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Warnmeldungen
Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Katastrophenschutzübung 2015 des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch. Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird die Bewältigung eines kerntechnischen Ereignisses im GKN angenommen. Der Schwerpunkt der Übung ist die Zusammenarbeit auf allen Katastrophenschutzebenen. Neben dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ministerien beteiligen sich an der Übung auch die betroffenen Landkreise.

Die Übung gliedert sich in eine interne Stabsrahmenübung am 9. /10. Juli sowie eine Vollübung am 11. Juli.

Bei der Stabsrahmenübung werden am 09. und 10. Juli 2015 die Alarmierungs- und Arbeitsabläufe der Krisenorganisation geübt. Dazu werden die Verwaltungsstäbe einberufen. Die Messdienste des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Betreibers des GKN sowie die ständig eingesetzten Kernreaktor-Fernüberwachungssysteme (KFÜ) tragen mit ihren Messwerten in einem realen Zeitrahmen dazu bei, dass beim UM ein möglichst genaues radiologisches Lagebild erstellt werden kann.

Auf Basis der damit verbundenen Empfehlungen für die Katastrophenschutzbehörden prüfen und entscheiden die entsprechenden Stäbe beim Regierungspräsidium Stuttgart und in den betroffenen Kreisen über entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Ziel der Stabsrahmenübung ist es, auf ein Großschadensereignis mit seinen Folgen überlegt, zweckmäßig und in angemessener Zeit zu reagieren und die Maßnahmen aus dem Katastrophenplan für das Kernkraftwerk Neckarwestheim (KEP GKN) im Zusammenwirken mit den Notfallstäben beim Betreiber und im Umweltministerium umzusetzen. Die Durchführung einer solchen Übung ist trotz der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit, dass das zugrunde liegende Szenario in der Realität jemals eintreten wird, sinnvoll und entspricht der Sicherheitsphilosophie von Behörden und Betreiber.

Nach der Stabsrahmenübung findet am Samstag, den 11. Juli, eine Vollübung statt. Dabei wird der Bevölkerungsschutz real die vorgeplante Jodprophylaxe in der Fernzone (25 bis 100 im Radius um das KKW) beüben. Dieser praktische Abschnitt verfolgt den Zweck, die Ablauforganisation der Verteilung von Jodtabletten sicherzustellen. Bei der Jodprophylaxe werden im Katastrophenfall in der Fernzone alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und Schwangere mit Jodtabletten versorgt.
Die drei Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Ostalbkreis führen diesen praktischen Übungsteil mit der Ablauforganisation an den jeweiligen Hauptanlieferungspunkten (HAP) für Kaliumjodidtabletten sowie mehreren Lokalen Anlieferungspunkten (LAP) und Ausgabestellen (ASt) eigenverantwortlich durch.

Die Übung beginnt in allen Landkreisen zeitgleich am Samstag um 09.00 Uhr und endet mit der Abschlussbesprechung gegen 13.00 Uhr. Abgeschlossen wird dieser Übungsabschnitt mit einer Informationsveranstaltung für Gäste und Pressevertreter über Zielsetzung, Ablauf und Erkenntnisse der Übung.

An der Übung sind ca. 350 Personen mit 110 Fahrzeugen beteiligt. 

Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt als höhere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen oder, wie im konkreten Fall, Krisenmanagementübungen am Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim.

Weitere Informationen, insbesondere auch die Informationsbroschüre zum Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Neckarwestheim finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Seiten/Katastrophenschutz.aspx

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Internetseite  BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe).

Informationen zum Kernkraftwerk Neckarwestheim erhalten Sie vom Betreiber EnBW unter www.enbw.com/neckarwestheim.

 



Regierungspräsidium Stuttgart / Bild: EnBW

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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