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Sirenen Probealarm Waldbrandübung Feuerwehr Ubstadt-Weiher - Ubstadt Weiher Ortsteil Weiher
Es wird eine Einsatzübung " Waldbrand " in Ubstadt- Weiher Ortsteil Weiher durchgeführt !!!! Es besteht keine Gefahr für die Bevölkerung !!!!
Gemeinde Ubstadt Weiher
07251 6170
Integrierte Leitstelle Karlsruhe Zimmerstraße 1 76137 Karlsruhe
01.05.2025 08:55

Waldbrand - Tennenloher Forst östlich von Erlangen-Tennenlohe
Im Bereich des ehemaligen Truppenübungsplatzes Tennenlohe hat sich ein Waldbrand ereignet. Zahlreiche Einsatzkräfte sind vor Ort, meiden Sie das betroffene Gebiet. Es betshet keine Gefahr für Anwohner. Bitte achten Sie auf weitere Meldungen.
Leitstelle Nürnberg
30.04.2025 19:38

Hohe Waldbrandgefahr; Verbot von Daxenfeuern - Landkreis Miesbach und Landkreis Rosenheim, sowie die Stadt Rosenheim
Die Landkreise Miesbach und Rosenheim informieren:
Der Deutsche Wetterdienst hat die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden Tagen sehr hohe Waldbrandgefahr.
Wir weisen darauf hin, dass daher gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Ge-fahrenstufe verboten ist.
Ferner ist zu beachten, dass keine offenen Feuer in Wäldern erlaubt sind sowie bei offenem Feuer in der Nähe von Wäldern ein Sicherheitsabstand von mindestens 100 Meter einzuhalten ist. Zudem sind offene Feuerstätten ständig unter Aufsicht zu halten. Feuer und Glut müssen bei Verlassen der Feuerstätte erloschen sein. Wegen des Brennglaseffekts sollte auch kein Glas in Wäldern oder auf Freiflächen zurückgelassen werden. Ausflügler sollten überdies die Zufahrten zu den Wäldern freihalten und nur ausgewiesene Parkplätze benutzen. Grasflächen können sich durch heiße Katalysatoren entzünden.
Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet Öffentliche Sicherheit und Ordnung
08031/392-0
Leitstellenbereich Rosenheim Wittelsbacherstraße 53 83022 Rosenheim
30.04.2025 18:33

Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau - Landkreis Groß-Gerau
Informationen über die Afrikanische Schweinepest im Landkreis Groß-Gerau finden Sie unter www.kreisgg.de
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
06152 989-0
BBK-ISC-131 shortCode:BBK-ISC-011
17.04.2025 12:52

Betrieb Infotelefon im Rahmen des Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest - Stadt Darmstadt
Zentrale Leitstelle Stadt Darmstadt meldet: Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
Das Infotelefon der Stadt Darmstadt ist ab sofort täglich von 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Rufnummer 06151 / 115 erreichbar.
06151 / 115
Melden Sie Funde von toten Wildschweinen der Veterinärbehörde (Mail an: asp@darmstadt.de). In den R
23.07.2024 14:28


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vfdb sieht Einsatzbereitschaft in Gefahr und empfiehlt schnellstmöglich Ausnahmeregelungen

Diesel-Fahrverbote: Retter schlagen Alarm

Zunehmende Fahrverbote für Dieselfahrzeuge könnten schon bald die Einsatzbereitschaft von Feuerwehren, Rettungsdiensten und Katastrophenschutz in Deutschland gefährden. Darauf weist die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V (vfdb) in einem Positionspapier hin. Es seien „schnellstmöglich und rechtzeitig regionale Ausnahmegenehmigungen notwendig, wo immer Fahrverbote verhängt werden – oder dies zu befürchten ist.“
 
Probleme sehen die Experten jedoch nicht nur für den Betrieb der Einsatzfahrzeuge, sondern auch für die Mobilität der rund 1,7 Millionen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer, die maßgeblich die Leistungsfähigkeit der Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sicherstellen. Dazu zählen neben der Feuerwehr auch das Technische Hilfswerk und die Hilfsorganisationen, darunter neben den Rettungsdiensten zum Beispiel auch DLRG, Bergwacht und Rettungshundestaffeln.
 
„Geht man von den publizierten statistischen Pkw-Daten aus, fahren mindestens 40 Prozent davon einen Diesel-Pkw. Das betrifft geschätzt etwa 800.000 der ehrenamtlich in der Gefahrenabwehr tätigen Einsatzkräfte mit einem Diesel-Pkw“, heißt es in dem Positionspapier. „Mit diesem Fahrzeug erreichten sie bisher im Alarmfall ihre Gerätehäuser, Wachen usw. Im Gegensatz zu planbaren Fahrten zu einer Arbeitsstelle oder zum Einkaufen sind die Alarmierungen nicht planbar. Das Fahrzeug ist für die Anfahrt zum Einsatz nicht durch öffentlichen Personennahverkehr oder nur sehr selten durch das Fahrrad zu ersetzen. Die aktuelle politische Diskussion zum Umgang mit Fahrzeugen berücksichtigt dies bisher nicht.“
 
Während die Politik anscheinend die Nachrüstung oder den Ersatz kommunaler Fahrzeuge, des ÖPNV oder Ausnahmeregelungen bei Handwerkern und Lieferanten erwäge, seien bislang keine angemessenen Lösungsansätze bezüglich der Ehrenamtler zu vernehmen, wird kritisiert. „Die betroffenen ehrenamtlich tätigen Einsatzkräfte können – oder wollen - ihre Funktionen damit möglicherweise in der Zukunft nicht mehr erfüllen, falls sie zur Immobilität beispielsweise durch Fahrverbote und Fahrzeugstillegung gezwungen würden“, befürchten die Fachleute.
 
Vor allem die Feuerwehren und Rettungsdienste sehen eine Gefahr für den täglichen Betrieb ihrer Fahrzeuge. Allein bei der Berliner Feuerwehr beispielsweise würden 86 Prozent der Fahrzeuge mit Diesel-Abgasnorm Euro 5 oder schlechter unter ein Fahrverbot fallen. In zahlreichen Regionen Deutschlands werden sogar noch Fahrzeuge in Euro III oder weniger im Einsatzdienst, vor allem zum Katastrophenschutz, eingesetzt.
 
In ihrer Erklärung weist die vfdb zugleich auf die Schwierigkeiten hin, die sich bei der Anpassung an neue Umweltstandards ergeben. Denn bislang fehlen Angebote für Fahrzeuge mit vollelektrischem Antrieb, Hybrid-Technik oder Erd- und Autogasantrieb „Feuerwehren waren und sind Wegbereiter in modernen Antrieben – sind aber an Zwänge und Herausforderungen im Einsatzdienst gebunden“, heißt es weiter.
 
Für die nächsten Jahre sei zu prüfen und wissenschaftlich zu untersuchen, wie künftig Fahrzeuge noch wie bisher über 15 bis 25 Jahre genutzt werden können, ohne vorzeitig ersetzt werden zu müssen. Dies könne notwendig werden, weil zum Beispiel die im Zuge der Verbrauchsoptimierung immer weiter leistungsverdichteten Motoren die Verwendungsart im harten Einsatzbetrieb so lange nicht mehr durchhalten.
 
Als Möglichkeit zur Entschärfung der Problematik wird in dem Papier vorgeschlagen, folgende Fahrzeuge von umweltbedingten Fahrverboten zunächst auszunehmen:
 
1. mobile Maschinen und Geräte,
 
2. Arbeitsmaschinen,
 
3. nach ihrer Bauart land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
 
4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
 
5. Kranken-, Rettungs- und Notarztwagen/-einsatzfahrzeuge, andere Einsatzfahrzeuge der Hilfsorganisationen sowie Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung „Arzt Notfalleinsatz“ (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
 
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ oder „Bl“ nachweisen,
 
7. Fahrzeuge, die für den Betrieb der Organisation notwendig sind bzw. für die im Einsatz Sonderrechte nach § 35 der Straßenverkehrs-Ordnung in Anspruch genommen werden können, jederzeit auch außerhalb konkreter Einsatzlagen.
 
8. In- und ausländische Militärfahrzeuge, inklusive ziviler oder teilmilitarisierter Fahrzeuge der Militärverwaltung oder Truppenunterhaltung.
 
9. zivile Kraftfahrzeuge, die im Auftrag der Bundeswehr sowie der Gefahrenabwehrorganisationen bzw. von Kommunen genutzt werden, soweit es sich um unaufschiebbare Fahrten zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben oder konkreter Einsatzmaßnahmen handelt,
 
10. Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 oder § 17 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Außerdem ehemalige Einsatzfahrzeuge, die zwar altersbedingt nicht mehr im Einsatzdienst genutzt werden, aber noch keine Oldtimer im Sinn der FZV sind.
 
Folgende Fahrzeuge sind anlassbezogen von Fahrverboten auszunehmen:
 
1. Fahrzeuge, mit denen Einsatzkräfte einen Ausrücke- bzw. Einsatzort erreichen müssen.
 
2. Fahrzeuge von Einsatzkräften, die im Schichtdienst arbeiten.
 
Das ausführliche Positionspapier ist veröffentlicht auf der vfdb-Homepage www.vfdb.de. Einen Link dazu finden Sie im unteren Bereich dieser Mail.
 
Über die vfdb:

Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes e.V. (vfdb) versteht sich als das Expertennetzwerk für Schutz, Rettung und Sicherheit. Sie zählt mehr als 3.000 Mitglieder. Ziel des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der wissenschaftlichen und technischen Weiterentwicklung der Gefahrenabwehr. Das gilt für den Brandschutz ebenso wie für die technische Hilfeleistung, den Umweltschutz, den Rettungsdienst und den Katastrophenschutz. Die vfdb bietet fachliche Unterstützung und ein breites, professionelles Netzwerk. Anwender wie die Feuerwehren und die Hilfsorganisationen sind mit wissenschaftlichen Institutionen und Leistungserbringern aus der Industrie und dem Dienstleistungssektor vereint.



vfdb e.V.

Dazu auch die Diskussion im Feuerwehr-Forum:
Ulri7ch 7C., Düsseldorf Dieselfahrverbote und die BOS
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