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Warnmeldungen
Entwarnung: Geruchsbelästigung in Neuenkirchen - Gemeinde Neuenkirchen
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Neuenkirchen - Gemeinde Neuenkirchen" vom 18.08.2025 01:31:01 gesendet durch LS Steinfurt, Land NW Red. 2 (DEU, NW, Rheine). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Neuenkirchen!
Durch ein Brandereignis kommt es im Bereich der Gemeinde Neuenkirchen zu einer Geruchsbelästigung durch Brandrauch.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle Steinfurt Tecklenburger Strasse 10 48565 Steinfurt
18.08.2025 03:54

Großbrand - Niebüll Gather Landstraße
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Stadt/Gemeinde Niebüll gibt bekannt:
In Niebüll Kreis Nordfriesland müssen die Bewohner der Sraßen
- Gather Landstraße, Drosselweg und Bachstelzenring sowie Straßen westlich des Bahnüberganges
aufgrund eines Schadenereignisses Fenster und Türen geschlossen halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abschalten!
Kooperative Regionalleitstelle Nord Am Oxer 40 24955 Harrislee
18.08.2025 00:58

Trinkwasser belastet - Bad König - Gumpersberg, Ober-Kinzig
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Gumpersberg und Teilen von Ober-Kinzig
ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung der Stadtteile Gumpersberg und Ober-Kinzig sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen sind das komplette Ortsnetz von Gumpersberg sowie Teile von Ober-Kinzig.
In Ober Kinzig betrifft es das Ortsnetz ab der Straße „Am Berg“; „Am Kalkofen“; „Im Strietchen“; „Hummetröther Straße“ 20 – 52; sowie „Außerhalb“ 3.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:54

Trinkwasser belastet - Bad König - Momart
Ein Abkochen des Trinkwassers in den Stadtteilen Momart ist ab sofort notwendig!
Bei der Trinkwasserversorgung des Stadtteils Momart sind Probleme aufgetreten.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Momart.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser abgekocht werden.
Die Stadt Bad König wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Stadt Bad König
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
15.08.2025 12:50

Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf, Oberesch der Gde. Rehlingen
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine
mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind
eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan
nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen.
Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten
sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die
Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf
geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die
Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen!
Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden
kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
14.08.2025 17:22

Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe und Lützeln an. Das Gebot umfasst auch das Gewerbegebiet Burbach, den Gewerbepark Siegerland (ehemalige Siegerlandkaserne) sowie den Siegerland-Flughafen und die angrenzenden Gewerbegebiete. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlageder der einwandfreien Nachuntersuchungen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger ab Donnerstagmorgen (14.08.2025), 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
13.08.2025 16:49

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Zivilschutz

Delegierte fordern sichere Finanzen

Resolution der 61. Delegiertenversammlung des DFV zum Katastrophenschutz

Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) hat am 27. September 2014 in Lippstadt (Nordrhein-Westfalen) eine Resolution zum Katastrophenschutz beschlossen: „Wir wollen ein weiteres Signal nach Berlin senden, damit der Bund die ergänzende Ausstattung im Zivilschutz vereinbarungsgemäß und konzeptkonform modernisiert“, erklärte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger.

Die 61. Delegiertenversammlung des Deutschen Feuerwehrverbandes appellierte an den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung, den zugesagten Finanzierungsanteil des Bundes von 57 Millionen Euro dauerhaft wieder im Haushalt zu verankern und einmalig 18 Millionen Euro zusätzlich im Bundeshaushalt 2015 zur Verfügung zu stellen, damit kurzfristig weitere 69 Löschgruppenfahrzeuge LF KatS beauftragt werden können, für die Bestelloptionen bestehen.

„Die Kommunen als Träger der örtlichen Gefahrenabwehr, die Kreise und Länder, die zuständig sind für den Katastrophenschutz, und der Bund als Garant für den Zivilschutz sind in der Pflicht, für eine zeitgemäße und ausreichend dimensionierte Ausstattung zu sorgen“, erklärte DFV-Präsident Hans-Peter Kröger. Fast jedes zweite der im Zivilschutz vorgesehenen Löschfahrzeuge, nämlich 440 von 955, wurde vor 24 Jahren oder noch früher in Dienst gestellt. Damit sind diese Fahrzeuge älter als die meisten Feuerwehrmänner und -frauen, die nach dem Grundlehrgang zur Führerscheinausbildung geschickt werden.

„Der Zivilschutz erfordert auch künftig einen leistungsfähigen Fachdienst Brandschutz zum Schutz kritischer Infrastrukturen und angesichts asymetrischer Bedrohungen. Außerdem ist die Kernkomponente ABC zwingend auf die Unterstützungskomponente Brandschutz angewiesen“, heißt es in der Resolution. Überörtliche Einsätze und grenzüberschreitende Einsätze sind nur mit einheitlichen, nicht-kommunalen Fahrzeugen leistbar.

„Die Feuerwehren als Rückgrat des Bevölkerungsschutzes können ihre Aufgabe nur erfüllen, wenn sie entsprechend ausgerüstet sind“, bekräftigte Bernhard Nebe, Staatssekretär im Ministerium für Inneres und Kommunales Nordrhein-Westfalen. Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, Geschäftsführendes Präsidialmitglied des Deutschen Landkreistages, unterstützte den Appell der deutschen Feuerwehren: „Wir fordern den Bund auf, seinen eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen. Dahinter stehen alle 295 Landrätinnen und Landräte in Deutschland!“

„Keine andere Organisation – und auch kein Aufruf an Laienhelfer – bringt so schnell so viele gut ausgebildete, organisierte, ausgerüstete, einheitlich geführte und motivierte Helferinnen und Helfer auf die Beine wie die Feuerwehren“, erklärten die DFV-Delegierten.

Die Resolution steht HIER zum Download zur Verfügung.



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Katastrophenschutz

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