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Warnmeldungen
Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Paulinchen e.V. und DGPRÄC warnen vor Risiken

Sicher Grillen ohne Spiritus

Bedingt durch das schöne Wetter hat in diesem Jahr die Grillsaison früher als sonst begonnen und damit leider auch die Zeit der Grillunfälle mit Brandbeschleunigern. Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. warnt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft der Plastischen , Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen vor der Benutzung von Brandbeschleunigern beim Grillen und gibt Tipps zum sicheren Grillen. 

Lebenslange Folgen 

Jedes Jahr geschehen allein in Deutschland ca. 4000 Grillunfälle. Viele der Verletzten sind Kinder, die oft auf Augenhöhe mit dem Grill stehen. „Wird ein Kind von einer Flammenwand erfasst, die entsteht, wenn man Spiritus auf ein Grillfeuer gießt, sind schwerste Brandverletzungen mit nicht selten mehr als 50 % verbrannter Körperoberfläche die Folge“, berichtet Prof. Dr. Jutta Liebau, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen. „Eine jahrelange Behandlung ist die Folge mit Narben, die lebenslang bleiben“. 

„Die Gefahr, die von Brandbeschleunigern ausgeht, wird immer noch viel zu häufig unterschätzt. Man kann sich vor diesen folgenschweren und hochtraumatischen Unfällen leicht schützen, wenn man auf Brandbeschleuniger beim Grillen verzichtet“, warnt Adelheid Gottwald, Vorsitzende von Paulinchen e.V. „Ein Grillunfall mit Brandbeschleunigern wie Spiritus ist zu hundert Prozent vermeidbar!“ 

Tipps zum sicheren Grillen 

  • Grillgeräte kippsicher im Windschatten und in sicherer Entfernung von anderen brennbaren Materialien aufstellen 
  • nur feste Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden 
  • niemals Spiritus oder andere Brandbeschleunigern verwenden, weder zum Anzünden noch zum Nachschütten auf zu langsam brennende Grillholzkohle 
  • den Grill nicht unbeaufsichtigt lassen 
  • den Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen 
  • Kinder dürfen nicht in Reichweite des Grills spielen - Sicherheitsabstand von mindestens 2 bis 3 Metern 
  • Grillfeuer und die Glut nach dem Grillen vollständig löschen und auskühlen lassen - auch dabei nicht unbeaufsichtigt lassen 
  • Heiße Grillglut nicht im Sand am Strand oder in der Erde vergraben; die Glut bleibt viele Stunden glühend heiß; es besteht die Gefahr von schweren Verbrennungen, wenn jemand in diese unsichtbaren Glutnester tritt. 
  • einen Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten 
  • brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen 
  • nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Zimmer/in die Wohnung stellen - Es besteht Vergiftungsgefahr! 

Wichtigste Erste-Hilfe-Maßnahme bei Verbrennungen: Die verbrannten Stellen sofort für 10 bis 15 Minuten mit Wasser (nicht kälter als 20°C) kühlen und den Notarzt rufen, beziehungsweise bei kleineren Verletzungen den Arzt aufsuchen. 

Seit 2005 Jahren warnt Paulinchen e.V. mit der Kampagne „Sicher grillen ohne Spiritus“, die ein Plakat, Anzeigen und einen TV-Spot umfasst. Helfen Sie mit diese folgenschweren Unfälle zu verhindern, indem Sie die (Füll-) Anzeige schalten, das Plakat beilegen, den TV/Kino-Spot zeigen oder über das Thema berichten. Die Druckdaten für das Kampagnenmotiv und den Spot können Sie unter info@paulinchen.de anfordern. Die Kampagne wird im Sommer in verschiedenen Großstädten in Deutschland auf Großflächen gezeigt.

 

Paulinchen – Initiative für brandverletzte Kinder e.V. 
Deutsche Gesellschaft der Plastischen Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgen



Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Themengruppe: Vorb. Brandschutz

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