15 Jahre Schneekatastrophe im Münsterland – Auswirkungen auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen

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Warnmeldungen
Starke Rauchentwicklung - Oberhavel / Staffelde
Aufgrund eines Brandes kommt es aktuell im Warnbereich zu einer erheblichen Bildung von Brandgasen. Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht nicht. Die Feuerwehr befindet sich bereits am Einsatzort. Meiden Sie die Einsatzstelle und halten Sie die Zuwegungen für nachrückende Einsatzfahrzeuge frei. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
IRLS NordOst
Integrierte Leitstelle Nordost Eberswalder Straße 41 16225 Eberswalde
25.06.2025 03:31

Rauchwolke durch Großbrand - Augsburg
Rauchentwicklung durch Großbrand
Stadt Augsburg Amt für Brand- und Katastrophenschutz; Integrierte Leitstelle Berliner Allee 30 86153
24.06.2025 21:35

Beinträchtigung durch Rauchentwicklung aufgrund Waldbrand - Wendelstein
Im Gemeindebereich Wendelstein brennt der Wald in größerer Ausdehnung. Bitte meiden Sie den betroffenen Bereich.
Integrierte Leitstelle Mittelfranken Süd Weißenburger Str. 10 91126 Schwabach
24.06.2025 14:17

Warnung vor dem Betreten des Waldgebietes Königsberg, Nordberg und Steinberg. - Goslar
Aufgrund des noch andauernden Waldbrandes ist der Bereich zwischen Granetalsperre und Goslar weiterhin weiträumig gesperrt. Das Betreten und der Aufenthalt ist untersagt, es besteht weiterhin Lebensgefahr durch Wasserabwurf aus der Luft. Zudem dauern die Löscharbeiten durch die Einsatzkräfte an.
Landkreis Goslar Ottostraße 1 38644 Goslar
24.06.2025 10:46

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim sowie die Stadt Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
22.06.2025 10:47

Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Kritische Infrastrukturen

15 Jahre Schneekatastrophe im Münsterland – Auswirkungen auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen

Der 25. November 2005 startete im Münsterland bereits mit kräftigen Schneefällen. Innerhalb von 12 Stunden fielen 30 cm Neuschnee, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt war dieser sehr nass. Bis zum nächsten Morgen fielen im Münsterland, Tecklenburger Land und Osnabrücker Land 30 bis 50 cm Neuschnee – ein extrem seltenes Ereignis für diese Region - so damals der Deutsche Wetterdienst. In der Folge des Ereignisses kam es zu langen Staus auf den Autobahnen, teilweise wurden Menschen im Stau von Hilfskräften des Katastrophenschutzes mit warmen Getränken versorgt.

Ti­tel­blatt der Pu­bli­ka­ti­on als Il­lus­tra­ti­on

Die schlimmste Folge des Wetterereignisses war jedoch ein Stromausfall, der 250.000 Menschen betraf. Der nasse Schnee hatte sich um die Leiterseile der Stromnetze abgesetzt und einen Eismantel gebildet. Viele Strommasten konnten diese enormen Lasten nicht mehr tragen und knickten ein. Die Stadt Ochtrup musste über einige Tage mit mobilen Netzersatzanlagen versorgt werden.


Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre hat sich der Bevölkerungsschutz in Deutschland im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements intensiver mit dem Ereignis großräumiger und langandauernder Stromausfalls befasst. 2004 beübten Bund, Länder und ausgewählte Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in einer Länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) das Szenario eines extremen Stromausfalls aufgrund eines Wintersturms in Süddeutschland (LÜKEX 04).

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Szenario von vielen Experten als sehr unwahrscheinlich bewertet. Das Ereignis im Münsterland 2005 führte dazu, dass sich im Bereich der Forschung, des Risiko- und Krisenmanagements sowie der Notfallplanung deutlich intensiver mit den Folgen und der Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls befasst wurde.

Die LÜKEX 04 wurde in einem Projekt unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem BBK umfassend ausgewertet und die Ergebnisse im „Krisenhandbuch Stromausfall“ veröffentlicht, das Hintergrundinformationen zum Krisenmanagement bei Stromausfall zusammenfasst und als Planungshilfe zur Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Stromausfällen dient. Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ sowie der Leitfaden „Treibstoffversorgung bei Stromausfall“ , der Hinweise für die Gewährleistung der Treibstoffversorgung zur Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls liefert, ergänzen das Krisenhandbuch.

Das nationale Sicherheitsforschungsprogramm, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Hightech Strategie des Bundes, befasst sich seit 2007 mit Fragestellungen zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern. Verschiedene Forschungsthemen dieses Programms hatten in verschiedensten Ausrichtungen die Bewältigung von Stromausfällen bzw. die Sicherheit der Stromversorgung im Fokus. Beispielsweise beteiligte sich das BBK u.a. an folgenden Forschungsprojekten:

  • Szenarienorientierte Grundlagen und innovative Methoden zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Stromversorgung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bevölkerung – GRASB (2009-20012)​
  • Neue Strategie zur Ernährungsnotfallvorsorge – NeuENV (2012-2015), das sich u.a. der Gewährleistung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung bei einem extremen Stromausfall widmete.
  • Kritische Infrastrukturen – Resilienz als Mindestversorgungskonzept – KIRMin (2016-2019), das sich mit Abhängigkeiten der Elektrizitäts- und Wasserversorgung in Deutschland befasste. Ein Ergebnis des Projektes ist die DIN SPEC 91390:2019-12 „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung“, die eine Methode zur strukturierten, engen Zusammenarbeit von Behörden und Betreibern Kritischer Infrastrukturen im Risiko- und Krisenmanagement beschreibt.

Die Bewältigung eines Stromausfalls– wie im Münsterland 2005 – fällt in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes. Auf Ebene der Länder, Kreise und kreisfreien Städte wurden im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements Rahmenkonzepte, Einsatzpläne und Sonderschutzpläne für die Bewältigung von großräumigen und langandauernden Stromausfällen weiterentwickelt. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in die Krisenmanagementstrukturen eingebunden und beteiligen sich an Übungen.

Ebenfalls haben sich Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Branchenverbände im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements noch umfangreicher mit der Bereitstellung von Strukturen zur Bewältigung der Folgen eines Stromausfalls befasst. In verschiedene Branchenregelwerke wurden Hinweisblätter zum Risiko- und Krisenmanagement aufgenommen, die Unternehmen bei deren Etablierung eines solchen Risiko- und Krisenmanagements wirkungsvoll unterstützen.

Das Ereignis im Münsterland hat dazu beigetragen, unwahrscheinliche, jedoch plausible Ereignisse mit extremen Auswirkungen auf die Bevölkerung stärker im Risiko- und Krisenmanagement von Behörden und Kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen hat sich als Eckpfeiler zum Schutz der Bevölkerung etabliert. In dem Bericht 10 Jahre „KRITIS-Strategie“ wird dies anschaulich verdeutlicht.

Abschließend sei der Bericht „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2011 zitiert:

„Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich.“

Zur Vorbereitung auf solche extremen Ereignisse müssen Behörden und Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre Anstrengungen im Risiko- und Krisenmanagement sowie der Notfallplanung weiterhin aufrechterhalten.



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Themengruppe: Katastrophenschutz

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