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Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Katastrophenschutz

Über 300 Löschfahrzeuge für die Länder – Übergabe hat begonnen

Endlich geht es los: Mit der Übergabe von 20 Löschfahrzeugen des Typs MB Atego (LF-KatS) an Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat das BBK im Juli mit der Verteilung der Einsatzfahrzeuge des Bundes als ergänzende Ausstattung an die Länder begonnen.

Die an­ge­lie­fer­ten neu­en Fahr­zeu­ge auf dem Hof des BBK-Be­stückungs­la­gers in Bonn wer­den nun für die Über­ga­be an die Feu­er­weh­ren vor­be­rei­tet Quelle: Bild­kraft­werk / Chris­ti­an Bar­gon

Die mit der Konstruktion der Fahrzeuge beauftragte Firma Rosenbauer Deutschland GmbH hatte die Löschfahrzeuge zuvor an das BBK ausgeliefert. Weitere zehn Fahrzeuge haben bereits die vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführte abschließende Qualitätsprüfung erfolgreich durchlaufen und sind bereit für die Lieferung an das BBK. Insgesamt sollen über 300 Fahrzeuge an die Länder verteilt werden.

Besondere Anforderungen für den Zivilschutz

BBK-Präsident Christoph Unger zeigte sich erfreut, dass die Verteilung angelaufen ist: „Wir haben es geschafft, gemeinsam mit der Firma Rosenbauer ein Löschfahrzeug zu entwickeln, das dem Bedarf und den Qualitätsansprüchen des Bundes in punkto Brandbekämpfung im Zivilschutz gerecht wird.“
Im Zivilschutzfall ist mit veränderten Einsatzbedingungen zu rechnen. Reparaturmöglichkeiten und Ersatzfahrzeuge können ausfallen. Um die Einsatzfähigkeit der Löschfahrzeuge auch in solch einem Fall aufrechtzuerhalten, sind sie zum Beispiel mit einem Reserverad bestückt, was sonst nicht üblich ist.
Mit der Übergabe der Fahrzeuge kommt das BBK seinem gesetzmäßigen Auftrag zur ergänzenden Unterstützung für den Brand- und Katastrophenschutz der Länder nach. Die jetzt vom Bund finanzierten Fahrzeuge wurden, basierend auf den konzeptionellen Festlegungen des Bundes für den Zivilschutz, nach einem gemeinsam mit der Firma Rosenbauer entwickelten Konzept umgesetzt.

Übergabe erfolgt direkt an örtliche Feuerwehren

Die Löschfahrzeuge werden an drei Terminen im Juli von Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Feuerwehren abgeholt, bei denen sie zukünftig ihren Dienst verrichten. Mit der direkten Übergabe an die örtlichen Einsatzkräfte verbindet das BBK eine Ersteinweisung in die umfangreiche Ausstattung der Fahrzeuge. Der Bund übergibt die Löschfahrzeuge nach einem abgestimmten Schlüssel: Alle Bundesländer sollen möglichst gleichmäßig mit der ergänzenden Ausstattung versorgt werden. Die Innenministerien der Länder bestimmen dann selbst, bei welchen Kreis- und Gemeindefeuerwehren die Fahrzeuge stationiert werden.

BBK-Prä­si­dent Chri­stoph Un­ger (Mit­te) zu­sam­men mit BBK-Mit­ar­bei­ter Ati­la Ak­tas (links) und Mar­cus Spil­ler von der Feu­er­wehr Salz­git­ter Quelle: Bild­kraft­werk / Chris­ti­an Bar­gon

 

Das Löschgruppenfahrzeug LF-KatS

Die Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) vom Typ MB Atego 1327 AF sind mit einem Aufbau für die Brandbekämpfung im Zivilschutzfall von der Firma Rosenbauer ausgestattet. Von der Feuerwehraxt, über Atemschutzgeräte, Schläuche und Funkgeräte verfügt das LF-KatS über alles, was im Einsatz benötigt wird. Mit dieser Ausstattung, einem Löschmittelbehälter mit 1.000 Liter Inhalt und der Geländefähigkeit sind die Fahrzeuge auch besonders zur Waldbrandbekämpfung geeignet. Die Beschaffungskosten pro Fahrzeug betragen 223.000 Euro. Das BBK hat die Beschaffung von insgesamt 306 Fahrzeugen beauftragt.

LF-KatS: Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4

Be­gleit­heft mit dem Aus­stat­tungs­satz, Be­la­de­plan und Ty­pen­blatt des LF-KatS aus dem Be­schaf­fungs­auf­trag Num­mer 7087/16

LF-KatS: Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 (PDF, 1MB)´



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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