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Warnmeldungen
Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Kritische Infrastrukturen

15 Jahre Schneekatastrophe im Münsterland – Auswirkungen auf den Schutz Kritischer Infrastrukturen

Der 25. November 2005 startete im Münsterland bereits mit kräftigen Schneefällen. Innerhalb von 12 Stunden fielen 30 cm Neuschnee, bei Temperaturen um den Gefrierpunkt war dieser sehr nass. Bis zum nächsten Morgen fielen im Münsterland, Tecklenburger Land und Osnabrücker Land 30 bis 50 cm Neuschnee – ein extrem seltenes Ereignis für diese Region - so damals der Deutsche Wetterdienst. In der Folge des Ereignisses kam es zu langen Staus auf den Autobahnen, teilweise wurden Menschen im Stau von Hilfskräften des Katastrophenschutzes mit warmen Getränken versorgt.

Ti­tel­blatt der Pu­bli­ka­ti­on als Il­lus­tra­ti­on

Die schlimmste Folge des Wetterereignisses war jedoch ein Stromausfall, der 250.000 Menschen betraf. Der nasse Schnee hatte sich um die Leiterseile der Stromnetze abgesetzt und einen Eismantel gebildet. Viele Strommasten konnten diese enormen Lasten nicht mehr tragen und knickten ein. Die Stadt Ochtrup musste über einige Tage mit mobilen Netzersatzanlagen versorgt werden.


Bereits seit Anfang der 2000er-Jahre hat sich der Bevölkerungsschutz in Deutschland im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements intensiver mit dem Ereignis großräumiger und langandauernder Stromausfalls befasst. 2004 beübten Bund, Länder und ausgewählte Betreiber Kritischer Infrastrukturen (KRITIS) in einer Länderübergreifenden Krisenmanagementübung (LÜKEX) das Szenario eines extremen Stromausfalls aufgrund eines Wintersturms in Süddeutschland (LÜKEX 04).

Zu diesem Zeitpunkt wurde das Szenario von vielen Experten als sehr unwahrscheinlich bewertet. Das Ereignis im Münsterland 2005 führte dazu, dass sich im Bereich der Forschung, des Risiko- und Krisenmanagements sowie der Notfallplanung deutlich intensiver mit den Folgen und der Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls befasst wurde.

Die LÜKEX 04 wurde in einem Projekt unter Beteiligung des Landes Baden-Württemberg, der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, dem Karlsruher Institut für Technologie (KIT) und dem BBK umfassend ausgewertet und die Ergebnisse im „Krisenhandbuch Stromausfall“ veröffentlicht, das Hintergrundinformationen zum Krisenmanagement bei Stromausfall zusammenfasst und als Planungshilfe zur Vorsorge, Bewältigung und Nachbereitung von Stromausfällen dient. Der Leitfaden „Notstromversorgung in Unternehmen und Behörden“ sowie der Leitfaden „Treibstoffversorgung bei Stromausfall“ , der Hinweise für die Gewährleistung der Treibstoffversorgung zur Bewältigung eines großräumigen und langandauernden Stromausfalls liefert, ergänzen das Krisenhandbuch.

Das nationale Sicherheitsforschungsprogramm, gefördert durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Rahmen der Hightech Strategie des Bundes, befasst sich seit 2007 mit Fragestellungen zur Sicherheit von Bürgerinnen und Bürgern. Verschiedene Forschungsthemen dieses Programms hatten in verschiedensten Ausrichtungen die Bewältigung von Stromausfällen bzw. die Sicherheit der Stromversorgung im Fokus. Beispielsweise beteiligte sich das BBK u.a. an folgenden Forschungsprojekten:

  • Szenarienorientierte Grundlagen und innovative Methoden zur Reduzierung des Ausfallrisikos der Stromversorgung unter Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Bevölkerung – GRASB (2009-20012)​
  • Neue Strategie zur Ernährungsnotfallvorsorge – NeuENV (2012-2015), das sich u.a. der Gewährleistung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung bei einem extremen Stromausfall widmete.
  • Kritische Infrastrukturen – Resilienz als Mindestversorgungskonzept – KIRMin (2016-2019), das sich mit Abhängigkeiten der Elektrizitäts- und Wasserversorgung in Deutschland befasste. Ein Ergebnis des Projektes ist die DIN SPEC 91390:2019-12 „Integriertes Risikomanagement für den Schutz der Bevölkerung“, die eine Methode zur strukturierten, engen Zusammenarbeit von Behörden und Betreibern Kritischer Infrastrukturen im Risiko- und Krisenmanagement beschreibt.

Die Bewältigung eines Stromausfalls– wie im Münsterland 2005 – fällt in den Aufgabenbereich des Katastrophenschutzes. Auf Ebene der Länder, Kreise und kreisfreien Städte wurden im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements Rahmenkonzepte, Einsatzpläne und Sonderschutzpläne für die Bewältigung von großräumigen und langandauernden Stromausfällen weiterentwickelt. Betreiber Kritischer Infrastrukturen sind in die Krisenmanagementstrukturen eingebunden und beteiligen sich an Übungen.

Ebenfalls haben sich Betreiber Kritischer Infrastrukturen und Branchenverbände im Rahmen des Risiko- und Krisenmanagements noch umfangreicher mit der Bereitstellung von Strukturen zur Bewältigung der Folgen eines Stromausfalls befasst. In verschiedene Branchenregelwerke wurden Hinweisblätter zum Risiko- und Krisenmanagement aufgenommen, die Unternehmen bei deren Etablierung eines solchen Risiko- und Krisenmanagements wirkungsvoll unterstützen.

Das Ereignis im Münsterland hat dazu beigetragen, unwahrscheinliche, jedoch plausible Ereignisse mit extremen Auswirkungen auf die Bevölkerung stärker im Risiko- und Krisenmanagement von Behörden und Kritischen Infrastrukturen zu berücksichtigen. Der Schutz Kritischer Infrastrukturen hat sich als Eckpfeiler zum Schutz der Bevölkerung etabliert. In dem Bericht 10 Jahre „KRITIS-Strategie“ wird dies anschaulich verdeutlicht.

Abschließend sei der Bericht „Gefährdung und Verletzbarkeit moderner Gesellschaften – am Beispiel eines großräumigen und langandauernden Ausfalls der Stromversorgung“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag aus dem Jahr 2011 zitiert:

„Die Wahrscheinlichkeit eines langandauernden und das Gebiet mehrerer Bundesländer betreffenden Stromausfalls mag gering sein. Träte dieser Fall aber ein, kämen die dadurch ausgelösten Folgen einer nationalen Katastrophe gleich.“

Zur Vorbereitung auf solche extremen Ereignisse müssen Behörden und Betreiber Kritischer Infrastrukturen ihre Anstrengungen im Risiko- und Krisenmanagement sowie der Notfallplanung weiterhin aufrechterhalten.



Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Themengruppe: Katastrophenschutz

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