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Katastrophenschutzübung 2015 des Regierungspräsidiums Stuttgart

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft (UM), dem Innenministerium, sowie der EnBW als Betreiber des Kernkraftwerks Neckarwestheim (GKN) im Juli 2015 eine Katastrophenschutzübung durch. Als fiktiver Rahmen dieser Übung wird die Bewältigung eines kerntechnischen Ereignisses im GKN angenommen. Der Schwerpunkt der Übung ist die Zusammenarbeit auf allen Katastrophenschutzebenen. Neben dem Regierungspräsidium Stuttgart und den Ministerien beteiligen sich an der Übung auch die betroffenen Landkreise.

Die Übung gliedert sich in eine interne Stabsrahmenübung am 9. /10. Juli sowie eine Vollübung am 11. Juli.

Bei der Stabsrahmenübung werden am 09. und 10. Juli 2015 die Alarmierungs- und Arbeitsabläufe der Krisenorganisation geübt. Dazu werden die Verwaltungsstäbe einberufen. Die Messdienste des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und des Betreibers des GKN sowie die ständig eingesetzten Kernreaktor-Fernüberwachungssysteme (KFÜ) tragen mit ihren Messwerten in einem realen Zeitrahmen dazu bei, dass beim UM ein möglichst genaues radiologisches Lagebild erstellt werden kann.

Auf Basis der damit verbundenen Empfehlungen für die Katastrophenschutzbehörden prüfen und entscheiden die entsprechenden Stäbe beim Regierungspräsidium Stuttgart und in den betroffenen Kreisen über entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung.

Ziel der Stabsrahmenübung ist es, auf ein Großschadensereignis mit seinen Folgen überlegt, zweckmäßig und in angemessener Zeit zu reagieren und die Maßnahmen aus dem Katastrophenplan für das Kernkraftwerk Neckarwestheim (KEP GKN) im Zusammenwirken mit den Notfallstäben beim Betreiber und im Umweltministerium umzusetzen. Die Durchführung einer solchen Übung ist trotz der äußerst geringen Wahrscheinlichkeit, dass das zugrunde liegende Szenario in der Realität jemals eintreten wird, sinnvoll und entspricht der Sicherheitsphilosophie von Behörden und Betreiber.

Nach der Stabsrahmenübung findet am Samstag, den 11. Juli, eine Vollübung statt. Dabei wird der Bevölkerungsschutz real die vorgeplante Jodprophylaxe in der Fernzone (25 bis 100 im Radius um das KKW) beüben. Dieser praktische Abschnitt verfolgt den Zweck, die Ablauforganisation der Verteilung von Jodtabletten sicherzustellen. Bei der Jodprophylaxe werden im Katastrophenfall in der Fernzone alle Kinder und Jugendlichen bis 18 Jahre und Schwangere mit Jodtabletten versorgt.
Die drei Landkreise Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis und Ostalbkreis führen diesen praktischen Übungsteil mit der Ablauforganisation an den jeweiligen Hauptanlieferungspunkten (HAP) für Kaliumjodidtabletten sowie mehreren Lokalen Anlieferungspunkten (LAP) und Ausgabestellen (ASt) eigenverantwortlich durch.

Die Übung beginnt in allen Landkreisen zeitgleich am Samstag um 09.00 Uhr und endet mit der Abschlussbesprechung gegen 13.00 Uhr. Abgeschlossen wird dieser Übungsabschnitt mit einer Informationsveranstaltung für Gäste und Pressevertreter über Zielsetzung, Ablauf und Erkenntnisse der Übung.

An der Übung sind ca. 350 Personen mit 110 Fahrzeugen beteiligt. 

Hintergrundinformationen:

Der Katastrophenschutz (KatS) ist eine landesrechtliche Organisationsform der kommunalen und staatlichen Verwaltungen in den Ländern zur Gefahrenabwehr bei Katastrophen, bei der alle an der Gefahrenabwehr beteiligten Behörden, Organisationen und Einrichtungen unter einheitlicher Führung durch die örtlich zuständige Katastrophenschutzbehörde zusammenarbeiten.

Die Leitungen der Katastrophenschutzbehörden sind entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften die Landräte in den Kreisen und die Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten, die für den Katastrophenschutz zuständigen Ministerien sowie ggf. die mittleren staatlichen Verwaltungsebenen in den Ländern.

Die Katastrophenschutzbehörden haben die Aufgabe, die Bekämpfung von Katastrophen vorzubereiten, Katastrophen zu bekämpfen und bei der vorläufigen Beseitigung von Katastrophenschäden mitzuwirken (Katastrophenschutz). Sie haben dazu die Maßnahmen zu treffen, die nach pflichtmäßigem Ermessen erforderlich erscheinen.

Die Katastrophenschutzbehörden in BW sind dreigliedrig organisiert:

  1. Untere Katastrophenschutzbehörden sind die Landratsämter und die Bürgermeisterämter der Stadtkreise als untere Verwaltungsbehörden.
  2. Höhere Katastrophenschutzbehörden sind die Regierungspräsidien.
  3. Oberste Katastrophenschutzbehörde ist das Innenministerium.

Die unteren Katastrophenschutzbehörden sind in der Regel für den Katastrophenschutz zuständig. Sie können auch in den Fällen, in denen die höhere oder die oberste Katastrophenschutzbehörde sachlich zuständig ist, in ihrem Bezirk betraut werden.

Die höheren Katastrophenschutzbehörden sind sachlich zuständig für den Katastrophenschutz in der Umgebung kerntechnischer Anlagen sowie für Katastrophenschutzaufgaben, die sich über den Bezirk einer unteren Katastrophenschutzbehörde hinaus erstrecken.

Die oberste Katastrophenschutzbehörde ist für Katastrophenschutzaufgaben sachlich zuständig, die sich über einen Regierungsbezirk hinaus erstrecken.

Als vorbereitende Maßnahmen haben die Katastrophenschutzbehörden insbesondere regelmäßige Übungen unter einheitlicher Führung durchzuführen.

Zur Sicherstellung einer effektiven und effizienten Bekämpfung von Großschadensereignissen und Katastrophen sind Übungen unerlässlich. Nur durch Übungen sind auch Schwachstellen in den Katastrophenschutz-Planungen zu erkennen und rechtzeitig zu bereinigen. Deshalb behält die Durchführung von Katastrophenschutzübungen – auch vor dem Hintergrund zunehmender Naturkatastrophen und anderer Gefahren – hohe Priorität.

Das Regierungspräsidium Stuttgart führt als höhere Katastrophenschutzbehörde regelmäßig Übungen in den unterschiedlichen Zuständigkeitsbereichen durch, wie bspw. Tierseuchen- oder Hochwasserübungen, gemeinsame Übungen von Feuerwehr und Rettungsdiensten bei Großschadenslagen oder, wie im konkreten Fall, Krisenmanagementübungen am Gemeinschaftskraftwerk Neckarwestheim.

Weitere Informationen, insbesondere auch die Informationsbroschüre zum Notfallschutz für die Bevölkerung in der Umgebung des Kernkraftwerkes Neckarwestheim finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Stuttgart unter  https://rp.baden-wuerttemberg.de/Themen/Sicherheit/Seiten/Katastrophenschutz.aspx

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie über die Internetseite  BBK (Bundesamt für Bevölkerungsschutz- und Katastrophenhilfe).

Informationen zum Kernkraftwerk Neckarwestheim erhalten Sie vom Betreiber EnBW unter www.enbw.com/neckarwestheim.

 



Regierungspräsidium Stuttgart / Bild: EnBW

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