DFV-Vize Schreck soll Amt ruhen lassen - Vorwürfe gegen DFV-Funktionsträger müssen aufgeklärt werden

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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung in Selbecke - Hagen - Selbecke
Es folgt eine wichtige Information der kreisfreien Stadt Hagen.
Durch ein Schadensereignis kommt es im Bereich der Selbecker Straße - Höhe Hotel "Auf dem Kamp" zu einer Geruchsbelästigung.
Es besteht keine Gesundheitsgefahr.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
BBK-ISC-082 shortCode:BBK-ISC-082
26.07.2024 21:51

Mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen des Trinkwassers - Metzingen
Verunreinigtes Trinkwasser
Bei einer Trinkwasseruntersuchung ist eine mikrobiologische Grenzwertüberschreitung festgestellt worden. In Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt wird eine weitere Desinfektion mit Chlor, sowie Spülmaßnahmen für das betroffene Netzgebiet Harthölzle, Bongertwasen, Neugreuth, Millert, Reisach und Ösch (versorgt durch Hochbehälter Forst 2 und Hochbehälter Hochholz) durchgeführt.
Trotz der Chlorierung befolgen Sie bitte unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Trinken Sie das Wasser nur abgekocht. Lassen Sie das Wasser einmalig aufsprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser. Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung ohne Einschränkungen nutzen.
Bitte geben Sie diese Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bereitstellung von wieder einwandfreiem Trinkwasser. Wenn Sie Fragen haben, dürfen Sie sich gerne an den Bereitschaftsdienst der Stadtwerke Metzingen wenden: 07123 395 9160.
Sobald das Trinkwasser nicht mehr abgekocht werden muss, informieren wir Sie erneut.
Stadtwerke Metzingen
07123 395 9160
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 20:43

Anordnung eines Abkochgebots - Trinkwasserversorgungsbereich Altogruppe Gde. Altomünster und Indersdorf
Betroffene Bereiche:
Hauptort Markt Altomünster mit den Ortsteilen Deutenhofen, Freistetten, Hohenried, Hohenzell, Irchenbrunn, Lichtenberg, Plixenried, Rametsried, Röckersberg, Ruppertskirchen, Schauerschorn, Sengenried, Stumpfenbach, Übelmanna und Unterzeitlbach
Ortsteile Aberl, Ainhofen, Ainried, Arnzell, Berg, Brand, Eglersried, Eichstock, Erl, Fränking, Gittersbach, Grainhof, Gundackersdorf, Harreszell, Hartwigshausen, Kattalaich, Kleinschwabhausen, Langenpettenbach, Lanzenried, Lochhausen, Neuried, Neusreuth, Oberainried, Obergeisersberg, Puch, Riedhof, Schönberg, Senkenschlag, Stachusried, Stangenried, Tafern, Unterainried, Untergeiersberg, Wagenried, Weil, Wengenhausen, Westerholzhausen, Ziegelstadl, des Marktes Markt Indersdorf
Nach aktuellen Informationen sind weitere Orte im Versorgungsbereich der Altogruppe nicht betroffen.
Durch das Starkregenereignis am Sonntagabend, dem 21.07.2024 kam es auch zu einer kurzzeitigen Überflutung eines Trinkwasserbrunnens.
Der davon betroffene Versorgungsbereich des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Alto-Gruppe wurde daraufhin über mehrere Wasseranalysen gemäß den Vorgaben der Trinkwasserverordnung durch das Gesundheitsamt Dachau genauer begutachtet.
Festgestellt wurden Grenzwertüberschreitungen im Bereich Mikrobiologie im Hauptort der Marktgemeinde Altomünster, im Ortsteil Unterzeitlbach der Marktgemeinde Altomünst er, im Ortsteil Langenpettenbach des Marktes Markt Indersdorf.
Um Gefahren für die Gesundheit auszuschließen, ist das Wasser in den zuvor genannten Bereichen vorsorglich abzukochen.
Das Abkochgebot gilt für das Trinken von Leitungswasser, für die Zubereitung von Speisen, zum Waschen von Obst, Salat oder Gemüse, zum Zähneputzen sowie zum Reinigen von offenen Wunden.
Das Wasser ist vor Gebrauch einmalig sprudelnd aufzukochen und anschließend langsam über mindestens 10 Minuten abzukühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen. Das derzeit abgegebene Wasser kann für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung verwendet werden.
Der betroffene Trinkwasserbrunnen wird derzeit nicht betrieben, die Trinkwasserversorgung gestaltet sich über die weiteren Trinkwasserbrunnen des Zweckverbandes.
Im betroffenen Versorgungsgebiet werden derzeit das Wasserleitungsnetz intensiv gespült und regelmäßig zeitlich engmaschig Wasseranalysen durchgeführt, um die Entwicklung bewerten zu können.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen, Waschen von Ob
25.07.2024 18:53

Abkochgebot ab Mittwoch 24.07.2024 - Gemeinde Bibertal
Aufgrund von mikrobiologischen Befunden im Trinkwasser muss, um gesundheitliche Gefahren auszuschließen , das Trinkwasser vorübergehend abgekocht werden. In den folgenden Tagen werden weitere mikrobiologische Untersuchungen im Trinkwasser durchgeführt .
Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Anweisungen:
· Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Abkochen ist ebenso notwendig für die Zubereitung von Nahrung, Kaffee- und Teekochen,
Waschen von Obst/Gemüse/Salat, Wassersprudler , Eiswürfelzubereitung und Auflösen von
Medikamenten .
Trinkwasserspender an der Wasserleitung sind abzuschalten.
Wenn Sie nicht abkochen wollen, verwenden Sie bitte abgepacktes Wasser.
· Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
· Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
· Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
· Menschen mit geschwächter Immunabwehr oder Empfänglichkeit für Infektionen wird empfohlen, das Wasser nicht nur für den Verzehr, die Zubereitung von Lebensmitteln und das Reinigen von Geschirr abzukochen, sondern auch zur Anwendung am Körper.
· Abkochen ist nicht notwendig für: Händewaschen, Duschen, Baden, Toilettenspülung, Wäschewaschen in der Waschmaschine, Geschirrspülen mit und ohne Spülmaschine.
Bitte geben Sie die se Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.
Wir informieren Sie, sobald das Trinkwasser wieder einwandfrei ist.
Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
Herr Sascha Bauer
Telefon Hotline SWUN Bibertal – Ihre Anfrage wird aufgezeichnet – wir rufen Sie zurück.
0731/166-1799
BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 11:24

Abkochanordnung für die zentrale Trinkwasserversorgung in Theisau - Theisau (Stadt Burgkuntsadt)
LICHTENFELS (25.07.2024). Bei der routinemäßig durchgeführten Trinkwasseruntersuchung der zentralen Trinkwasserversorgung Burgkunstadt wurden im Trinkwasser bakteriologische Verunreinigungen festgestellt.
Im Ortsteil Theisau darf das Leitungswasser ab sofort nur noch in abgekochtem Zustand verwendet werden.
Weitere Sofortmaßnahmen wurden durch die Stadt Burgkunstadt
eingeleitet.
Folgenden Anweisungen sind unbedingt zu beachten:
• Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
• Nehmen Sie für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser.
• Zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden sollten Sie ebenfalls abgekochtes Wasser verwenden.
• Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
• Sie können das Leitungswasser für die Körperpflege (Duschen, Baden), für das Reinigen von Bedarfsgegenständen (Geschirr), für das Reinigen von Wäsche und für die Toilettenspülung nutzen.
Die Abkochanordnung gilt bis zum Vorliegen einwandfreier bakteriologischer Untersuchungsergebnisse. Dies dauert in der Regel zwischen 6 und 10 Tagen. Es wird eine finale Pressemitteilung veröffentlicht, welche die Abkochanordnung wieder aufhebt.
Für die Information der betroffenen Verbraucher und die einzuleitenden Maßnahmen ist der Wasserversorger, in diesem Fall die Stadt Burgkunstadt zuständig. Der Hinweis auf die Abkochanordnung (und deren Aufhebung) wird darüber hinaus vom Landratsamt über eine Pressemitteilung, Facebook, Instagram und ggf. Warn-Apps veröffentlicht, um die Reichweite der Meldung zu erhöhen, um möglichst viele Betroffene zu erreichen.
Das Landratsamt Lichtenfels ordnet als zuständige Behörde erforderliche Maßnahmen an, die der zuständige Wasserversorger vor Ort umzusetzen hat.
G r o s c h
Pressesprecher
Landratsamt Lichtenfels
Landratsamt Lichtenfels
09571/18-8700
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
25.07.2024 08:54

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28

Verunreinigung des Trinkwassers - Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach
Bei einer Probenahme des Trinkwassers aus der öffentlichen Wasserversorgungsanlage der Gemeindegebiete Pähl und Wielenbach wurde am 17.07.2024 eine Verunreinigung des Wassers durch coliforme Keime festgestellt.
Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt Weilheim darf das Trinkwasser bis auf weiteres in den gesamten Gemeindegebieten Pähl
und Wielenbach nur in abgekochtem Zustand als Lebensmittel verwendet werden.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-067 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
18.07.2024 10:01

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Landkreis Groß-Gerau
Das Infotelefon des Kreises Groß-Gerau ist ab sofort Täglich von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06152 / 98984000 erreichbar.
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
0615298984000
Behördliche Absperrmaßnahmen sind zu beachten.
11.07.2024 14:03

Trinkwasserverunreinigung/Chlorung des Trinkwassers - 88693 Deggenhausertal
Chlorung des Trinkwassers in Deggenhausertal
Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung muss für einen Teilbereich der Wasserversorgung im Deggenhausertal das Trinkwasser ab Sonntag, 07.07.20024 um 8 Uhr gechlort werden. Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte eingestellt, auf der die betroffenen Gebiete rot schraffiert sind. Zudem gilt weiterhin das Abkochgebot für das gesamte Versorgungsgebiet (gesamte Gemeinde Deggenhausertal). Bitte geben Sie diese Informationen auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter. Insbesondere Personen in Ihrem Umfeld, die keinen Zugang zu elektronischen Medien haben, bitten wir mit den wichtigen Informationen zu versorgen.
Für Rückfragen stehen wir gerne während der Geschäftszeiten unter nachfolgender Telefonnummer zur Verfügung
07555746
Auf der Homepage der Gemeinde Deggenhausertal (www.deggenhausertal.de) ist eine Übersichtskarte verö
06.07.2024 19:17

Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu - Landkreis Unterallgäu
Information zur Trinkwasserversorgung im Landkreis Unterallgäu
Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Trinkwasserabkochverordnungen bzw. Empfehlungen auf der Homepage des Landratsamtes.
Hier sind die betroffenen Gemeinden aufgeführt und werden ständig aktualisiert.
https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/hochwasser
Landratsamt Unterallgäu
BBK-ISC-012 shortCode:BBK-ISC-011
06.06.2024 12:00

Hochwasserwarnung vor Ausuferungen und Überschwemmungen - Starnberg, Wassersportsiedlung
Am Pegel Starnberger See ist die Meldestufe 1 erreicht, nach aktueller Prognose ist weiterhin mit einem leichten Anstieg der Wasserpe gel und der Grundwasserpegel zu rechnen. Bürgerinnen und Bürger im seenahen Bereich, insbesondere der Wassersportsiedlung, werden gebeten: Achten Sie auf Ihre eigene Sicherheit! Entfernen Sie Ihr Auto aus dem hochwassergefährdeten Bereich. Überprüfen Sie Ihre Vorsorge- und Schutzmaßnahmen und ergreifen Sie geeignete Maßnahmen. Bitte betreten Sie nur im Notfall tiefergelegene Gebäudeteile.
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-004
03.06.2024 18:58

Abschaltung Trinkwasserversorgung in Leipheim, Abkochgebot nach Wiederanschaltung - Stadt Leipheim
Der geförderte Wasservorrat bereits aufgebraucht und die Trinkwasserversorgung in Leipheim musste komplett abgeschaltet werden, um die Vorratsbehälter wieder aufzufüllen.
Bitte bevorraten Sie sich unbedingt für mehrere Tage mit Mineralwasser!
Die Trinkwasser - Notversorgung wird für einen längeren Zeitraum andauern, eine komplette Abschaltung wird voraussichtlich ebenfalls regelmäßig notwendig werden.
Wichtiger Hinweis: In Fall der Wiederanschaltung müssen die Bürger das Wasser abkochen.
BBK-ISC-009 BBK-ISC-066 BBK-ISC-012 BBK-ISC-017 BBK-ISC-014 shortCode:BBK-ISC-011
03.06.2024 17:46

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
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09.03.2023 11:05


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Verband der Feuerwehren in NRW

DFV-Vize Schreck soll Amt ruhen lassen - Vorwürfe gegen DFV-Funktionsträger müssen aufgeklärt werden

"Die heute in der taz erhobenen Vorwürfe der sexuellen Belästigung und des Mobbings durch Funktionäre beim Deutschen Feuerwehrverband müssen dringend und vollumfänglich aufgeklärt werden", fordert Dr. Jan Heinisch, Vorsitzender des Verbandes der Feuerwehren in NRW. "Die Feuerwehren und die Feuerwehrangehörigen, aber auch die Feuerwehrverbände aller Ebenen haben ein Anrecht darauf, endlich wieder zur Sacharbeit zurückkehren zu können. Solange es offene Vorwürfe gibt, werden wir alle in einen Strudel negativer Schlagzeilen gerissen, in den wir Feuerwehren nicht gehören. Wir brauchen jetzt nicht in erster Linie juristische Bewertungen. Es bedarf endlich eines aktiven, zeitnahen Aufklärens und eigeninitiativen Handelns im Deutschen Feuerwehrverband."

Die Vorwürfe der Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV), Dr. Müjgan Percin, gegen Funktionsträger des DFV wegen Diskriminierung und sexueller Belästigung belasten das Bild der Feuerwehren in unerträglicher Weise.

Wenn, wie der DFV in einer heutigen Pressemitteilung betont, in seinen Strukturen "kein Platz für Diskriminierungen und Sexismus" ist, dann muss er sich endlich der uneingeschränkten Sachaufklärung stellen. "Der DFV hat jetzt Gelegenheit, seine Äußerungen praktisch umzusetzen und etwas gegen Sexismus und Diskriminierung in seinen Reihen zu tun", sagt Heinisch. "Die Vorwürfe sind äußerst konkret und bis hin zum Text von WhatsApp-Nachrichten benannt worden. Wir reden nicht über diffuse Behauptungen. Zuallererst erwarten wir daher eine offene Kontaktaufnahme mit den potentiellen Opfern."

"Ein Rückzug hinter Straftatbestände, wie es der heutigen Pressemitteilung des DFV zu entnehmen ist, reicht hier nicht aus", sagt der Stellvertretende VdF-Vorsitzende Bernd Schneider. "Alle Feuerwehrangehörigen müssen sich an einen strengen Wertekanon halten, der das vertrauensvolle Miteinander in den Feuerwehren erst ermöglicht. Wer sich an der Feuerwehrbasis nicht an diesen Wertekanon hält, muss üblicherweise mit disziplinarischen Konsequenzen rechnen - auch jenseits strafrechtlich erfüllter Tatbestände. Es geht um einen geeigneten Umgang miteinander."

Einzelne Vorwürfe in der Klage von Frau Dr. Percin richten sich auch gegen den derzeit den DFV leitenden Vizepräsidenten Hermann Schreck, der aus dem oberfränkischen Landkreis Bayreuth in Bayern kommt. "Hermann Schreck kann unmöglich die Aufklärung der Vorwürfe leiten, wenn Vorwürfe gegen ihn selbst erhoben werden. Darauf haben wir schon mehrfach hingewiesen, auch wenn wir da noch nicht wussten, ob er wirklich selbst betroffen ist. Das wurde nun leider durch die taz-Berichterstattung bestätigt. Er selbst schwieg dazu bislang", sagt Heinisch.

"Die Verantwortlichen im DFV haben gerade jetzt die Möglichkeit zu beweisen, dass sie es mit dem Kampf gegen Sexismus und Rassismus auch praktisch ernst meinen", betont Bernd Schneider. "Es zeigt sich, wie dringend es jetzt ist, dass Hermann Schreck bis zur endgültigen Aufklärung sein Amt ruhen lässt. Der Verzicht auf Vorverurteilungen ist für uns ein hohes Gut, das wir strikt beachten. Jedoch gebietet es der Respekt vor den möglichen Opfern der Belästigungen, jetzt auch ein Ruhen des Amtes von allen Beschuldigten einzufordern. Es widerspricht jeglichem gesunden Menschenverstand und beschädigt den guten Ruf der Feuerwehren, dass Hermann Schreck sein Amt nicht ruhen lässt, solange die Vorwürfe gegen ihn im Raum stehen."

VdF-NRW-Vorsitzender Heinisch hat seine Forderungen an Hermann Schreck heute noch einmal schriftlich erneuert.



Verband der Feuerwehren in NRW e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
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Jako7b T7., Bischheim
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Thor7ste7n B7., Bammental
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Wolf7gan7g K7., Deißlingen
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Seba7sti7an 7K., Grafschaft
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Mark7us 7G., Kochel am See
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Ulri7ch 7C., Düsseldorf
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