Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

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Warnmeldungen
Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe besteht ein größerer Waldbrand. Die Feuerwehren haben den Brand unter Kontrolle. Die Bekämpfung des Brandes wird allerdings noch andauern. Im Stadtgebiet Erlangen ist deutlicher Rauchgeruch wahrnehmbar. Eine Gefahr für die Bevölkerung besteht allerdings nicht. Bitte meiden Sie den Bereich des Seebalder Reichswaldes, insbesonders das Wildgehege im Tennenloher Forst.
Leitstelle Nürnberg
01.05.2025 09:35

Entwarnung: Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher " vom 01.05.2025 08:55:55 gesendet durch LS Karlsruhe vS/E, Kreis (DEU, BW). Die Warnung ist aufgehoben.
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 09:17

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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Kein Platz für Diskriminierungen und Sexismus!

Die Feuerwehren und Verbände stehen für Gleichberechtigung und Respekt  

Im Deutschen Feuerwehrverband (DFV), seinen Mitgliedsverbänden und in den Feuerwehren haben Diskriminierungen und Sexismus keinen Platz. Wir legen als Gemeinschaft der Feuerwehr großen Wert auf Gleichberechtigung und Respekt. Der DFV wehrt sich gegen aktuelle Gerüchte und Vorverurteilungen seiner Organmitglieder und Beschäftigten sowie seiner Mitgliedsverbände deutlich.
 
Eine Berichterstattung, welche die Herkunft von Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeitern als Grund für Diskriminierungen oder gar Organmitglieder als rassistisch darstellt, ist unseres Erachtens nicht nur schlecht recherchiert, sondern schlichtweg falsch!
 
Hier werden aus Sicht des DFV Kameradinnen und Kameraden sowie Kolleginnen und Kollegen bewusst und unbewusst denunziert, die sich seit Jahren und Jahrzehnten nicht nur für die Feuerwehrarbeit, sondern auch für Themen wie Demokratieförderung, Antirassismusarbeit, Toleranz und Gleichbehandlung einsetzen.
 
Fakt ist, dass eine Angestellte mit Führungsaufgaben vor dem Arbeitsgericht gegen den DFV klagt und in ihrer Klage Vorwürfe gegen einzelne Personen erhebt. Fakt ist aber auch, dass der DFV in einer Klageerwiderung die Behauptungen der Klägerin klar zurückweist. Dem Verlauf und dem Ausgang des Rechtsstreits werden wir nicht vorgreifen. Sollte das Gericht ein Fehlverhalten von Akteuren gegenüber der Klägerin feststellen, so wird der DFV natürlich unmittelbar alle notwendigen Konsequenzen ziehen.
 
Dem Deutschen Feuerwehrverband liegt viel an Transparenz und Aufklärung. Hierzu gilt es, mit einer sachlichen Einordnung und unter Berücksichtigung der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen beizutragen.
 
Zum Hintergrund:

Die Angestellte hat in den vergangenen Monaten zunächst pauschale Anschuldigungen der Diskriminierung und sexuellen Belästigung über ihren Rechtsbeistand an den DFV gerichtet. Daraufhin hat der DFV umgehend um eine Konkretisierung dieser Vorwürfe gebeten, um nach einer rechtlichen Bewertung entsprechende Konsequenzen ziehen zu können. Die Mitarbeiterin hat daraufhin Situationen im Zeitraum von Juli 2016 bis November 2019 benannt und entsprechend Personen beschuldigt. Der DFV hat umgehend Stellungnahmen der benannten Personen eingefordert und, wie angekündigt, sämtliche Vorwürfe jeweils juristisch prüfen lassen. Diese Prüfung erfolgte sowohl mit Blick auf strafrechtliche Relevanz als auch unter Berücksichtigung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG).
 
Ergebnisse dieser rechtlichen Prüfung sind unter anderem:

  • Keiner der vorgebrachten Vorwürfe erfüllt den Tatbestand der sexuellen Belästigung.
  • Die Vorwürfe sind teilweise nicht AGG-relevant und betreffen teilweise Personen, die in keiner unmittelbaren Verbindung zum DFV stehen.

Für den Deutschen Feuerwehrverband gilt unabhängig vom aktuellen Verfahren, dass sich keine der aktuell 13 weiblichen Mitarbeiterinnen und keiner der 3 männlichen Mitarbeiter diskriminiert fühlen darf. Gleiches gilt natürlich für alle Organmitglieder. Hierzu ist deutlich zu machen, dass die Schwelle, wann eine Kommunikation diskriminierend oder gar übergriffig auf eine Person einwirkt, nur die betroffene Person selbst definieren kann.
 
Um alle Organmitglieder sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des DFV noch mehr für diese Thematik zu sensibilisieren und ihr Bewusstsein im Umgang mit AGG-relevanten Themen zu stärken, werden kurzfristig Maßnahmen unter Einbezug fachlicher Beratung erfolgen. Ebenso berät der DFV aktuell in seiner „Arbeitsgruppe Zukunft“ die Einrichtung eines externen Beratungsgremiums.
 
Wir möchten als Deutscher Feuerwehrverband aufzeigen, dass die Feuerwehr mit mehr als 160.000 Frauen und Mädchen in den Feuerwehren (das entspricht bei 1,3 Millionen Feuerwehrmitgliedern mehr als zwölf Prozent) zwar immer noch berechtigterweise als „Männerdomäne“ bezeichnet wird. Aber gerade der DFV und seine Mitgliedsverbände haben in den letzten Jahren und Jahrzehnten mit Kampagnen und intensiver Facharbeit für Frauen in der Feuerwehr geworben; nicht zuletzt im eigenen Fachbereich Frauen und unter Einbezug der Bundesbeauftragten für Gleichstellung des DFV. Mit Erfolg: Vor Ort gestalten vielfach weibliche Führungskräfte maßgeblich die Feuerwehraufgaben mit.
 
Aber es bleibt Aufgabe und Ansporn, eine spürbare Erhöhung des Anteils von Frauen in den Feuerwehren und gerade den Anteil weiblicher Führungskräfte durch weitere Maßnahmen stetig zu erhöhen. 



Deutscher Feuerwehrverband e.V.

Themengruppe: Verbände


Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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