das in der Praxis gut umsetzbar?

Ja. Im Nachhinein zeigt sich, dass wir einiges von den KOKOS-Methoden und Konzepten schon 2015 bei der Flüchtlingsankunft am Frankfurter Hauptbahnhof realisiert haben - allerdings ohne genau zu wissen, dass wir das Konzept einer Mittlerorganisation verfolgen. Das Projekt liefert uns nun wichtige Werkzeuge, um die ablaufenden Prozesse klarer zu sehen und professionell zu unterstützen. So erreichen wir eine maximale Wirkung bei einem geringen Einsatz von Ressourcen, und das ist wirklich eine große Hilfe. 

Welche Rolle spielen dabei die sozialen Medien und Messenger-Dienste?

Sie stellen eine ganz neue Qualität in der Kommunikation dar: So lässt sich beispielsweise eine Gruppe über WhatsApp oder auch Facebook schnell und transparent koordinieren. Das gibt dem Einsatz nochmals eine ganz andere Dynamik. Gerade heutzutage ist es elementar wichtig, auch diese Werkzeuge zu kennen und für unsere Zwecke zu nutzen. 

Frau Zettl, wer haftet, wenn eine Helferin oder ein Helfer einen Schaden verursacht? Was ist aus rechtlicher Sicht zu beachten?

Wird eine Mittlerorganisation formlos als solche durch die Behörden benannt, wird sie mit ihren Helferinnen und Helfern zum Verwaltungshelfer. Fügt sich jemand von ihnen selbst Schaden zu, ist sie oder er entweder über die jeweilige BOS versichert, oder es greift die gesetzliche Unfallversicherung für Nothelfer. Diese deckt nicht nur Körperschäden ab, sondern auch Sachschäden und -verluste. Bei fahrlässig verursachten fremden Schäden gilt die Amtshaftung. Der rechtliche Schutz besteht demnach auch ohne eine schriftliche Vereinbarung zwischen BOS und Mittlerorganisation. Auch die schriftliche Registrierung von Helferinnen und Helfern ist dafür zwar empfehlenswert, aber nicht zwingend erforderlich. 

Herr Röck, gibt es aktuelle Beispiele dafür, wann eine Zusammenarbeit nach KOKOS sinnvoll ist?

Nehmen wir das Beispiel der Evakuierung von 65.000 Menschen in Frankfurt während der Bombenentschärfung im Spätsommer 2017. Was wäre passiert, wenn wir die Menschen wesentlich länger hätten betreuen müssen? Auf solche Fälle können wir künftig gezielter hinarbeiten - auch indem wir im Vorfeld dafür geeignete Mittlerorganisationen suchen und benennen. Ansonsten greift das Projekt in Lagen, die wir heute gar nicht vorhersehen können. Das Konzept der Mittlerorganisation gibt uns aber eine systemische Antwort auf die Einbindung und Steuerung von mehr zivilen Ressourcen in Großlagen. Das Konzept ist ein Baustein, dem die wissenschaftliche Untersuchung der Einbindung von Helferinnen und Helfern zugrunde liegt. Das bedeutet aber nicht, dass es dazu keine offenen Fragen mehr gibt. Die Forschung muss hier weitergehen. 

Frau Zettl, Sie haben Handlungsleitfäden veröffentlicht, die den Weg zu einer gelingenden Zusammenarbeit beschreiben. An wen richten sich diese Unterlagen?

Es gibt zwei Versionen: eine für die BOS und eine für die Mittlerorganisationen oder die, die es werden wollen - also Vereine und Verbände, Initiativen oder Interessierte. Die Leit-fäden geben organisatorische und rechtliche Hinweise. Sie erläutern, was es bei einer Zusammenarbeit zu beachten gilt und wie sie idealerweise gestaltet wird. Damit sind sie vor allem präventiv gedacht, sie helfen aber auch in einer konkreten Situation: Dafür gibt es Checklisten, die das Wichtigste auf einen Blick zusammenfassen. So liefert unser Forschungsprojekt konkret nutzbare Ergebnisse, die in der Praxis sehr hilfreich sind. 

Mehr Infos zum Projekt KOKOS online unter http://kokos.wineme.fb5.uni-siegen.de/



Das Interview führte die Journalistin Nicole Unruh im Auftrag der Branddirektion Frankfurt

Themengruppe: Katastrophenschutz

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Zoll stoppt Feuerwehr-Oldtimer auf der BAB 5

Start frei für Würstle-Wild Fahrzeugbau!

Festnahme nach Diebstahl aus Rettungswagen der Feuerwehr

Verkehrsunfall fordert ein Todesopfer

Farbenfrohe Hingucker am Arnsberger Bahnhof

Verkehrsunfall mit mehreren Verletzten - Rettung durch unbefugte Personen erheblich behindert

Brand einer Lagerhalle eines Entsorgungsunternehmen

Feuerwehr Huntlosen widmet sich besonderem Hobby und veranstaltet ersten Blaulichtspottertag

Feuerwehrunterricht als Schulfach

Eigenunfall bei Einsatzfahrt

Einbruch in Feuerwache - Ermittlungen eingeleitet

Zugführung mit System und Klarheit: Das Handwerkszeug für den Einsatz

Regionalexpress entgleist - Tote und Verletzte

Feuerwehr-Azubi Jonas Eberhard spendet Stammzellen für einen unbekannten Patienten

Sirenen heulen, aber werden nicht überall in voller Lautstärke wahrgenommen

Verkehrsunfall mit Rettungswagen

Neubau in Stuttgart-Münster beschlossen

Sparkasse Bodensee als „Partner der Feuerwehr“ ausgezeichnet

Realbrandausbildung zum Thema „Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle“

Hausbesitzer muss für sieben Jahre ins Gefängnis

Brand einer Lagerhalle auf einer Industrie-Brache - Feuerwehrmann verletzt

Feuerwehrmann und Notarzt retten drei Personen aus der Hunte - Strömung wird zur Gefahr für Paddler

Löschfahrzeug bei Einsatzfahrt verunglückt

Notrufmissbrauch nach misslicher Lage

Zerknall eines Druckgasbehälters der Rauchabzugsanlage

Laubenbrand entwickelt sich zum Großfeuer - Ausfall des Digitalfunk erschwert den Einsatz

Rettungssanitäter bei körperlicher Auseinandersetzung schwer verletzt

Fahrrad vor Fahrzeughalle der Feuerwehr entwendet

Brennender Heuballen im Wasser sorgt für Feuerwehreinsatz

Mobile Retter ab sofort im Einsatz

Start des Telenotarzt-Systems „Bergisches Land“

LKW-Brand auf der A7 - Aufwändiger Feuerwehreinsatz

Feuerwehr geht auf Bevölkerung zu

Feuerwehrauto während Einsatz mit Sprühfarbe beschmiert

Rekordsumme für Feuerwehren

CTIF-Wettbewerbe 2026 in Berlin abgesagt

Großbrand - ehemalige Staatsoperette steht in Flammen

Leverkusen übergibt Feuerwehrfahrzeuge an Ukraine

Feuerwehrmann im Einsatz attackiert: Zahn abgebrochen

Verdacht auf radioaktiven Fund - Feuerwehren und ABC-Zug im Gefahrguteinsatz

Schwerer Arbeitsunfall in Wohnhochhaus - Arbeiter von Betonteil eingeklemmt und reanimiert

Modellflugzeug abgestürzt - Brand und Schäden an Autos und Hausfassade

Sehr hoher Sachschaden nach Unfall mit Drehleiter bei Einsatzfahrt

Unfall zwischen Fahrzeug der Feuerwehr und Mercedes

Brand bei der Polizeiinspektion Reiterstaffel

Orangene Kugel sorgt für nächtlichen Feuerwehreinsatz

Vandalismus an Feuerwehrhaus

Neue Möglichkeiten im Rettungsdienst: Start eines Telenotarztsystems

Einbruch in Gerätehaus der Feuerwehr

Oldtimer verunfallt und geht in Flammen auf - eine verletzte Person Bleicherode

Sachbeschädigung an einem Fahrzeug des Feuerwehrmuseums Hermeskeil

Neue „Fahrübungsstrecke Forst“ für die Feuerwehren im Landkreis Bad Dürkheim

Feuer zerstört Wohnhaus

Großbrand verursacht hohen Sachschaden

Feuerwehrauto nach Einsatz mit Steinen beworfen

Diebstahl einer Gastherme

Liebhaberstück geht in Flammen auf

Kurioser Unfall

Scheunenbrand

Einbruchsversuch in Feuerwehrgerätehaus - Polizei sucht Zeugen

Jugendliche dringen in Feuerwehrgerätehaus ein

Feuerwehr-Gebäude mit Paintballkugeln beschossen

Auf der Kippe ...

Gestohlener Außenbordmotor gefunden

Bei Einsatzfahrt: Feuerwehrwagen zu spät bemerkt

Brand in Kernkraftwerk - Keine Gefahr für die Bevölkerung

Zivil und Militär kooperieren beim Schutz gegen Gefahrstoffe

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges muss aufgrund von Gegenverkehr ausweichen - Verursacher flüchtet

Mann entwendet Feuerwehrfahrzeug - Polizei stoppt Tatverdächtigen nach Verfolgung

Feuerwehr rettet zwei Kinder bei Hochhausbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

„Wir müssen Feuerwehren und Katastrophenschutz schnellstmöglich technisch ertüchtigen“

Feuerwehrfahrzeug stößt auf Einsatzfahrt in Karlsruhe mit Auto zusammen

Tausende Spenden für krebskranken Karlsruher

Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware?

200 Jahre Conrad Dietrich Magirus & 160 Jahre Magirus

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Entwendung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Einsatzleitwagens der Feuerwehr

Dachstuhlbrand

Brennendes Benzin auf Gartenpool

Diebstahl aus dem Umkleideraum der Feuerwehr

Lebenswichtiges Know-how für Feuerwehr und THW: Spannungswarner für überflutete Keller & Co. richtig einsetzen!

Rettungswagen mit Stein beworfen

Gewalt gegen Einsatzkräfte muss härter bestraft werden

Feuer im Feuerwehrhaus

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Feuer in Kfz-Werkstatt führt zu Explosionen und NINA-Warnung

Versuchter Einbruch in die Feuerwehr in Brohm

Tätlicher Angriff auf Feuerwehrmann

Grossbrand: mehr als 100 Einsatzkräfte löschten das Feuer

Feuerwehr fängt Bienenschwarm in der MHP-Arena ein