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Warnmeldungen
Entwarnung: ÜBUNG ÜBUNG Es ist zu einem Brand gekommen mit Ausbreitung von Rauchga - Waldbereich Grävenwiesbach
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "ÜBUNG ÜBUNG Es ist zu einem Brand gekommen mit Ausbreitung von Rauchgasen ÜBUNG - Waldbereich Grävenwiesbach" vom 23.08.2025 10:00:01 gesendet durch LS Hochtaunus vS/E, Kreis (DEU, HE, Bad Homburg). Die Warnung ist aufgehoben.
ÜBUNG ÜBUNG ÜBUNG
In Grävenwiesbach findet heute eine größere Übung von Feuerwehr und Rettungsdienst statt. Es sind vermehrt Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn im gesamten Kreisgebiet unterwegs. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen
ÜBUNG ÜBUNG ÜBUNG
Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
23.08.2025 14:25

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Weißenhaus
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Weißenhaus" vom 23.08.2025 01:59:53 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Weißenhaus- gibt bekannt:
In -Weißenhaus-, Kreis Ostholstein- , werden die Bewohner im Bereich Weißenhaus / Döhnsdorf aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
23.08.2025 11:16

Geruchsbelästigung in Erkelenz - Erkelenz
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Erkelenz
Durch ein Schadensfeuer kommt es im Bereich Erkelenz zu einer Geruchsbelästigung durch Brandgeruch.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Die Löscharbeiten werden vermutlich noch bis in den Nachmittag andauern.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle des Kreises Heinsberg Zur Feuerwache 6 41812 Erkelenz
23.08.2025 09:09

Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Gemeinde Mossautal
Wassermeister
0170/9888149
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
22.08.2025 15:53

Abkochgebot Trinkwasser - Ortsteile
Die Verwendungseinschränkung " Abkochgebot" umfasst folgende Ortsteile:
Barkhausen, Brokhausen,Diestelbruch, Hakedahl, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser ( nach Aufkochen, 10 minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen / Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Feuerschutz und Rettungsleitstelle Kreis Lippe Blomberger Weg 60 32657 Lemgo
21.08.2025 18:36

Geruchsbelästigung in Märkisch-Oderland - Neulietzegöricke
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Neulietzegöricke zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Oderland Heinrich-Hildebrandt-Straße 21 15232 Frankfurt (Oder)
21.08.2025 18:34

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Berei ch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
21.08.2025 13:35

Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Kreisverwaltung Birkenfeld Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld
21.08.2025 09:57

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Katastrophenschutz

Über 300 Löschfahrzeuge für die Länder – Übergabe hat begonnen

Endlich geht es los: Mit der Übergabe von 20 Löschfahrzeugen des Typs MB Atego (LF-KatS) an Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen hat das BBK im Juli mit der Verteilung der Einsatzfahrzeuge des Bundes als ergänzende Ausstattung an die Länder begonnen.

Die an­ge­lie­fer­ten neu­en Fahr­zeu­ge auf dem Hof des BBK-Be­stückungs­la­gers in Bonn wer­den nun für die Über­ga­be an die Feu­er­weh­ren vor­be­rei­tet Quelle: Bild­kraft­werk / Chris­ti­an Bar­gon

Die mit der Konstruktion der Fahrzeuge beauftragte Firma Rosenbauer Deutschland GmbH hatte die Löschfahrzeuge zuvor an das BBK ausgeliefert. Weitere zehn Fahrzeuge haben bereits die vom Beschaffungsamt (BeschA) des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) durchgeführte abschließende Qualitätsprüfung erfolgreich durchlaufen und sind bereit für die Lieferung an das BBK. Insgesamt sollen über 300 Fahrzeuge an die Länder verteilt werden.

Besondere Anforderungen für den Zivilschutz

BBK-Präsident Christoph Unger zeigte sich erfreut, dass die Verteilung angelaufen ist: „Wir haben es geschafft, gemeinsam mit der Firma Rosenbauer ein Löschfahrzeug zu entwickeln, das dem Bedarf und den Qualitätsansprüchen des Bundes in punkto Brandbekämpfung im Zivilschutz gerecht wird.“
Im Zivilschutzfall ist mit veränderten Einsatzbedingungen zu rechnen. Reparaturmöglichkeiten und Ersatzfahrzeuge können ausfallen. Um die Einsatzfähigkeit der Löschfahrzeuge auch in solch einem Fall aufrechtzuerhalten, sind sie zum Beispiel mit einem Reserverad bestückt, was sonst nicht üblich ist.
Mit der Übergabe der Fahrzeuge kommt das BBK seinem gesetzmäßigen Auftrag zur ergänzenden Unterstützung für den Brand- und Katastrophenschutz der Länder nach. Die jetzt vom Bund finanzierten Fahrzeuge wurden, basierend auf den konzeptionellen Festlegungen des Bundes für den Zivilschutz, nach einem gemeinsam mit der Firma Rosenbauer entwickelten Konzept umgesetzt.

Übergabe erfolgt direkt an örtliche Feuerwehren

Die Löschfahrzeuge werden an drei Terminen im Juli von Vertreterinnen und Vertretern derjenigen Feuerwehren abgeholt, bei denen sie zukünftig ihren Dienst verrichten. Mit der direkten Übergabe an die örtlichen Einsatzkräfte verbindet das BBK eine Ersteinweisung in die umfangreiche Ausstattung der Fahrzeuge. Der Bund übergibt die Löschfahrzeuge nach einem abgestimmten Schlüssel: Alle Bundesländer sollen möglichst gleichmäßig mit der ergänzenden Ausstattung versorgt werden. Die Innenministerien der Länder bestimmen dann selbst, bei welchen Kreis- und Gemeindefeuerwehren die Fahrzeuge stationiert werden.

BBK-Prä­si­dent Chri­stoph Un­ger (Mit­te) zu­sam­men mit BBK-Mit­ar­bei­ter Ati­la Ak­tas (links) und Mar­cus Spil­ler von der Feu­er­wehr Salz­git­ter Quelle: Bild­kraft­werk / Chris­ti­an Bar­gon

 

Das Löschgruppenfahrzeug LF-KatS

Die Löschgruppenfahrzeuge Katastrophenschutz (LF-KatS) vom Typ MB Atego 1327 AF sind mit einem Aufbau für die Brandbekämpfung im Zivilschutzfall von der Firma Rosenbauer ausgestattet. Von der Feuerwehraxt, über Atemschutzgeräte, Schläuche und Funkgeräte verfügt das LF-KatS über alles, was im Einsatz benötigt wird. Mit dieser Ausstattung, einem Löschmittelbehälter mit 1.000 Liter Inhalt und der Geländefähigkeit sind die Fahrzeuge auch besonders zur Waldbrandbekämpfung geeignet. Die Beschaffungskosten pro Fahrzeug betragen 223.000 Euro. Das BBK hat die Beschaffung von insgesamt 306 Fahrzeugen beauftragt.

LF-KatS: Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4

Be­gleit­heft mit dem Aus­stat­tungs­satz, Be­la­de­plan und Ty­pen­blatt des LF-KatS aus dem Be­schaf­fungs­auf­trag Num­mer 7087/16

LF-KatS: Mercedes-Benz Atego 1327 AF 4x4 (PDF, 1MB)´



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Timo7 H.7, Grävenwiesbach
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
Mart7in 7D., Dinslaken
Phil7ipp7 E.7, Augsburg
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
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Timo7 H.7, Grävenwiesbach
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
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Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
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Matt7hia7s M7. B7., Regensburg
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Kai 7H., Köln
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Jürg7en 7M., Weinstadt
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Kai 7H., Köln
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chri7sti7an 7B., Neumünster
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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Axel7 U.7, Bergkamen (NRW)
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Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Math7ias7 W.7, Garlstorf
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Mark7us 7E., Trabitz
Fabi7an 7B., Sprotta
Tobi7as 7B., Hamburg
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Kai 7R., RBK - NRW
Math7ias7 W.7, Garlstorf
Dani7el 7R., Lauterbach
Kai 7R., RBK - NRW
Dani7el 7R., Lauterbach
Mart7in 7B., Nürnberg
Kai 7R., HA - NRW
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Jens7 N.7, Ohorn
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Kai 7H., Köln
Simo7n H7., Geilenkirchen
Simo7n H7., Geilenkirchen
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Lore7nz 7R., Eberbach
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Pete7r I7., Wolfen, Freital, Mulda
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Simo7n H7., Geilenkirchen
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Simo7n H7., Geilenkirchen
Dirk7 S.7, Lindau
Simo7n H7., Geilenkirchen
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mart7in 7D., Dinslaken
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Mart7in 7S., Gelnhausen-Hailer
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