Katastrophenschutzübung 2015 des Regierungspräsidiums Stuttgart

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Warnmeldungen
Entwarnung: Feuerwehreinsatz - Weißenhaus
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Feuerwehreinsatz - Weißenhaus" vom 23.08.2025 01:59:53 gesendet durch LS Bad Oldesloe, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde/Stadt -Weißenhaus- gibt bekannt:
In -Weißenhaus-, Kreis Ostholstein- , werden die Bewohner im Bereich Weißenhaus / Döhnsdorf aufgrund eines Feuerwehreinsatzes gebeten
Fenster und Türen geschlossen zu halten sowie Lüftungs- und Klimaanlagen abzuschalten!!
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
23.08.2025 11:16

ÜBUNG ÜBUNG Es ist zu einem Brand gekommen mit Ausbreitung von Rauchgasen ÜBUNG - Waldbereich Grävenwiesbach
ÜBUNG ÜBUNG ÜBUNG
In Grävenwiesbach findet heute eine größere Übung von Feuerwehr und Rettungsdienst statt. Es sind vermehrt Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn im gesamten Kreisgebiet unterwegs. Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !
Blockieren sie nicht den Notruf von Feuerwehr und Polizei durch Nachfragen
ÜBUNG ÜBUNG ÜBUNG
Integrierte Leitstelle Hochtaunuskreis Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5 61352 Bad Homburg v. d. Höhe
23.08.2025 10:00

Geruchsbelästigung in Erkelenz - Erkelenz
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Erkelenz
Durch ein Schadensfeuer kommt es im Bereich Erkelenz zu einer Geruchsbelästigung durch Brandgeruch.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Die Löscharbeiten werden vermutlich noch bis in den Nachmittag andauern.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle des Kreises Heinsberg Zur Feuerwache 6 41812 Erkelenz
23.08.2025 09:09

Entwarnung: Geruchsbelästigung in Heinsberg-Dremmen - Stadt Heinsberg
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Geruchsbelästigung in Heinsberg-Dremmen - Stadt Heinsberg" vom 22.08.2025 23:44:30 gesendet durch LS Heinsberg, Kreis (DEU, NW, Erkelenz). Die Warnung ist aufgehoben.
Es folgt eine wichtige Information der Feuerwehr Heinsberg
Durch ein Brandereignis kommt es im Bereich Heinsberg-Dremmen zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Leitstelle des Kreises Heinsberg Zur Feuerwache 6 41812 Erkelenz
23.08.2025 07:53

Verunreinigung des Trinkwasser - Gemeinde Mossautal - Ortsteil Güttersbach
Bei der Trinkwasserversorgung des Mossautalers Ortsteil Güttersbach sind Probleme aufgetreten.
Es handelt sich sich um eine mikrobiologische Belastung.
Ein Abkochen des Trinkwassers ist ab sofort zwingend notwendig.
Gemeinde Mossautal
Wassermeister
0170/9888149
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
22.08.2025 15:53

Abkochgebot Trinkwasser - Ortsteile
Die Verwendungseinschränkung " Abkochgebot" umfasst folgende Ortsteile:
Barkhausen, Brokhausen,Diestelbruch, Hakedahl, Mosebeck, Niederschönhagen, Oberschönhagen, Remmighausen, Schönemark, Spork-Eichholz, Vahlhausen
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden - Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser ( nach Aufkochen, 10 minuten abkühlen). Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen / Baden ist das Wasser weiterhin geeignet - ein Verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht / Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Feuerschutz und Rettungsleitstelle Kreis Lippe Blomberger Weg 60 32657 Lemgo
21.08.2025 18:36

Geruchsbelästigung in Märkisch-Oderland - Neulietzegöricke
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich Neulietzegöricke zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Regionalleitstelle Oderland Heinrich-Hildebrandt-Straße 21 15232 Frankfurt (Oder)
21.08.2025 18:34

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
***************************************************************************
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Berei ch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Update zum Abkochgebot des Leitungswassers - Gemeinde Burbach - Burbach, Wahlbach, Würgendorf, Lippe u. Lützeln
Update:
Das Gesundheitsamt des Kreis Siegen-Wittgenstein hat das Abkochgebot für die Ortsteile Lippe und Lützeln, sowie den Siegerlandflughafen inkl des Gewerbegebietes, den Gewerbepark Siegerland und die Gewerbegebiete Rübgarten und Rübgarten 2 aufgehoben. Für die übrigen betroffenen Ortsteile bleibt das Abkochgebot bestehen.
Durch die laufende Desinfektion der Trinkwasserleitungen kann es zu Chlorgeruch und -geschmack im Trinkwasser kommen. Das Abkochgebot und die unten aufgelisteten Maßnahmen bleiben bis auf Widerruf aufrechterhalten.
Aufgrund einer mikrobiologischen Belastung in den Trinkwasserleitungen ordnen das Kreisgesundheitsamt und die Gemeinde Burbach mit sofortiger Wirkung ein Abkochgebot für das Leitungswasser für die Ortsteile Burbach, Wahlbach und Würgendorf an. Das Gebot gilt bis auf Weiteres, bis zur Vorlage der der einwandfreien Nachuntersuchungen. Die Dörfer Holzhausen, Nieder- und Oberdresselndorf sowie Gilsbach sind nicht betroffen, da sie nicht mit der Wasserversorgung der belasteten Bereiche in Verbindung stehen. Dennoch wurden auch hier vorsorglich Beprobungen vorgenommen.
Die Gemeindewerke ergreifen die notwendigen Maßnahmen und werden die Wasserqualität in den kommenden Tagen regelmäßig beproben.
Folgende WICHTIGE ANWEISUNGEN sind zu befolgen:
Trinkwasser muss vor der Verwendung abgekocht werden für:
- Trinken und alle Getränkezubereitungen
- Zubereitung von Speisen und Getränken (auch Abwaschen von Gemüse, Obst u. Salat)
- Zähneputzen, Mundspülung
- Reinigung von Wunden
- Spülen von Säuglings- u. Kleinkindernahrung sowie Geschirr

So kochen Sie Wasser richtig ab:
1. Wasser sprudelnd aufkochen
2. mindestens 3 Minuten kochen lassen
3. Abkühlen lassen vor Verwendung
4. abgekochtes Wasser max. 24 Stunden bei Raumtemperatur aufbewahren
Unbedenklich ohne Abkochen sind:
- Duschen u. Baden (Wasser nicht schlucken)
- Geschirrspüler bei Temperaturen über 60°C
- Waschmaschine
- Toilettenspülung
- Gartenbewässerung
Es wird keine Verwendung empfohlen von:
- Haushalts-Wasserfiltern (bieten keinen ausreichenden Schutz)
- chemische Desinfektionsmitteln für Trinkwasser
Besondere Vorsicht ist geboten für:
- Säuglinge, Kleinkinder, ältere Menschen
- Personen mit geschwächtem Immunsystem
- Schwangere
Information zur Situation:
Die Belastung mit Pseudomonas aeruginosa wurde im Rahmen unserer routinemäßigen Qualitätskontrolle im Bereich der Jung-Stilling-Straße in Wahlbach festgestellt.
Die Gemeindewerke arbeiten mit Hochdruck an der Problembeseitigung und führen engmaschige Kontrollen durch.
Maßnahmen wie Spülung, Chlorung, Nachbeprobungen wurden und werden weiterhin durchgeführt.
Aufhebung des Abkochgebots:
Das Abkochgebot wird erst aufgehoben, wenn mindestens zwei aufeinanderfolgende, im Abstand von mindestens 24 Stunden genommene
Wasserproben die Einhaltung der Grenzwerte bestätigen.
Aktuelle Informationen zur Situation erhalten Bürgerinnen und Bürger werktags, 08:00Uhr,
unter der Rufnummer 02736 - 4563.
Außerdem wird die Gemeinde Burbach auf ihrer Homepage www.burbach-siegerland.de und in den Sozialen Medien über aktuelle Entwicklungen informieren.
Integrierte Leitstelle Kreis Siegen-Wittgenstein Weidenauerstraße 270 57076 Siegen
21.08.2025 13:35

Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung) - Allenbach
Abkochgebot (Verdacht einer Keimbelastung)
Kreisverwaltung Birkenfeld Schneewiesenstraße 25 55765 Birkenfeld
21.08.2025 09:57

Waldbrandgebiet Gösselsdorf - Verletzungsgefahr - Waldgebiet zwischen Gösselsdorf, Großneundorf, Marktgölitz und Königsthal
Betreten des Waldes im ehemaligen Waldbrandgebiet Gösselsdorf verboten – Lebensgefahr!
Das zuständige Forstamt hat ein Betretungsverbot für das Gebiet erlassen. Dieses gilt bis zum 31.08.2025!
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Landkreis Saalfeld-Rudolfstadt Zum Eckardtsanger 34 07318 Saalfeld
30.07.2025 15:16

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Katastrophenschutzübung 2015 des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch. Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird die Bewältigung eines kerntechnischen Ereignisses im GKN angenommen. Der Schwerpunkt der Übung ist die Zusammenarbeit auf allen Katastrophenschutzebenen. Neben dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ministerien beteiligen sich an der Übung auch die betroffenen Landkreise.

Die Übung gliedert sich in eine interne Stabsrahmenübung am 9. /10. Juli sowie eine Vollübung am 11. Juli.

Bei der Stabsrahmenübung werden am 09. und 10. Juli 2015 die Alarmierungs- und Arbeitsabläufe der Krisenorganisation geübt. Dazu werden die Verwaltungsstäbe einberufen. Die Messdienste des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Betreibers des GKN sowie die ständig eingesetzten Kernreaktor-Fernüberwachungssysteme (KFÜ) tragen mit ihren Messwerten in einem realen Zeitrahmen dazu bei, dass beim UM ein möglichst genaues radiologisches Lagebild erstellt werden kann.

Auf Basis der damit verbundenen Empfehlungen für die Katastrophenschutzbehörden prüfen und entscheiden die entsprechenden Stäbe beim Regierungspräsidium Stuttgart und in den betroffenen Kreisen über entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Ziel der Stabsrahmenübung ist es, auf ein Großschadensereignis mit seinen Folgen überlegt, zweckmäßig und in angemessener Zeit zu reagieren und die Maßnahmen aus dem Katastrophenplan für das Kernkraftwerk Neckarwestheim (KEP GKN) im Zusammenwirken mit den Notfallstäben beim Betreiber und im Umweltministerium umzusetzen. Die Durchführung einer solchen Übung ist trotz der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit, dass das zugrunde liegende Szenario in der Realität jemals eintreten wird, sinnvoll und entspricht der Sicherheitsphilosophie von Behörden und Betreiber.

Nach der Stabsrahmenübung findet am Samstag, den 11. Juli, eine Vollübung statt. Dabei wird der Bevölkerungsschutz real die vorgeplante Jodprophylaxe in der Fernzone (25 bis 100 im Radius um das KKW) beüben. Dieser praktische Abschnitt verfolgt den Zweck, die Ablauforganisation der Verteilung von Jodtabletten sicherzustellen. Bei der Jodprophylaxe werden im Katastrophenfall in der Fernzone alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und Schwangere mit Jodtabletten versorgt.
Die drei Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Ostalbkreis führen diesen praktischen Übungsteil mit der Ablauforganisation an den jeweiligen Hauptanlieferungspunkten (HAP) für Kaliumjodidtabletten sowie mehreren Lokalen Anlieferungspunkten (LAP) und Ausgabestellen (ASt) eigenverantwortlich durch.

Die Übung beginnt in allen Landkreisen zeitgleich am Samstag um 09.00 Uhr und endet mit der Abschlussbesprechung gegen 13.00 Uhr. Abgeschlossen wird dieser Übungsabschnitt mit einer Informationsveranstaltung für Gäste und Pressevertreter über Zielsetzung, Ablauf und Erkenntnisse der Übung.

An der Übung sind ca. 350 Personen mit 110 Fahrzeugen beteiligt. 

Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt als höhere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen oder, wie im konkreten Fall, Krisenmanagementübungen am Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim.

Weitere Informationen, insbesondere auch die Informationsbroschüre zum Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Neckarwestheim finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Seiten/Katastrophenschutz.aspx

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Internetseite  BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe).

Informationen zum Kernkraftwerk Neckarwestheim erhalten Sie vom Betreiber EnBW unter www.enbw.com/neckarwestheim.

 



Regierungspräsidium Stuttgart / Bild: EnBW

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jürg7en 7M., Weinstadt
Jan 7F., Iden / Greifswald
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Manf7red7 K.7, Löwenstein
Udo 7B., Aichhalden
Jürg7en 7M., Weinstadt
Manf7red7 K.7, Löwenstein
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Manf7red7 K.7, Löwenstein
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