Busbrände kommen relativ häufig vor – Insassen kommen aber selten zu Schaden

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Warnmeldungen
AKTUALISIERUNG Schneefall und Glätte führen zu Busausfällen - gesamter Landkreis Mansfeld-Südharz
Aktualisierung 08:45 Uhr:
Aktuell fahren auch die Linien 700 (Eisleben – Querfurt) nicht mehr.
Aktualisierung 08:40 Uhr:
Zudem hat die Sparkasse Mansfeld-Südharz informiert, dass heute alle Filialen im Landkreis geschlossen bleiben. Die Bargeldversorgung über die Automaten ist sichergestellt.
Die aktuellen Witterungsbedingungen haben Auswirkungen auf den Busverkehr im Landkreis Mansfeld-Südharz. Inzwischen musste die Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS) den Betrieb im gesamten Landkreis nahezu komplett einstellen. Aktuell fährt auch die Linie 410 (Eisleben – Hettstedt – Ascherleben) nicht mehr.
Lediglich die Linien VGS-420 und 700 werden derzeit nach Möglichkeit noch bedient. Durch die aktuelle Wetter- und Verkehrslage kommt es zu erheblichen Verspätungen.
Je nach Entwicklung der Wetterlage und der Straßenverhältnisse wird die VGS über die Wiederaufnahme des Verkehrs entscheiden.
Landkreis Mansfeld-Südharz Schartweg 7 06526 Sangerhausen
09.01.2026 08:52

Schneefall und Glätte führen zu Busausfällen - Bereich Sangerhausen
Es folgt eine Information der Pressestelle des Landkreises Mansfeld Südharz:
Die aktuellen Witterungsbedingungen haben Auswirkungen auf den Busverkehr im Landkreis Mansfeld-Südharz. Derzeit hat die Verkehrsgesellschaft Südharz (VGS) den Betrieb im Bereich Sangerhausen komplett eingestellt. Betroffen sind neben dem Stadtverkehr (VGS-41, VGS-42 und VGS-43) die Verkehre in Richtung Harz, Allstedt und ins Leinetal. Konkret sind das folgenden Linien:
VGS-450
VGS-451
VGS-453
VGS-454
VGS-460
VGS-461
VGS-462
VGS-470
VGS-471
VGS-472
VGS-473
VGS-474
VGS-475
VGS-480
Die VGS wird je nach Entwicklung der Wetterlage und Straßenverhältnisse über die Wiederaufnahme des Verkehrs entscheiden.
Im Bereich Hettstedt/ Eisleben fahren aktuell die Busse.
Landkreis Mansfeld-Südharz Schartweg 7 06526 Sangerhausen
09.01.2026 06:32

Unwetter LK OSL am 09.01.2026 - Landkreis Oberspreewald-Lausitz
Der Landkreis Oberspreewald-Lausitz bereitet sich auf eine winterliche Unwetterlage vor. Grund ist das Witterungstief "Elli", daß ab der zweiten Nachthälfte von Donnerstag auf Freitag von Westen nach Osten zieht und den landkreis am Freitag , 9 Januar 2026, vorraussichtlich ab 07.00 bis 08.00 Uhr erreichen wird.
Nach aktuellen Prognosen (Stand 08.01.2026, 10.30 Uhr) ist im gesamten Zuständigkeitsbereich der Leitstelle Lausitz mit kräftigem Schneefall von bis zu 10 Zentimetern, starkem Wind ( Böen bis 50-70 km/h, Winstärke 7 ) sowie Schneeverwehungen zu rechnen. Es wird erwartet, daß die Temperaturen bis auf minus 18 Grad Celsius sinken.
Regionalleitstelle Lausitz Dresdener Straße 46 03050 Cottbus
08.01.2026 17:41

Unterrichtsausfall - Region Hannover und Landeshauptstadt Hannover
Der Präsenzunterricht fällt am Freitag, 09.01.2026, für alle Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen und dem Hannover Kolleg / Abendgymnasium in der Region Hannover und für alle Schüler*innen der allgemeinbildenden Schulen in der Trägerschaft der Landeshauptstadt Hannover aus. Die Schulen sind geöffnet, ankommende Schüler*innen werden betreut.
In der Region Hannover fällt am morgigen Freitag, den 09.01.2026, witterungsbedingt in der Berufsbildenden Schule 2 der Unterricht aus. In den übrigen Berufsbildenden Schulen, der BBS 3, der BBS ME, der BBS Anna-Siemsen-Schule, den BBS Cora Berliner, den BBS Justus-von-Liebig-Schule, der BBS Burgdorf, der BBS Neustadt am Rübenberge, der BBS Springe, den BBS Hannah-Arendt-Schule, der BBS Alice-Salomon-Schule und der Multi Media BBS wird witterungsbedingt Distanzunterricht angeordnet.
Regionsleitstelle Hannover für Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz
08.01.2026 17:01

Schulausfall - Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab und Stadt Weiden i.d.OPf
Am Freitag, den 09.01.2026 fällt der Präsenzunterricht an allen Schulen im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden i. d. OPf. aufgrund ungünsitger Witterung aus. Eine pädagogische Betreuung an den Schulen wird gewährleistet.
ZRF Oberpfalz-Nord Gasfabrikstraße 19 92224 Amberg
08.01.2026 17:01

Hinweise des Landratsamts Sömmerda zur angekündigten Wetterlage - Landkreis Sömmerda
Mit Blick auf die angekündigte Wetterlage mit starkem Schneefall in der Nacht sowie erhöhter Glättegefahr in Folge von Regen am Freitag hat das Landratsamt Sömmerda folgende Vorbereitungen getroffen:
? Der Linien- und Schulbusverkehr im Kreisgebiet soll am Freitag in Absprache mit der Verwaltungsgesellschaft des ÖPNV Sömmerda durchgeführt werden. Aufgrund schwer prognostizierbarer Wetter- und Straßenverhältnisse kann es jedoch am Morgen zu kurzfristigen Einschränkungen bzw. auch zu einem Erliegen des Busverkehrs kommen. Dies wird zeitnah über die verschiedenen Kanäle des Landratsamts mitgeteilt.
? Die Winterdienste im Verantwortungsbereich des Landratsamts sind angewiesen, die Kreisstraßen auch in den Nachtstunden zu beräumen und entsprechende Mengen an Salz oder Lauge aufzubringen. Ziel ist es, das Risiko gefrierender Nässe am Freitag zu reduzieren.
? Die Einsatzkräfte der Freiwilligen Feuerwehren, des Rettungsdiensts sowie der Hilfsorganisationen sind auf die Lage vorbereitet und einsatzbereit.
? Das Landratsamt Sömmerda ist am morgigen Freitag eingeschränkt erreichbar. Wir bitten aufgrund der angekündigten Wetterlage und zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger darum, von persönlichen Vorsprachen abzusehen und sich bei dringenden Angelegenheiten telefonisch zu melden. Bereits vereinbarte Termine werden verschoben.
Der Krisenstab wird die Lage genau beobachten und gegebenenfalls weitere Entscheidungen treffen. Zu diesen kurzfristig nötigen Maßnahmen wird das Landratsamt zeitnah informieren.
Landratsamt Sömmerda
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
08.01.2026 16:19

Unterrichtsausfall im Landkreis Wolfenbüttel am 09.01.2026 - Landkreis Wolfenbüttel
An allen Schulen im Landkreisgebiet Wolfenbüttel (inkl. Stadt Wolfenbüttel) fällt am Freitag, dem 09.01.2026, der Unterricht witterungsbedingt aus. Im Landkreisgebiet findet keine Schülerbeförderung statt. An der Carl-Gotthard-Langhans-Schule Wolfenbüttel (BBS) ist Distanzunterricht angeordnet.
KatS-Behörde Wolfenbüttel Bahnhofstraße 11 38300 Wolfenbüttel
08.01.2026 15:16

Warnung vor Glätte und Unterrichtsausfall am 09.01.2026 - Stadt und Landkreis Göttingen
Aufgrund der erwarteten Wetterlage warnt der Landkreis Göttingen insbesondere vor Glätte. Daher entfällt am Freitag, 09.01.2026, der Unterricht an allen Schulen in Stadt und Landkreis Göttingen.
An den Berufsbildenden Schulen findet am Freitag Distanzunterricht statt.
Kommunale Regionalleitstelle Göttingen Breslauer Str.10 37085 Göttingen
08.01.2026 13:47

Vorsorgliche Information wegen Schnefall - Bereich Stadt Geesthacht
Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Stadt Geesthacht informiert:
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen, wegen erhöhter Schneelast.
Das Betreten des Stadtwaldes, die Waldflächen des Naturschutzgebietes Besenhorster Sandberge sowie die Waldflächen um den Steinzeitspieltplatz ist verboten.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
07.01.2026 10:23

Stromausfall - Steglitz- Zehlendorf
Im Berliner Südwesten im Bezirk Steglitz-Zehlendorf ist es zu einem flächigen Stromausfall gekommen. Es kann zu Störungen auch des Mobilfunks kommen, die auch den Notruf über Mobilfunk betreffen können. Stromnetz Berlin rechnet derzeit mit einer Wiederherstellung der Stromversorgung bis voraussichtlich Donnerstag (08.01.2026).
Aktualisierung:
Der Bezirk hat eine Hotline geschaltet, die unter der Telefonnummer 030 90 299 3333 erreichbar ist.
Hotline des Bezirkes
030 90 299 3333
Land Berlin - Berliner Feuerwehr Nicolaus-Groß-Weg 2 13627 Berlin
06.01.2026 21:22

Vorsorgliche Information nach Schneefall - Stadt Reinbek
Die Gefahrenabwehrbehörde der Stadt Reinbek gibt bekannt:
Gefahreninformation: Vorsorgliche Information Schneefall und Eisflächen - Waldgebiete in und um Reinbek, Stadtgebiete
Wegen erhöhter Schneelast auf Bäumen wird vor dem Betreten der Waldgebiete in und um Reinbek gewarnt.
Es besteht hohe Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Halten Sie auch bedacht Abstand zu Bäumen im Stadtgebiet.
Es wird weiter eindringlich davor gewarnt, Eisflächen auf Gewässern zu betreten. Die Eisdecken sind nicht ausreichend dich und die
Gefahr ist groß, dass das Eis bricht.
Bitte halten Sie sich an diese Warnung und klären Ihr Umfeld über mögliche Gefahren auf.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
06.01.2026 12:36

Vorsorgliche Information Schneefall - Waldgebiet "Oher Tannen"
Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Stormarn / Reinbek Ohe informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Waldgebietes "Oher Tannen" gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Feuerwehr Ohe
041045500
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
04.01.2026 12:29

Vorsorgliche Information nach Schneefall - Waldgebiete Amt Hohe Elbgeest > Sachsenwald / Waldgebiet Bistal
Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Amt Hohe Elbgeest informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald / dem Waldgebiet Bistal Escheburg gewarnt!
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Amt Hohe Elbgeest Frau Fröse
04104990306
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
04.01.2026 12:09

Vorsorgliche Information nach Schneefall - Sachsenwald
Die Gefahrenabwehrbehörde des Kreises Herzogtum Lauenburg / Aumühle informiert:
Wegen erhöhter Schneelast auf den Bäumen, wird vor dem Betreten des Sachsenwald gewarnt.
Hohe Gefahr von fallenden Ästen und Bäumen.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
03.01.2026 09:57

Gefahr Information - Landkreis Celle
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.

Was bedeutet die Anordnung?

Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind.
Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.

Hintergrund der Maßnahmen

Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden.
Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .

Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

So können sich Geflügelhalter schützen:
- Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.

Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle Trift 26 29221 Celle
04.11.2025 10:50

Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade Ohle Kamp 3 21684 Stade
30.10.2025 20:28

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
******************************************************************************
Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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DEKRA Unfallforschung wertet Hunderte von Fällen aus

Busbrände kommen relativ häufig vor – Insassen kommen aber selten zu Schaden

  • 0,5 bis zwei Prozent der zugelassenen Busse pro Jahr betroffen 
  • Brandausbruch in der großen Mehrzahl der Fälle im Motorraum 
  • Schwere Personenschäden überwiegend bei Unfallfolgebränden 

Der Bus ist eines der sichersten Verkehrsmittel überhaupt. Gemessen an den Transportleistungen gibt es im Bus deutlich weniger Verletzte oder Getötete bei Unfällen als etwa im Pkw. Selten ist auch, dass Insassen bei Busbränden zu Schaden kommen – wobei Brandereignisse als solche in Bussen relativ häufig vorkommen. Die DEKRA Unfallforschung hat jetzt Busbrände aus Europa und Nordamerika analysiert und macht konkrete Vorschläge, um die Situation weiter zu verbessern. 

„Die Häufigkeit von Brandereignissen in Bussen lässt sich statistisch nur schwer erfassen“, sagt DEKRA Unfallforscher Markus Egelhaaf. „Eine Reihe von Studien und Hochrechnungen aus verschiedenen Ländern kommt relativ einheitlich zum Ergebnis, dass sich jährlich bei 0,5 bis zwei Prozent der dort zugelassenen Busse Brände ereignen – wobei natürlich längst nicht in jedem Fall der gesamte Bus abbrennt.“  

Obwohl Brandereignisse in Bussen also vergleichsweise häufig sind, kommt es nur sehr selten zu Vorfällen mit Personenschaden. Extrem seltene Einzelereignisse mit zahlreichen Toten und Verletzten stechen aber besonders heraus und sorgen für ein entsprechendes mediales Echo. 

„Die häufigsten Verletzungen sind Rauchgasvergiftungen, Prellungen und Schnittverletzungen. Oft sind die Fahrer betroffen, die beim Versuch, den Brand zu löschen, verletzt werden“, so Egelhaaf. „Bei Brandereignissen mit schwerem Personenschaden, das heißt, dass schwere Verletzungen oder Todesfälle zu verzeichnen sind, handelt es sich in den meisten Fällen um Unfallfolgebrände – dem Brand ging also eine Kollision voraus.“ Ein besonderes Risiko besteht in diesen Fällen darin, dass durch die Kollision gegebenenfalls Insassen verletzt sind, die Gänge durch heruntergefallene Gepäckstücke blockiert werden oder Notausstiege nicht mehr passierbar sind. Kommt es zum Brand, spielt dabei häufig ausgelaufener Kraftstoff aus dem Bus oder einem anderen beteiligten Fahrzeug eine wesentliche Rolle. 

Auswertung der DEKRA Datenbanken und internationaler Medienberichte 

Die DEKRA Unfallforscher sind seit Jahren an diversen Forschungsprojekten zur Sicherheit von Bussen auch im Zusammenhang mit Bränden beteiligt. Zahlreiche Fortschritte – wie etwa durch Regelungen in Sachen Notausstiege und Evakuierung oder den verpflichtenden Einbau von Brandmeldeanlagen im Motorraum – basieren auf diesen Forschungsarbeiten.  

Aktuell haben die DEKRA Experten mehrere Hundert Brandfälle aus Deutschland, weiteren europäischen Ländern und den USA ausgewertet. „Die Analyse stützt sich dabei zunächst auf unsere eigenen DEKRA Datenbanken. In mehr als 300 Fällen aus den Jahren 2011 bis 2019 haben DEKRA Sachverständige sowohl Gutachten zum Schaden am Fahrzeug, als auch zur Brandursache erstellt“, so Markus Egelhaaf. „Diese Fälle stammen alle aus Deutschland. Ergänzt wird das Ganze durch die Auswertung von internationalen Medienberichten zu 125 Busbränden aus den Jahren 2010 bis 2020.“ 

Sicherheitspotenzial durch Brandmelde- und Löschanlagen 

Eines der offensichtlichsten Ergebnisse der Auswertung bestätigt frühere Studien: Die meisten Busbrände entstehen im Motorraum. „Das war jeweils bei rund 80 Prozent der Fälle so“, bilanziert der DEKRA Experte. „Nur ein sehr geringer Teil der betroffenen Busse war schon mit Brandmelde- oder gar Löschanlagen ausgestattet. Unsere Analysen zeigen, dass in der großen Mehrzahl der Fälle solche Anlagen ausgelöst hätten. Das Potenzial, durch den inzwischen vorgeschriebenen Einbau für noch mehr Sicherheit zu sorgen, ist ohne Zweifel vorhanden. Wird der Brand früher entdeckt, bleibt dem Fahrer mehr Zeit, einen geeigneten Ort anzufahren und die Insassen dort ins Freie zu bringen.“ 

Notausstiege sind oftmals erklärungsbedürftig 

Die Notausstiege zur schnellen Evakuierung von Bussen bieten aus Sicht der DEKRA Unfallforscher noch Optimierungspotenzial. „Gerade bei Notausstiegstüren sind unerfahrene Personen, noch dazu in Stresssituationen, oft damit überfordert, die Türen zu entriegeln und manuell zu öffnen“, erklärt Egelhaaf. „In der Luftfahrt üblich sind Sicherheitseinweisungen, Sicherheitsinformationen am Sitzplatz und eine persönliche Ansprache der Fluggäste, die am Notausstieg sitzen. Was diese Art von Informationen angeht, sehen wir im Bus noch großes Potenzial.“ Das gilt beispielsweise auch für das Bewusstsein der Passagiere, dass bei bestimmen Unfällen die Notluke im Dach des Fahrzeugs oder der Weg durchs Fenster der beste Notausstieg sein kann. 

Eine automatische Schaffung von Notöffnungen, über die einzelne Hersteller nachdenken – etwa indem im Brandfall automatisch die Fenster des Fahrzeugs zertrümmert werden oder die Türen geöffnet werden –, ist für die DEKRA Unfallforscher nur auf den ersten Blick uneingeschränkt sinnvoll. „Im Fall eines Brandes gehen damit aber auch Risiken einher“, so Egelhaaf. „Es können dadurch zum Beispiel Flammen oder Rauch überall leicht in den Innenraum eindringen.“  

Grundsätzlich sprechen sich die DEKRA Experten dafür aus, bei neuen Lösungsansätzen die Risiken und Nutzenpotenziale ganzheitlich zu erforschen und zu analysieren. 

Elektronische Sicherheitssysteme helfen Unfälle vermeiden 

Da die allermeisten Busbrände mit schwer verletzten oder getöteten Insassen in Folge eines Unfalls ausbrechen, kommt der Unfallvermeidung große Bedeutung zu. „Vor allem weiter verbesserte automatische Notbremsassistenten und Spurhaltesysteme bieten hier großes Potenzial“, meint Markus Egelhaaf. „Daneben halten wir es auch für sinnvoll, wenn die Bushersteller bei der Konstruktion noch mehr Augenmerk darauf legen, die Kombination von freigesetztem Kraftstoff und effektiver Zündquelle auch bei einem Unfall möglichst auszuschließen.“ 

Schließlich kommt auch dem Training der Fahrer aus Sicht der Unfallforscher eine große Bedeutung zu. „Sie müssen optimal geschult sein, wie sie einen Brand erkennen oder wie sie sich richtig verhalten, wenn die Brandmeldeanlage im Motorraum auslöst. Auch das Training im Umgang mit Feuerlöschern muss regelmäßig stattfinden.“ Nicht zuletzt gilt es, die Fahrgäste besser auf Notsituationen vorzubereiten und so im Ernstfall wertvolle Zeit zu gewinnen. 

Hohes Sicherheitsniveau von Bussen weiter verbessern 

„Insgesamt bleibt es dabei, dass der Bus ein besonders sicheres Verkehrsmittel ist“, stellt der DEKRA Unfallforscher fest. „Unsere internationale Auswertung mit ihren konkreten Anstößen für Verbesserungen oder weitere Forschungsarbeit soll dabei helfen, dieses hohe Sicherheitsniveau noch weiter zu optimieren.“ 

Über DEKRA 

Seit mehr als 90 Jahren arbeitet DEKRA für die Sicherheit: Aus dem 1925 in Berlin gegründeten Deutschen Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein e.V. ist eine der weltweit führenden Expertenorganisationen geworden. Die DEKRA SE ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des DEKRA e.V. und steuert das operative Geschäft des Konzerns. Im Jahr 2019 hat DEKRA einen Umsatz von 3,4 Milliarden Euro erzielt. Fast 44.000 Mitarbeiter sind in rund 60 Ländern auf allen fünf Kontinenten im Einsatz. Mit qualifizierten und unabhängigen Expertendienstleistungen arbeiten sie für die Sicherheit im Verkehr, bei der Arbeit und zu Hause. Das Portfolio reicht von Fahrzeugprüfungen und Gutachten über Schadenregulierung, Industrie- und Bauprüfung, Sicherheitsberatung sowie die Prüfung und Zertifizierung von Produkten und Systemen bis zu Schulungsangeboten und Zeitarbeit. Die Vision bis zum 100. Geburtstag im Jahr 2025 lautet: DEKRA wird der globale Partner für eine sichere Welt. 

 



DEKRA e. V.
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