15 Jahre Schneekatastrophe im Münsterland – Auswirkungen auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen

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Warnmeldungen
Gefahreninformation - Rosenheim
Aufgrund eines Ammoniakaustritts im städtischen ROFA-Stadion kann es im Warnbereich zu Geruchsbelästigung kommen.
Es besteht aktuell keine Gefahr für die Bevölkerung
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
02.05.2026 12:34

Entwarnung: Sirenentest im Stadtgebiet - Friedrichsdorf
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenentest im Stadtgebiet - Friedrichsdorf" vom 02.05.2026 11:50:03 gesendet durch Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Um 12 Uhr findet ein Sirenentest der Stadt Friedrichsdorf statt – es besteht keine Gefahr.
Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
02.05.2026 12:23

Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Barmstedt
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Barmstedt" vom 02.05.2026 09:48:09 gesendet durch Kooperative Regionalleitstelle West, Elmshorn. Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt Barmstedt gibt bekannt:
In Barmstedt,Kreis Pinneberg, werden die Bewohner im Bereich der Straße Redderlohe aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Kooperative Regionalleitstelle West, Elmshorn Agnes-Karll-Allee 19a 25337 Elmshorn
02.05.2026 12:10

Entwarnung: Sirenen-Probealarm - Loffenau
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Probealarm - Loffenau" vom 02.05.2026 11:49:13 gesendet durch Integrierte Leitstelle Mittelbaden. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Stadt/Gemeinde Loffenau:
Heute wird ab 12:00Uhr die Sirenen erprobt. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
Landratsamt Rastatt Am Schlossplatz 5 76437 Rastatt
02.05.2026 12:02

Entwarnung: Sirenenprobealarm - Landkreis Weimarer Land
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobealarm - Landkreis Weimarer Land" vom 02.05.2026 09:56:57 gesendet durch Zentrale Rettungsleitstelle des Kreis Weimarer Land. Die Warnung ist aufgehoben.
Die Rettungsleitstelle Weimarer Land gibt bekannt:
Im gesamten Landkreis Weimarer Land findet gegen 10.00 Uhr ein Sirenenprobealarm statt, welcher zur Überprüfung der Funktionstüchtigkeit der Alarmierungswege dient.
Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung.
Bedeutung der Sirenensignale:
Sirenenprobe:
1 Ton von 12 Sekunden Dauer
Alarmierung Feuerwehr:
3 Töne von je 12 Sekunden Dauer mit je 12 Sekunden Pause zwischen den Tönen
Hinweis:
Diese Meldung gilt gleichzeitig zur Funktionsüberprüfung der Nachrichten- und Notfall-App NINA und wird ab Februar 2019 jeden ersten Samstag im Monat versandt.
Zentrale Rettungsleitstelle des Kreis Weimarer Land Bahnhofstraße 28 99510 Apolda
02.05.2026 11:49

Entwarnung: Funktionsüberprüfung der Sirenen und Funkmeldeempfänger im Unstrut-Hai - Unstrut-Hainich-Kreis
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Funktionsüberprüfung der Sirenen und Funkmeldeempfänger im Unstrut-Hainich-Kreis - Unstrut-Hainich-Kreis" vom 02.05.2026 10:44:16 gesendet durch Rettungsleitstelle Unstrut-Hainich-Kreis. Die Warnung ist aufgehoben.
Funktionsüberprüfung der Sirenen und Funkmeldeempfänger im Unstrut-Hainich-Kreis
im Zeitraum von 11:00 - 11:20
Landratsamt Unstrut-Hainich
03601/800
Rettungsleitstelle Unstrut-Hainich-Kreis Lindenhof 1 99974 Mühlhausen
02.05.2026 11:12

Brand im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Altes Lager // Jüterbog - Ortsteile der Landkreise Teltow-Fläming und Potsdam-Mitelmark
Im Bereich Jüterbog / Altes Lager kommt es zu einer Rauchentwicklung bei einem ausgedehnten Waldbrand.
Der Rauch ist weithin sichtbar.
Die Feuerwehr ist bereits im Einsatz!
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Brandenburg Fontanestraße 1 14770 Brandenburg
01.05.2026 17:39

Hohe Waldbrandgefahr - Verbot von Daxenfeuern - Stadt und Landkreis Rosenheim
In den kommenden Tagen herrscht sehr hohe Waldbrandgefahr.
Die Stadt und der Landkreis Rosenheim weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
29.04.2026 09:54

Einrichtung von Schutzzonen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) - Süd-westlicher Bereich des Landkreises Waldeck-Frankenberg
Informationen über die Afrikanische Schweinepest und der Schutzzonen finden Sie unter https://www.landkreis-waldeck-frankenberg.de/schweinepest/
Leitstelle Waldeck-Frankenberg Südring 2 34497 Korbach
04.03.2026 10:32

4. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE vom 13.01.2026
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
13.01.2026 12:09

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08


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Kritische Infrastrukturen

15 Jahre Schneekatastrophe im Münsterland – Auswirkungen auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen

Der 25. November 2005 startete im Münsterland bereits mit kräftigen Schneefällen. Innerhalb von 12 Stunden fielen 30 cm Neuschnee, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt war dieser sehr nass. Bis zum nächsten Morgen fielen im Münsterland, Tecklenburger Land und Osnabrücker Land 30 bis 50 cm Neuschnee – ein extrem seltenes Ereignis für diese Region - so damals der Deutsche Wetterdienst. In der Folge des Ereignisses kam es zu langen Staus auf den Autobahnen, teilweise wurden Menschen im Stau von Hilfskräften des Katastrophenschutzes mit warmen Getränken versorgt.

Ti­tel­blatt der Pu­bli­ka­ti­on als Il­lus­tra­ti­on

Die schlimmste Folge des Wetterereignisses war jedoch ein Stromausfall, der 250.000 Menschen betraf. Der nasse Schnee hatte sich um die Leiterseile der Stromnetze abgesetzt und einen Eismantel gebildet. Viele Strommasten konnten diese enormen Lasten nicht mehr tragen und knickten ein. Die Stadt Ochtrup musste über einige Tage mit mobilen Netzersatzanlagen versorgt werden.


Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre hat sich der Bevölkerungsschutz in Deutschland im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements intensiver mit dem Ereignis großräumiger und langandauernder Stromausfalls befasst. 2004 beübten Bund, Länder und ausgewählte Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in einer Länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) das Szenario eines extremen Stromausfalls aufgrund eines Wintersturms in Süddeutschland (LÜKEX 04).

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Szenario von vielen Experten als sehr unwahrscheinlich bewertet. Das Ereignis im Münsterland 2005 führte dazu, dass sich im Bereich der Forschung, des Risiko- und Krisenmanagements sowie der Notfallplanung deutlich intensiver mit den Folgen und der Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls befasst wurde.

Die LÜKEX 04 wurde in einem Projekt unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem BBK umfassend ausgewertet und die Ergebnisse im „Krisenhandbuch Stromausfall“ veröffentlicht, das Hintergrundinformationen zum Krisenmanagement bei Stromausfall zusammenfasst und als Planungshilfe zur Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Stromausfällen dient. Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ sowie der Leitfaden „Treibstoffversorgung bei Stromausfall“ , der Hinweise für die Gewährleistung der Treibstoffversorgung zur Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls liefert, ergänzen das Krisenhandbuch.

Das nationale Sicherheitsforschungsprogramm, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Hightech Strategie des Bundes, befasst sich seit 2007 mit Fragestellungen zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern. Verschiedene Forschungsthemen dieses Programms hatten in verschiedensten Ausrichtungen die Bewältigung von Stromausfällen bzw. die Sicherheit der Stromversorgung im Fokus. Beispielsweise beteiligte sich das BBK u.a. an folgenden Forschungsprojekten:

  • Szenarienorientierte Grundlagen und innovative Methoden zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Stromversorgung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bevölkerung – GRASB (2009-20012)​
  • Neue Strategie zur Ernährungsnotfallvorsorge – NeuENV (2012-2015), das sich u.a. der Gewährleistung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung bei einem extremen Stromausfall widmete.
  • Kritische Infrastrukturen – Resilienz als Mindestversorgungskonzept – KIRMin (2016-2019), das sich mit Abhängigkeiten der Elektrizitäts- und Wasserversorgung in Deutschland befasste. Ein Ergebnis des Projektes ist die DIN SPEC 91390:2019-12 „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung“, die eine Methode zur strukturierten, engen Zusammenarbeit von Behörden und Betreibern Kritischer Infrastrukturen im Risiko- und Krisenmanagement beschreibt.

Die Bewältigung eines Stromausfalls– wie im Münsterland 2005 – fällt in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes. Auf Ebene der Länder, Kreise und kreisfreien Städte wurden im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements Rahmenkonzepte, Einsatzpläne und Sonderschutzpläne für die Bewältigung von großräumigen und langandauernden Stromausfällen weiterentwickelt. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in die Krisenmanagementstrukturen eingebunden und beteiligen sich an Übungen.

Ebenfalls haben sich Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Branchenverbände im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements noch umfangreicher mit der Bereitstellung von Strukturen zur Bewältigung der Folgen eines Stromausfalls befasst. In verschiedene Branchenregelwerke wurden Hinweisblätter zum Risiko- und Krisenmanagement aufgenommen, die Unternehmen bei deren Etablierung eines solchen Risiko- und Krisenmanagements wirkungsvoll unterstützen.

Das Ereignis im Münsterland hat dazu beigetragen, unwahrscheinliche, jedoch plausible Ereignisse mit extremen Auswirkungen auf die Bevölkerung stärker im Risiko- und Krisenmanagement von Behörden und Kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen hat sich als Eckpfeiler zum Schutz der Bevölkerung etabliert. In dem Bericht 10 Jahre „KRITIS-Strategie“ wird dies anschaulich verdeutlicht.

Abschließend sei der Bericht „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2011 zitiert:

„Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich.“

Zur Vorbereitung auf solche extremen Ereignisse müssen Behörden und Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre Anstrengungen im Risiko- und Krisenmanagement sowie der Notfallplanung weiterhin aufrechterhalten.



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Themengruppe: Katastrophenschutz

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