Lars Oschmann und Karl-Heinz Frank als DFV-Vizepräsidenten gewählt

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Warnmeldungen
Verdacht auf Trinkwasserverunreinigung - Stutensee 76297, Bruchsal-Büchenau 76646
Bei einer routinemaßig erfolgten Probe kam es in einem Stadtteil zu dem Verdacht auf
enthaltene E. coli-Bakterien. Diese gelten als Verursacher von Erkrankungen des
Magen-Darm-Trakts. Das Gesundheitsamt im Landkreis Karlsruhe wurde unverzüglich
über den Verdacht informiert und verfügte vorübergehend ein Abkochgebot im
Versorgungsgebiet. Das heißt: Leitungswasser ist dort bis auf Weiteres vor Verzehr
abzukochen.
Vorsorglich ist eine Chlorung des Wassers vorgesehen. Dies kann sich in der Folge in
allen Stutenseer Stadteilen sowie dem verbundenen Bruchsaler Stadtteil Büchenau
bemerkbar machen und sollte von Betreibenden von Aquarien beachtet werden.
Aktuelle Infos jederzeit unter: www.stutensee.de
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
07.11.2025 15:48

Kampfmittelentschärfung im Kieler Stadtgebiet - Kiel-Holtenau
Am Dienstag, 11.11. wird in Kiel-Holtenau ein Bombenblindgänger entschärft.
Bis 10.00 Uhr (am 11.11.) müssen alle Anwohnerinnen und Anwohner im auf der Karte gekennzeichneten Bereich ihre Häuser und Wohnungen verlassen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.kiel.de/entschaerfung oder am Montag, 10.11. von 08 Uhr bis 16 Uhr und Dienstag, 11.11. von 08 Uhr bis Evakuierungsende über das Bürgertelefon 0431 5905 555.
0431 5905-555
Integrierte Regionalleitstelle Mitte (Kiel) Westring 325 24116 Kiel
06.11.2025 15:21

Update - Trinkwasserverunreinigung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau - Stadt Dachau, Bergkirchen, Karlsfeld
Update vom 05.11.2025:
Die Belastung des Trinkwassers mit coliformen Keimen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau konnte eingegrenzt werden. Das Abkochgebot gilt nur noch für das Gebiet südlich der Amper und westlich der Bahnlinie. In diesem Bereich ist das Trinkwasser noch abzukochen.
In allen anderen Bereichen wurde das Abkochgebot aufgehoben.
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Im Bereich der Trinkwasserversorgung im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Dachau kam es zu einer mikrobiologischen Belastung des Trinkwassers durch coliforme Keime. Daher wurde durch das Gesundheitsamt Dachau ein Abkochgebot erlassen.
Bis zur Entwarnung ist in folgenden Bereichen das Trinkwasser abzukochen: Stadt Dachau mit den Ortsteilen Obergrashof, Webling und Steinkirchen, Gemeinde Bergkirchen (Ortsteile Günding, Im Lus, Kienaden, Feldgeding, Neuhimmelreich, Gröbenried) und Karlsfeld (Alte Bayernwerkstraße, Am Tiefen Graben, Bajuwarenstraße 6 und 8)
Im betroffenen Versorgungsgebiet wird derzeit mit Hochdruck nach der Ursache für die Keimbelastung gesucht.
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Stadtwerke Dachau
Brunngartenstr. 3, 85221 Dachau
Ansprechpartner: Kundenservice Stadtwerke Dachau

08131 700 968
Integrierte Leitstelle Fürstenfeldbruck Münchner Straße 29 82256 Fürstenfeldbruck
05.11.2025 17:54

Gefahr Information - Landkreis Celle
Zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung der Geflügelpest durch Wildvögel hat der Landkreis Celle eine Allgemeinverfügung erlassen. Die sofortige Aufstallung von sämtlichen im Landkreis Celle gehaltenem Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Enten und Gänse) wird angeordnet. Diese Maßnahme gilt ab sofort für alle Geflügelhalter im Landkreis.

Was bedeutet die Anordnung?

Ab sofort muss Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögel gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (eine Vorrichtung mit festen Seitenwänden und einer dicht schließenden Abdeckung, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert) gehalten werden. Für Tauben gilt diese Regelung bis auf Weiteres nicht, da sie für das Virus weniger empfänglich sind.
Geflügelhalter müssen dafür sorgen, dass ihre Tiere keinen Kontakt zu wildlebenden Vögeln haben, da diese als Überträger des Virus gelten. Dies ist besonders wichtig, um eine mögliche Einschleppung der Seuche durch kontaminierte Vogelkotspuren oder direkten Kontakt zu vermeiden.

Hintergrund der Maßnahmen

Die Entscheidung zur Aufstallung wurde nach Feststellung eines hohen Infektionsrisikos durch wildlebende Vögel getroffen. In den letzten Tagen wurde in mehreren benachbarten Regionen sowie im Landkreis Celle der Verdacht auf Infektionen bei Wildvögeln gemeldet und inzwischen auch amtlich bestätigt. Insbesondere bei Kranichen sind erhöhte Sterblichkeitsraten durch das Virus festgestellt worden und diagnostisch bestätigt worden.
Die Geflügelpest ist eine hochgradig ansteckende Erkrankung, die es im Sinne des Tierwohls zu vermeiden gilt und zudem zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen kann, falls sie auf Nutzgeflügel übergreift. Auch andere Tiere wie Hunde und Katzen können als Überträger fungieren. Bisher sind keine Infektionen beim Menschen bekannt, dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen nicht völlig ausgeschlossen werden. .

Die Anordnung tritt am 30. Oktober 2025 in Kraft und gilt bis auf Weiteres.

So können sich Geflügelhalter schützen:
- Halten Sie Ihre Tiere in sicheren, geschlossenen Einrichtungen.
- Vermeiden Sie den Kontakt zwischen gehaltenem Geflügel und Wildvögeln.
- Achten Sie auf erhöhte Hygiene und kontrollieren Sie regelmäßig Ihre Bestände auf mögliche Krankheitssymptome.

Für weitere Informationen stehen die Website des Landkreises Celle oder das Amt für Veterinärangelegenheiten und Verbraucherschutz unter 05141.916 5900 zur Verfügung.
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Landkreis Celle Trift 26 29221 Celle
04.11.2025 10:50

Geruchsbelästigung - Homburg
Aktuell kommt es aufgrund von Arbeiten zu einer möglichen Geruchsbelästigung aus dem Kanelsystem. Es könnte Verwechslungsgefahr mit Gasgeruch bestehen.
Bis zum Abschluss der Arbeiten kann es weiterhin zu einer Geruchsbelästigung kommen.
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
31.10.2025 22:15

Geflügelpest - Vorsorgliche Aufstallung im Landkreis Cuxhaven - Landkreis Cuxhaven
Der Landkreis Cuxhaven hat aufgrund des aktuellen Gefügelpestgeschehens und zahlreicher positiver Nachweise bei Wildvögeln gestern eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung herausgegeben.
Damit sind alle Geflügelhaltungen mit mehr 50 Tieren im Landkreis Cuxhaven verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Ziel ist der Schutz vor einer Einschleppung der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände. Auch Kleinstgeflügelhaltungen mit bis zu 50 Tieren sind angehalten, auf Grundlage einer eigenen Risikobewertung geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dazu kann auch die Aufstallung des Geflügels gehören.
Die Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung Nr. 02/2025 CUX zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen Aviäre Influenza wurde am 29.10.2025 auf der Internetseite des Landkreises Cuxhaven veröffentlicht.
Verhalten im Umgang mit Hausgeflügel:
Über die Allgemeinverfügung hinaus sind Tierhalterinnen und Tierhalter aufgefordert, die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Beständen und Tierhaltungen zu überprüfen und konsequent einzuhalten.
Hausgeflügelbestände, auch Hobbyhaltungen, werden dringend gebeten, bereits einen ersten verdacht von Vogelgrippe in der Geflügelhaltung unverzüglich dem Bereich Veterinärwesen des Landkreises unter der Telefonnummer 04721 66-2132 zu melden. Nachts sowie an den Wochenend- und Feiertagen ist die Rufbereitschaft des Bereichs Veterinärwesens für Notfälle über die Leitstelle unter der Notrufnummer 112 erreichbar.
Verhalten im Umgang mit Wildvögeln:
In der Natur verhaltensauffällig erscheinende Wildvögel (Kopfkreisen, einseitiger Flügelschlag, Fluchtunfähigkeit, etc.) sollen auf keinen Fall berührt oder gar eingefangen und mitgenommen werden, um so zusätzlichen Stress für die betroffenen Tiere zu vermeiden.
Der Landkreis bittet darum, Funde von toten oder verhaltensauffälligen Wildvögeln über das Formular auf der Internetseite des Landkreises (in der Kopfseite der Seite) zu melden. Das Virus ist in der Natur verbreitet und hoch ansteckend. Es gibt keine Möglichkeit, infizierten Vögeln zu helfen oder sie zu retten. Da es für infizierte Vögel nachweislich keine Heilungschancen gibt, werden sie zunächst in der Natur belassen. Die Meldungen über Totfunde werden täglich beim Bereich Veterinärwesen erfasst und die Tiere zeitnah von Mitarbeitenden des Bereiches Veterinärwesen eingesammelt sowie fachgerecht entsorgt.
Feuerwehr- und Rettungsleitstelle Stade Ohle Kamp 3 21684 Stade
30.10.2025 20:28

Aufstallung von Geflügel und Untersagung von Geflügelausstellungen - Landkreis Helmstedt
Im Landkreisgebiet sind vermehrt tote Vögel gefunden und positiv auf Vogelgrippe getestet worden.
Aufgrund der Art. 70 Abs. 2 i. V. m. Art. 55 Abs. 1 d) der VO (EU) 2016/429 i. V. m. § 13 Abs. 1
und 2 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (GeflPestSchV) werden
nachstehende Maßnahmen bekannt gegeben und verfügt:
1. Sämtliche Tierhalter, die mehr als 50 Stück Geflügel halten, haben ihre Tiere (Hühner,
Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab
sofort ausschließlich
a. in geschlossenen Ställen
b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge
gesicherten dichten Abdeckung bestehen und mit einer gegen das Eindringen von
Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung versehen sein muss
(Schutzvorrichtung), zu halten.
2. Die Durchführung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen
ähnlicher Art ist auf dem gesamten Gebiet des Landkreises Helmstedt untersagt.
3. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme ordne ich im öffentlichen Interesse an.
4. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und gilt bis
zu ihrer Aufhebung.
Das Veterinäramt des Landkreises Helmstedt ist zuständige Behörde zur Bekämpfung der Vogelgrippe im Gebiet des Landkreises. Bei Verdachtsfällen sollte das Veterinäramt informiert werden.
Die Kolleginnen und Kollegen sind werktäglich zu den üblichen Arbeitszeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
E-Mail: veterinaeramt@landkreis-helmstedt.de
05351 / 121-1555
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
30.10.2025 18:24

Abkochgebot aufgr. Trinkwasserverschmutzung - Versorgungsbereich Markt Wiesenttal - Markt Wiesenttal
An alle Haushalte im Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Markt Wiesenttal (AUßER Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Wichtige Bekanntmachung - Abkochgebot!
Im Trinkwasser im Bereich der Wasserversorgung Markt Wiesenttal wurden bei Wasseruntersuchungen mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt.
Befolgen Sie als Sofortmaßnahme bis auf Widerruf unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes Forchheim:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst!
Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert!
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Markt Wiesenttal
Forchheimer Str. 8
91346 Wiesenttal
09196/9299-0
Integrierte Leitstelle Bamberg-Forchheim Paradiesweg 1 96049 Bamberg
29.10.2025 14:48

Tierseuchengefahr - Landkreis Sömmerda
Seit dem 16. Oktober 2025 wurden vermehrt tote Wildvögel (u.a. Kraniche, Schwäne, Ente, Möwe) insbesondere im Bereich von stehenden Gewässern an verschiedenen Fundorten im Bereich des Landkreises Sömmerda (u.a. Alperstedt, Frohndorf, Walschleben und am Hochwasserrückhaltebecken Straußfurt) gemeldet. An den benannten Standorten konnten Tierkörper verendeter Wildvögel aufgefunden, geborgen und beprobt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist davon auszugehen, dass das HPAI-Virus in der Wildvogelpopulation in Thüringen zirkuliert bzw. über den Vogelzug präsent ist. Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz hat bislang bei sechs eingesandten Tierkörpern des Landratsamts Sömmerda das Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen.
Landratsamt Sömmerda
Zentrale Leitstelle Erfurt St.-Florian-Str. 4 99092 Erfurt
23.10.2025 11:00

giftige Rauchwolke duch brennenden LKW mit Batterieschrott - Rastplatz Marienborn Süd
durch den Brand eines LKW, beladen mit Batterien, zoieht eine Rauchwolke in Rtg Westen
Feuerwehr und Rettungsleitstelle Helmstedt Dieselstrasse 24 38440 Wolfsburg
26.09.2025 04:14

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Tr inkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Integrierte Leitstelle Saarland Winterberg 5 66119 Saarbrücken
25.09.2025 14:10

3. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Chlorungsmaßnahmen - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Mitteilung vom 21.08.2025
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch - finden auch weiterhin Chlorungsmaßnahmen des Trinkwassers statt.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus –
das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigun g des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
25.09.2025 14:08

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Lars Oschmann und Karl-Heinz Frank als DFV-Vizepräsidenten gewählt

Digitale Delegiertenversammlung: Impfappell des Präsidenten, Impuls zu Folgen von Fake-news, Auswertung der Starkregenereignisse

Lars Oschmann und Karl-Heinz Frank sind im Rahmen der digital stattfindenden 68. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) als Vizepräsidenten gewählt worden. Insgesamt waren 161 von 172 Delegierten virtuell präsent; hinzu kamen 50 Gäste.
 
Der 49-jährige Lars Oschmann aus Thüringen setzte sich im ersten Wahlgang mit 62,75 Prozent der abgegebenen Stimmen gegen die 50-jährige Birgit Kill (Nordrhein-Westfalen) und den 43-jährigen Sascha Guzy (Berlin) durch. Oschmann ist Fachanwalt für Strafrecht und bereits seit 2016 DFV-Vizepräsident für die Freiwilligen Feuerwehren. Im Präsidium ist er verantwortlich für die Themen Technik sowie Sozialwesen und Psychosoziale Unterstützung.
 
Der 54-jährige Karl-Heinz Frank, Leiter der Feuerwehr Frankfurt am Main (Hessen), wurde einstimmig als neuer DFV-Vizepräsident für die Bundesgruppe Berufsfeuerwehr gewählt. Der Diplom-Forstwirt engagiert sich im europäischen Gemeinschaftsverfahren für den Katastrophenschutz sowie im Erkundungs- und Koordinierungs-Team (UNDAC) der Vereinten Nationen.
 
Satzungsänderung: Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
 
Durch eine Satzungsänderung bekennt sich der Deutsche Feuerwehrverband nun dezidiert auch in seiner Rechtsordnung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung und tritt rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen sowie diskriminierenden Bestrebungen entgegen. Auch die Rahmenbedingungen für Gremiensitzungen ohne Anwesenheit am Versammlungsort und die Stimmrechtsausübung im Wege der elektronischen Kommunikation sind festgeschrieben worden.
 
Impfappell, Feuerwehren im Bevölkerungsschutz und Stärkung des Ehrenamts
 
DFV-Präsident Karl-Heinz Banse dankte in seiner Rede allen Feuerwehrangehörigen „für die Aufrechterhaltung unserer Aufgaben und Ziele trotz und gerade wegen Corona“. Er appellierte, sich sowohl gegen Corona als auch gegen die Grippe impfen zu lassen. Die Landkreise und kreisfreien Städte forderte er auf, die Booster-Impfung für die Einsatzkräfte kurzfristig und unproblematisch zu organisieren.
 
Als ein politisches Verbandsziel formulierte der DFV-Präsident die Mitwirkung der Feuerwehren in der Neustrukturierung des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). „Die Feuerwehren müssen im Leitungsgremium des geplanten Kompetenzzentrums Bevölkerungsschutz permanent vertreten sein“, so Banse. Der Deutsche Feuerwehrverband hat dem BBK die aktive Unterstützung bei der Warnung der Bevölkerung durch Aufklärungsarbeit über die Feuerwehrangehörigen in der Brandschutzerziehung und -aufklärung angeboten.
 
An die künftige Bundesregierung gewandt, forderte Banse zudem die nachhaltige und leistungsgerechte Stärkung des Ehrenamtes. „Hier müssen auch für die einzelne Kameradin und den einzelnen Kameraden klare Zeichen gesetzt werden: Geprüft werden muss die Einführung von Steuerfreibeträgen als Ausgleich für die mit dem Ehrenamt privat aufzubringenden Kosten, die Berücksichtigung der oftmals jahrzehntelangen Leistungen zum Wohle der Allgemeinheit durch die Gewährung von zusätzlichen Rentenpunkten und die Festsetzung der Steuerfreibeträge auf Aufwandsentschädigungen unserer Funktionsträger.“
 
Erste Auswertung der Starkregenereignisse des Sommers 2021
 
Die Starkregen- und Hochwasserereignisse im vergangenen Sommer waren ein weiterer Schwerpunkt der Delegiertenversammlung. Bereits in der Totenehrung hatte die DFV-Bundesbeauftragte für Feuerwehrseelsorge, Erneli Martens, erinnernde Worte gefunden: „Heute gedenken wir der Toten. Wir danken ihnen für ihren Mut. Wir danken ihnen für den Einsatz all ihrer Kraft. Ja, wir danken ihnen, dass sie in den Einsatz gegangen sind. Wir beklagen ihren Verlust. Und wir bleiben mit ihnen verbunden – auf eine besondere Weise.“
 
Während und auch direkt nach der Flutkatastrophe hatte der Deutsche Feuerwehrverband übereilte Forderungen ohne Auswertung verurteilt. Zwischenzeitlich hat der Fachverband gemeinsam mit der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) eine Expertenkommission ins Leben gerufen. „Uns geht es um eine sachliche Aufarbeitung und Reflexion des Einsatzes. Es gilt – im positiven wie auch im negativen Sinne – Fakten darzustellen, die für eine Anpassung und Weiterentwicklung unseres Hilfeleistungssystems geeignet“, erläuterte DFV-Präsident Karl-Heinz Banse.
 
Dr. Ulrich Cimolino, Vorsitzender der Expertenkommission Starkregen 2021, erläuterte die 15 Punkte, die als erste Erkenntnisse einer Umfrage unter Beteiligung von knapp 2.500 Einsatzkräften zusammengestellt worden sind. Diese Punkte reichten von der Bedeutung ehrenamtlicher Strukturen für eine schnelle, flächendeckende und tief reichende Gefahrenabwehr in Deutschland über Führungssystem und -ausstattung, Einbindung und Steuerung von Spontanhelfern und privater Ressourcen, Technik in Kommunikation, Fahrzeug und Gerät, Medienarbeit, Stärkung der Versorgungs- und Durchhaltefähigkeit, Regelung und Ausbildung des Einsatzes von Luftfahrzeugen, Ausbildung und Bedarfsplanung bis hin zum Umgang mit Spenden und erkannten Forschungs- und Innovationsbedarfen. Details sind unter https://www.feuerwehrverband.de/katastrophenschutz-braucht-dringend-ein-update/ veröffentlicht.
 
Impuls zu Auswirkungen von Fake-news auf Ehrenamt und Gemeinwesen
 
Politikwissenschaftler Dr. Florian Hartleb gab in seinem Vortrag „Fake-news und Desintegration. Folgen für das Ehrenamt und das Gemeinwesen“ einen Überblick über die Auswirkungen und die Instrumentalisierung von Falschnachrichten. „Fake-news sind längst zu einer Herausforderung für die Feuerwehr geworden. Das zeigen konkrete Beispiele, etwa von diesem Sommer bei Falschmeldungen in Hochwassergebieten oder die via What‘sApp verbreitete Nachricht, die Feuerwehr wolle in Privatwohnungen checken, inwiefern sich der Corona-Virus verbreite“, erklärte der Wissenschaftler.
 
Er forderte: „Wir brauchen ,Rauchmelder‘ gegen Fake-news-Brände, in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen. Hier hilft Medienkompetenz ganz entscheidend, damit wir uns als Feuerwehrmitglieder, aber auch als Staatsbürger, im täglichen Informations-Overkill zurechtfinden können.“ Die Covid-19-Pandemie habe nicht unbedingt zu mehr gesellschaftlicher Solidarität geführt. Umso wichtiger sei es in diesen Zeiten, die Rahmenbedingungen für ehrenamtliches Engagement zu verbessern. Hier müssten die tiefgehenden gesellschaftlichen Wandlungsprozesse, etwa durch Migration, Klima und die digitale Transformation, umfassend berücksichtigt werden.
 
Hartleb war selbst lange Jahre in der Freiwilligen Feuerwehr in Passau aktiv. Seine Forschungsschwerpunkte sind Populismus, Parteien, Rechtsextremismus und politische Führung sowie Digitalisierung. Er ist seit mehr als einem Jahr als externer Sachverständiger Mitglied der vom niedersächsischen Landtag eingesetzten Enquetekommission „Rahmenbedingungen für das ehrenamtliche Engagement verbessern“. Dr. Florian Hartleb ist aktuell in den Beirat des Deutschen Feuerwehrverbandes berufen worden.
 
Aktueller Einblick in Planungen zu 29. Deutschen Feuerwehrtag & Interschutz
 
DFV-Vizepräsident Frank Hachemer berichtete zum Sachstand des 29. Deutschen Feuerwehrtages und der Interschutz, die nach zweimaliger Verschiebung nun 2022 stattfinden sollen: „Wir passen die Planung dynamisch an, um weiter vor der Lage zu bleiben.“ Geplant sind als Veranstaltungen unter anderem ein Zukunftskongress, ein Symposium zum Thema Gewalt gegen Einsatzkräfte sowie die internationale Vernetzung. Der Feuerwehrverband, seine Mitglieder und Partner werden im Rahmen der Weltleitmesse Interschutz in Hannover einen großen Gemeinschaftsstand mit Leben und Inhalt füllen.
 
Da die Veranstaltung aus einem Studio in Berlin gesendet wurde, sprach Frank Scholz, stellvertretender Vorsitzender des Landesfeuerwehrverbandes Berlin, ein Grußwort und dankte allen Verbandsakteuren für ihre Arbeit: „Wir können unsere Arbeit nicht ohne Unterstützung leisten.“
 
Der Deutsche Feuerwehrverband dankt der Daimler AG sowie der Telekom Deutschland GmbH für die freundliche Unterstützung.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Verbände


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