Positionspapier gibt Empfehlungen für zeitgemäße und sichere Ausstattung der Fahrzeuge

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Warnmeldungen
Entwarnung: Kampfmittelfund MS - Münster - Siemensstraße
Dies ist die Entwarnung zur Warnung " Kampfmittelfund MS - Münster - Siemensstraße" vom 20.10.2025 21:10:36 gesendet durch LS Münster, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Aufgrund eines Kampfmittelfundes kommt es im Bereich der Siemensstraße zu Evakuierungsmaßnahmen.
Für Betroffene ist eine Betreuungsstelle in einem Bus am Geister Landweg 7 eingerichtet.
Folgen Sie den Anweisungen der Einsatzkräfte.
Im betroffenen Bereich ist mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen.
Wenn Sie Ihre Wohnung nicht selbstständig verlassen können, wenden Sie sich an die Leitstelle der Feuerwehr unter der Notrufnummer 0251/19222.
Blockieren Sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen. Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Informieren Sie bei Bedarf Ihre Nachbarn.
Leitstelle Feuerwehr Münster
0251-4929999
Feuerwehr-Leitstelle Münster York-Ring 25 48159 Münster
20.10.2025 21:12

? Trinkwasser-Abstellung in Zaisenhausen aufgrund eines Wasserrohrbruchs - Zaisenhausen
Aufgrund eines Wasserrohrbruchs an der Hauptleitung vom Hochbehälter in das Ortsgebiet wird in der Nacht vom 20.10. auf den 21.10. die Trinkwasserversorgung im Gemeindegebiet Zaisenhausen abgestellt.
Wichtige Hinweise:
• Bitte decken Sie sich rechtzeitig mit ausreichend Trink- und Brauchwasser ein.
• Das Versorgungsgebiet Bahnbrücken ist nicht betroffen.
• Die Reparaturarbeiten dauern voraussichtlich bis in die frühen Morgenstunden des 21.10.
Wir informieren, sobald die Versorgung wiederhergestellt ist.
Polizeipräsidium Karlsruhe Durlacher Allee 31-33 76131 Karlsruhe
20.10.2025 19:48

Entwarnung: Kampfmittelfund Westfalenpark - Dortmund / Westfalenpark
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Kampfmittelfund Westfalenpark - Dortmund / Westfalenpark" vom 20.10.2025 16:12:25 gesendet durch LS Dortmund, krsfr. Stadt (DEU, NW). Die Warnung ist aufgehoben.
Am Westfalenpark ist heute ein Blindgänger gefunden worden.Dieser muss am Abend etschärft werden. Das umliegende Gebiet wird in einem Radius von 250 Metern ab ca. 16:45 Uhr evakuiert. Anwohner*innen sind nicht betroffen - aber die Shell-Tankstelle, das Radisson Blu Hotel, Teile des Westfalenparks, das Westnetz-Bürogebeude sowie die B 54. Letztere wird ab 17 Uhr zwischen B 1 und Rombergpark in beide Fahrtrichtungen komplett gesperrt. Der Detonator am Blindgänger muss nach der Entschärfung vor Ort kontrolliert gesprengt werden.Das kann für einen lauteren Knall sorgen.
Feuerwehr Dortmund
20.10.2025 18:09

Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Sontheim, Bächingen, Medlingen, Gundelfingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu einer Rauchentwicklung. Halten sie weiterhin Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im genannten Bereich kommen.
Messungen der Schadstoffbelastung durch die Feuerwehr ergaben keine für die Bevölkerung gefährlichen Konzentrationen.
Waschen Sie Lebensmittel aus dem Garten gründlich ab oder verzichten Sie auf den Verzehr von mit Rußpartikeln beaufschlagten Nahrungsmitteln.
Größere Rußpartikel (Flugasche) können Sie unter Verwendung von Einwegschutzhandschuhen sowie Mund-Nasenschutzmaske im Restmüll entsorgen.
Für Rückfragen oder bei Auftreten größerer Rußmengen wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Gemeinde Sontheim an der Brenz oder Ihre zuständige Gemeindeverwaltung.
Das Trinkwasserversorgungsunternehmen bittet die Bürgerinnen und Bürger von Sontheim an der Brenz aufgrund des Großbrandes bis auf weiteres sparsam mit Trinkwasser umzugehen, damit die Wasserspeicher schnell wieder aufgefüllt werden können.
Stadt Augsburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz; Integrierte Leitstelle Berliner Allee 30 86153
20.10.2025 17:51

Starke Rauchentwicklung durch Großbrand einer Lagerhalle - Gemeinde Sontheim / Brenz, Gemeinde Bächingen
Durch den Großbrand einer Lagerhalle kommt es weiterhin zu starker Rauchentwicklung. Halten sie Fenster und Türen geschlossen, schalten sie Klimageräte ab und meiden sie den Gefahrenbereich.
Aufgrund der Rauchausbreitung kann es zum Niederschlag von Rußpartikeln/Flugasche unterschiedlicher Größe auf Grundstücksflächen sowie Fahrzeugen im gesamten Bereich kommen.
ILS Ostwürttemberg im Auftrag der Landkreise Heidenheim und Ostalbkreis Bischof-Fischer-Str. 121 734
20.10.2025 17:28

Rauchentwicklung durch Großbrand - Egeln
Warnung vor Geruchsbelästung durch Großbrand
Integrierte Leitstelle Salzlandkreis Lehrter Str. 15 39418 Staßfurt
20.10.2025 14:48

Trinkwasserverunreinigung - Abkochgebot - 53947 Nettersheim-Tondorf - 53947 Nettersheim-Tondorf
Aktualisierung Abkochgebot 17.10.2025
Bei einer routinemäßig durchgeführten Beprobung des Trinkwassers in der Gemeinde Nettersheim, Ortslage Tondorf, wurde an mehreren Probeentnahmestellen eine Belastung mit Enterokokken und Coliformen Bakterien festgestellt.
Die Ergebnisse wurden vom Gesundheitsamt entsprechend den Leitlinien bei Grenzwertüberschreitungen bewertet. Eine Grenzwertüberschreitung bei Enterokokken ist nicht tolerierbar, da eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einem solchen Nachweis nicht auszuschließen ist. Die bisher eingeleiteten Maßnahmen zeigen noch nicht die erforderliche Wirkung, daher wird nun zusätzlich eine Sicherheitschlorung durchgeführt.
Das Abkochgebot bleibt weiterhin bestehen.
Das Trinkwasser muss bis zum Vorliegen weiterer Erkenntnisse abgekocht werden.
Im einzelnen bedeutet dies:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Das Wasser für die Nahrungsaufnahme und -zubereitung (insbesondere für Babys, Kleinkinder und Menschen mit Vorerkrankungen) sollte einmalig sprudelnd abgekocht und mindestens 10 Minuten abgekühlt werden oder Minaralwasser verwendet werden.
Für medizinische Zwecke sollte ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden.
Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Toilette) kann weiterhin mit Leitungswasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Ein Merkblatt zur Sicherheitschlorung finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Nettersheim unter www.nettersheim.de
Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden Sie gesondert informiert.
Es werden derzeit weitere Trinkwasseruntersuchungen und Desinfektionsmaßnahmen im Trinkwassernetz in der Gemeinde Nettersheim durchgeführt.
Als Ansprechpartner in dringenden Fällen stehen Ihnen zur Verfügung:
Gemeinde Nettersheim
Bürgerhotline: 02486-78800 - www.nettersheim.de
Gemeinde Nettersheim
02486-78800
Einheitliche Leitstelle Kreis Euskirchen Jülicher Ring 32 53879 Euskirchen
17.10.2025 12:00

Abkochgebot für Trinkwasser in Triefenstein, OT Lengfurt - 97855 Triefenstein - OT Lengfurt
Im Trinkwassernetz des Ortsteils Lengfurt wurde eine erhöhte Konzentration coliformer Bakterien nachgewiesen. Das Gesundheitsamt Main-Spessart ordnet deshalb mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für Trinkwasser in Lengfurt an.
Das Trinkwasser wird umfassend beprobt. Eine Chlordesinfektion wird eingerichtet.
Integrierte Leitstelle Würzburg Hofstallstr. 3 97070 Würzburg
13.10.2025 16:16

Abkochgebot für den Bereich Markt Cadolzburg - Markt Cadolzburg mit Ortsteile
Im Reinwasser der Wasserversorgungsanlagen des gesamten Versorgungsgebietes der Gemeindewerke Cadolzburg wurde eine mikrobiologische Verunreinigung des Trinkwassers mit dem Keim "Pseudomonas aeruginosa" festgestellt. Als Vorsichtsmaßnahme zum Gesundheitsschutz wurde vorsorglich ab sofort vom Gesundheitsamt Fürth ein Abkochgebot des Trinkwassers angeordnet. Dies gilt insbesondere für den Hauptort Cadolzburg, Steinbach, Egersdorf, Egersdorf-Waldsiedlung und Wachendorf. Die Gemeinde Seukendorf ist von der Maßnahme NICHT betroffen.
Gemeindewerke Cadolzburg
09103/79010
Leitstelle Nürnberg
10.10.2025 15:27

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Brandschutz-Vorschriften für Busse noch aus den 1960er-Jahren

Positionspapier gibt Empfehlungen für zeitgemäße und sichere Ausstattung der Fahrzeuge

Urlaubszeit, Reisezeit – immer mehr Menschen sind neben Flugzeug, Bahn und eigenem Auto auch mit Bussen unterwegs. Für den Gesetzgeber sollte das nach Ansicht der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Anlass genug sein, endlich die Sicherheitsvorschriften für Reisebusse den technischen Anforderungen anzupassen.

Petershagen: Reisebus geht in Flammen auf

„Moderne Reisebusse bieten heutzutage für die Fahrgäste höchsten Komfort und stecken voller Hightech-Einrichtung. Dinge wie zum Beispiel Internet an Bord sind längst Selbstverständlichkeit“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Doch die Brandschutzvorschriften stammen noch aus den 1960er-Jahren, als vor allem darauf geachtet wurde, dass es nicht durch Rauchutensilien zu einem Brand kommen kann.“ Inzwischen sind die Brandursachen weitaus vielfältiger. Erst Anfang der Woche war in Nordrhein-Westfalen ein mit 65 Schülern besetzter Reisebus vermutlich wegen eines technischen Defekts in Flammen aufgegangen. Zum Glück wurde niemand verletzt.
 
Aschenbrenner erinnert an ein Positionspapier, das die vfdb gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) herausgegeben hat. Darin wird ein Gesamtkonzept für die Ausstattung der Fahrzeuge – ähnlich wie im Bahnverkehr, bei Schiffen und in Flugzeugen gefordert. „Es ist unverständlich, warum die Vorschriften für Busse nicht längst angeglichen wurden“, so Aschenbrenner, der auch Leiter der Dortmunder Feuerwehr ist.
 
Das Positionspapier soll mit seinen Fachempfehlungen sowohl Entscheidungsgremien für Sicherheitsvorschriften und Normen als auch der Industrie und Beschaffern – wie zum Beispiel Busunternehmen – wichtige Anregungen und Hilfestellungen geben.
 
Das Thema gewinnt nach den Worten des vfdb-Präsidenten angesichts einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. „Vor allem Menschen, die nicht mehr mobil genug sind, um sich im Notfall selbst in Sicherheit zu bringen, sind zusätzlich gefährdet.“ Eine der Forderungen in dem Positionspapier: „Es sollte schon jetzt möglich sein, Innenraummaterialien, die nach der europäischen Norm EN 45545-2 für Schienenfahrzeuge zugelassen sind, ohne weitere Prüfung für die entsprechende Anwendung in Bussen einzuführen.“

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Positionspapier zur Verbesserung der Brandsicherheit in Bussen

28.09.2017

Feuerwehr-Experten empfehlen neue Vorschriften für Brandsicherheit in Omnibussen

Die Vorschriften für die Brandsicherheit von Omnibussen müssen nach Ansicht von Brandschutzexperten dringend verbessert werden. In einem Positionspapier empfehlen die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) ein Gesamtkonzept für die Ausstattung der Fahrzeuge – ähnlich wie im Bahnverkehr, bei Schiffen und in Flugzeugen. Hintergrund sind zahlreiche schwere Unfälle auf deutschen Straßen, bei denen in den vergangenen Jahren Menschen ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden und hohe Sachschäden entstanden.

Das Positionspapier soll mit seinen Fachempfehlungen sowohl Entscheidungsgremien für Sicherheitsvorschriften und Normen als auch der Industrie und Beschaffern – wie zum Beispiel Busunternehmen – wichtige Anregungen und Hilfestellungen geben.

Insbesondere geht es um die für die Innenausstattung verwendeten Materialien. „Hier gehen die Vorschriften auf die 60er-Jahre zurück“, heißt es in dem Papier. „Damals war das Ziel, dass ein Fahrzeug nicht durch Rauchuntensilien in Brand gerät.“ In den vergangenen Jahren habe sich die Inneneinrichtung stark verändert. Größte Brandlast in den Bussen sei nicht mehr immer der mitgeführte Treibstoff. Stattdessen würden die verwendeten Innenraummaterialien zur Gefahr. „Gerade in Reisebussen ist auf Grund des gestiegenen Anspruchs an den Komfort der Anteil an brennbaren Kunststoffen besonders hoch“, betonen die Brandschützer.

Bei sehr vielen Busbränden zeigt sich, dass der Bus schon im Vollbrand steht, wenn Feuerwehren und Rettungsdienste wenige Minuten später zur Stelle sind. „Es sollte nicht hingenommen werden, dass trotz schneller Eingreifzeiten der Feuerwehren eine Fremdrettung auf Grund der heftigen Brandentwicklung nicht mehr möglich ist“, geben die Fachleute zu bedenken. Nach den Erfahrungen der Retter leben vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen gefährlich. Denn die Zeiten, in denen sich die Businsassen selbst in Sicherheit bringen können, seien zu kurz.

In dem Positionspapier wird bedauert, dass sich die Brandschutzanforderungen an Busmaterialien auf einem geringeren Niveau befinden als bei den anderen Transportmitteln. „Vergleicht man einen Linienbus mit einer Straßenbahn und einen Reisebus mit einem Fernzug, sind die Risiken vergleichbar; die Vorschriften hinsichtlich des Brandschutzes unterscheiden sich jedoch stark“, so AGBF, DFV und vfdb. „An Materialien für Schienen- und Luftfahrzeuge werden sowohl an die Entflammbarkeit der Materialien als auch an die Wärme- und Rauchfreisetzung weit höhere Ansprüche gestellt.“ Deshalb wird empfohlen: „Es sollte schon jetzt möglich sein, Innenraummaterialien, die nach der europäischen Norm EN 45545-2 für Schienenfahrzeuge zugelassen sind, ohne weitere Prüfung für die entsprechende Anwendung in Bussen einzuführen.“

Ziel ist es den Empfehlungen zufolge, die Entflammbarkeit, die Wärme- und Rauchfreisetzung der in Bussen eingesetzten Materialien zu begrenzen, um die sehr schnelle Brandausbreitung zu verlangsamen und damit die Zeit für die Selbstrettung der Passagiere im Brandfall zu erhöhen. Als notwendig werden unter anderem auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Fahrer „hinsichtlich der erforderlichen Räumungszeiten unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und somit älterer Fahrgäste“ bezeichnet.

„Ein Fortschritt wäre es auf jeden Fall, wenn die Vorschriften für Businnenraummaterialien schnellstens den Vorschriften für Bahnmaterialien angepasst würden“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner.

 
Über die vfdb:
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) versteht sich als das Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit. Sie zählt mehr als 3.000 Mitglieder. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die vfdb bietet fachliche Unterstützung und ein breites, professionelles Netzwerk. Anwender wie die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.



vfdb e.V. / Bild: Polizei Minden-Lübbecke
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Feuerwehrmann im Einsatz attackiert: Zahn abgebrochen

Verdacht auf radioaktiven Fund - Feuerwehren und ABC-Zug im Gefahrguteinsatz

Schwerer Arbeitsunfall in Wohnhochhaus - Arbeiter von Betonteil eingeklemmt und reanimiert

Modellflugzeug abgestürzt - Brand und Schäden an Autos und Hausfassade

Sehr hoher Sachschaden nach Unfall mit Drehleiter bei Einsatzfahrt

Unfall zwischen Fahrzeug der Feuerwehr und Mercedes

Brand bei der Polizeiinspektion Reiterstaffel

Orangene Kugel sorgt für nächtlichen Feuerwehreinsatz

Vandalismus an Feuerwehrhaus

Neue Möglichkeiten im Rettungsdienst: Start eines Telenotarztsystems

Einbruch in Gerätehaus der Feuerwehr

Oldtimer verunfallt und geht in Flammen auf - eine verletzte Person Bleicherode

Sachbeschädigung an einem Fahrzeug des Feuerwehrmuseums Hermeskeil

Neue „Fahrübungsstrecke Forst“ für die Feuerwehren im Landkreis Bad Dürkheim

Feuer zerstört Wohnhaus

Großbrand verursacht hohen Sachschaden

Feuerwehrauto nach Einsatz mit Steinen beworfen

Diebstahl einer Gastherme

Liebhaberstück geht in Flammen auf

Kurioser Unfall

Scheunenbrand

Einbruchsversuch in Feuerwehrgerätehaus - Polizei sucht Zeugen

Jugendliche dringen in Feuerwehrgerätehaus ein

Feuerwehr-Gebäude mit Paintballkugeln beschossen

Auf der Kippe ...

Gestohlener Außenbordmotor gefunden

Bei Einsatzfahrt: Feuerwehrwagen zu spät bemerkt

Brand in Kernkraftwerk - Keine Gefahr für die Bevölkerung

Zivil und Militär kooperieren beim Schutz gegen Gefahrstoffe

Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges muss aufgrund von Gegenverkehr ausweichen - Verursacher flüchtet

Mann entwendet Feuerwehrfahrzeug - Polizei stoppt Tatverdächtigen nach Verfolgung

Feuerwehr rettet zwei Kinder bei Hochhausbrand

Einbruch in Feuerwehrgerätehaus

„Wir müssen Feuerwehren und Katastrophenschutz schnellstmöglich technisch ertüchtigen“

Feuerwehrfahrzeug stößt auf Einsatzfahrt in Karlsruhe mit Auto zusammen

Tausende Spenden für krebskranken Karlsruher

Sicherheitslücke bei Feuerwehr-Verwaltungssoftware?

200 Jahre Conrad Dietrich Magirus & 160 Jahre Magirus

Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen

Entwendung und unbefugte Ingebrauchnahme eines Einsatzleitwagens der Feuerwehr

Dachstuhlbrand

Brennendes Benzin auf Gartenpool

Diebstahl aus dem Umkleideraum der Feuerwehr

Lebenswichtiges Know-how für Feuerwehr und THW: Spannungswarner für überflutete Keller & Co. richtig einsetzen!

Rettungswagen mit Stein beworfen

Gewalt gegen Einsatzkräfte muss härter bestraft werden

Feuer im Feuerwehrhaus

Zur richtigen Zeit am richtigen Ort

Feuer in Kfz-Werkstatt führt zu Explosionen und NINA-Warnung

Versuchter Einbruch in die Feuerwehr in Brohm

Tätlicher Angriff auf Feuerwehrmann

Grossbrand: mehr als 100 Einsatzkräfte löschten das Feuer

Feuerwehr fängt Bienenschwarm in der MHP-Arena ein

Land erteilt Zuschlag für den Bau von 71 neue Feuerwehrfahrzeugen

Feuerwehr entleert tausende Sandsäcke mit freiwilliger Unterstützung von Asylsuchenden