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Bundes­wehr darf Digi­tal­funk der Be­hör­den mit Si­cher­heits­auf­ga­ben nutzen

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. Februar 2019, für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des BDBOS-Gesetzes (19/6547) gestimmt. Die Vorlage wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP gegen die Stimmen der
Fraktion Die Linke bei Stimmenthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Heimat (19/7767) zugrunde. 

Erstmals beraten wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit dem Titel„ Lückenschluss im Mobilfunk durch Einsatz öffentlicher Infrastruktur beschleunigen“ (19/7905). Der Antrag wurde im Anschluss an den Innenausschuss zur federführenden Beratung überwiesen. Die Reden der Abgeordneten zu dem Tagesordnungspunkt wurden zu Protokoll gegeben.

Teile der Bundeswehr benutzen das System bereits

Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Berechtigung der Bundeswehr regeln, den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zu nutzen. Wie die Bundesregierung dazu in der Begründung erläutert, sind Teile der Bundeswehr wie beispielsweise Feldjäger oder Bundeswehr-Krankenhäuser und -Feuerwehr bereits jetzt Teilnehmer des Digitalfunks BOS. Derzeit habe die Bundeswehr in diesem Rahmen eine Berechtigung zur Teilnahme am Digitalfunk BOS mit zirka 8.500 Teilnehmern. Künftig wolle sie die Anzahl auf insgesamt bis zu 40.000 erhöhen.

„Bei den geplanten zusätzlichen Teilnehmern handelt es sich nicht um BOS im Sinne der BOS-Funkrichtlinie, weshalb hier eine Gesetzesanpassung notwendig ist“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Bundeswehr wolle den Digitalfunk BOS künftig zusätzlich sowohl für die interne Kommunikation zwischen beziehungsweise in ihren einzelnen Organisationselementen „als auch im Bedarfsfall (Amts- und Katastrophenhilfe; Verteidigungsfall) für die Koordination mit anderen relevanten Teilnehmerkreisen der BOS nutzen“. Wie die Bundesregierung ferner ausführt, würde die Bundeswehr durch die Nutzung des Digitalfunks BOS Investitionskosten für den Aufbau einer eigenen Funkinfrastruktur einsparen.

Antrag der FDP

Die FDP fordert in ihrem Antrag, bestehende Standorte des BOS-Digitalfunks andere öffentliche Liegenschaften zur Mitnutzung für Antennen privater Mobilfunkbetreiber gegen eine Nutzungsgebühr anzubieten. Darüber hinaus solle die Regierung eine Übersicht von Standortkoordinaten der Masten und Liegenschaften mit Angaben zur Höhe, Statik und Traglast der Masten erstellen und dabei etwaige Sicherheitsbedenken berücksichtigen. 

In die Gesamtstrategie für die digitale Infrastruktur will die Fraktion die Verlängerung der Frequenznutzungsrechte, die in den Jahren 2025 und 2033 auslaufen, aufnehmen. Damit solle die flächendeckende Mobilfunkversorgung sichergestellt werden. (sto/sas/21.02.2019)



Bundestag

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