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Warnmeldungen
Schadenereignis - Niendorf/ Ostsee Gemeinde Timmendorfer Strand
Die örtliche Gefahrenabwehrbehörde der Gemeinde Timmendorfer Strand gibt bekannt:
In -Niendorf /Ostsee-, Kreis -Ostholstein- ist der Bereich um den Hafen in der Strandstraße
aufgrund eines Schadenereignisses großräumig abgesperrt.
Bitte umfahren Sie den Bereich weiträumig und begeben Sie sich nicht in den abgesperrten Bereich.
Integrierte Regionalleitstelle Süd Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe
01.05.2025 14:16

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Mecklenburg-Vorpommern

Kabinett beschließt neues Katastrophenschutzkonzept

Die Landesregierung hat am 10.11.2015 ein neues Konzept für die Weiterentwicklung eines zukunftsfähigen Katastrophenschutzes in den nächsten 10-15 Jahren beschlossen, das gleichzeitig auch Grundlage für den Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und Sport zur Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes ist. Dieses befindet sich derzeit in der verbundenen Ressort- und Verbandsanhörung.

"Der umfassende Schutz der Bevölkerung vor Katastrophen und großen Schadenslagen ist ein ganz wesentlicher Teil unseres komplexen Sicherheitssystems. Politik, Wirtschaft und Gesellschaft müssen sich neuen Herausforderungen stellen, die veränderten Risiken betrachten und Strategien zu Krisenbewältigung finden. In dem Konzept sind Problempunkte und Handlungsfelder für die kommenden Jahre aufgezeigt, deren Umsetzung den Katastrophenschutz auf Landes- und Kommunalebene auch für die Zukunft leistungsstark machen soll", sagte Innenminister Lorenz Caffier. "Man wird Katastrophen nie völlig verhindern können, aber man kann deren Folgen abmildern. Je umfassender wir Entwicklungen voraussehen, desto besser können wir uns auf einen Krisenfall vorbereiten und ihn bewältigen und desto schneller können wir zum Normalzustand zurückkehren."

Die neuen Herausforderungen des Katastrophenschutzes liegen neben einer asymmetrischen Bedrohung mit kaum kalkulierbarem Gewaltpotential z.B. durch Terroranschläge insbesondere in großen Naturkatastrophen und der gestiegenen Verletzlichkeit der Kritischen Infrastrukturen. Gerade bei letzterem ist nicht nur der Staat gefordert, hier liegt auch eine deutliche Verantwortung bei der Wirtschaft. Fallen Kritische Infrastrukturen (z.B. Energie- und Wasserversorgung, chemische Anlagen, elektronische Kommunikationssysteme oder das Finanzsystem) aus oder werden gestört, kann das nicht nur weitreichende Folgen für den Einzelnen haben, sondern für die gesamte Gesellschaft.

Mit Blick auf die umfassenden Anforderungen an ein nachhaltiges Risiko- und Katastrophenmanagements und die Umsetzung des Konzeptes des Bundes zur ergänzenden Ausstattung des Katastrophenschutzes im Bevölkerungsschutz gilt es unter anderem

  • den Katastrophenschutz in Mecklenburg-Vorpommern personell, organisatorisch und technisch zukunftsfähig auf die neuen kommunalen Strukturen auszurichten; 
  • einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der verbindliche Verhaltensregeln enthält und den vorwiegend ehrenamtlich Wirkenden ausreichend Handlungssicherheit gibt; 
  • die bisherigen Sicherheitsphilosophien und die dazu entwickelten Sicherheitsarchitekturen auf Aktualität zu überprüfen und zu analysieren, auf welche Gefahren sich Gesellschaft und Staat einrichten müssen; 

Dabei sind insbesondere folgende Themenschwerpunkte zu berücksichtigen:

  • Mobilisierung der Selbsthilfepotenziale in der Bevölkerung,
  • Schutz Kritischer Infrastrukturen,
  • Warnung und fortdauernde Unterrichtung der Bevölkerung und der Organisationen des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe,
  • Versorgung und Nachsorge im medizinischen, pharmazeutischen und psychosozialen Bereich,
  • Allgemeine institutionelle Organisation der Notfallversorgung,
  • Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser.  ​

 

  • Schutzziele zu definieren und zu überprüfen, welches  Schutzniveau finanziell leistbar ist;
  • die bestehenden Formen der Risiko- und Krisenkommunikation zu  analysieren. 

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreise und der kreisfreien Städte. Einer der wichtigsten und stabilsten Tragpfeiler in der Architektur des Bevölkerungsschutzes ist dabei die ehrenamtliche Tätigkeit. So sind zurzeit circa 2.350 freiwillige beziehungsweise ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in Katastrophenschutzeinheiten aktiv tätig. "Was diese Menschen leisten, wird uns gerade wieder in der Flüchtlingshilfe konkret vor Augen geführt", so Minister Caffier. "Wir wollen und müssen das Ehrenamt im Katastrophenschutz weiter fördern, stärken und würdigen."

Den vollständigen Text des Katastrophenschutzkonzeptes der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern finden Sie im Internet unter www.mv-regierung.de/im 

Einsatz Katastrophenschützer beim Elbehochwasser 2013



Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern

Themengruppe: Katastrophenschutz

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