Positionspapier gibt Empfehlungen für zeitgemäße und sichere Ausstattung der Fahrzeuge

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1. AKTUALISIERUNG: Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorung - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - Gde. ReSi
UPDATE zur Pressemitteilung vom 01.09.2026
04.09.2026 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Schutzchlorung für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen
Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe
ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Auch nach Aufhebung der Schutzchlorung kann das Trinkwasser noch einige Tage weiterhin leicht
nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser
kann uneingeschränkt genutzt werden.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt die Schutzchlorung bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, eine Schutzchlorung angeordnet.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor
riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann
uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung mit abgepacktem Wasser
zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden mit dem Auftreten von
Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung
beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
04.09.2026 13:05

Abkochverfügung und Chlorgebot für versorgte Ortsteile der Trinkwasserversorgung - Ortsteile der Gemeinde Riedering
Beim Trinkwasser der gemeindlichen Wasserversorgung Riedering wurde eine Verkeimung des Wassers festgestellt.
Aufgrund der mikrobiologischen Belastung muss das Netz einer Desinfektion mittels Chlor unterzogen werden. Bis die geforderte Chlorkonzentration von 0,1 mg/l an den entferntesten Entnahmestellen erreicht ist, muss das Trinkwasser abgekocht werden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
28.08.2026 12:56

Abkochgebot Trinkwasser - Ehrenberg-Wüstensachsen und Melperts
Die Gemeinde Ehrenberg (Rhön) teilt mit, dass bei Kontrollen der Trinkwasseranlagen im Versorgungsbereich Wüstensachsen und Melperts Überschreitungen des Grenzwertes für Coliforme Bakterien festgestellt worden sind. Die Untersuchungen haben ergeben, dass es sich um einen umwelt-coliformen Keim handelt.
Es gilt für die normal gesunde Bevölkerung als unwahrscheinlich, dass er eine Krankheit hervorruft.
Als Vorsorgemaßnahme wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Fulda das Abkochen des Wassers empfohlen.
Wir bitten darum das Trinkwasser vorsorglich einmal sprudelnd aufzukochen (~100°C). Anschließend ist eine Abkühlzeit von ca. 10 Minuten vor der weiteren Verwendung des Trinkwassers einzuhalten. Handelsübliche Wasserkocher sind für die Durchführung dieser Maßnahme gut geeignet. Über die Aufhebung des Abkochgebotes werden wir Sie rechtzeitig informieren.
Kurzfristig umsetzbare Lösungen zur Ursachenbehebung werden derzeit bereits erarbeitet.
Wir werden umgehend bekannt geben, sobald die Abkochempfehlung aufgehoben werden kann.
Bei Rückfragen können Sie sich an das Rathaus unter der Telefonnummer 06683/9601-10 oder per E-Mail an info@ehrenberg-rhoen.de wenden.
Weitere Informationen und Updates erhalten Sie auf www.ehrenberg-rhoen.de
06683/9601-10
Kreissausschuss des Landkreises Fulda Otfrid-von-Weißenburg-Straße 3 36043 Fulda
24.08.2026 18:52

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Brandschutz-Vorschriften für Busse noch aus den 1960er-Jahren

Positionspapier gibt Empfehlungen für zeitgemäße und sichere Ausstattung der Fahrzeuge

Urlaubszeit, Reisezeit – immer mehr Menschen sind neben Flugzeug, Bahn und eigenem Auto auch mit Bussen unterwegs. Für den Gesetzgeber sollte das nach Ansicht der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) Anlass genug sein, endlich die Sicherheitsvorschriften für Reisebusse den technischen Anforderungen anzupassen.

Petershagen: Reisebus geht in Flammen auf

„Moderne Reisebusse bieten heutzutage für die Fahrgäste höchsten Komfort und stecken voller Hightech-Einrichtung. Dinge wie zum Beispiel Internet an Bord sind längst Selbstverständlichkeit“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner. „Doch die Brandschutzvorschriften stammen noch aus den 1960er-Jahren, als vor allem darauf geachtet wurde, dass es nicht durch Rauchutensilien zu einem Brand kommen kann.“ Inzwischen sind die Brandursachen weitaus vielfältiger. Erst Anfang der Woche war in Nordrhein-Westfalen ein mit 65 Schülern besetzter Reisebus vermutlich wegen eines technischen Defekts in Flammen aufgegangen. Zum Glück wurde niemand verletzt.
 
Aschenbrenner erinnert an ein Positionspapier, das die vfdb gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) und dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) herausgegeben hat. Darin wird ein Gesamtkonzept für die Ausstattung der Fahrzeuge – ähnlich wie im Bahnverkehr, bei Schiffen und in Flugzeugen gefordert. „Es ist unverständlich, warum die Vorschriften für Busse nicht längst angeglichen wurden“, so Aschenbrenner, der auch Leiter der Dortmunder Feuerwehr ist.
 
Das Positionspapier soll mit seinen Fachempfehlungen sowohl Entscheidungsgremien für Sicherheitsvorschriften und Normen als auch der Industrie und Beschaffern – wie zum Beispiel Busunternehmen – wichtige Anregungen und Hilfestellungen geben.
 
Das Thema gewinnt nach den Worten des vfdb-Präsidenten angesichts einer älter werdenden Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. „Vor allem Menschen, die nicht mehr mobil genug sind, um sich im Notfall selbst in Sicherheit zu bringen, sind zusätzlich gefährdet.“ Eine der Forderungen in dem Positionspapier: „Es sollte schon jetzt möglich sein, Innenraummaterialien, die nach der europäischen Norm EN 45545-2 für Schienenfahrzeuge zugelassen sind, ohne weitere Prüfung für die entsprechende Anwendung in Bussen einzuführen.“

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Positionspapier zur Verbesserung der Brandsicherheit in Bussen

28.09.2017

Feuerwehr-Experten empfehlen neue Vorschriften für Brandsicherheit in Omnibussen

Die Vorschriften für die Brandsicherheit von Omnibussen müssen nach Ansicht von Brandschutzexperten dringend verbessert werden. In einem Positionspapier empfehlen die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutzes (vfdb) ein Gesamtkonzept für die Ausstattung der Fahrzeuge – ähnlich wie im Bahnverkehr, bei Schiffen und in Flugzeugen. Hintergrund sind zahlreiche schwere Unfälle auf deutschen Straßen, bei denen in den vergangenen Jahren Menschen ums Leben kamen oder schwer verletzt wurden und hohe Sachschäden entstanden.

Das Positionspapier soll mit seinen Fachempfehlungen sowohl Entscheidungsgremien für Sicherheitsvorschriften und Normen als auch der Industrie und Beschaffern – wie zum Beispiel Busunternehmen – wichtige Anregungen und Hilfestellungen geben.

Insbesondere geht es um die für die Innenausstattung verwendeten Materialien. „Hier gehen die Vorschriften auf die 60er-Jahre zurück“, heißt es in dem Papier. „Damals war das Ziel, dass ein Fahrzeug nicht durch Rauchuntensilien in Brand gerät.“ In den vergangenen Jahren habe sich die Inneneinrichtung stark verändert. Größte Brandlast in den Bussen sei nicht mehr immer der mitgeführte Treibstoff. Stattdessen würden die verwendeten Innenraummaterialien zur Gefahr. „Gerade in Reisebussen ist auf Grund des gestiegenen Anspruchs an den Komfort der Anteil an brennbaren Kunststoffen besonders hoch“, betonen die Brandschützer.

Bei sehr vielen Busbränden zeigt sich, dass der Bus schon im Vollbrand steht, wenn Feuerwehren und Rettungsdienste wenige Minuten später zur Stelle sind. „Es sollte nicht hingenommen werden, dass trotz schneller Eingreifzeiten der Feuerwehren eine Fremdrettung auf Grund der heftigen Brandentwicklung nicht mehr möglich ist“, geben die Fachleute zu bedenken. Nach den Erfahrungen der Retter leben vor allem mobilitätseingeschränkte Menschen gefährlich. Denn die Zeiten, in denen sich die Businsassen selbst in Sicherheit bringen können, seien zu kurz.

In dem Positionspapier wird bedauert, dass sich die Brandschutzanforderungen an Busmaterialien auf einem geringeren Niveau befinden als bei den anderen Transportmitteln. „Vergleicht man einen Linienbus mit einer Straßenbahn und einen Reisebus mit einem Fernzug, sind die Risiken vergleichbar; die Vorschriften hinsichtlich des Brandschutzes unterscheiden sich jedoch stark“, so AGBF, DFV und vfdb. „An Materialien für Schienen- und Luftfahrzeuge werden sowohl an die Entflammbarkeit der Materialien als auch an die Wärme- und Rauchfreisetzung weit höhere Ansprüche gestellt.“ Deshalb wird empfohlen: „Es sollte schon jetzt möglich sein, Innenraummaterialien, die nach der europäischen Norm EN 45545-2 für Schienenfahrzeuge zugelassen sind, ohne weitere Prüfung für die entsprechende Anwendung in Bussen einzuführen.“

Ziel ist es den Empfehlungen zufolge, die Entflammbarkeit, die Wärme- und Rauchfreisetzung der in Bussen eingesetzten Materialien zu begrenzen, um die sehr schnelle Brandausbreitung zu verlangsamen und damit die Zeit für die Selbstrettung der Passagiere im Brandfall zu erhöhen. Als notwendig werden unter anderem auch Aus- und Fortbildungsmaßnahmen der Fahrer „hinsichtlich der erforderlichen Räumungszeiten unter Berücksichtigung des demografischen Wandels und somit älterer Fahrgäste“ bezeichnet.

„Ein Fortschritt wäre es auf jeden Fall, wenn die Vorschriften für Businnenraummaterialien schnellstens den Vorschriften für Bahnmaterialien angepasst würden“, sagt vfdb-Präsident Dirk Aschenbrenner.

 
Über die vfdb:
Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) versteht sich als das Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit. Sie zählt mehr als 3.000 Mitglieder. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die vfdb bietet fachliche Unterstützung und ein breites, professionelles Netzwerk. Anwender wie die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.



vfdb e.V. / Bild: Polizei Minden-Lübbecke
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