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Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

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Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
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Paulinchen e.V. und DGPRÄC warnen vor Risiken

Sicher Grillen ohne Spiritus

Bedingt durch das schöne Wetter hat in diesem Jahr die Grillsaison früher als sonst begonnen und damit leider auch die Zeit der Grillunfälle mit Brandbeschleunigern. Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. warnt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen , Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen vor der Benutzung von Brandbeschleunigern beim Grillen und gibt Tipps zum sicheren Grillen. 

Lebenslange Folgen 

Jedes Jahr geschehen allein in Deutschland ca. 4000 Grillunfälle. Viele der Verletzten sind Kinder, die oft auf Augenhöhe mit dem Grill stehen. „Wird ein Kind von einer Flammenwand erfasst, die entsteht, wenn man Spiritus auf ein Grillfeuer gießt, sind schwerste Brandverletzungen mit nicht selten mehr als 50 % verbrannter Körperoberfläche die Folge“, berichtet Prof. Dr. Jutta Liebau, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. „Eine jahrelange Behandlung ist die Folge mit Narben, die lebenslang bleiben“. 

„Die Gefahr, die von Brandbeschleunigern ausgeht, wird immer noch viel zu häufig unterschätzt. Man kann sich vor diesen folgenschweren und hochtraumatischen Unfällen leicht schützen, wenn man auf Brandbeschleuniger beim Grillen verzichtet“, warnt Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen e.V. „Ein Grillunfall mit Brandbeschleunigern wie Spiritus ist zu hundert Prozent vermeidbar!“ 

Tipps zum sicheren Grillen 

  • Grillgeräte kippsicher im Windschatten und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien aufstellen 
  • nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden 
  • niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillholzkohle 
  • den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen 
  • den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen 
  • Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen - Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern 
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen - auch dabei nicht unbeaufsichtigt lassen 
  • Heiße Grillglut nicht im Sand am Strand oder in der Erde vergraben; die Glut bleibt viele Stunden glühend heiß; es besteht die Gefahr von schweren Verbrennungen, wenn jemand in diese unsichtbaren Glutnester tritt. 
  • einen Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten 
  • brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen 
  • nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen - Es besteht Vergiftungsgefahr! 

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 20°C) kühlen und den Notarzt rufen, beziehungsweise bei kleineren Verletzungen den Arzt aufsuchen. 

Seit 2005 Jahren warnt Paulinchen e.V. mit der Kampagne „Sicher grillen ohne Spiritus“, die ein Plakat, Anzeigen und einen TV-Spot umfasst. Helfen Sie mit diese folgenschweren Unfälle zu verhindern, indem Sie die (Füll-) Anzeige schalten, das Plakat beilegen, den TV/Kino-Spot zeigen oder über das Thema berichten. Die Druckdaten für das Kampagnenmotiv und den Spot können Sie unter info@paulinchen.de anfordern. Die Kampagne wird im Sommer in verschiedenen Großstädten in Deutschland auf Großflächen gezeigt.

 

Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. 
Deutsche Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen



Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Themengruppe: Vorb. Brandschutz

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