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Entwarnung: Sirenenprobealarm - Pforzheim / Enzkreis
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenenprobealarm - Pforzheim / Enzkreis" vom 20.04.2024 15:30:14 gesendet durch LS Pforzheim vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
In der Stadt Pforzheim sowie in den Enzkreiskommunen Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Friolzheim, Ispringen, Kämpfelbach, Keltern, Königsbach-Stein, Mühlacker, Neuhausen, Ölbronn-Dürrn, Ötisheim, Remchingen, Sternenfels, Straubenhardt, Tiefenbronn, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg werden heute von 16:00 Uhr bis 16:15 Uhr die Warnsirenen im Rahmen eines Probebetriebes ausgelöst.
Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht!!!
Die Sirenensignale haben folgende Bedeutung:
16:00 Uhr: 1 Minute Dauerton (Entwarnung)
16:05 Uhr: 1 Minute Heulton (Rundfunk einschalten - auf Durchsagen achten)
16:10 Uhr: 1 Minute Dauerton, 2 Mal unterbrochen (Feueralarm)
16:15 Uhr: 1 Minute Dauerton (Entwarnung)
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
20.04.2024 16:25

Entwarnung: Sirenen-Probealarm - Rheinmünsster
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Probealarm - Rheinmünsster" vom 20.04.2024 12:52:19 gesendet durch LS Mittelbaden vS/E, Kreis (DEU, BW, Rastatt). Die Warnung ist aufgehoben.
Die Integrierte Leitstelle Mittelbaden informiert im Auftrag der Rheinmünster:
Heute wird ab 12:35Uhr die Sirenen erprobt. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht nicht.
BBK-ISC-017 BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
20.04.2024 12:53

Entwarnung: Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen-Funktionsprobe - Stadt Leinefelde-Worbis und VG Westerwald-Obereichsfeld" vom 20.04.2024 11:48:11 gesendet durch LS Eichsfeld vS/E, Kreis (DEU, TH, Heiligenstadt). Die Warnung ist aufgehoben.
Zwischen 12:00 und 12:30 Uhr führt die Zentrale Leitstelle des Landkreises Eichsfeld eine Funktionsprobe der Sirenen durch. Betroffen sind die Stadt Leinefelde-Worbis und die Verwaltungsgemeinschaft Westerwald-Obereichsfeld.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
20.04.2024 12:49

Bekanntmachung zur Durchführung einer Katastrophenschutzübung - Stadtgebiet Willebadessen
Im Stadtgebiet Willebadessen kann es heute, durch eine groß angelegte Katastrophenschutzübung, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes, zu Verkehrsbehinderungen kommen. Während der Katastrophenschutzübung werden vermehrt Einsatzfahrzeuge im Kernstadtgebiet Willebadessen zu sehen sein.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
20.04.2024 08:14

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Keine erhöhte Brandgefahr durch in Tiefgaragen abgestellte Elektrofahrzeuge

Informationen des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren 

 „Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in den verschiedensten Medien erscheint es wichtig zu betonen, dass auch Elektrofahrzeuge von den Einsatzkräften der Feuerwehr gelöscht werden können“, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Peter Bachmeier, Leitender Branddirektor und Vorsitzender des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren.

Bachmeier erklärt: „Dies gestaltet sich unter Umständen etwas schwieriger als die Brandbekämpfung von herkömmlich angetriebenen Fahrzeugen. Jedoch nicht komplexer oder gefahrbringender als etwa ein Brand eines gasbetriebenen Kfz. Entsprechende Handlungsempfehlungen für die Feuerwehren sind in diversen einschlägigen Gremien erarbeitet sowie bereits veröffentlicht worden und stehen somit den Einsatzkräften zur Verfügung.

Bei einer baurechtskonform errichteten Garage steht das Abstellen sowie das Aufladen von Elektrofahrzeugen mit einer zertifizierten Ladeeinrichtung nicht im Widerspruch zu den geltenden Vorgaben des Bauordnungsrechts. Das Sperren einer Garage für alternativ angetriebene Pkw ist aus brandschutztechnischer Sicht deshalb nicht angezeigt. Durch die vom Gesetzgeber formulierten baurechtlichen Mindestanforderungen sind im Brandfall ausreichend sichere Garagen definiert worden. Hier sind die brandschutztechnischen Schutzziele – unabhängig von der in der Garage eingestellten Antriebsart – berücksichtigt und eingearbeitet.  Die Bekämpfung eines Fahrzeugbrandes in einer Garage ist für die Einsatzkräfte immer mit erheblichen Risiken und Gefahren verbunden. Die Einsatztaktik der Feuerwehren ist darauf ausgerichtet und vorbereitet. Die Entwicklung bei neuen Antriebstechniken wird von den Feuerwehren intensiv beobachtet. Die bisher bekannten Brandereignisse lassen nicht erkennen, dass sich das Risiko im Vergleich zu den ohnehin schon vorhandenen Gefahren erheblich erhöht. Weiterhin beobachten die Feuerwehren auch besonders schwierige Brandereignisse, die sich auch auf die tragende Konstruktion von Garagen ausgewirkt haben und bei denen eine hohe Zahl von Fahrzeugen in Brand geraten ist. Diese Entwicklungen rechtfertigen aber nicht die Sperrung von Garage für Elektrofahrzeuge.

Die Thematik des Abtransports sowie der Entsorgung von Elektrofahrzeugen bringt in der Praxis nach wie vor Herausforderungen mit sich, für welche Lösungen zu erarbeiten sind. Diese Lösungen sollten von den Herstellern (Verband der Automobilindustrie - VDA) zusammen mit den Entsorgern gefunden werden; der Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ist hierzu seit Jahren in unterschiedlichen Gremien beratend tätig.

Elektrofahrzeuge, die in einer Garage gebrannt haben und von der Feuerwehr gelöscht wurden, müssen aus einer Garage entfernt werden. Geeignete Hebe- bzw. Bergegeräte sind dafür auf dem Markt erhältlich. Die Bergung und Entsorgung nach Beendigung der Gefahrenabwehr stellt allerdings keine primäre Aufgabe der Feuerwehr dar und ist durch Abschleppunternehmen sowie Entsorger zu bewerkstelligen.

Um den Eigenschaften von Elektrofahrzeugen, zum Beispiel einer etwaigen Rückzündungsgefahr nach dem Ablöschen, bei der Bergung sowie beim Abtransport adäquat zu begegnen, sollten Abschleppunternehmen unter anderem eine Fachkraft im Bereich der Hochvoltsysteme (gem. den Lehrinhalten des Dokuments 200-005 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV) beschäftigen. Zum Beispiel wird dies im Bundesland Bayern in der sogenannten Abschlepprichtlinie Bayern (ARB) des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration geregelt. Daraus folgt, dass die Feuerwehr das betroffene Elektro- oder Hybridfahrzeug an ein Abschleppunternehmen übergeben kann. Das Unternehmen ist in der Pflicht, alle weiteren Maßnahmen sicherzustellen.“

Weitergehende Informationen zu diesem Thema:

„Risikoeinschätzung Lithium-Ionen-Speichermedien (2018-01)“ des Fachausschusses Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren

„Hinweise für die Brandbekämpfung von Lithium-Ionen-Akkus bei Fahrzeugbränden“ des Fachbereichs Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung



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