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Warnmeldungen
Entwarnung: massive Rauchbelästigung durch ein Schadenfeuer - Stadt Flensburg OT Tarup Struvelücke
Dies ist die Entwarnung zur Warnung "massive Rauchbelästigung durch ein Schadenfeuer - Stadt Flensburg OT Tarup Struvelücke" vom 18.03.2024 20:54:00 gesendet durch LS Harrislee, Kreis (DEU, SH). Die Warnung ist aufgehoben.
durch einen Brand kommt es zu massiver Rauchentwicklung im Stadtteil Tarup im Straßenverlauf Struvelücke und erweitertem Umfeld
Bitte schließen Sie Fenster, Türen und Klimaanlagen in dem betroffenen Bereich und meiden Sie die un
19.03.2024 00:44

Trübung des Grundwassers - Hinterzarten
Momentan ist in der Gemeindewasserversorgung von Hinterzarten eine Trübung im Wasser vorhanden, es besteht keine Gesundheitsgefahr. Bitte spülen sie, bis keine Trübung mehr vorhanden ist.
BBK-ISC-009 shortCode:BBK-ISC-011
18.03.2024 20:00

Schadstofffreisetzung in Finnentrop-Fehrenbracht - Finnentrop
Es folgt eine wichtige Information der Gemeinde Finnentrop
In Finnentrop ist es im Bereich Fehrenbracht zu einem Schadensereignis gekommen. Dabei wurden Schadstoffe freigesetzt, die zu einer Gewässerverunreinigung des Fretterbachs und der anschließenden Gewässer führen.
Es besteht keine gesundheitliche Gefährdung. Es kann zu einer Verschmutzung der Wasseroberfläche kommen. Entsprechende Einsatzkräfte sind vor Ort.
Halten Sie die Notrufnummern von Feuerwehr und Polizei für Notrufe frei.
Entnehmen Sie kein Wasser aus offenen Gewässern im betroffenen Gebiet.
24.02.2024 14:05

Stadt Achim verbietet Betreten der Deichanlagen - Stadt Achim
Die Stadt Achim hat nach Rücksprache mit den Deichverbänden nun eine Allgemeinverfügung erlassen, die der Zivilbevölkerung das Betreten und Befahren der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegungen im gesamten Gebiet der Stadt Achim untersagt.
Das Betreten der Deichanlagen, der deichnahen Bereiche und deren Zuwegung ist ab sofort verboten und ausschließlich Anliegern sowie Einsatzkräften der Polizei, der Feuerwehr und des Rettungsdienstes in Absprache mit der Einsatzleitung oder mit von der Einsatzleitung beauftragten Person gestattet.
Die Deichanlagen, die deichnahen Bereiche und deren Zuwegung drohen aufgrund der starken Niederschlagsmengen und der anhaltend hohen Wasserstände aufzuweichen. Bei Betreten besteht die Gefahr, dass die Deiche brechen, sich das Wasser unkontrolliert ausbreitet und gefährdete Gebiete, insbesondere Wohnbebauung überschwemmt.
Teile des Deichvorlandes sind bereits überschwemmt bzw. werden in naher Zukunft überschwemmt und stellen eine Gefahr dar. Durch unwegsames Gelände, u.a.aufgeweichte Böden und etwaige Stolperfallen besteht die Gefahr, dass Menschen verletzt werden. Das Leben und die Gesundheit von Menschen innerhalb und außerhalb der Deiche, der deichnahen Bereiche und der Zuwegung sowie die Sicherheit von Gebäuden im Einwirkungsbereich des Wassers ist erheblich gefährdet.
Das Betretungsverbot ist daher zwingend notwendig, um die drohende Gefahr für das Leben und die Gesundheit von Menschen im Einwirkungsbereich abzuwenden.
Bürgertelefon Landkreis Verden
04231 15815
BBK-ISC-001 BBK-ISC-009 BBK-ISC-004 BBK-ISC-041 BBK-ISC-050 BBK-ISC-038 BBK-ISC-047 BBK-ISC-049 BBK-
29.12.2023 09:13

Probealarm der Stadt Koblenz - Stadtgebiet Koblenz
Probealarm aller Warnmittel der Stadt Koblenz, keine Gefahr, Probealarm
Rückmeldungen zum Probealarm per Mail
27
09.03.2023 11:05


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vfdb sieht Einsatzbereitschaft in Gefahr und empfiehlt schnellstmöglich Ausnahmeregelungen

Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm

Zunehmende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnten schon bald die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Deutschland gefährden. Darauf weist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V (vfdb) in einem Positionspapier hin. Es seien „schnellstmöglich und rechtzeitig regionale Ausnahmegenehmigungen notwendig, wo immer Fahrverbote verhängt werden – oder dies zu befürchten ist.“
 
Probleme sehen die Experten jedoch nicht nur für den Betrieb der Einsatzfahrzeuge, sondern auch für die Mobilität der rund 1,7 Millionen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die maßgeblich die Leistungsfähigkeit der Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellen. Dazu zählen neben der Feuerwehr auch das Technische Hilfswerk und die Hilfsorganisationen, darunter neben den Rettungsdiensten zum Beispiel auch DLRG, Bergwacht und Rettungshundestaffeln.
 
„Geht man von den publizierten statistischen Pkw-Daten aus, fahren mindestens 40 Prozent davon einen Diesel-Pkw. Das betrifft geschätzt etwa 800.000 der ehrenamtlich in der Gefahrenabwehr tätigen Einsatzkräfte mit einem Diesel-Pkw“, heißt es in dem Positionspapier. „Mit diesem Fahrzeug erreichten sie bisher im Alarmfall ihre Gerätehäuser, Wachen usw. Im Gegensatz zu planbaren Fahrten zu einer Arbeitsstelle oder zum Einkaufen sind die Alarmierungen nicht planbar. Das Fahrzeug ist für die Anfahrt zum Einsatz nicht durch öffentlichen Personennahverkehr oder nur sehr selten durch das Fahrrad zu ersetzen. Die aktuelle politische Diskussion zum Umgang mit Fahrzeugen berücksichtigt dies bisher nicht.“
 
Während die Politik anscheinend die Nachrüstung oder den Ersatz kommunaler Fahrzeuge, des ÖPNV oder Ausnahmeregelungen bei Handwerkern und Lieferanten erwäge, seien bislang keine angemessenen Lösungsansätze bezüglich der Ehrenamtler zu vernehmen, wird kritisiert. „Die betroffenen ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte können – oder wollen - ihre Funktionen damit möglicherweise in der Zukunft nicht mehr erfüllen, falls sie zur Immobilität beispielsweise durch Fahrverbote und Fahrzeugstillegung gezwungen würden“, befürchten die Fachleute.
 
Vor allem die Feuerwehren und Rettungsdienste sehen eine Gefahr für den täglichen Betrieb ihrer Fahrzeuge. Allein bei der Berliner Feuerwehr beispielsweise würden 86 Prozent der Fahrzeuge mit Diesel-Abgasnorm Euro 5 oder schlechter unter ein Fahrverbot fallen. In zahlreichen Regionen Deutschlands werden sogar noch Fahrzeuge in Euro III oder weniger im Einsatzdienst, vor allem zum Katastrophenschutz, eingesetzt.
 
In ihrer Erklärung weist die vfdb zugleich auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der Anpassung an neue Umweltstandards ergeben. Denn bislang fehlen Angebote für Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb, Hybrid-Technik oder Erd- und Autogasantrieb „Feuerwehren waren und sind Wegbereiter in modernen Antrieben – sind aber an Zwänge und Herausforderungen im Einsatzdienst gebunden“, heißt es weiter.
 
Für die nächsten Jahre sei zu prüfen und wissenschaftlich zu untersuchen, wie künftig Fahrzeuge noch wie bisher über 15 bis 25 Jahre genutzt werden können, ohne vorzeitig ersetzt werden zu müssen. Dies könne notwendig werden, weil zum Beispiel die im Zuge der Verbrauchsoptimierung immer weiter leistungsverdichteten Motoren die Verwendungsart im harten Einsatzbetrieb so lange nicht mehr durchhalten.
 
Als Möglichkeit zur Entschärfung der Problematik wird in dem Papier vorgeschlagen, folgende Fahrzeuge von umweltbedingten Fahrverboten zunächst auszunehmen:
 
1. mobile Maschinen und Geräte,
 
2. Arbeitsmaschinen,
 
3. nach ihrer Bauart land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
 
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
 
5. Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen/-einsatzfahrzeuge, andere Einsatzfahrzeuge der Hilfsorganisationen sowie Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
 
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
 
7. Fahrzeuge, die für den Betrieb der Organisation notwendig sind bzw. für die im Einsatz Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, jederzeit auch außerhalb konkreter Einsatzlagen.
 
8. In- und ausländische Militärfahrzeuge, inklusive ziviler oder teilmilitarisierter Fahrzeuge der Militärverwaltung oder Truppenunterhaltung.
 
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr sowie der Gefahrenabwehrorganisationen bzw. von Kommunen genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder konkreter Einsatzmaßnahmen handelt,
 
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Außerdem ehemalige Einsatzfahrzeuge, die zwar altersbedingt nicht mehr im Einsatzdienst genutzt werden, aber noch keine Oldtimer im Sinn der FZV sind.
 
Folgende Fahrzeuge sind anlassbezogen von Fahrverboten auszunehmen:
 
1. Fahrzeuge, mit denen Einsatzkräfte einen Ausrücke- bzw. Einsatzort erreichen müssen.
 
2. Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten.
 
Das ausführliche Positionspapier ist veröffentlicht auf der vfdb-Homepage www.vfdb.de. Einen Link dazu finden Sie im unteren Bereich dieser Mail.
 
Über die vfdb:

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) versteht sich als das Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit. Sie zählt mehr als 3.000 Mitglieder. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die vfdb bietet fachliche Unterstützung und ein breites, professionelles Netzwerk. Anwender wie die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.



vfdb e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Ulri7ch 7C., Düsseldorf Dieselfahrverbote und die BOS
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