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Abkochgebot für Trinkwasser im Versorgungsgebiet des Marktes Wolnzach - Wolnzach, Thongräben, Jebertshausen (teilweise)
Bei Trinkwasseruntersuchungen durch die Wasserversorgung des Marktes Wolnzach (Wasserwerk Wolnzach) wurden in den Hochbehältern geringfügige bakterielle Verunreinigungen mit Enterokokken festgestellt. Deshalb wird als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz der Bevölkerung ein sofortiges Abkochgebot erlassen. In der Zwischenzeit laufen weitere umfangreiche Untersuchungen zur Ursachenfindung durch die Wasserversorgung Wolnzach in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt Pfaffenhofen.
Betroffen ist das gesamte Versorgungsgebiet des Wasserversorgers „Wasserwerk Wolnzach“. Dazu zählt das gesamte Marktgebiet mit Thongräben und Teilen von Jebertshausen.
Der Nachweis von Enterokokken stellt immer eine unerwünschte Belastung des Trinkwassers dar. Enterokokken selbst können sich nicht im Trinkwasser, sondern nur im menschlichen oder tierischen System vermehren. Aber sie können relativ lange außerhalb des Körpers überleben. Die fäkalen Verunreinigungen kommen also von außen ins Trinkwasser.
Enterokokken selbst gelten als „fakultativ pathogen“. Das heißt, dass sie in der Regel bei gesunden Menschen keine Infektionen auslösen.
Hinweis zum Abkochgebot:
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen. Körperpflege kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden gelangt.
Bei weiteren Fragen zu gesundheitlichen Belangen können Sie sich an das Gesundheitsamt Pfaffenhofen: hygiene@landratsamt-paf.de oder gesundheitsamt@landratsamt-paf.de oder den Wasserversorger wenden.
Wir informieren, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist. Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm
08441 27-0
Integrierte Leitstelle Ingolstadt Dreizehnerstraße 1 85049 Ingolstadt
10.06.2025 10:54

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Bevölkerungswarnung

NRW unterstützt Kommunen mit zehn Millionen Euro für die Warnung der Bevölkerung im Katastrophenfall

Innenminister Jäger: Im Ernstfall noch schneller reagieren

Die Städte und Gemeinden in NRW erhalten zehn Millionen Euro gezielt für den Aufbau kommunaler Warnsysteme. Damit können sie ihre Warn-möglichkeiten ausbauen und weiterentwickeln, um im Katastrophen- oder Schadensfall schnell und flächendeckend zu informieren und zu warnen. „Großfeuer, Hochwasser,  Zugunfälle oder Orkane können plötzlich und jederzeit auftreten. Wir wollen im Ernstfall noch schneller reagieren können“, erklärte NRW-Innenminister Ralf Jäger heute in Düsseldorf.

Die Warnung der Menschen wird von den Städten, Gemeinden und Kreisen wahrgenommen. Das Land unterstützt sie mit der zweckgebundenen Zuwendung  bei der Erfüllung dieser wichtigen kommunalen Aufgabe. Die Städte und Gemeinden entscheiden dabei in eigener Zuständigkeit, wie sie die Bevölkerung im Katastrophenfall warnen. Die Zuwendung erfolgt unbürokratisch in Form von Pauschalen, Anträge sind nicht erforderlich. Die Verwendung der Mittel muss bis Ende 2015 nachgewiesen werden.

„Mit dem jetzt gezahlten Zuschuss können die Kommunen vorhandene Warnsysteme verbessern oder neue abgestimmte Konzepte erstellen.  Ziel ist ein landesweit einheitliches Warnsystem“, betonte der Innenminister.

Als weiterer Schritt auf diesem Weg arbeitet eine landesweite Arbeitsgruppe an einem einheitlichen Warnkonzept und Musterwarntexten für typische Gefährdungslagen. Weiterhin wird das Land allen Leitstellen der Kreise und kreisfreien Städte das gemeinsam von Bund und Ländern entwickelte „modulare Warnsystem“ (MoWaS) zur Verfügung stellen. Den Anfang machen in diesem Jahr 12 Pilotbehörden, darunter die Feuerwehrleitstellen in Köln, Duisburg und Münster sowie in den Kreisen Neuss, Steinfurt und Warendorf. Mit dem neuen System werden nach dem Endausbau (2015) sowohl landesweite als auch regional begrenzte Warnungen möglich sein.

 



Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen

Themengruppe: Katastrophenschutz

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