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Warnmeldungen
Geruchsbelästigung durch einen Brand - Stadt Monheim am Rhein
Warnung für die Bürger der Stadt Monheim am Rhein
Durch einen Brand kommt es im Bereich Monheim Mitte zu Geruchsbelästigung durch ein Brandereignis.
Integrierte Leitstelle Kreis Mettmann Laubacher Straße 14 40822 Mettmann
16.09.2025 00:54

Ausfall der Trinkwasserversorgung in mehreren Stadtteilen - Hildesheim Stadt
14.09.2025 13:45 Uhr Aktuelle Lagemeldung zur Trinkwasserversorgung der Stadt Hildesheim
Seit dem heutigen Sonntag sind alle Stadtteile der Stadt Hildesheim wieder mit Trinkwasser versorgt. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt der Stadt Hildesheim und der EVI gilt ab sofort vorsorglich für alle betroffenen Haushalte die Empfehlung, das Trinkwasser, welches für die Zubereitung von Speisen, zum Trinken oder zur Mundhygiene verwendet wird, an den drei darauffolgenden Tagen abzukochen.
Mit betroffenen Haushalten sind alle Haushalte gemeint, die entweder kein Trinkwasser oder eine stark eingeschränkte Trinkwasserversorgung hatten (tröpfelndes Wasser). Das Trinkwasser sollte mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf der Homepage der EVI (https://www.evi-hildesheim.de/wasserrohrbruch) sowie auf den sozialen Medien der EVI, der Berufsfeuerwehr Hildesheim und der Stadt Hildesheim.
Ebenso wichtig: Um Schäden zu vermeiden, ist es wichtig, dass alle Wasserhähne (auch im Keller) geschlossen sind.
EVI Hildesheim
+49 (0) 5121 508-301
Stadt Hildesheim An der Feuerwache 4-7 31135 Hildesheim
14.09.2025 13:39

Trinkwasserverunreinigung - Ortsteile Hassenroth und Hummetroth
Bei der Trinkwasserversorgung der Gemeinde Höchst i. Odw. wurden im Rahmen der regelmäßigen Beprobung in den Ortsteilen Hassenroth und Hummetroth Auffälligkeiten festgestellt.
Eine Beprobung des Ortsnetzes ergab eine mikrobiologische Belastung.
Betroffen ist das komplette Ortsnetz von Hassenroth und Hummetroth.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Odenwaldkreises wurden bereits Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser bis auf Weiteres abgekocht werden.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. wird zeitnah informieren, sobald das Abkochen des Trinkwassers nicht mehr notwendig ist.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Wasserversorgung unter 0170/2254396 zur Verfügung.
Kreissausschuss des Odenwaldkreises Michelstädter Straße 12 64711 Erbach
14.09.2025 12:19

Warnung Großbrand - Stadtteile Gartenstadt, Mundenheim sowie in Süd das "Herder-Viertel"
Durch einen Großbrand im Stadtteil Rheingönheim in den Morgenstunden des 13.09.2025 kam es zu Rußniederschlägen im Stadtgebiet. Durch die Feuerwehr wurden Wischproben genommen. Die Analyseergebnisse liegen in der kommenden Woche vor.
Gefahreninformationstelefon der Stadt Ludwigshafen am Rhein.
Zeitnah können weitere Informationen auf der Internetseite der Stadt Ludwigshafen am Rhein unter http://www.ludwigshafen.de eingesehen werden.

0621 5708 6000
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Berufsfeuerwehr Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen
13.09.2025 16:26

2. Aktualisierung! - Beeinträchtigung des Trinkwassers - Abkochgebot aufgehoben! - Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, und Oberesch der Gde. Rehlingen-Siersburg
UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025 bzw. 18.08.2025:
21.08.2025 | Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die betroffenen Ortsteile der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben.
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
In Trinkwassernetzen der betroffenen Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch konnte die Schutzchlorung nachgewiesen werden. Somit ist das Abkochgebot, in Absprache mit dem Gesundheitsamt Saarlouis, aufgehoben worden. Für Hemmersdorf wurde das Abkochgebot bereits am 18.08.2025 aufgehoben.
Infolge der Schutzchlorung kann das Trinkwasser in den betroffenen Ortsteilen leicht nach Chlor riechen. Von dem Chlorgehalt geht jedoch keine Gesundheitsgefährdung aus – das Wasser kann uneingeschränkt genutzt werden.
Die Babynahrung sollte bis zum Ende der Schutzchlorung weiterhin mit abgepacktem Wasser zubereitet werden.
Da weiterhin – u. a. in den Nachtstunden – Spülvorgänge im Netz stattfinden, kann insbesondere im Ortsteil Biringen mit dem Auftreten von Trübung im Trinkwasser gerechnet werden.
Die Trübung des Trinkwassers ist gesundheitlich unbedenklich.
Mit Aufheben des Abkochgebotes bittet die TWRS heute nochmals um Verständnis für die ergriffenen Maßnahmen, welche vorsorglich zum Schutze der Gesundheit der angeschlossenen Kunden, ergriffen wurden.
Die TWRS möchte an dieser Stelle ihren Dank ausdrücken, wie besonnen die Kunden auf die nachvollziehbaren Unannehmlichkeiten, die in den vergangenen Tagen entstanden sind, reagiert haben.
Als lokale Wasserversorger verfolgt die TWRS das Ziel, zu jederzeit Wasser in ausreichender Menge und guter Qualität für die Kunden zur Verfügung zu stellen.
Aufgrund dieser hohen Ansprüche – auch an die Beprobung – konnte frühzeitig reagiert und gehandelt werden und die Wasserversorgung im gesamten Versorgungsgebiet der TWRS zu jedem Zeitpunkt aufrechterhalten werden.
Es erfolgt eine erneute Information an die Bevölkerung, sobald die vorsorgliche Schutzchlorung beendet wird.
Für Rückfragen erreichen Sie uns jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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UPDATE zur Pressemitteilung vom 14.08.2025:
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers:
Abkochgebot für den Ortsteil Hemmersdorf der Gemeinde Rehlingen-Siersburg aufgehoben
Im Bereich der Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen,
Hemmersdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Für den Ortsteil Hemmersdorf konnte eine Beeinträchtigung des Trinkwassers durch eine Nachprobe ausgeschlossen werden: Für den Ortsteil Hemmersdorf sind daher alle Maßnahmen aufgehoben.
Für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen und Oberesch bleibt das Abkochgebot bestehen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
Für Rückfragen erreichen Sie die TWRS jederzeit unter folgender Telefon-Notrufnummer:
06835 501933
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Frühere Meldung vom 14.08.2025
Bakteriologische Beeinträchtigung des Trinkwassers
Abkochgebot für die Ortsteile Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmersdorf und Oberesch der Gemeinde Rehlingen-Siersburg

Im Bereich d er Gemeinde Rehlingen-Siersburg – in den Ortsteilen Biringen, Fürweiler, Gerlfangen, Hemmerasdorf und Oberesch – wurde im Rahmen von Routinekontrollen des Trinkwassers eine mikrobiologische Verunreinigung festgestellt.
Es sind nur die genannten Ortsteile betroffen!
Diese mikrobiologische Verunreinigung kann unter Umständen Ihre Gesundheit beeinträchtigen.
Die Ursache der Verunreinigung wird geklärt und Maßnahmen zur Behebung der Störung sind eingeleitet. Unter anderem werden engmaschige bakteriologische Kontrollen durchgeführt.
In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt Saarlouis wurde, gemäß dem bestehenden Maßnahmenplan nach Trinkwasserverordnung, ab dem 14.08.2025 eine Schutzchlorung angeordnet.
Mit der Wirkung der Schutzchlorung ist zu Beginn der KW 34 zu rechnen. Von nun an gilt ein Abkochgebot!

Dies bedeutet, dass Sie das Wasser für die nachfolgend aufgeführten Zwecke mindestens 3 Minuten sprudelnd kochen lassen müssen:
• Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder, Alte und Kranke
• Abwaschen von Salaten, Gemüse und Obst
• Herstellen von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken
• Zähneputzen
• medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülung etc.)
Das gekochte und soweit wie nötig abgekühlte Wasser können Sie wie bisher verwenden. Die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird bzw. auf offene Wunden kommt. Für die Toilettenspülung benötigen Sie kein abgekochtes Wasser.
Für Haustiere und Vieh benötigen Sie kein abgekochtes Wasser. Bitte informieren Sie auch Ihre Mitbewohner und Nachbarn über diese Maßnahmen! Wir werden Sie umgehend informieren, wenn das Wasser wieder uneingeschränkt genutzt werden kann oder das Abkochgebot aufgehoben werden kann.
TWRS Technische Werke der Gemeinde Rehlingen-Siersburg GmbH
06835 501933
Katastrophenschutzbehörde LK Saarlouis Kaiser-Wilhelm-Straße 4-6 66740 Saarlouis
21.08.2025 15:31

Sirenentest der Städte Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach - Weinheim, Hemsbach, Laudenbach
Sirenentest in den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach.
In den Städten Weinheim, Hemsbach und der Gemeinde Laudenbach ein Sirenentest durchgeführt. Es besteht keine Gefahr und es ist keine Handlung erforderlich!
Freiwillige Feuerwehr Weinheim / Freiwillige Feuerwehr Hemsbach / Freiwillige Feuerwehr Laudenbach
Innenministerium Baden-Württemberg durch Auslösestelle Lagezentrum der Landesregierung Willy-Brandt-
11.07.2025 18:08

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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vfdb sieht Einsatzbereitschaft in Gefahr und empfiehlt schnellstmöglich Ausnahmeregelungen

Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm

Zunehmende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnten schon bald die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Deutschland gefährden. Darauf weist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V (vfdb) in einem Positionspapier hin. Es seien „schnellstmöglich und rechtzeitig regionale Ausnahmegenehmigungen notwendig, wo immer Fahrverbote verhängt werden – oder dies zu befürchten ist.“
 
Probleme sehen die Experten jedoch nicht nur für den Betrieb der Einsatzfahrzeuge, sondern auch für die Mobilität der rund 1,7 Millionen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die maßgeblich die Leistungsfähigkeit der Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellen. Dazu zählen neben der Feuerwehr auch das Technische Hilfswerk und die Hilfsorganisationen, darunter neben den Rettungsdiensten zum Beispiel auch DLRG, Bergwacht und Rettungshundestaffeln.
 
„Geht man von den publizierten statistischen Pkw-Daten aus, fahren mindestens 40 Prozent davon einen Diesel-Pkw. Das betrifft geschätzt etwa 800.000 der ehrenamtlich in der Gefahrenabwehr tätigen Einsatzkräfte mit einem Diesel-Pkw“, heißt es in dem Positionspapier. „Mit diesem Fahrzeug erreichten sie bisher im Alarmfall ihre Gerätehäuser, Wachen usw. Im Gegensatz zu planbaren Fahrten zu einer Arbeitsstelle oder zum Einkaufen sind die Alarmierungen nicht planbar. Das Fahrzeug ist für die Anfahrt zum Einsatz nicht durch öffentlichen Personennahverkehr oder nur sehr selten durch das Fahrrad zu ersetzen. Die aktuelle politische Diskussion zum Umgang mit Fahrzeugen berücksichtigt dies bisher nicht.“
 
Während die Politik anscheinend die Nachrüstung oder den Ersatz kommunaler Fahrzeuge, des ÖPNV oder Ausnahmeregelungen bei Handwerkern und Lieferanten erwäge, seien bislang keine angemessenen Lösungsansätze bezüglich der Ehrenamtler zu vernehmen, wird kritisiert. „Die betroffenen ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte können – oder wollen - ihre Funktionen damit möglicherweise in der Zukunft nicht mehr erfüllen, falls sie zur Immobilität beispielsweise durch Fahrverbote und Fahrzeugstillegung gezwungen würden“, befürchten die Fachleute.
 
Vor allem die Feuerwehren und Rettungsdienste sehen eine Gefahr für den täglichen Betrieb ihrer Fahrzeuge. Allein bei der Berliner Feuerwehr beispielsweise würden 86 Prozent der Fahrzeuge mit Diesel-Abgasnorm Euro 5 oder schlechter unter ein Fahrverbot fallen. In zahlreichen Regionen Deutschlands werden sogar noch Fahrzeuge in Euro III oder weniger im Einsatzdienst, vor allem zum Katastrophenschutz, eingesetzt.
 
In ihrer Erklärung weist die vfdb zugleich auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der Anpassung an neue Umweltstandards ergeben. Denn bislang fehlen Angebote für Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb, Hybrid-Technik oder Erd- und Autogasantrieb „Feuerwehren waren und sind Wegbereiter in modernen Antrieben – sind aber an Zwänge und Herausforderungen im Einsatzdienst gebunden“, heißt es weiter.
 
Für die nächsten Jahre sei zu prüfen und wissenschaftlich zu untersuchen, wie künftig Fahrzeuge noch wie bisher über 15 bis 25 Jahre genutzt werden können, ohne vorzeitig ersetzt werden zu müssen. Dies könne notwendig werden, weil zum Beispiel die im Zuge der Verbrauchsoptimierung immer weiter leistungsverdichteten Motoren die Verwendungsart im harten Einsatzbetrieb so lange nicht mehr durchhalten.
 
Als Möglichkeit zur Entschärfung der Problematik wird in dem Papier vorgeschlagen, folgende Fahrzeuge von umweltbedingten Fahrverboten zunächst auszunehmen:
 
1. mobile Maschinen und Geräte,
 
2. Arbeitsmaschinen,
 
3. nach ihrer Bauart land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
 
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
 
5. Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen/-einsatzfahrzeuge, andere Einsatzfahrzeuge der Hilfsorganisationen sowie Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
 
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
 
7. Fahrzeuge, die für den Betrieb der Organisation notwendig sind bzw. für die im Einsatz Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, jederzeit auch außerhalb konkreter Einsatzlagen.
 
8. In- und ausländische Militärfahrzeuge, inklusive ziviler oder teilmilitarisierter Fahrzeuge der Militärverwaltung oder Truppenunterhaltung.
 
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr sowie der Gefahrenabwehrorganisationen bzw. von Kommunen genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder konkreter Einsatzmaßnahmen handelt,
 
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Außerdem ehemalige Einsatzfahrzeuge, die zwar altersbedingt nicht mehr im Einsatzdienst genutzt werden, aber noch keine Oldtimer im Sinn der FZV sind.
 
Folgende Fahrzeuge sind anlassbezogen von Fahrverboten auszunehmen:
 
1. Fahrzeuge, mit denen Einsatzkräfte einen Ausrücke- bzw. Einsatzort erreichen müssen.
 
2. Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten.
 
Das ausführliche Positionspapier ist veröffentlicht auf der vfdb-Homepage www.vfdb.de. Einen Link dazu finden Sie im unteren Bereich dieser Mail.
 
Über die vfdb:

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) versteht sich als das Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit. Sie zählt mehr als 3.000 Mitglieder. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die vfdb bietet fachliche Unterstützung und ein breites, professionelles Netzwerk. Anwender wie die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.



vfdb e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Ulri7ch 7C., Düsseldorf Dieselfahrverbote und die BOS
Jürg7en 7M., Weinstadt
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7H., Ubstadt-Weiher
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7E., Nettetal
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7E., Nettetal
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Fran7k S7., Schwerte
Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Hans7-Jo7ach7im 7Z., Berlin
Jens7 R.7, Lützen
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Thom7as 7R., Haibach
Thom7as 7E., Nettetal
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Jürg7en 7M., Weinstadt
Thom7as 7E., Nettetal
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Jürg7en 7M., Weinstadt
Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Jürg7en 7M., Weinstadt
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Jürg7en 7M., Weinstadt
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Jürg7en 7M., Weinstadt
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Tobi7as 7H., Ludwigsburg
Jürg7en 7M., Weinstadt
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Timo7 S.7, Alzey
Seba7sti7an 7K., Grafschaft
Hara7ld 7S., Köln
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Thor7ben7 G.7, Leese OS
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Phil7ip 7K., Saarbrücken
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Thor7ben7 G.7, Leese OS
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Thor7ben7 G.7, Leese OS
Henn7ing7 K.7, Dortmund
Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
Ulri7ch 7C., Düsseldorf
Thor7ste7n B7., Bammental
Oliv7er 7S., Neidenbach
Thor7ben7 G.7, Leese OS
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Pete7r M7., Wien
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
Mich7ael7 W.7, Herchweiler
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